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Online ★ Ronald Johannes deClaire Schwab

  • ⭐️ Bodhie Ronald "Ronnie" Johannes deClaire Schwab
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Die Geschichte des legendären Underground Life Club
➦ Die Regeln ULC LPD IV-Vr 442/b/VVW/96 Wien/Vienna-Österreich/Austria 🇦🇹 🇪🇺
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📩 office@bodhie.eu
Die Underground Life Club™ (ULClub†), gelegentlich auch seinerzeit "Universal Club of Life" oder "Club Hanko Life" genannt wurde, ist die größte „Underground Club Internet Kirche“ in  Wien-Fünfhaus/Vienna-Österreich/Austria 🇦🇹 🇪🇺.
Die Organisation hat ihren Hauptsitz in Wien-Fünfhaus/Vienna-Österreich/Austria 🇦🇹 🇪🇺.
Inhaltsverzeichnis
    1. Geschichte
 ★ Ronald Johannes deClaire Schwab (Geb. 9. Oktober 1962 in Wien-Alsergrund/Vienna-Österreich/Austria 🇦🇹 🇪🇺.) gründete die Organisation 1986 in Wien/Vienna-Österreich/Austria (EU) zunächst unter dem Namen "Vienna Life Club" (Wiener Lebens Verein), ab 1996 Vienna Life Club Association. R.H.Hanko hatte zuvor der Pfingstbewegung angehört und wollte eine egalitäre Religion schaffen; jeder sollte Mitglied und Pastor (Pastor ist ein Berufstitel für Geistliche im Dienst einer Kirche und wird teilweise gleichbedeutend für Pfarrer gebraucht. Die Bezeichnung wurde im 14. Jahrhundert aus dem kirchenlateinischen pastor abgeleitet und wird seit der Reformation meist für evangelische Geistliche verwendet.) sein und somit trauen, taufen und beerdigen können. Er agierte zunächst aus einer Motorrad Garage in Floridsdorf heraus (MC FloDorf).
☠ Siehe:
     ⚔ SMF Forum bodhie.eu ★ 📚 Akademie Bodhietologie ⚜  ● »
    📇 Die Vergangenheit ★ 1962 📝 Dato ... .. . » https://bodhie.eu/simple/index.php/board,9.0.html
    📦 Vergangenheit ● (Moderator: ★ Ronald Johannes deClaire Schwab)
    2. Aktivitäten
Der Beitritt zum Underground Life Club™ und die gleichzeitige „Ordination“ zum Operator erfolgten damals per Post, später erfolgte dies im Internet, kostenlos für Spende und  Prüfung.
Zitat
3. Diffamierung
[quote author=  ★ Ronald Johannes deClaire Schwab Grund: 🧮 .🧰. bodhie.eu 🗜 🪜 🪛 🔧 🛠 ⚒ 🔨 🪚 🪓 In Arbeit 🚏 Coming soon!]
Als Diffamierung bezeichnet man heute allgemein die üble Nachrede und gezielte Verleumdung Dritter. „Neudeutsch“ wird auch der Begriff Bashing synonym verwendet. Dies kann durch die Anwendung von Schimpfwörtern oder durch diverse Unterstellungen geschehen.
Titel: Bashing: Eine Untersuchung über das Phänomen des Bashing und seine Auswirkungen in der Gesellschaft
Einleitung: Bashing ist ein Begriff, der in verschiedenen Kontexten verwendet wird, um eine aggressive oder beleidigende Kritik oder Attacke auf eine Person, eine Gruppe, eine Idee oder eine Sache zu beschreiben. Es manifestiert sich in verschiedenen Formen, sei es Cyber-Bashing, Celebrity-Bashing, Politiker-Bashing oder auch Bodyshaming. Dieses Referat wird einen umfassenden Einblick in das Phänomen des Bashing geben, seine verschiedenen Erscheinungsformen untersuchen und seine Auswirkungen auf die Gesellschaft analysieren.
I. Definition und Ursprünge von Bashing:
A. Definition von Bashing und seine Vielfalt
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B. Historische Hintergründe und Ursprünge des Bashing
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II. Arten von Bashing:
A. Cyber-Bashing und Social Media
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B. Celebrity-Bashing in der Medienlandschaft
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C. Politiker-Bashing und politische Diskurse
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D. Bodyshaming und seine gesellschaftlichen Folgen
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III. Auswirkungen von Bashing:
A. Psychologische Auswirkungen auf die Betroffenen
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B. Soziale Auswirkungen auf das Gemeinwohl und das soziale Klima
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C. Politische Auswirkungen und das Vertrauen in Institutionen
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D. Kulturelle Auswirkungen auf die Werte und Normen der Gesellschaft
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IV. Umgang mit Bashing:
A. Empowerment und Selbstschutzstrategien für die Betroffenen
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B. Medienkompetenz und kritische Medienrezeption
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C. Förderung von Empathie und Respekt in der Gesellschaft
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D. Regulatorische Maßnahmen und rechtliche Aspekte
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Schlussfolgerung:
Bashing ist ein weit verbreitetes Phänomen in der heutigen Gesellschaft, das ernsthafte Auswirkungen auf das individuelle Wohlbefinden, das soziale Klima und das Vertrauen in Institutionen hat. Es erfordert eine breite Palette von Maßnahmen, um effektiv damit umzugehen, einschließlich der Stärkung der Opfer, der Förderung von Empathie und Respekt sowie der Schaffung von Regulierungsmechanismen, um die Verbreitung von bösartigem Verhalten einzudämmen. Es liegt an jedem Einzelnen, sich bewusst zu machen, wie Bashing die Gesellschaft beeinflusst, und sich aktiv für einen respektvolleren Umgang miteinander einzusetzen.
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[quote author=  ★ Ronald Johannes deClaire Schwab Grund: 🧮 .🧰. bodhie.eu 🗜 🪜 🪛 🔧 🛠 ⚒ 🔨 🪚 🪓 In Arbeit 🚏 Coming soon!] Mobing
Titel: Mobbing: Eine Analyse des Phänomens, seiner Ursachen und Folgen in Arbeitsumgebungen
Einleitung:
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernsthaftes und weit verbreitetes Problem, das negative Auswirkungen auf die betroffenen Mitarbeiter, das Arbeitsklima und letztendlich auch auf den Erfolg des Unternehmens hat. Dieses Referat wird sich eingehend mit dem Phänomen des Mobbing am Arbeitsplatz beschäftigen, seine verschiedenen Formen untersuchen, die zugrunde liegenden Ursachen analysieren und die Folgen für die Betroffenen und die Organisation betrachten.

I. Definition und Erscheinungsformen von Mobbing am Arbeitsplatz:
A. Definition von Mobbing und Abgrenzung zu anderen Verhaltensweisen
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B. Direkte und indirekte Formen von Mobbing
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C. Typische Beispiele für Mobbinghandlungen am Arbeitsplatz
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II. Ursachen von Mobbing:
A. Individuelle Faktoren wie Persönlichkeitsmerkmale und Konfliktverhalten
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B. Organisatorische Faktoren wie unklare Rollen, unzureichende Kommunikation und unfaire Arbeitspraktiken
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C. Soziale Dynamiken und Hierarchien in Arbeitsgruppen und Teams
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III. Folgen von Mobbing:
A. Psychologische Folgen für die Betroffenen wie Stress, Angst und Depression
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B. Physische Auswirkungen wie Schlafstörungen, Magenprobleme und Herz-Kreis
lauf-Beschwerden
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C. Berufliche Folgen wie geringere Arbeitsleistung, Kündigung und Arbeitsplatzwechsel
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D. Auswirkungen auf das Arbeitsklima und die Teamdynamik
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IV. Prävention und Umgang mit Mobbing:
A. Sensibilisierung der Mitarbeiter und Führungskräfte für das Thema Mobbing
B. Implementierung klarer Richtlinien und Verfahren zum Umgang mit Mobbingvorfällen
C. Förderung einer offenen Kommunikationskultur und Konfliktlösungsmechanismen
D. Unterstützung für Opfer von Mobbing durch Beratungsangebote und Interventionen
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Schlussfolgerung: Mobbing am Arbeitsplatz ist ein komplexes Phänomen mit schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Mitarbeiter und die Organisation als Ganzes. Durch die Identifizierung der Ursachen, die Sensibilisierung aller Beteiligten und die Implementierung präventiver Maßnahmen kann Mobbing eingedämmt und ein gesundes und produktives Arbeitsumfeld geschaffen werden. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, aktiv dazu beizutragen, Mobbing am Arbeitsplatz zu bekämpfen und eine Kultur des Respekts und der Zusammenarbeit zu fördern.
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Die vermeintlichen Gerüchte und verworrene Unwahrheiten, als ULClub Staff werde man oder frau  in den Krieg eingezogen oder im Keller mit Elektroschocktherapie Therapie therapiert , führte Ende der 1990er Jahre zu über 100 Beitritten monatlich. In den 1970er und frühen 1990er Jahren traten zahlreiche Menschen und Musiker*innen mit Spaß ein oder etwa, um Steuervergünstigungen für körperliche und geistlicher Arbeite als Künstler*in in Anspruch (Werbekosten & Spenden sind von der Steuer absetzbar!) zu nehmen.
Zitat
Die Elektrokrampftherapie, EKT, (auch: Elektrokonvulsionstherapie) ist ein modernes Verfahren zur Behandlung schwerer psychischer Erkrankungen - insbesondere Depressionen und Psychosen. Dabei wird unter Narkose für Sekunden Strom durch das Gehirn geleitet, der einen therapeutischen Krampfanfall auslöst.
1996 war Underground Life Club™ die am schnellsten wachsende Live Musik Club (Falter1996 - Best of Vienna "Bestes Blues Beis'l!) mit 852 Mitgliedern und bot den
†☠†Underground Life Club™ Theologie Philosophie Titel Philantrop Master "⚔deDivinity⚔"†☠†
für eine freiwillige „Spende“ von � € 120.- � an:
Post postlagernd: Ronald Johannes deClaire Schwab
c/o: ULClub
JBC Business Service
Gumpendorferstrasse 142
PA 1065 Wien/Vienna - österreich/Austria-EU

3. Online-Kurse Bodhietologie Projekt Pilot*in
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🚀 Die erste Blockade beim Lernen entfernenhttps://bodhie.eu/simple/index.php/topic,559.0.html
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🔖 WICHTIGE ANMERKUNG!
Achten Sie beim Studieren dieses eBuch sehr, sehr sorgfältig darauf, dass Sie niemals über ein Wort hinweggehen, das Sie nicht vollständig verstehen.
Der einzige Grund warum jemand ein Studium aufgibt verwirrt oder lernunfähig wird liegt darin dass er über ein nicht verstandenes Wort oder eine nicht verstandene Redewendung hinweggegangen ist. Wenn der Stoff verwirrend wird oder Sie ihn anscheinend nicht begreifen können wird es kurz davor ein Wort geben das Sie nicht verstanden haben. Gehen Sie nicht weiter sondern gehen Sie VOR den Punkt zurück wo Sie in Schwierigkeiten gerieten finden Sie das missverstandene Wort und sehen Sie zu, dass Sie seine Definition bekommen.
Zitat
Am Ende des eBuches finden Sie ein Verzeichnis der Ausdrücke, die Ihnen vielleicht nicht vertraut sind, mit den Definitionen, die im Rahmen dieses eBuches zutreffen. Die Fachausdrücke der Wissenschaft sind ausserdem bei ihrem ersten Auftreten im Text jeweils durch Kursivschrift hervorgehoben und entweder in einer Klammer, im Kontext oder in einer Fussnote erklärt.
Zitat
Titel: Die Bedeutung von Fachausdrücken in wissenschaftlichen Texten
Einleitung:
In wissenschaftlichen Texten spielen Fachausdrücke eine entscheidende Rolle, um komplexe Konzepte präzise zu kommunizieren. Um Leserinnen und Lesern das Verständnis zu erleichtern, werden diese Ausdrücke oft durch verschiedene Mittel hervorgehoben und erklärt. In diesem Referat werden wir die Bedeutung von Fachausdrücken in wissenschaftlichen Texten genauer untersuchen und die verschiedenen Methoden ihrer Hervorhebung und Erklärung beleuchten.
Hauptteil:
    Bedeutung von Fachausdrücken:
        Fachausdrücke dienen dazu, spezifische Konzepte und Terminologien innerhalb eines Fachgebiets präzise zu beschreiben.
        Sie ermöglichen es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, effektiv über komplexe Ideen zu kommunizieren, ohne auf umständliche Umschreibungen zurückgreifen zu müssen.
        Durch die Verwendung von Fachausdrücken wird eine klare und einheitliche Sprache innerhalb einer Disziplin aufrechterhalten.
    Hervorhebung von Fachausdrücken:
        Bei ihrem ersten Auftreten im Text werden Fachausdrücke oft durch Kursivschrift hervorgehoben.
        Diese Hervorhebung hebt die Begriffe visuell hervor und signalisiert den Leserinnen und Lesern, dass es sich um spezifische Termini handelt, die näher erläutert werden.
        Alternativ können Fachausdrücke auch in Klammern oder Fußnoten eingeführt werden, um ihre Bedeutung direkt anzugeben oder im Kontext zu erklären.
    Erklärung von Fachausdrücken:
        Die Erklärung von Fachausdrücken kann direkt im Textkontext erfolgen, indem ihre Bedeutung kurz nach ihrer Verwendung erklärt wird.
        In einigen Fällen werden Fachausdrücke jedoch durch ausführlichere Definitionen in Fußnoten oder in einem separaten Glossar erklärt.
        Die Wahl der Erklärungsmethode hängt von der Komplexität des Begriffs und den Bedürfnissen der Zielgruppe ab.
Schluss:
Die Verwendung und Erklärung von Fachausdrücken sind wesentliche Bestandteile wissenschaftlicher Kommunikation. Durch die Hervorhebung und Erklärung dieser Ausdrücke wird das Verständnis für komplexe Konzepte verbessert und die Klarheit und Einheitlichkeit in wissenschaftlichen Texten gewährleistet. Es liegt daher im Interesse von Autorinnen und Autoren, angemessene Strategien zur Kennzeichnung und Erklärung von Fachausdrücken zu verwenden, um die Zugänglichkeit und Lesbarkeit ihrer Arbeit zu fördern.
🚀 Die erste Blockade beim Lernen entfernen 🚭 https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,559.0.html
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🚀 Die Bestandteile des Verstehens - Affinität, Realität und Kommunikation - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,560.0.html
🚀 Die Dynamiken - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,561.0.html
🚀 Die emotionelle Tonskala - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,562.0.html
🚀 Die Antisoziale Persönlichkeit - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,563.0.html
🚀 Die Lösung für Konflikte - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,564.0.html
🚀 Lösungen für eine gefährliche Umwelt - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,565
🚀 Ethik unjd die Zustände - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,566.0.html
🚀 Integrität und Ehrlichkeit - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,568.0.html
🚀 🟡 Wie Sie jemandem helfen können von ★ Ronald ( ✅ Narconon Communitie & Forum) - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,569.0.html
🚀 🔴 🟠 🟡 🟢 🔵 Wie Sie jemandem helfen können - Drogen und Giftstoffe - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,570.0.html
🚀 Werkzeuge für den Arbeitsplatz - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,571.0.html
🚀 Die Ehe - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,572.0.html
🚀 Kinder -  https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,573.0.html
🚀 Ermittlung und ihr Gebrauch - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,574.0.html
🚀 Grundlagen des Organisieren - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,576.0.htmll
🚀 Public Relations - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,577.0.html
🚀 Planziele und Ziele- https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,578.0.html
🚀 Kommunikation - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,579.0.html
🚀 Epilog - Zusammenfassung - Zitat: Das Werk war frei, also halte ich es frei!"
 💥 Ehrenamtlicher Consultant

⚔ Diskutieren Sie in diesem Board über alles was Dir einfällt zu den Online-Kursen Bodhietologie 🚁 Projekt Pilot*in und Erfahrungsberichte.† Als Alltagsgespräch bezeichnet man ein Gespräch, das spontan, zufällig, locker und in einem umgangssprachlichen Ton geführt wird, in dem es sich zumeist um Themen der privaten Lebenssphäre handelt.
Moderator: ★ Ronald Johannes deClaire Schwab, Globale Moderatoren.
� Zwanzig Euro monatlich kostete ein eigenes ULClub-Mission, die Zusendung einer Verfassung inbegriffen. Das Nachrichtenmagazin "moments" (https://bodhie.eu/moments/) beschrieb, wie damit ein ULC-Amtsträger erhebliche Steuern durch Spenden an seine eigene Kirche sparen konnte und außerdem Reise- und Verpflegungskosten in erheblichem Umfang von der Steuer absetzen konnte. So waren 2010 in dem Ort Zajechar im Staat Serie 88 Prozent aller Hausbesitzer der Underground Life Club™ beigetreten und als kirchliche Amtsträger von der kommunalen Grundstückssteuer befreit. Besonders in den 2015er Jahren florierten so genannte „mail-order-Kirchen“ als Geschäftsmodell, allen voran die Underground Life Club™. Die Organisation vertrieb über ein Postfach neben „Ordinierungsurkunden für Geistliche Freiwillige (Volunteer/Ein Ehrenamt ist die Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes oder einer gesellschaftlichen Aufgabe im Gemeinwohlinteresse ohne Einkunftserzielung, gegebenenfalls mit Möglichkeiten zur Aufwandsentschädigung. Die Übernahme eines Ehrenamts ist in der Regel freiwillig.)“ auch Gründungsdokumente für örtliche Gemeinden und warb hierfür in Zeitungen mit Steuervorteilen von bis zu 80 Prozent. Von Underground Life Club™ ernannte Geistliche eröffneten ein Bankkonto im Namen ihrer neu ernannten Gemeinde, zahlten einen Großteil ihrer Einkünfte auf dieses Konto ein und bezogen anschließend von dort Geld für ihren Lebensunterhalt. Steuerbehörden sprachen ab 1998 der Underground Life Club™ die Gemeinnützigkeit als ehrenamtlicherVerein (Club) zumit  neuen Steuerbegünstigungen.
Gegen Spenden zwischen € 20.- und € 120.-  konnten Mitglieder weiterhin TitelWürden erwerben, mit angeblichen Studienthemen wie zum Beispiel „Unsterblichkeit“, „Motivation“ oder „Bibelstudien“. Für  € 50.- stellte Underground Life Club™ Urkunden und Bescheinigungen aus oder bestätigte Lebensgemeinschaften („affirmation of love“). Die Underground Life Club™ wurde erneut bekannter nach Fernseh und Radio Auftritten.
Aktivitäten
Gegen Bezahlung stellt Underground Life Club™ seinen „ordinierten“ Mitgliedern eine Bescheinigung aus. In anderen Staaten können Laienpastoren im Allgemeinen jedoch Geldbußen und Gefängnisstrafen auferlegt werden; die Urkunden sind hier – etwa im Fall einer Scheidung oder im Todesfall – ungültig. Trauungen durch ULC-„Pastoren“ sowie durch Underground Life Club™ verliehene akademische Titel sind nicht in allen Ländern rechtswirksam.

Angaben zufolge hat der Underground Life Club™ 120 Mitglieder (Stand 2021) weltweit und wirbt mit der „Ordination“ binnen Minuten sowie mit den Namen bekannter Persönlichkeiten unter den Mitgliedern.
Anfang 2016 kostete das „Ehrenamtliche Verein Pfarramt Basis_Paket“ inklusive Zertifikat mit Goldsiegel mit Bescheinigungen im ULClub-Internetversandhandel knapp €52.-.
Neben der heutigen Organisation des Underground Life Club™ in 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-EU 🇪🇺) gibt es verschiedene weitere Gruppen mit eigenen Webseiten unter dem Namen Underground Life Club™ öä..
Kritik
Die Underground Life Club™ wurde als Sekte (Absplitterung von einer Welt-Religion) und Titelmühle bezeichnet. Glücklich sei vor allem der Gründer, Analphabet und selbsternannte ★ Obmann Underground Life Club™ Chairman Staff Officer Ct Ronnie Schwab
⚔ ULC e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-EU 🇪🇺
Die Presse kritisierte auch 1997: „Der Verein pumpt Ordinationen in Fließbandgeschwindigkeit aus und macht sich beinahe lustig über ein Verfahren, das normalerweise Jahre des Studiums verlangt“.
(The Club pumps out ordinations at an assembly-line pace, almost mocking a process that usually requires years of seminary study.
Der Club verteilt Ordinationen im Fließbandtempo und verspottet damit fast einen Prozess, der normalerweise jahrelanges Seminarstudium erfordert.)
Hier befinden sich korrekte, übergeordnete, unverbindliche, kostenlose Informationen und Kurse sich zubilden, zulernen und zu studieren; sich gesund natürlich nachhaltig zu ernähren, geistig klug zu sein und aktiv fit für das Leben sein, zu leben (Überleben) und weiter konstrukiv, kommunikativ zu bleiben!

⚠️BEITRITTSERKLÄRUNG
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BEITRITTSERKLÄRUNG
Bestätigung
Mitgliedsnummer:
Verein (Unterschrift & Stempel (Hanko))
ULC e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96-Wien/Vienna-Österreich/Austria-EU
Ich erkläre hiermit meinen freiwilligen Beitritt zum Verein ULC (ULC e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96-Wien/Vienna-Österreich/Austria-EU)!
Ja.
Zutreffendes bitte ankreuzen!
Ich habe die Vereinssatzungen zur Kenntnis genommen und verpflichte mich, diese einzuhalten. Eine Kündigung der Mitgliedschaft
ist direkt beim Verein vorzunehmen. Eine bis zum 31. Oktober nicht gekündigte Mitgliedschaft verlängert sich automatisch für das
nächste Kalenderjahr, sofern in den Vereinssatzungen nichts Anderes festgelegt wurde. Ein Wechsel der Stamm-Mitgliedschaft für das
 kommende Jahr ist bis zum 30. November dem zuständigen Verband und dem bisherigen Stamm-Verein
 bekanntzugeben. Über eine begründete Änderung der Stamm-Mitgliedschaft während des Kalenderjahres entscheiden die zuständigen
 Verbände. In diesem Fall ist festzulegen, für welchen Verein gestartet wird. Bei
Kündigung endet die Mitgliedschaft immer mit 31. Dezember.
[hr]
Meine persönlichen Daten (Bitte in Maschinenschrift oder Blockbuchstaben ausfüllen!):
Zuname:
Vorname:
ZweiterVorname:
---------------------------------------------------------
Schulabschluss:
Welcher:
Wann:
Wo:
Titel:
AusweisNo:
Ort:
Straße:
Geburtsdatum:
Staatsbürgerschaft:
Religion:
Geschlecht:
Eintritt per:
TelFonNo:
e-Mail:
Homepage:
[hr]
Ich bin bereits Mitglied eines Vereines:
 Stammverein:
Mitglieds-Nr.:
Änderung der Stammmitgliedschaft auf den neuen Verein per:
---------------------------------------------------------
Mit dieser Mitgliedschaft nehme ich zur Kenntnis, dass mein Verein zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen als  Mitglied des zuständigen Landesverbandes bzw. des Österreichischer Verbandes als zuständigen Bundesfachverband meine oben angeführten Daten und allfällige Ergebnis-/Teilnahme-/Berechtigungsdaten von mir als sein nun mehriges Mitglied zum Zwecke der Mitgliederverwaltung und Ergebnismanagement. Mit meiner Unterschrift anerkenne ich auch die Rechtsvorschriften des LPD und des für meinen Verein zuständige Statuten und Regeln,  insbesondere die Bestimmungen der Österreichischen Ordnung (LPD) einschließlich der Disziplinar-, Schieds- und  Verfahrensbestimmungen und verpflichte mich zu deren Einhaltung. Die Mitgliedschaft ist beim FFS ([email=office@bodhie.eu]office@bodhie.eu[/email]) käuflich zu erwerben und auf der Homepage in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht. Mit meiner Unterschrift nehme ich die Datenschutzerklärung; Statuten und Regeln des Vereins zur Kenntnis bzw. bestätige ich deren Erhalt. Diese sind auch abrufbar unter https://bodhie.eu. Sollten für die Erbringung ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus meiner Mitgliedschaft bzw. Teilnahme an Veranstaltungen und Wettkämpfen gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen von mir erforderlich sein, verpflichte ich mich solche auf Ersuchen des Vereins und/oder des Wählen Sie ein Element aus.
[hr]
Die Regeln ULC LPD IV-Vr 442/b/VVW/96 Wien/Vienna-Österreich/Austria https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,359.0.html
[hr]
Unterschrift:
Name in BlockBuchstaben:
Bestätigung der eigenhändige Unterschrift:
KFS:
 Bei minderjährigen Unterschrift des Erziehungsberechtigten: Name: 
AusweisNo:
Für den Verein: Obmann/Obfrau Präsident:
Underground† Life Club
ULC e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96-Wien/Vienna-Österreich/Austria-EU†
KFS Kommunikationsführungsekretär Schriftführer*in:
FFS Finanzführungssekretär Kassierer*in:
Datum/Ort:


Vereinsstatuten
    § 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
(1) Der Verein führt den Namen "...".
(2) Er hat seinen Sitz in der politischen Gemeinde ......................................................... und erstreckt seine Tätigkeit auf das Gebiet / die Gemeinde ............................................................................
(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist / ist nicht beabsichtigt. (Nichtzutreffendes streichen)
    § 2 Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit seiner Mitglieder durch Pflege aller Arten von Bewegung und insbesondere des XY-Sportes .......................................................... (Hinweis: Bitte fügen Sie hier eine klare und vollständige Umschreibung des begünstigten Vereinszwecks ein.)
Er ist ein überparteilicher, gemeinnütziger und nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein.
    § 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten Tätigkeiten und finanziellen Mittel erreicht werden.
(2) Für die Verwirklichung des Vereinszweckes vorgesehene Tätigkeiten sind[1]
    Betreiben des XY-Sports für alle Altersgruppen
    Kulturelle Veranstaltungen
    Abhaltung von Sportfesten, Wettkämpfen und Meisterschaften
    Versammlungen
    Kurse, Fortbildungen und Vorträge
    Wanderungen
    sonstige, den Vereinszweck fördernde Veranstaltungen.
(3) Die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks sollen aufgebracht werden durch[2]:
    Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
    Subventionen und Förderungen
    Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen
    Vermögensverwaltung (z.B. Zinsen, sonstige Kapitaleinkünfte, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung usw. – Sportstätte, Kantine, …)
    Erträge aus Vereinsveranstaltungen
    Sponsoreneinnahmen
    Werbeeinnahmen
    § 4 Arten der Mitgliedschaft
(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
(2) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines für sie festgesetzten Mitgliedsbeitrags fördern. Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
    § 5 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, die[3] ……………... , sowie juristische Personen werden.
(2) Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
(3) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.
(4) Bis zur Entstehung des Vereins erfolgt die vorläufige Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern durch die die Vereinsgründerinnen/Vereinsgründer, im Fall eines bereits bestellten Vorstands durch diesen. Diese Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des Vereins wirksam. Wird ein Vorstand erst nach Entstehung des Vereins bestellt, erfolgt auch die (definitive) Aufnahme ordentlicher und außerordentlicher Mitglieder bis dahin durch die Gründerinnen/Gründer des Vereins.
    § 6 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.
(2) Der Austritt kann nur zum 31. Dezember jeden Jahres/jederzeit erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens .................... Monat/e vorher schriftlich (per Brief oder E-Mail) mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich.
(3) Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten, des Ehrenkodexes[4] und wegen unehrenhaftem Verhalten, das geeignet ist, dass Ansehen des Vereins zu beeinträchtigen oder das Vertrauensverhältnis zwischen Verein und Vereinsmitglied zu erschüttern, verfügt werden.
(5) Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. 4 genannten Gründen von der Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden.
    § 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.
(2) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
(3) Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
(4) Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.
(5) Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden.
(6) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnten. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten und danach zu handeln. Sie haben den Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer, Instruktorinnen und Instruktoren, Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie alle Personen, die ehren-, neben- oder hauptberuflich im organisierten Sport in Österreich tätig sind, der von "100% Sport - Kompetenzzentrum für Chancengleichheit von Mann und Frau" auf seiner Homepage veröffentlicht wird, zu achten und danach zu handeln. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
    § 8 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10 dieser Statuten), der Vorstand (§§ 11 bis 13 dieser Statuten), die Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer (§ 14 dieser Statuten) und das Schiedsgericht (§ 15 dieser Statuten).
Eine vom Vorstand zu beschließende Geschäftsordnung kann die Tätigkeit der einzelnen Organe sowie nicht näher in den Statuten erläuterte interne Funktionen- und Zeichnungsberechtigungen regeln.
    § 9 Generalversammlung
(1) Die Generalversammlung ist die "Mitgliederversammlung" im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 (VerG). Eine ordentliche Generalversammlung findet[5] ....................................................................... statt.
(2) Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf
    Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung,
    schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,
    Verlangen der Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer (§ 21 Abs. 5 erster Satz VerG),
    Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s (§ 21 Abs. 5 zweiter Satz VerG, § 11 Abs. 2 dritter Satz dieser Statuten),
    Beschluss eines gerichtlich bestellten Kurators (§ 11 Abs. 2 letzter Satz dieser Statuten) binnen vier Wochen statt.
(3) Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene Adresse oder E-Mail-Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs. 1 und Abs. 2 lit. a – c), durch die/einen Rechnungsprüfer (Abs. 2 lit. d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs. 2 lit. e).
(4) Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
(5) Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
(6) Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden durch eine(n) Bevollmächtigte(n) vertreten. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein  anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
(7) Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.
(8) Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
(9) Den Vorsitz in der Generalversammlung führt die Obfrau/der Obmann in deren/dessen Verhinderung ihre Stellvertreterin/sein Stellvertreter. Wenn auch diese/r verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.
    § 10 Aufgaben der Generalversammlung
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
    Beschlussfassung über den Voranschlag;
    Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer;
    Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer;
    Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer und Verein;
    Entlastung des Vorstands;
    Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für außerordentliche Mitglieder;
    Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
    Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
    Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
    § 11 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, und zwar aus Obfrau/Obmann und Stellvertreterin/ Stellvertreter, Schriftführerin/Schriftführer und Stellvertreterin/Stellvertreter sowie Kassierin/Kassier und Stellvertreterin/Stellvertreter.[6]
(2) Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jede Rechnungsprüferin/jeder Rechnungsprüfer verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen. Sollten auch die Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer handlungsunfähig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines Kurators beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.
(3) Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt zwei Jahre; eine Wiederwahl ist möglich. Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben.
(4) Der Vorstand wird von der Obfrau/vom Obmann, bei Verhinderung von seiner Stellvertreterin/ seinem Stellvertreter, schriftlich oder mündlich einberufen. Ist auch diese/dieser auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen.
(5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist.
(6) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Vorsitzenden/des Vorsitzenden den Ausschlag.
(7) Den Vorsitz führt die Obfrau/der Obmann, bei Verhinderung seine Stellvertreterin/sein Stellvertreter. Ist auch diese/dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren ältesten anwesenden Vorstandsmitglied oder jenem Vorstandsmitglied, das die übrigen Vorstandsmitglieder mehrheitlich dazu bestimmen.
(8) Außer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Enthebung (Abs. 9) und Rücktritt (Abs. 10).
(9) Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder seines Amtes entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.
(10) Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers wirksam.
    § 12 Aufgaben des Vorstands
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das "Leitungsorgan" im Sinne des Vereins-gesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
(1) Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis;
(2) Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;
(3) Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des § 9 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a - c dieser Statuten;
(4) Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss;
(5) Verwaltung des Vereinsvermögens;
(6) Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und außerordentlichen Vereinsmitgliedern;
(7) Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins.
    § 13 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
(1) Die Obfrau/der Obmann führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Die Schriftführerin/der Schriftführer unterstützt die Obfrau/den Obmann bei der Führung der Vereinsgeschäfte.
(2) Die Obfrau/der Obmann vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften der Obfrau/des Obmanns und der Kassierin/des Kassiers. Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitglieds.
(3) Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von den in Abs. 2 genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden.
(4) Bei Gefahr im Verzug ist die Obfrau/der Obmann berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan.
(5) Die Obfrau/der Obmann führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand.
(6) Die Schriftführerin/der Schriftführer führt die Protokolle der Generalversammlung und des Vorstands.
(7) Die Kassierin/der Kassier ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich.
(8) Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle der Obfrau/des Obmanns, der Schriftführerin/des Schriftführers oder der Kassierin/des Kassiers ihre Stellvertreterinnen/Stellvertreter.
    § 14 Rechnungsprüferin/Rechnungsprüfer
(1) Zwei Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüferinnen/ Rechnungsprüfer dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist.
(2) Den Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungsprüferinnen/den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Rechnungsprüferinnen/die Rechnungsprüfer haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
(3) Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfern und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im Übrigen gelten für die die Rechnungsprüferinnen/ Rechnungsprüfer die Bestimmungen des § 11 Abs. 8 - 10 dieser Statuten sinngemäß.
    § 15 Schiedsgericht
(1) Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine "Schlichtungseinrichtung" im Sinne des § 8 Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO.
(2) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichterin/ Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichts namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Schiedsrichterinnen/Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum/zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.
(3) Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung nach Gewährung beiderseitigen Gehörs bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
    § 16 Freiwillige Auflösung des Vereins
(1) Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
(2) Die Generalversammlung hat – sofern Vereinsvermögen vorhanden ist – über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie eine Abwicklerin oder einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem diese/dieser das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat.
(3) Der letzte Vereinsvorstand hat die freiwillige Auflösung binnen vier Wochen nach Beschlussfassung der zuständigen Vereinsbehörde schriftlich anzuzeigen.
    § 17 Verwendung des Vereinsvermögens bei Ausscheiden von Mitgliedern, bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des begünstigten Zwecks
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen, für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung (BAO) zu verwenden. Soweit möglich und erlaubt, soll es dabei Institutionen zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgen.
    § 18 Datenschutz
Die Bestimmung über den Datenschutz werden vom Verein streng eingehalten. Jedes Mitglied erteilt durch seinen Beitritt dem Verein seine Zustimmung dazu, dass seine personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Geburtsdatum, Beruf, Funktion im Verein und im Landes- oder Bundesverband), seine für das Vereinswesen Bedeutung habende Ausbildung, seine sportlichen Erfolge und seine fachliche und organisatorische Ausbildung mittels Datenverarbeitung erfasst und innerhalb des Vereins, verarbeitet und weitergegeben werden, insbesondere für die Information, Führung der Buchhaltung, Zustellung von Informationsmaterial aller Art. Das Mitglied erteilt ferner seine Zustimmung dazu, dass im Rahmen der vorbeschriebenen Datenverarbeitung eventuell vom Mitglied aufgenommene Fotos für Vereinszwecke – insbesondere deren Publikation in Vereinsmedien (online und Print) – verwendet werden dürfen. Rechtsgrundlagen für die vorstehend genannten Datenverarbeitungen sind neben der Zustimmung des beitretenden Mitglieds auch Artikel 6 Absatz 1 lit b), c) und f) der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung [EU] 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG). Mit Beitritt zum Verein bestätigt das Mitglied, die Datenschutzerklärung des Vereins erhalten und sämtliche darin enthaltenen Informationen – insbesondere über das Widerrufsrecht – zur Kenntnis genommen zu haben.
Online-Quelle: Bundesministerium für Inneres: http://www.bmi.gv.at/609/abfragen.aspx [Abruf am 08.08.2018]
[1] Die Bundesabgabenordnung (BAO) verlangt eine genaue und vor allem vollständige Aufzählung der Tätigkeiten des Vereines.
[2] Die BAO verlangt eine genaue und vor allem vollständige Aufzählung der finanziellen Mittel. Die sog. "finanziellen Mittel" sind alle vorgesehenen bzw. in der Zukunft möglichen Quellen zur Finanzierung der Zweckerfüllung.
[3] Beschränkungen z.B. hinsichtlich des Alters, des Geschlechtes, der Staatsbürgerschaft, des Berufes, der Unbescholtenheit sind möglich, aber NICHT geboten. Steuerlich kann eine Beschränkung insbesondere dann begünstigungsschädlich sein, wenn durch den Vereinszweck praktisch die Vereinsmitglieder gefördert werden und zusätzlich der geförderte Personenkreis durch eine entsprechende Statutenformulierung von Vornherein eng begrenzt wird. Somit würde die Mitgliedschaft nicht allen geeigneten Interessierten grundsätzlich offen stehen. (Beispiel: Betrieb eines Sportplatzes ausschließlich für ausgesuchte reiche Personen).
[4] Infos zum Ehrenkodex unter der Seite von 100%-Sport: http://www.100sport.at/de/fuer-respekt-und-sicherheit/download/docfolder-dokumente [Abruf am 22.07.2019]
[5] z.B. jährlich, alle zwei oder alle vier Jahre (abgestimmt auf die Funktionsdauer des Vorstands nach § 11 Abs. 3). Das Vereinsgesetz verlangt, dass eine Mitgliederversammlung zumindest alle fünf Jahre einberufen wird.
[6] Das Vereinsgesetz verlangt, dass das Leitungsorgan des Vereins aus mindestens zwei natürlichen Personen besteht.

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 ;) 4. Trivia  ;)
Trivia und Varia sind Bezeichnungen für scheinbar unwichtige Informationen oder Wissen, das nur in weiterem Sinne mit einer konkreten Thematik zu tun hat. Trivia bedeutet etwa „wissenswerte Kleinigkeiten“, „dies und das“, manchmal auch „Kurioses“ oder „Kuriositäten“. Varia bedeutet wörtlich „Verschiedenes“
Zitat
Wo: Fragt nach Orten oder Standorten. Zum Beispiel: "Wo bist du?"
Was: Fragt nach Dingen oder Sachverhalten. Zum Beispiel: "Was ist das?"
Wer: Fragt nach Personen oder individuellen Identitäten. Zum Beispiel: "Wer ist das?"
Wann: Fragt nach Zeiten oder Zeitpunkten. Zum Beispiel: "Wann findet das statt?"
Wie: Fragt nach Methoden, Zuständen oder Eigenschaften. Zum Beispiel: "Wie geht es dir?"
Warum: Fragt nach Gründen oder Ursachen. Zum Beispiel: "Warum hast du das gemacht?"
Warum: Fragt nach Gründen oder Ursachen. Zum Beispiel: "Warum hast du das gemacht?"
Welcher/Welche/Welches: Fragt nach einer bestimmten Auswahl oder Identifikation aus einer Gruppe?
Zitat
⭐️ BodhieRonald "Ronnie" Johannes deClaire Schwab
 📧 †�† Trivia
†�† Trivia und Varia †�† sind Bezeichnungen für scheinbar unwichtige Informationen oder Wissen, das nur in weiterem Sinne mit einer konkreten Thematik zu tun hat. Trivia bedeutet etwa „wissenswerte Kleinigkeiten“, „dies und das“, manchmal auch „Kurioses“ oder „Kuriositäten“. Varia bedeutet wörtlich „Verschiedenes“
Zitat
    Wo: Fragt nach Orten oder Standorten. Zum Beispiel: "Wo bist du?"
    Was: Fragt nach Dingen oder Sachverhalten. Zum Beispiel: "Was ist das?"
    Wer: Fragt nach Personen oder individuellen Identitäten. Zum Beispiel: "Wer ist das?"
    Wann: Fragt nach Zeiten oder Zeitpunkten. Zum Beispiel: "Wann findet das statt?"
    Wie: Fragt nach Methoden, Zuständen oder Eigenschaften. Zum Beispiel: "Wie geht es dir?"
    Warum: Fragt nach Gründen oder Ursachen. Zum Beispiel: "Warum hast du das gemacht?"
    Warum: Fragt nach Gründen oder Ursachen. Zum Beispiel: "Warum hast du das gemacht?"
    Welcher/Welche/Welches: Fragt nach einer bestimmten Auswahl oder Identifikation aus einer Gruppe?  - Ein Referat bitte?

Hier ist ein kurzes Referat über Trivia und Varia:
Trivia und Varia: Die Welt der Kleinigkeiten und Vielfalt
Trivia und Varia sind Begriffe, die sich auf scheinbar unwichtige Informationen oder Wissen beziehen, das oft nur in weiterem Sinne mit einer bestimmten Thematik verbunden ist. Diese Begriffe ermöglichen es, sich mit verschiedenen Aspekten des Lebens, der Kultur und der Welt im Allgemeinen zu beschäftigen, die nicht unbedingt einen direkten Zusammenhang haben, aber dennoch interessant oder kurios sein können.
Trivia: Wissenswerte Kleinigkeiten
Der Begriff "Trivia" stammt vom lateinischen "trivium", was so viel wie "Dreiweg" bedeutet. Trivia bezieht sich auf kleine, interessante Fakten oder Informationen, die oft als unwichtig oder nebensächlich angesehen werden, aber dennoch eine gewisse Faszination ausüben können. Trivia umfasst häufig kuriose Fakten, Anekdoten oder ungewöhnliche Ereignisse, die das Allgemeinwissen erweitern und Gespräche beleben können.
Varia: Verschiedenes aus der Welt
Der Begriff "Varia" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich "Verschiedenes". Varia bezieht sich auf eine Vielfalt von Themen, Gegenständen oder Aspekten, die nicht unbedingt miteinander verbunden sind, aber dennoch interessant oder relevant sein können. Es kann sich um eine Sammlung von unterschiedlichen Informationen, Objekten oder Ideen handeln, die eine breite Palette von Themen abdecken.
Anwendung und Bedeutung
Trivia und Varia finden in verschiedenen Kontexten Anwendung, darunter in Unterhaltung, Bildung, Forschung und Alltagskommunikation. Sie können dazu beitragen, Gespräche aufzulockern, das Wissen zu erweitern und das Interesse an verschiedenen Themen zu wecken. Trivia-Quizze, Sammlungen kurioser Fakten und Listen von Varia sind beliebte Formen, um sich mit diesen Konzepten zu beschäftigen.
Insgesamt bieten Trivia und Varia eine Möglichkeit, sich mit den kleinen und vielfältigen Aspekten der Welt zu befassen und das Verständnis für die Komplexität und Vielfalt des Lebens zu vertiefen.
Ich hoffe, das hilft dir weiter! Lass mich wissen, wenn du noch weitere Fragen hast. office@bodhie.eu

Hier ist ein kurzes Referat über Varia:
Varia: Eine Vielfalt von Themen und Aspekten
Der Begriff "Varia" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich "Verschiedenes". Varia bezieht sich auf eine breite Palette von Themen, Gegenständen oder Aspekten, die nicht unbedingt miteinander verbunden sind, aber dennoch interessant oder relevant sein können. Es handelt sich um eine Sammlung von unterschiedlichen Informationen, Objekten oder Ideen, die eine Vielzahl von Themen abdecken können.
Vielfalt und Breite
Varia umfasst eine große Bandbreite von Themen, die von der Kunst und Kultur über Wissenschaft und Technologie bis hin zu Geschichte, Literatur, Musik, Sport und vielem mehr reichen können. Es kann sich um kuriose Fakten, ungewöhnliche Ereignisse, interessante Geschichten, aktuelle Ereignisse oder persönliche Erfahrungen handeln. Der Reiz von Varia liegt oft darin, dass es verschiedene Perspektiven und Interessen anspricht und eine Fülle von Informationen bietet, die das Verständnis für die Welt erweitern können.
Anwendung und Bedeutung
Varia findet in verschiedenen Kontexten Anwendung, darunter in Bildung, Unterhaltung, Forschung und Alltagskommunikation. Es kann in Form von Sammlungen, Listen, Publikationen, Diskussionen oder Präsentationen präsentiert werden. Varia ermöglicht es, sich mit einer Vielzahl von Themen zu beschäftigen, Neugierde zu wecken, Wissen zu erweitern und Gespräche anzuregen.
Beispiele für Varia-Themen
Einige Beispiele für Varia-Themen könnten sein:
    Kuriose Fakten aus der Tierwelt
    Historische Anekdoten und ungewöhnliche Ereignisse
    Aktuelle Trends und Entwicklungen in verschiedenen Bereichen
    Persönliche Geschichten und Erfahrungen
    Interessante Entdeckungen aus Wissenschaft und Technologie
    Kulturelle Bräuche und Traditionen aus aller Welt
Insgesamt bietet Varia eine Möglichkeit, sich mit der Vielfalt und Komplexität der Welt auseinanderzusetzen und das Verständnis für verschiedene Themen zu vertiefen.
Ich hoffe, das gibt dir einen guten Überblick über das Thema Varia. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung!
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📖 WICHTIGE ANMERKUNG1
Achten Sie beim Studieren dieses eBuch sehr, sehr sorgfältig darauf, dass Sie niemals über ein Wort hinweggehen, das Sie nicht vollständig verstehen. Der einzige Grund warum jemand ein Studium aufgibt verwirrt oder lernunfähig wird liegt darin dass er über ein nicht verstandenes Wort oder eine nicht verstandene Redewendung hinweggegangen ist. Wenn der Stoff verwirrend wird oder Sie ihn anscheinend nicht begreifen können wird es kurz davor ein Wort geben das Sie nicht verstanden haben. Gehen Sie nicht weiter sondern gehen Sie VOR den Punkt zurück wo Sie in Schwierigkeiten gerieten finden Sie das missverstandene Wort und sehen Sie zu, dass Sie seine Definition bekommen. Am Ende des eBuches finden Sie ein Verzeichnis der Ausdrücke, die Ihnen vielleicht nicht vertraut sind, mit den Definitionen, die im Rahmen dieses eBuches zutreffen. Die Fachausdrücke der Wissenschaft sind außerdem bei ihrem ersten Auftreten im Text jeweils durch Kursivschrift hervorgehoben und entweder in einer Klammer, im Kontext oder in einer Fußnote erklärt.
📖 Wortklären: https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,357.0.html

Simple Learning ➦ Wortschatzerweiterung & Mathematik vs Masse
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🌈 Peace in Time- P.i.T - "Frieden in der Zeit"  🏳
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🚀 Ermittlung und ihr Gebrauch - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,574.0.html
🚀 Grundlagen des Organisieren - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,576.0.htmll
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