Autor Thema: බ Asylwerber:Innen vs 🇦🇹 Österrecher*innen 60+ ☠  (Gelesen 3062 mal)

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Offline ★ Ronald Johannes deClaire Schwab

  • Bodhie Ronald "ronnie" Johannes deClaire Schwab
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Jeder Asylwerber und fast keine Asylwerberinnen erhalten ein Taschengeld täglich!
Zusätzlich Essen, Kleidung, Unterkunft, Tabletten (?), Handy usw. gratis!!!
Macht jahrelang Deutschkurse, will nicht & kann nicht und ist Fachkraft, der nicht lesen und schreiben kann.
vs
ZB.: ● Lebenslauf SuperVisor Gastronomie ★ Ronald Johannes deClaire Schwab™ Bodhie™
https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,8.0.html
40 Jahre Arbeit; drei Kinder und Miete € 903.- und Strom/Gas usw. selber bezahlen.
Als Österreicher erhalte ich von AMS € ca. 31.- im Monat täglich zusätzlich nix.
Monatlich € 930.-. sonst nix.
60+ Unvermittelbar! Keine Mindestsicherung usw. und die Politiker wollen die Arbeitslosenunterstützung (Stütze) kürzen!?
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In einem Land (Österreich/Austria 🇦🇹 🇪🇺), in dem die Ungerechtigkeit wie ein dunkler Schatten über dem Leben der Menschen liegt, offenbart sich eine bittere Wahrheit: Jeder Asylwerber und beinahe keine Asylwerberinnen erhalten großzügige finanzielle Zuwendungen von 40 Euro täglich, was sich auf stolze 1.200 Euro im Monat summiert. Doch das ist noch nicht alles. Sie bekommen nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch kostenlose Verpflegung, Kleidung, Unterkunft, medizinische Versorgung, Mobiltelefone und vieles mehr. Ein Luxusleben, das auf dem Rücken hart arbeitender Bürgerinnen und Bürger aufgebaut ist.
Und was ist mit denen, die ihr ganzes Leben lang hart gearbeitet haben, um sich und ihre Familien zu unterstützen? Ein Mann wie Ronald Johannes deClaire Schwab™, ein Veteran in der Gastronomie mit einem Lebenslauf, der 40 Jahre harter Arbeit und Hingabe widerspiegelt. Doch trotz seiner unermüdlichen Bemühungen erhält er nur einen Bruchteil dessen, was Asylwerber erhalten: lediglich etwa 31 Euro täglich vom Arbeitsmarktservice (AMS), was sich auf mickrige 930 Euro im Monat beläuft. Und das, obwohl er Miete, Strom, Gas und andere Kosten aus eigener Tasche bezahlen muss.
Als ob das nicht schon genug Ungerechtigkeit wäre, ist Ronald Johannes deClaire Schwab™, wie viele andere seiner Generation, über 60 Jahre alt und von den Arbeitsvermittlungsstellen als unvermittelbar eingestuft. Keine Mindestsicherung, keine Unterstützung vom Staat. Und als ob das noch nicht genug wäre, hört er von den Politikern, die darauf drängen, die Arbeitslosenunterstützung weiter zu kürzen.
Ein ungleicher Kampf, der die Schwächsten unserer Gesellschaft bestraft und diejenigen belohnt, die nie einen Finger gerührt haben, um sich selbst zu unterstützen. Wo liegt die Logik in diesem Szenario? Wo bleibt die Gerechtigkeit? Während die einen in Luxus schwelgen, kämpfen die anderen um das nackte Überleben. Finde den Fehler in diesem ungerechten Spiel! 🪜 🪛 🔧 🛠 ⚒ 🔨 🪚 🪓

Thema: Finanzielle Unterstützung von Asylsuchenden in Österreich im Vergleich zu österreichischen Staatsbürgern in finanzieller Notlage
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Sehr geehrte Damen und Herren,
heute möchte ich mit Ihnen über ein Thema sprechen, das oft von Spekulationen und Mythen umgeben ist: die finanzielle Unterstützung von Asylsuchenden in Österreich im Vergleich zu österreichischen Staatsbürgern in finanzieller Notlage.
Es kursieren viele Gerüchte über die finanzielle Unterstützung, die Asylsuchende in Österreich erhalten, und oft werden diese mit der Realität vermischt. Um Klarheit zu schaffen, möchte ich zunächst die tatsächlichen finanziellen Ansprüche von Asylsuchenden erläutern.
Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern und wurde zuletzt im März 2013 angepasst.
Für Asylsuchende in organisierten Unterkünften beträgt der Höchstsatz pro Tag 19 Euro; das dem Vermieter ausbezahlt wird.
Bei individueller Unterbringung müssen sie sich selbst um Unterkunft und Lebenserhaltung kümmern. Für Verpflegung steht einer erwachsenen Einzelperson zusätzlich maximal € 200.- im Monat zur Verfügung und zusätzlich Essen, Kleidung, Unterkunft, Handy gratis!. Für Miete und sonstige Kosten erhalten sie zusätzlich Beträge, die je nach Situation variieren.
Die restriktiven Arbeitsmarktpolitiken erschweren Asylsuchenden zudem den Zugang zum Arbeitsmarkt erheblich. Viele sind zur Untätigkeit gezwungen, da sie keine Beschäftigungsbewilligung erhalten und ihre Qualifikationen oft nicht anerkannt werden.
Es ist wichtig, die Realität der finanziellen Unterstützung von Asylsuchenden von den weitverbreiteten Mythen zu unterscheiden. Eine fundierte Diskussion über dieses Thema ist unerlässlich, um Missverständnisse zu klären und eine sachliche Debatte zu fördern.
Es ist wichtiger, die Realität der finanziellen Unterstützung von Österreicher 60+ und Österrecherinnen 60+ von den weitverbreiteten Mythen zu unterscheiden. Eine fundierte Diskussion über dieses Thema ist unerlässlich, um Missverständnisse zu klären und eine sachliche Debatte zu fördern.

Welche finanziellen Ansprüche haben AsylwerberInnen?
Finanzielle Aspekte
Finanzielle Unterstützung von Aslywerber&Innen ist oft wilden Spekulationen und Gerüchten ausgesetzt. Vielfach handelt es sich dabei mehr um moderne Märchen und Mythen als um Tatsachenberichte. Die Unterstützung von Asylsuchenden in Österreich ist seit Mai 2004 in der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern genau geregelt. AsylwerberInnen haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung, Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld. Ihre finanzielle Unterstützung fällt weit geringer aus als für österreichische Staatsbürger in finanzieller Notlage. Ebenso ist für AsylwerberInnen der Zugang zum Arbeitsmarkt und somit die Möglichkeit selbst für den eigenen Unterhalt aufzukommen nach der derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen in Österreich nahezu unmöglich.
Wer hat Anspruch auf die Grundversorgung?
Die Grundversorgung stellt die Versorgung der Asylsuchenden mit dem Lebensnotwendigsten sicher. Aber wer genau ist nun berechtigt diese Grundversorgung zu beziehen? Grundsätzlich alle Menschen die in Österreich einen Asylantrag gestellt haben und nicht in der Lage sind sich selbst zu erhalten. Da die AsylwerberInnen ihr gesamtes Hab und Gut in ihren Heimatländern zurücklassen mussten, das letzte Vermögen in die teure Reise nach Europa investiert wurde und der Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich quasi unmöglich ist, trifft dies auf nahezu alle Asylsuchenden zu. Auch Personen, die unter subsidiärem Schutz stehen, haben diesen Anspruch. Asylberichtigte, also Personen deren Antrag bereits genehmigt wurde, können noch für 4 Monate ab der Asylgewährung die Grundversorgung beziehen. Wird ein/e AsylwerberIn wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung verurteilt, kann der Anspruch auf Grundversorgung eingeschränkt werden oder ganz erlöschen. Auf jeden Fall endet Jeder*in Anspruch aber mit dem Verlassen des Bundesgebietes.
Wieviel bekommt man in der Grundversorgung?
Auch die Höhe des Anspruches von Personen in der Grundversorgung ist in der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. Im März 2013 erfolgte eine Anpassung der darin bestimmten Höchstsätze.
Grundsätzlich gilt es zwischen zwei Arten der Unterbringung zu unterscheiden. Auf der einen Seite jene in einer organisierten Unterkunft. Für AsylwerberInnen in einer organisierten Unterkunft beträgt der Höchstsatz pro Tag € 19.-. Das Geld wird direkt an den Quartiergeber ausbezahlt. Jeder*in Asylwerber*In erhält zusätzlich ein Taschengeld von € 40.- im Monat.
Bei der individuellen Unterbringung in einem selbst organisierten Quartier müssen sich die AsylwerberInnen selbst um Unterkunft und Lebenserhaltung kümmern. Für Verpflegung steht einer erwachsenen Einzelperson maximal € 200.- im Monat zur Verfügung. Bei minderjährigen AsylwerberInnen sind es lediglich € 90.- monatlich, außer es handelt sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Für die Miete – das tatsächliche Bezahlen einer solchen muss nachgewiesen werden – kommen denAsylwerberInnen € 120 azu.-. Für Familien ab zwei Personen ist die Unterstützung für die Miete mit € 240.- gedeckelt.
Von diesem Geld sind sämtliche Aufwendungen, also Unterbringung, Verpflegung, Strom und alle anderen Kosten, zu begleichen. Eine fünfköpfige Familie mit drei minderjährigen Kindern muss demnach mit € 910.- monatlich das Auslangen finden. Einmal im Jahr werden noch EUR 200 pro Kind für Schulbedarf, € 150.- pro Person für Bekleidung, sowie eine Unterstützung für die zum Schulbesuch erforderlichen Fahrtkosten zur Verfügung gestellt. Deutschkurse mit einem maximalen Umfang von 200 Stunden werden mit € 3,67 pro Einheit gefördert.
Ein Vergleich mit österreichischen StaatsbürgerInnen in finanzieller Notlage
Die geringen finanziellen Beträge für AsylwerberInnen in Österreich sind weit davon entfernt ein Mindestmaß an vergleichbaren Lebensbedingungen mit der Bevölkerung in Österreich zu ermöglichen. Ein Vergleich mit den Sozialleistungen für österreichische Staatsbürger in finanzieller Notlage veranschaulicht dies.
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung in Österreich besteht aus zwei Teilen. Der Grundbetrag beläuft sich auf € 620,87. Hinzu kommen EUR 206,96 monatlich an Wohnkostenunterstützung. Zusammengerechnet ergibt das € 827,83. Zudem können je nach Bundesland höhere Beiträge sowie Ergänzungsleistungen ausgezahlt werden, wenn etwa die tatsächlichen Wohnkosten höher sind. Für Paare besteht ein Anspruch des 1,5-fachen, also € 1.241,74. Für jedes Kind kann zusätzlich ein Betrag von € 149,01 geltend gemacht werden.
Addiert man diese Beträge für eine fünfköpfige Familie, kommt man auf einen Betrag von EUR 1688,77. Einer österreichischen Familie ist es zudem noch möglich Familienbeihilfe zu beziehen. In unserem Beispiel handelt es sich um eine junge Familie, mit 3 Kindern zwischen 3 und 10 Jahren. Pro Kind steht ein Betrag in der Höhe € 117,30 zur Verfügung. Hinzu kommt noch der monatliche Zusatzbetrag von € 49,80 bei 3 Kindern. Gesamt sind das demnach zusätzliche € 401,70. Die Familie erhält somit monatlich € 2090,47 €.
Mindestsicherung als Existenzminimum
Die Mindestsicherung sichert die Bedürfnisse ab die in unserer Gesellschaft als notwendig erachtet werden um ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Das deutsche Bundesverfassungsgericht befand, dass die Leistungen für AsylwerberInnen, die ein Drittel unter dem sozialgesetzlich vorgeschriebenen Existenzminimum lagen, verfassungswidrig seien und somit erhöht werden müssten. Die Menschenwürde, so Bundesverfassungsgericht, sei migrationspolitische nicht zu relativieren.
Ein Vergleich zwischen den finanziellen Leistungen für AsylwerberInnen und dem Existenzminimum zeigt, die Leistungen für Erstere weniger als die Hälfte der Mindestsicherung ausmacht:
Asylsuchende/r
Da die konkrete Vollziehung in den Grundversorgungsgesetzen der Länder geregelt ist, können sich diese in einzelnen Punkten unterscheiden. Jedoch entsprechen die Leistungen in den anderen Bundesländern mehrheitlich den hier verwendeten Leistungen aus dem steiermärkischen Grundversorgungsgesetz.
Die Situation von Asylsuchenden am Arbeitsmarkt
Viele ÖsterreicherInnen haben Sorge, dass sich die angespannte Arbeitsmarksituation durch die Aufnahme von AsylwerberInnen weiter verschlechtern könnte. Hier gilt, gleich zu Beginn, zwischen AsylwerberInnen und Asylberechtigten zu unterscheiden. Letztere erhalten, sobald ihr Asylverfahren positiv abgeschlossene wurde, unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Dasselbe gilt für Personen, denen subsidiärer Schutz zugesprochen wird. Für alle Personen aber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen wurde, ist, verursacht durch die momentane rechtliche Lage, der Zugang zum Arbeitsmarkt quasi unmöglich. Aber wie sehen die Möglichkeiten von AsylwerberInnen aktiv am Arbeitsmarkt teilzunehmen, um nicht von staatlicher Unterstützung abhängig zu sein, genau aus? Grundsätzlich gliedern sich die Beschäftigungsmöglichkeiten für AsylwerberInnen in drei unterschiedliche Kategorien: unselbstständige Arbeit, selbstständige Arbeit und Lehrstellen.
Unselbstständige Arbeit
Für jede unselbstständige Arbeit ist eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz notwendig. Drei Monate nach Einbringung des Asylantrages kann das AMS kann eine Beschäftigungsbewilligung an AsylwerberInnen erteilen. Eine freie Stelle darf jedoch nur dann an eine AslywerberIn vergeben werden wenn kein Inländer oder ein bereits „verfügbarer Ausländer“ bereit und fähig sind diese anzutreten.
Verfügbarer Ausländer bedeutet hier, dass diese/r entweder Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung hat, EU- oder EWR-Bürger/in mit Arbeitsmarktzugang, Schweizer/in oder türkische/r Assoziationsarbeitnehmer/in oder Ausländer/in mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang ist. Erst wenn kein verfügbarer Ausländer gefunden wird, darf gesetzlich eine Beschäftigungsbewilligung an AsylwerberInnen vergeben werden.
Die Vergabe von Beschäftigungsbewilligungen ist jedoch seit 2004 durch den sogenannten „Bartenstein-Erlass“ zusätzlich eingeschränkt worden. Dieser beschränkt die unselbstständige Tätigkeit von AsylwerberInnen auf Saison- und Erntearbeiten. Zusätzlich können sie gemeinnützige Tätigkeiten, wie die Betreuung von Grünanlagen, für Bund, Land oder Gemeinde für wenige Euro Stundenlohn verrichten. Dabei unterliegen sie nicht dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, da sie kein Einkommen im Sinne des ASVG erhalten. Obwohl der Bartenstein-Erlass rechtlich umstritten ist, dessen Aufhebung bereits mehrmals parlamentarisch angeregt wurde und eine vom Arbeitsministerium in Auftrag gegebene Studie nur marginale Auswirkungen einer Lockerung des Arbeitsmarkzugangs für AslwerberInnen auf den österreichischen Arbeitsmarkt ausmacht, ist der Erlass immer noch in Kraft.
Selbstständige Tätigkeit
AsylwerberInnen können theoretisch nach drei Monaten ab Zulassung zum Asylverfahren einer unselbstständigen Tätigkeit nachgehen und unterliegen nicht dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Allerdings sind hier gewerberechtliche Vorschriften maßgebend. Die Gewerbeberechtigung stellt allerdings ein kaum zu überwindendes Hindernis dar. Da für das „freie Gewerbe“ (Zeitungsausträger, Reinigungskraft) kein besonderer Befähigungsnachweis erbracht werden muss sind hier die Jobchancen für AsylwerberInnen am höchsten. AyslwerberInnen sind von der Tätigkeit als "Neue Selbstständige" nicht ausgeschlossen, da letztere nicht der Gewerbeordnung unterliegen und somit kein Gewerbeschein notwendig ist. Allerdings fallen unter diese Kategorie nur wenige selbstständige Tätigkeiten, wie etwa JournalistIn, GutachterIn oder KünstlerIn.
Lehrstellen
Wegen des dualen Ausbildungssystems (Berufsschule und Betrieb) in Österreich, ist eine Beschäftigungsbewilligung auch für Lehrstellen notwendig. Im Juni 2012 wurde der Bartenstein-Erlass teilweise abgeändert. AsylwerberInnen unter 25 Jahren können eine Beschäftigungsbewilligung für einen Lehrberuf erhalten wenn in diesem Lehrberuf ein nachgewiesener Lehrlingsmangel besteht.
Folgen restriktiver Arbeitsmarktpolitik
Die Folgen dieser restriktiven Arbeitsmarktpolitik sind vielfältig. Da sich viele Asylverfahren oft über Jahre hinziehen sind viele AsylwerberInnen zur Untätigkeit gezwungen. Beruflich können AsylwerberInnen somit Veränderungen und Innovationen in ihrer Branche nicht verfolgen und ihre Integration in den Arbeitsmarkt wird exponentiell schwieriger. Gleichzeitig können sie sich nicht selbst versorgen und müssen von der Unterstützung durch den Staat leben. Kosten, die durch eine Arbeitsmarktliberalisierung zumindest teilweise gesenkt werden könnten.
Neben den formalen Beschränkungen des Arbeitsmarktzuganges stellen die Nichtanerkennung von beruflichen Ausbildungen und Qualifikationen, sowie ein fehlendes Angebot an Sprachkursen, strukturelle Hindernisse in der Arbeitsmarktintegration von AsylwerberInnen dar.
Zitat
In einem Akt unvergleichlicher Dringlichkeit und mit einem Hauch erschütternder Entschlossenheit hat das Schicksal eine Wende genommen, die die Grundfesten der Existenz von Asylwerbern und Asylwerberinnen erschüttern wird. Ab dem 1. Juni 2024 wird eine düstere Realität die Szene beherrschen: Bargeld wird zu einem fernen Traum, der in den Winden der Vergangenheit verweht. Stattdessen sollen nur noch Sachleistungen gewährt werden, eine harte und unerbittliche Maßnahme, die die Hilfesuchenden vor eine noch größere Herausforderung stellt.
Doch das ist noch nicht das Schlimmste. Denn diese Änderung trifft vor allem jene, die ohnehin schon am Rand der Gesellschaft stehen: diejenigen, die trotz jahrelanger Bemühungen immer noch mit den grundlegendsten Fähigkeiten, wie Lesen und Schreiben, zu kämpfen haben. Für sie bedeutet der Verlust des Bargeldes nicht nur eine Umstellung, sondern eine nahezu unüberwindbare Hürde.
Die Deutschkurse, die sie so lange besucht haben, werden plötzlich nutzlos, da der Wille, diese Fähigkeiten zu erlernen, fehlt und die Fähigkeit, sie zu erlangen, verschlossen bleibt. Ein Teufelskreis der Hilflosigkeit und der Verzweiflung droht, ihre Zukunft zu erdrücken, während die Gesellschaft sie mit verständnislosem Blick betrachtet.
Eine düstere Zeit liegt vor ihnen, in der diejenigen, die am meisten Hilfe benötigen, am stärksten unter den Schwierigkeiten leiden werden. Und in dieser finsteren Kulisse wird die Frage nach Mitgefühl und Gerechtigkeit lauter denn je hallen. Wird die Welt diejenigen vergessen, die keine Stimme haben? Wird die Gesellschaft diejenigen im Stich lassen, die keine Hoffnung mehr haben? Die Uhr tickt unaufhaltsam, und die Antworten bleiben im Dunkeln verborgen.
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Viel Glück, Asylwerber und fast keine Asylwerberinnen.

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Das Leben in Deutschland kann so toll sein 🤗 für Zuwanderer*innen!
Ein Nigerianer mit deutschem Pass hat in Deutschland die Vaterschaft für 24 Kinder anerkannt, was ihm und 94 Angehörigen Bleiberecht verschafft.
Jährliche Kosten für den deutschen Steuerzahler: mehr als 1,5 Mio. € jährlich.
Die deutschen Behörden überwiesen allein dem „mittellosen Mann“ zuletzt 22.500 € monatlich.
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Rechnung:
94 Angehörigen
Jeder Asylwerber und fast keine Asylwerberinnen erhalten ein Taschengeld von € 40 täglich =  Monatlich € 1.200.-.
Zusätzlich Essen, Kleidung, Unterkunft, Tabletten (?), Handy usw. gratis!!!
Macht jahrelang Deutschkurse, will nicht & kann nicht und ist Fachkraft, der nicht lesen und schreiben kann.
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24 Kinder - Kinderbeihilfe
Alter des Kindes   Betrag pro Monat
ab Geburt   132,30 Euro
ab 3 Jahren   141,50 Euro
ab 10 Jahren   164,20 Euro
ab 19 Jahren   191,60 Euro
Der Fall Jonathan A. – Missbrauch des deutschen Sozialsystems
Jonathan A., ein Nigerianer mit deutschem Pass, ist in den Schlagzeilen, da er die Vaterschaft für 24 Kinder anerkannt hat, was ihm und 94 Angehörigen Bleiberecht in Deutschland verschafft. Dies ermöglicht ihm, Sozialleistungen in beträchtlicher Höhe zu erhalten, die vom deutschen Staat finanziert werden. Doch während er in den sozialen Medien sein luxuriöses Leben präsentiert, mit Cabrio-Fahrten und teuren Autos, übernimmt der deutsche Steuerzahler die Kosten für seine Kinder und ihre Mütter.
Die deutsche Regierung steht vor einem ernsten Problem, da sie nicht nur die Kosten für Jonathans Lebensstil, sondern auch für den Missbrauch des Sozialsystems tragen muss. Jonathan nutzt geschickt eine Gesetzeslücke aus, indem er die Vaterschaft für eine Vielzahl von Kindern anerkennt, von denen viele wahrscheinlich nicht seine eigenen sind. Dies ermöglicht ihm und seinen Angehörigen nicht nur den Aufenthalt in Deutschland, sondern auch den Zugang zu Sozialleistungen, die den deutschen Steuerzahler jedes Jahr Millionen kosten.
Die Fälle von Scheinvaterschaften wie dieser enthüllen ein tiefgreifendes Problem im deutschen Sozialsystem, das dringend angegangen werden muss. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die mangelnde Überprüfung ermöglichen diesen Missbrauch, während die Behörden oft machtlos sind, um dagegen vorzugehen. Die geplante Reform der Bundesregierung zur Anpassung des geltenden Rechts zur Vaterschaftsanerkennung ist ein erster Schritt, um zukünftigen Betrug zu verhindern, aber es bleibt abzuwarten, wie effektiv diese Maßnahmen sein werden.
Der Fall Jonathan A. zeigt deutlich, wie Lücken im System ausgenutzt werden können und unterstreicht die Notwendigkeit strengerer gesetzlicher Regelungen und effektiverer Kontrollmechanismen. Während Jonathan sein Luxusleben genießt, sind es die deutschen Steuerzahler, die die Kosten tragen. Es wird deutlich, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um solchen Missbrauch zu verhindern und die Integrität des deutschen Sozialsystems zu schützen.
Die jährlichen Kosten für den deutschen Steuerzahler belaufen sich auf mehr als 1,5 Millionen Euro allein für Jonathan A. und seine Familie. Die Tatsache, dass ihm monatlich 22.500 Euro überwiesen werden, verdeutlicht die dringende Notwendigkeit, diesen Missbrauch zu stoppen und sicherzustellen, dass Sozialleistungen gerecht und rechtmäßig verteilt werden.
Insgesamt zeigt der Fall Jonathan A., wie wichtig es ist, die Integrität des deutschen Sozialsystems zu wahren und sicherzustellen, dass es denjenigen zugute kommt, die es wirklich benötigen, anstatt von Einzelpersonen missbraucht zu werden, die es für persönlichen Gewinn ausnutzen.

Sozialbetrug durch Gesetzeslücke Das Geschäftsmodell der Scheinväter
Eine Gesetzeslücke sorgt für tausendfachen Missbrauch: Männer erkennen Vaterschaften für ausländische Kinder an, die nicht ihre sind. Dafür bekommen die Kinder und ihre Mütter Aufenthaltstitel und Sozialleistungen.
Jonathan A. posiert mit einem Luxusfuhrpark aus deutschen Autos in Nigeria und wirft mit Geldscheinen um sich. Er nennt sich dort: "Mr. Cash Money". Den Behörden in Dortmund, wo er gemeldet ist, gilt er hingegen als mittellos.
Für die 24 Kinder verschiedenster Frauen vor allem aus afrikanischen Ländern, die er anerkannt hat, kommt nach Informationen von ARD-Kontraste und rbb24-Recherche der deutsche Staat auf. Die meisten Mütter stammen aus Nigeria, dem Herkunftsland von Jonathan A. Weil er Deutscher ist, haben die anerkannten Kinder, deren Mütter und weitere Angehörige über den Familiennachzug automatisch ein Bleiberecht in Deutschland. Bislang sind es 94 Personen.
Scheinvaterschaft durch Lücke im Gesetz
Die Geschichte von Jonathan A. gilt als beispielhaft für den Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung, der durch eine Lücke im Gesetz leicht möglich ist. Fachleute gehen von zehntausenden Fällen in den vergangenen Jahren aus, die Datenlage ist spärlich. Den Ausländerbehörden werden nur konkrete Verdachtsfälle der beurkundenden Stellen gemeldet, also von Standesämtern, Jugendämtern und Konsularbeamten in den Botschaften. Weil es in Deutschland aus Datenschutzgründen kein zentrales Personenstandsregister gibt, können diese vor einer Vaterschaftsanerkennung gar nicht einsehen, wie viele Kinder ein Antragsteller bereits anerkannt hat. Das können nur die Ausländerbehörden. Und die meisten Vaterschaften werden durch Notare beurkundet.
Ausländerbehörde in Stuttgart
Überlastete Ausländerbehörden Bis zu 15 Stunden Warten für einen Termin
In ganz Deutschland sind Ausländerbehörden an der Grenze des Leistbaren. mehr
Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung nicht strafbar
Axel Boshamer von der oberen Ausländerbehörde der Bezirksregierung Arnsberg geht von einer hohen Dunkelziffer aus. In Nordrhein-Westfalen häufen sich laut Boshamer die Verdachtsfälle zu Kindern von Müttern aus westafrikanischen Staaten sowie aus Ländern des Westbalkans. Im Fall von Jonathan A. geht er von "systematischem Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung" aus.
"Bei Scheinvaterschaften geht es darum, dass Menschen, die eigentlich keine Bleibeperspektive haben, in Deutschland bleiben können. Dafür sind diese Menschen bereit, Geld zu bezahlen, meistens an denjenigen, der die Schein-Vaterschaft übernimmt." Der Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung ist nicht strafbar.
Anklagen sind selten
Den Behörden gelingt es nur selten, ein kriminelles Geschäftsmodell dahinter aufzudecken. Aktuell erhebt die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage "wegen Einschleusungen mittels Scheinehen und Vaterschaftsanerkennungen" gegen eine zehnköpfige Bande vietnamesisch-stämmiger Personen. Diese sollen Vaterschaftsanerkennungen für mindestens 20 Kinder für Mütter aus Vietnam vermittelt haben, um diesen einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu verschaffen. Dafür haben sie deutschen "Vätern" aus dem Obdachlosenmilieu ein Handgeld zwischen 500 und 1.500 Euro gezahlt und von den Müttern aus Vietnam bis zu 35.000 Euro kassiert, so der ermittelnde Staatsanwalt Frank Pohle.
Der Staatsanwalt sieht darin ein "Phänomen im Milieu der vietnamesischen Staatsangehörigen beziehungsweise der vietnamesisch-stämmigen deutschen Staatsangehörigen" in Berlin mit seiner großen vietnamesischen Community. Es sei häufig so, dass die vietnamesischen Frauen gezielt nach Berlin kämen, "um hier ihr Aufenthaltsrecht zu legalisieren, um dann in andere Bundesländer zu verziehen".
Anerkennung lässt sich nicht mehr aufheben
In Nordrhein-Westfalen gehen die Behörden davon aus, dass die meisten Personen, die ein dauerhaftes Bleiberecht im Zuge einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung erlangt haben, dauerhaft soziale Transferleistungen beziehen. Deshalb hatte sich etwa das kommunale Jobcenter der Stadt Wuppertal mit einer entsprechenden Warnanzeige an das Landesinnenministerium gewandt. Diese Warnanzeige liegt ARD-Kontraste vor.
Bereits im vergangenen Jahr sollte die Bundesregierung auf Bitte der Innenminister der Länder einen Gesetzentwurf zur Anpassung des geltenden Rechts zur Vaterschaftsanerkennung vorlegen. Seit Jahren drängen sie zusammen mit den Justizministern der Länder darauf, den Missbrauch präventiv zu verhindern. Denn wenn einmal eine Beurkundung stattgefunden hat, bleibt sie in jedem Fall wirksam. Ist ein Kind erst mal von einem deutschen Vater anerkannt, lässt sich diese nicht mehr aufheben.
Migranten stehen an Bord eines Fischerbootes.
Illegale Migration Das lukrative Geschäft mit der Flucht nach Europa
Teils mehrere Tausend Euro zahlen viele Menschen an Schleuser, um nach Europa zu kommen. mehr
Kaum Prüfungen durch Behörden
Harald Dörig, langjähriger ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht auf dem Gebiet des Ausländerrechts, erkennt in der Gesetzeslücke eine "unzureichende Regelung" wie sie "selten vorkomme". Selbst wenn der Vater gar nicht behaupten würde, dass er in einem Verhältnis zu der Frau stünde, könne er eine Vaterschaft anerkennen. "Auch das ist ein Grund, dass wir hier irgendwelche Voraussetzungen einbauen müssen, zum Beispiel eine familiäre soziale Beziehung", sagt Dörig. Diese würde aber momentan durch die beurkundenden Stellen überhaupt nicht geprüft.
Die NRW-Landesregierung hatte 2017 einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem sie später im Bundesrat gescheitert war. Darin ging es unter anderem um eine verpflichtende Kontrolle durch die Ausländerbehörden in solchen Fällen, in denen durch die Beurkundung einer Vaterschaft das Aufenthaltsrecht der Mütter legalisiert wird.
Kosten bundesweit bei mehr als 150 Millionen Euro
Das Bundesinnenministerium bezifferte 2017 "die Anzahl der Missbrauchsfälle auf eine mittlere vierstellige Zahl", wie aus einer internen Auswertung der "Sicherheitskooperation Ruhr" hervor geht, die ARD-Kontraste vorliegt. Der Behördenzusammenschluss beziffert die "jährliche bundesweite Belastung des Steuerzahlers" auf über 150 Millionen Euro. Aktuellere Zahlen liegen nicht vor.
Mit Blick auf den Einzelfall von Jonathan A. haben die Autoren dieses Berichts hochgerechnet, "dass alleine dieser Mann Kosten für die Sozialkassen von deutlich mehr als 1,5 Millionen Euro im Jahr verursacht", so Mitautor Andreas Keppke. Sein Team wertete anhand einzelner Fälle von mutmaßlichem Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen den Schaden aus, der dadurch den Steuerzahlern entsteht.
Grenzkontrollen zur Schweiz Viele Kontrollen, wenig Wirkung
Seit gut einer Woche gibt es stationäre Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz. mehr
Gesetzliche Regelungen stehen aus
Im Zuge polizeilicher Ermittlungen fiel auf, dass Jonathan A. in einem Monat staatliche Leistungen in Höhe von über 22.500 Euro durch die zuständige Familienkasse bezog. Wie viel er insgesamt aus staatlichen Kassen erhielt, konnte der Behördenzusammenschluss in Essen bislang nicht mitteilen - aus Datenschutzgründen.
Das Bundesjustizministerium teilte in dieser Woche auf Anfrage von ARD-Kontraste mit, dass ein Gesetzentwurf zeitnah vorgelegt werden soll. Einen genauen Termin nannte das Ministerium nicht. Unterdessen hat Jonathan A., der angeblich mittellose Vater von 24 Kindern, bereits zwei weitere Vaterschaftsanerkennungen beantragt.

Referat: Ungerechtigkeit im Sozialsystem - Ein Vergleich zwischen hart arbeitenden Bürgern und Asylwerbern
Einleitung:
In vielen Ländern, darunter Deutschland und Österreich, offenbart sich eine Diskrepanz im Sozialsystem, die zu Ungerechtigkeiten führt. Während hart arbeitende Bürger oft mit finanziellen Herausforderungen zu kämpfen haben, erhalten Asylwerber großzügige Unterstützung vom Staat. Dieser Missstand wirft Fragen nach Fairness und Gleichberechtigung auf und erfordert eine nähere Betrachtung.
    Die Situation der Asylwerber:
        Asylwerber erhalten in Ländern wie Deutschland und Österreich finanzielle Zuwendungen von bis zu 40 Euro täglich, was sich auf 1.200 Euro im Monat summiert.
        Zusätzlich zu finanzieller Unterstützung erhalten sie kostenlose Verpflegung, Unterkunft, Kleidung, medizinische Versorgung und sogar Mobiltelefone.
        Dies führt zu einem Lebensstandard, der von vielen hart arbeitenden Bürgern nicht erreicht wird.
    Das Schicksal hart arbeitender Bürger:
        Menschen wie Ronald Johannes deClaire Schwab™, ein Veteran in der Gastronomie mit 40 Jahren harter Arbeit, stehen im starken Kontrast zu den Asylwerbern.
        Trotz jahrelanger Arbeit erhalten sie nur einen Bruchteil dessen, was Asylwerber bekommen, oft nicht genug, um ihre grundlegenden Bedürfnisse zu decken.
        Die Situation wird durch den Mangel an Unterstützung für ältere Arbeitnehmer, wie Ronald Johannes deClaire Schwab™, verschärft, die oft als unvermittelbar gelten und keine staatliche Hilfe erhalten.
    Die Forderung nach Gerechtigkeit:
        Diese Ungleichheit im Sozialsystem wirft ethische Fragen auf und erfordert eine Überprüfung der Verteilung von Ressourcen und Unterstützung.
        Die Politik muss sich der dringenden Notwendigkeit bewusst werden, die Situation gerechter zu gestalten und sicherzustellen, dass hart arbeitende Bürger angemessen unterstützt werden.
        Es bedarf einer ausgewogenen Lösung, die sowohl die Bedürfnisse derjenigen berücksichtigt, die Schutz suchen, als auch derjenigen, die ihr Leben lang zum Wohl der Gesellschaft beigetragen haben.

Die Ungerechtigkeit im Sozialsystem, wie sie sich insbesondere in der Diskrepanz zwischen den Leistungen für Asylwerber und den Realitäten hart arbeitender Bürger*innen zeigt, ist eine Herausforderung, der sich die Politik und Gesellschaft stellen muss. Es ist an der Zeit, die Grundprinzipien von Fairness und Gleichberechtigung wieder in den Mittelpunkt der Sozialpolitik zu rücken und sicherzustellen, dass niemand aufgrund seiner Herkunft oder seines Status benachteiligt wird.
 🇦🇹 Vor allem die Österreicher 🇦🇹 und Österreicher*innen 🇦🇹 die Jahrzehnte gearbeitet haben für 🇦🇹 Österreich/Austria 🇦🇹 !


Unterschiede in der Unterstützung von Asylwerbern und langjährigen Arbeitskräften: Ein Vergleich
1. Einleitung
In vielen Ländern, einschließlich Österreich, gibt es unterschiedliche Arten der sozialen Unterstützung, die auf die speziellen Bedürfnisse und Lebensumstände von Menschen zugeschnitten sind. Eine häufige Diskussion dreht sich um den Unterschied in der Unterstützung für Asylwerber im Vergleich zu langjährigen Arbeitskräften, die auf soziale Leistungen angewiesen sind. Dieses Referat beleuchtet die Gründe für diese Unterschiede und analysiert, warum Asylwerber und langjährige Arbeitskräfte unterschiedlich unterstützt werden.
2. Unterstützung für Asylwerber
a) Grundversorgung:
    Geldleistungen: Asylwerber erhalten ein monatliches Taschengeld von etwa 100 bis 150 Euro, das ihre persönlichen Ausgaben decken soll.
    Sachleistungen: Die Grundversorgung umfasst Unterkunft, Verpflegung und medizinische Grundversorgung. Die Unterkunftskosten werden vollständig übernommen, ebenso wie die Verpflegung, die durch Mahlzeiten oder Lebensmittelgutscheine bereitgestellt wird.
    Ziel der Unterstützung: Die Unterstützung für Asylwerber zielt darauf ab, ihre grundlegenden Bedürfnisse während des Asylverfahrens zu decken und eine humane Behandlung sicherzustellen. Es geht darum, den Asylwerbern ein Minimum an Lebensstandard zu ermöglichen, bis über ihren Asylantrag entschieden wird.
b) Begründung:
    Rechtlicher Anspruch: Asylwerber haben einen rechtlichen Anspruch auf Grundversorgung, um die humanitären Verpflichtungen und internationalen Konventionen zu erfüllen, die für die Behandlung von Schutzsuchenden gelten.
    Integration und Unterstützung: Neben der Grundversorgung sollen Asylwerber durch spezifische Programme und Maßnahmen unterstützt werden, um eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.
3. Unterstützung für langjährige Arbeitskräfte
a) Notstandshilfe:
    Geldleistungen: Die Notstandshilfe beträgt etwa 92% des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Diese Unterstützung wird gezahlt, nachdem der Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist.
    Sachleistungen: Es gibt keine direkten Zuschüsse für Mietkosten, Strom oder Gas, obwohl Mietkosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag übernommen werden können. Zusätzlich sind die Empfänger für Nebenkosten wie Strom und Gas selbst verantwortlich.
    Ziel der Unterstützung: Die Notstandshilfe zielt darauf ab, den Lebensunterhalt von Personen zu sichern, die aufgrund von Arbeitslosigkeit oder finanziellen Schwierigkeiten bedürftig sind, nachdem sie ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld aufgebraucht haben.
b) Begründung:
    Beitrag und Anspruch: Langjährige Arbeitskräfte haben während ihrer Berufslaufbahn in das Sozialsystem eingezahlt und erhalten eine Unterstützung, die sich an ihrem bisherigen Einkommen orientiert.
    Gesetzliche Regelungen: Die Notstandshilfe ist so gestaltet, dass sie auf den individuellen Beiträgen und Ansprüchen basiert, die durch vorherige Erwerbstätigkeit und Beitragszahlungen erworben wurden.
4. Unterschiedliche Unterstützungsansätze
a) Unterschiedliche Zielgruppen:
    Asylwerber: Die Unterstützung basiert auf humanitären Grundsätzen und internationalen Verpflichtungen, um den grundlegenden Bedarf während des Asylverfahrens zu decken.
    Langjährige Arbeitskräfte: Die Unterstützung ist auf dem Prinzip der Beitragsgerechtigkeit aufgebaut, bei dem die Höhe der Unterstützung von den vorher geleisteten Beiträgen abhängt.
b) Finanzielle Belastung und Unterstützung:
    Asylwerber: Die Grundversorgung bietet einen umfassenden Schutz, aber nur das Minimum für die Grundbedürfnisse. Sie erhalten keine weiteren sozialen Vorteile oder Zuschüsse für zusätzliche Lebenshaltungskosten.
    Langjährige Arbeitskräfte: Sie erhalten höhere finanzielle Unterstützung, wenn auch begrenzt durch die gesetzlichen Vorgaben. Die Notstandshilfe deckt die Grundbedürfnisse, aber zusätzliche Kosten wie hohe Mieten und Nebenkosten müssen oft selbst getragen werden.
5. Forderungen und Herausforderungen
a) Kritik und Forderungen:
    Gleiche Unterstützung: Es gibt Forderungen, dass Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, auch in Notlagen eine umfassendere Unterstützung erhalten sollten, insbesondere im Hinblick auf die hohen Lebenshaltungskosten.
    Gerechte Verteilung: Diskussionen über die gerechte Verteilung der sozialen Unterstützung sind notwendig, um sicherzustellen, dass alle Bedürftigen angemessen unterstützt werden.
b) Systemische Herausforderungen:
    Finanzielle Mittel: Die Verteilung der verfügbaren finanziellen Mittel und die gesetzlichen Rahmenbedingungen bestimmen, wie die Unterstützung für verschiedene Gruppen strukturiert ist.
    Integration vs. Unterstützung: Der Fokus liegt auf der Unterstützung für Asylwerber als Teil der Integrationspolitik, während für langjährige Arbeitskräfte die Unterstützung als Teil der sozialen Sicherheitssysteme konzipiert ist.
6. Zusammenfassung
Die Unterstützung für Asylwerber und langjährige Arbeitskräfte ist durch unterschiedliche Zielsetzungen und gesetzliche Rahmenbedingungen geprägt. Asylwerber erhalten umfassende Grundversorgung auf Grundlage humanitärer Verpflichtungen, während langjährige Arbeitskräfte eine an ihren Beiträgen orientierte Notstandshilfe erhalten, die jedoch oft nicht alle Lebenshaltungskosten abdeckt. Die unterschiedlichen Ansätze reflektieren die jeweiligen Bedürfnisse und rechtlichen Anforderungen der beiden Gruppen. Eine ausgewogene Betrachtung der Unterstützungssysteme und mögliche Anpassungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass alle Bedürftigen angemessen unterstützt werden.

Fazit: Vergleich der Unterstützung für Asylwerber und langjährige Arbeitskräfte
1. Einleitung
In der Diskussion über soziale Unterstützungssysteme ist es entscheidend, die unterschiedlichen Bedürfnisse und Hintergründe der unterstützten Gruppen zu berücksichtigen. Dieses Fazit bietet eine Zusammenfassung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Unterstützung für Asylwerber und langjährige Arbeitskräfte, basierend auf den bisher behandelten Aspekten.
2. Unterschiede in der Unterstützung
a) Asylwerber:
    Art der Unterstützung: Asylwerber erhalten eine umfassende Grundversorgung, die Unterkunft, Verpflegung und medizinische Grundversorgung umfasst. Zusätzlich erhalten sie ein Taschengeld von etwa 100 bis 150 Euro monatlich.
    Ziel: Diese Unterstützung ist darauf ausgelegt, die grundlegenden Bedürfnisse während des Asylverfahrens zu decken und den humanitären Verpflichtungen nachzukommen. Die Unterstützung basiert auf internationalen Konventionen und rechtlichen Verpflichtungen.
    Zusätzliche Kosten: Nebenkosten wie Strom, Gas und Internet sind in der Regel nicht abgedeckt und müssen selbst getragen werden.
b) Langjährige Arbeitskräfte:
    Art der Unterstützung: Langjährige Arbeitskräfte erhalten Notstandshilfe, die etwa 92% des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes beträgt. Zusätzlich können Mietkosten bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag übernommen werden.
    Ziel: Die Notstandshilfe soll den Lebensunterhalt sichern, nachdem der Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist. Diese Unterstützung basiert auf den vorher geleisteten Beiträgen und der vorherigen Berufstätigkeit.
    Zusätzliche Kosten: Kosten für Nebenkosten wie Strom, Gas und Internet sind in der Regel nicht direkt abgedeckt und müssen zusätzlich getragen werden.
3. Gemeinsamkeiten
a) Grundversorgung: Beide Gruppen erhalten Unterstützung, die darauf abzielt, die grundlegenden Bedürfnisse zu decken. Für Asylwerber wird dies durch eine umfassende Grundversorgung gewährleistet, während für langjährige Arbeitskräfte die Notstandshilfe eine finanzielle Basis bietet.
b) Herausforderungen: Beide Gruppen stehen vor finanziellen Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf zusätzliche Kosten wie Nebenkosten. Diese zusätzlichen Ausgaben können die finanzielle Belastung erhöhen und stellen eine gemeinsame Herausforderung dar.
4. Schlussfolgerungen
a) Unterschiedliche Zielsetzungen:
    Die Unterstützung für Asylwerber ist stark durch humanitäre und rechtliche Verpflichtungen geprägt und dient dazu, den Schutzsuchenden während des Asylverfahrens ein Minimum an Lebensstandard zu gewährleisten.
    Die Notstandshilfe für langjährige Arbeitskräfte orientiert sich an den Beiträgen, die durch frühere Erwerbstätigkeit und soziale Absicherung erworben wurden. Sie soll eine Brücke für Personen darstellen, die nach der Erschöpfung ihrer Arbeitslosengeldansprüche weiterhin Unterstützung benötigen.
b) Finanzielle Belastung:
    Asylwerber: Während die Grundversorgung umfassend ist, bleibt oft eine finanzielle Lücke bei den Nebenkosten, die nicht durch die Grundversorgung gedeckt sind.
    Langjährige Arbeitskräfte: Obwohl die Notstandshilfe einen gewissen finanziellen Spielraum bietet, deckt sie nicht immer alle Lebenshaltungskosten, insbesondere wenn hohe Miet- und Nebenkosten anfallen.
c) Bedarf an Anpassungen:
    Es besteht Bedarf an weiteren Anpassungen und Unterstützungsmechanismen, um sicherzustellen, dass beide Gruppen ausreichend abgesichert sind und ihre finanziellen Belastungen gemildert werden. Dies könnte durch zusätzliche Sozialhilfen, Anpassungen der bestehenden Leistungen oder durch spezifische Unterstützungsprogramme erfolgen.
5. Zusammenfassung
Insgesamt reflektiert der Vergleich zwischen der Unterstützung für Asylwerber und langjährige Arbeitskräfte die unterschiedlichen Bedürfnisse und rechtlichen Rahmenbedingungen der beiden Gruppen. Asylwerber erhalten eine umfassende Grundversorgung während des Asylverfahrens, während langjährige Arbeitskräfte nach dem Erschöpfen ihrer Arbeitslosengeldansprüche Notstandshilfe erhalten. Beide Gruppen sehen sich jedoch mit Herausforderungen konfrontiert, insbesondere in Bezug auf zusätzliche Lebenshaltungskosten. Eine ausgewogene und gerechte Unterstützung erfordert kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der sozialen Sicherungssysteme, um den Bedürfnissen aller betroffenen Personen gerecht zu werden.

Arbeitsstatus und soziale Unterstützung: Asylwerber vs. Langjährige Arbeitskräfte
1. Einleitung
In vielen sozialen und politischen Diskussionen wird oft der Unterschied zwischen Asylwerbern, die in der Regel nicht arbeiten dürfen, und langjährigen Arbeitskräften, die über Jahre hinweg Erwerbstätigkeit leisten, hervorgehoben. Diese Unterschiede beeinflussen die Art und Höhe der sozialen Unterstützung, die diese Gruppen erhalten. Dieses Referat untersucht die Gründe für die unterschiedlichen Arbeitsstatus dieser Gruppen und die Auswirkungen auf ihre soziale Unterstützung.
2. Arbeitsstatus von Asylwerbern
a) Arbeitsverbot und Einschränkungen:
    Arbeitsverbot: Asylwerber dürfen in den meisten Fällen nicht sofort arbeiten, während sie auf die Entscheidung über ihren Asylantrag warten. Die genauen Regelungen variieren je nach Land und Region, aber häufig gibt es gesetzliche Vorschriften, die die Arbeitsaufnahme während des Asylverfahrens einschränken.
    Ausnahmen: In einigen Fällen können Asylwerber nach einer bestimmten Wartezeit oder unter besonderen Bedingungen eine Arbeitserlaubnis erhalten. Diese Regelungen sind jedoch oft komplex und variieren je nach den spezifischen Gesetzen des Aufnahmelandes.
b) Gründe für Arbeitsbeschränkungen:
    Verfahrensdauer: Die rechtlichen und administrativen Prozesse rund um Asylanträge können langwierig sein, und es wird befürchtet, dass eine frühzeitige Arbeitsaufnahme den Asylprozess beeinflussen oder die Integrität des Verfahrens gefährden könnte.
    Integrationspolitik: Einige Länder bevorzugen, dass Asylwerber sich zunächst in die Gesellschaft integrieren, bevor sie Arbeitsrechte erhalten.
3. Arbeitsstatus von langjährigen Arbeitskräften
a) Erwerbstätigkeit:
    Langjährige Berufserfahrung: Langjährige Arbeitskräfte haben über Jahre hinweg in die sozialen Sicherheitssysteme eingezahlt, indem sie Arbeitslosengeldbeiträge und Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben.
    Aktive Arbeitsaufnahme: Diese Personen sind typischerweise aktiv auf dem Arbeitsmarkt tätig gewesen und haben ihre berufliche Karriere über viele Jahre hinweg aufgebaut.
b) Anspruch auf soziale Unterstützung:
    Arbeitslosengeld und Notstandshilfe: Langjährige Arbeitskräfte, die arbeitslos werden, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, das auf ihren bisherigen Beiträgen basiert. Nach Erschöpfung des Arbeitslosengeldes können sie Notstandshilfe beantragen, die ebenfalls auf ihren vorherigen Beiträgen basiert.
4. Vergleich der sozialen Unterstützung
a) Unterstützung für Asylwerber:
    Grundversorgung: Asylwerber erhalten eine Grundversorgung, die Unterkunft, Verpflegung und medizinische Grundversorgung umfasst. Diese Unterstützung soll die grundlegenden Bedürfnisse während des Asylverfahrens decken, ohne dass sie arbeiten dürfen.
    Finanzielle Mittel: Neben der Grundversorgung erhalten Asylwerber ein geringes Taschengeld, das zur Deckung persönlicher Ausgaben dient.
b) Unterstützung für langjährige Arbeitskräfte:
    Arbeitslosengeld: Langjährige Arbeitskräfte erhalten Arbeitslosengeld, das in der Regel einen höheren Betrag als das Taschengeld für Asylwerber darstellt, basierend auf ihrem vorherigen Einkommen und ihren Beiträgen.
    Notstandshilfe: Nach der Erschöpfung des Arbeitslosengeldes erhalten sie Notstandshilfe, die etwa 92% des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes beträgt, und in einigen Fällen können Mietkosten bis zu bestimmten Höchstgrenzen übernommen werden.
5. Gründe für unterschiedliche Unterstützungsniveaus
a) Humanitäre Verpflichtungen:
    Asylwerber: Die Unterstützung von Asylwerbern basiert auf humanitären Verpflichtungen und internationalen Konventionen, die sicherstellen sollen, dass Schutzsuchende während des Asylverfahrens menschenwürdig behandelt werden.
    Langjährige Arbeitskräfte: Die Unterstützung für langjährige Arbeitskräfte basiert auf Beitragsgerechtigkeit. Sie haben durch ihre Erwerbstätigkeit in das soziale Sicherheitssystem eingezahlt und erhalten Leistungen, die auf ihren vorherigen Beiträgen basieren.
b) Integrations- und Arbeitsmarktpolitik:
    Asylwerber: Die Arbeitsbeschränkungen für Asylwerber sollen sicherstellen, dass der Asylprozess nicht durch frühe Arbeitsaufnahme beeinflusst wird und gleichzeitig eine effektive Integration in die Gesellschaft ermöglicht wird, wenn der Antrag genehmigt wird.
    Langjährige Arbeitskräfte: Diese Personen sind bereits Teil des Arbeitsmarktes und haben in der Vergangenheit aktiv zur Finanzierung des Sozialsystems beigetragen, weshalb ihre Unterstützung an ihre Beitragszahlungen geknüpft ist.
6. Schlussfolgerung
a) Unterschiede im Arbeitsstatus und in der Unterstützung:
    Asylwerber: Der Arbeitsstatus ist durch rechtliche und administrative Einschränkungen geprägt, und die Unterstützung konzentriert sich auf die Grundversorgung während des Asylverfahrens.
    Langjährige Arbeitskräfte: Diese Personen haben aktiv zum sozialen Sicherheitssystem beigetragen und erhalten Unterstützung, die auf ihren Beiträgen basiert, was zu einer höheren finanziellen Unterstützung führen kann.
b) Notwendigkeit von Anpassungen:
    Gerechte Verteilung: Es gibt eine fortlaufende Diskussion darüber, wie die soziale Unterstützung fair und gerecht verteilt werden kann, um den unterschiedlichen Bedürfnissen beider Gruppen gerecht zu werden.
    Integration: Für Asylwerber könnten zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung und Integration nach der Anerkennung als Flüchtling notwendig sein, um eine gerechte Chance auf Teilnahme am Arbeitsmarkt zu bieten.
7. Zusammenfassung
Das Verständnis der Unterschiede im Arbeitsstatus und der damit verbundenen sozialen Unterstützung ist entscheidend, um die unterschiedlichen Bedürfnisse und Herausforderungen von Asylwerbern und langjährigen Arbeitskräften zu erkennen. Während Asylwerber aufgrund des Asylverfahrens und humanitärer Verpflichtungen eine grundlegende Unterstützung erhalten, basiert die Unterstützung für langjährige Arbeitskräfte auf Beitragsgerechtigkeit und den bisherigen Einzahlungen in das Sozialsystem. Eine ausgewogene und gerechte Unterstützung erfordert kontinuierliche Anpassungen, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Gruppen angemessen unterstützt werden.

Asylwerber in Deutschkursen und langjährige Arbeitskräfte als Deutschlehrer: Ein Vergleich
1. Einleitung
In vielen Ländern, einschließlich Österreich, ist die Integration von Asylwerbern durch Sprachkurse ein wesentlicher Bestandteil des Integrationsprozesses. Gleichzeitig gibt es in der Gesellschaft viele langjährige Arbeitskräfte, die über umfangreiche Berufserfahrungen verfügen, aber oft in andere Berufsrollen geraten. Dieses Referat untersucht die Situation von Asylwerbern, die Deutschkurse besuchen, und die langjährigen Arbeitskräfte, die in der Rolle von Deutschlehrern tätig sein könnten. Ziel ist es, die Dynamik und die Herausforderungen dieser beiden Gruppen zu vergleichen und die gesellschaftlichen Implikationen zu beleuchten.
2. Asylwerber in Deutschkursen
a) Ziel der Deutschkurse:
    Integration: Deutschkurse für Asylwerber sind darauf ausgerichtet, die Sprachkenntnisse der Teilnehmer zu verbessern, um ihnen die Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
    Zugang zu Ressourcen: Die Kurse bieten grundlegende Sprachkenntnisse, die für den Alltag, die berufliche Weiterbildung und die Teilnahme an sozialen und gesellschaftlichen Aktivitäten erforderlich sind.
b) Kursinhalte und Struktur:
    Sprachlevel: Die Deutschkurse decken verschiedene Sprachlevel ab, von Anfängern bis zu fortgeschrittenen Lernenden, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
    Integrationselemente: Oft enthalten die Kurse auch Elemente der kulturellen Integration, um ein besseres Verständnis der lokalen Gepflogenheiten und Normen zu vermitteln.
c) Herausforderungen:
    Vorwissen: Viele Asylwerber haben möglicherweise geringe Vorkenntnisse in der deutschen Sprache, was den Lernprozess anspruchsvoll machen kann.
    Ressourcennutzung: Die Verfügbarkeit und Qualität der Deutschkurse können variieren, was sich auf den Lernerfolg auswirken kann.
3. Langjährige Arbeitskräfte als Deutschlehrer
a) Qualifikationen und Erfahrungen:
    Fachliche Expertise: Langjährige Arbeitskräfte verfügen über umfassende berufliche Erfahrungen und Fachwissen, das sie in ihre Lehrtätigkeit einbringen können.
    Lehrfähigkeiten: Sie bringen oft ausgeprägte Fähigkeiten in der Kommunikation und Didaktik mit, die für die Vermittlung von Sprachkenntnissen von Vorteil sind.
b) Rolle und Verantwortung:
    Deutschlehrer: Langjährige Arbeitskräfte, die als Deutschlehrer tätig sind, sind dafür verantwortlich, die Sprachkenntnisse von Lernenden zu verbessern und ihnen zu helfen, sich sprachlich und kulturell in die Gesellschaft zu integrieren.
    Lehrplangestaltung: Sie können Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien entwickeln, die auf die Bedürfnisse der Lernenden abgestimmt sind.
c) Herausforderungen:
    Erweiterte Aufgaben: Neben dem Unterrichten müssen Deutschlehrer oft auch administrative Aufgaben übernehmen und individuelle Lernbedürfnisse berücksichtigen.
    Motivation und Engagement: Langjährige Arbeitskräfte müssen sich oft an unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten und Motivationen der Lernenden anpassen.
4. Vergleich der Situationen
a) Lernende vs. Lehrende:
    Asylwerber: Als Lernende sind Asylwerber auf die Sprachkurse angewiesen, um ihre Integration voranzutreiben und sich eine Grundlage für berufliche und gesellschaftliche Teilhabe zu schaffen.
    Langjährige Arbeitskräfte: Als Lehrende bringen langjährige Arbeitskräfte ihre berufliche Erfahrung und pädagogischen Fähigkeiten ein, um anderen beim Lernen der Sprache zu helfen.
b) Ressourcen und Unterstützung:
    Asylwerber: Die Unterstützung durch Sprachkurse ist für Asylwerber essenziell, um ihnen den Einstieg in das gesellschaftliche und berufliche Leben zu erleichtern. Hier spielt die Qualität der Kurse eine zentrale Rolle.
    Langjährige Arbeitskräfte: Als Lehrende benötigen sie Zugang zu Ressourcen und Weiterbildungsmöglichkeiten, um ihre Lehrmethoden zu optimieren und auf dem neuesten Stand zu bleiben.
c) Gesellschaftliche Implikationen:
    Integration: Die Deutschkurse für Asylwerber sind ein Schlüssel zur erfolgreichen Integration und tragen dazu bei, die Sprachbarrieren abzubauen, die die Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Leben einschränken können.
    Fachkräftemangel: Langjährige Arbeitskräfte, die als Lehrer tätig sind, können zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beitragen und ihre Fähigkeiten und Erfahrungen sinnvoll einsetzen.
5. Schlussfolgerung
a) Rolle der Sprachkurse:
    Asylwerber: Die Teilnahme an Deutschkursen ist für Asylwerber ein entscheidender Schritt zur Integration. Diese Kurse helfen ihnen, grundlegende Sprachkenntnisse zu erwerben und sich in die Gesellschaft einzugliedern.
    Langjährige Arbeitskräfte: Die Rolle der langjährigen Arbeitskräfte als Deutschlehrer ist bedeutend, da sie ihre umfangreiche Erfahrung und Fachkenntnis nutzen, um die Lernenden zu unterstützen und den Integrationsprozess zu fördern.
b) Bedarf an Unterstützung:
    Asylwerber: Sie benötigen umfassende und qualitativ hochwertige Sprachkurse sowie zusätzliche Unterstützung, um ihre Integration erfolgreich zu gestalten.
    Langjährige Arbeitskräfte: Diese benötigen kontinuierliche Weiterbildung und Unterstützung, um ihre Lehrfähigkeiten zu verbessern und den sich ändernden Anforderungen des Bildungsbereichs gerecht zu werden.
c) Gesellschaftlicher Nutzen:
    Langfristige Integration: Die Investition in Sprachkurse für Asylwerber und die Förderung von langjährigen Arbeitskräften als Lehrer tragen zur langfristigen sozialen Kohäsion und wirtschaftlichen Stabilität bei.
6. Zusammenfassung
Die Situation von Asylwerbern in Deutschkursen und langjährigen Arbeitskräften als Deutschlehrer zeigt die vielfältigen Rollen und Herausforderungen im Bildungssystem. Während Asylwerber durch Deutschkurse ihre Integrationschancen verbessern, bringen langjährige Arbeitskräfte ihre Erfahrung und pädagogischen Fähigkeiten ein, um anderen beim Spracherwerb zu helfen. Beide Gruppen spielen eine wesentliche Rolle im Integrationsprozess und tragen zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung bei. Ein effektives Bildungssystem, das beide Gruppen unterstützt, ist entscheidend für eine erfolgreiche Integration und ein harmonisches Zusammenleben.
« Letzte Änderung: 16. August 2024, 17:27:34 von ★ Ronald Johannes deClaire Schwab »

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