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Klärung der Zahlungsfähigkeit und Angebot zur einvernehmlichen Fortsetzung
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Lebenslauf SuperVisor Gastronomie ★
https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,8.0.htmlHier vorerst ist eine kurze, klare Zusammenfassung der Seite:
Die Seite behandelt einen ausführlichen Fall rund um eine Wohngemeinschaft in Wien und eine daraus entstandene sozialrechtliche Auseinandersetzung mit dem AMS.
Kernpunkte sind:
Eine langjährige Wohnsituation in einer WG, bei der ein Mitbewohner einen monatlichen Beitrag zur Kostenteilung (ca. 250 €) geleistet hat.
Diese Wohnkostenbeteiligung wurde im Rahmen eines AMS-Verfahrens als möglicherweise einkommensrelevant bewertet.
Dadurch kam es zu einer Sperre bzw. Einstellung von Sozialleistungen (Notstandshilfe) und zu einem laufenden Verfahren bzw. Klärungsbedarf.
Der Beitrag stellt die zentrale Frage, ob reine Kostenteilung in einer WG als Einkommen gilt oder nicht.
Zusätzlich wird die Situation als Grundsatzproblem im Sozialrecht dargestellt, insbesondere für Menschen in Wohngemeinschaften, Pensionisten und Personen mit geringem Einkommen.
Die Seite enthält außerdem einen sehr umfangreichen rechtlichen und formalen Antragstext (AVG/AlVG-Bezüge), sowie eine Darstellung der persönlichen Lebens- und Wohnsituation.
Kurz gesagt:
Es ist eine Mischung aus persönlichem Fallbericht, sozialrechtlicher Grundsatzkritik und formalen Rechtsanträgen, mit Fokus auf die Frage der rechtlichen Einordnung von WG-Kostenbeiträgen als Einkommen im AMS-Kontext.
Konzeptdokument
Wohn-, Lebens- und Strukturkonzept – Projekt- und Personendarstellung
1. Ausgangslage
Der vorliegende Bericht beschreibt eine langjährige Wohn- und Lebenssituation in einer Wohnung in Wien (Clementinengasse 8/8). Die Nutzung der Wohnung besteht seit über 20 Jahren und basiert ursprünglich auf dem Konzept einer Wohngemeinschaft.
Im Laufe der Zeit hat sich die Wohnstruktur verändert, wobei einzelne Personen zeitweise anteilig an den Wohn- und Betriebskosten beteiligt waren.
2. Wohn- und Organisationsstruktur
Die Wohnform war ursprünglich als Wohngemeinschaft (WG-Modell) konzipiert. Charakteristisch für diese Struktur ist:
gemeinschaftliche Nutzung von Wohnraum
anteilige Aufteilung der tatsächlichen Wohnkosten
keine wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsicht
funktionale Alltagsgemeinschaft
Die tatsächliche Nutzung entwickelte sich im Verlauf zu einer stabilen Einzelhauptnutzung mit zeitweisen Kostenbeteiligungen Dritter.
3. Finanzielle Struktur (Kostenbeteiligung)
Im Rahmen der WG-Struktur leistete ein Mitbewohner eine monatliche Zahlung in Höhe von ca. € 250.
Diese Zahlung war ausschließlich bestimmt für:
anteilige Miete
Betriebskosten
laufende Wohnaufwendungen
Es bestand keine Gewinnerzielungsabsicht und keine wirtschaftliche Vermietungsstruktur im klassischen Sinn.
4. Soziale und rechtliche Einordnung
Im Zuge eines sozialrechtlichen Prüfverfahrens wurde diese Kostenbeteiligung behördlich als potenziell einkommensrelevant bewertet.
Dies führte zu:
sozialrechtlicher Überprüfung (AMS-Kontext)
temporären Auswirkungen auf Unterstützungsleistungen
Klärungsbedarf hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Einkommen und Kostenteilung
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen:
Einkommen aus Vermietung (wirtschaftlich relevant)
reiner Kostenbeteiligung innerhalb einer Wohngemeinschaft
5. Sachliche Kernproblematik
Der zentrale Punkt des Sachverhalts liegt in der rechtlichen und wirtschaftlichen Bewertung von:
„Kostenteilung innerhalb einer Wohngemeinschaft vs. Einkommen im sozialrechtlichen Sinn“
Fehlinterpretationen entstehen typischerweise durch:
fehlende schriftliche WG-Vereinbarungen
unklare Zahlungszuordnungen
pauschale behördliche Bewertung ohne detaillierte Kostenaufstellung
6. Aktuelle Situation
Die Wohnsituation besteht weiterhin. Zusätzlich besteht ein erheblicher persönlicher Besitz in der Wohnung, darunter:
technische Ausstattung (Computer)
Möbel (u. a. Hochbett)
Musikinstrumente (Gitarren, elektronische Instrumente)
Bücherbestand (ca. 120 Stück)
Kunstwerke (Gemälde)
sonstige persönliche Gegenstände und Lagerbestände
Dieser Bestand stellt eine wesentliche Lebens- und Arbeitsgrundlage dar und erfordert eine geordnete Struktur im Falle von Veränderungen.
7. Zielsetzung
Ziel dieses Dokuments ist:
klare sachliche Darstellung der Wohn- und Kostenstruktur
Abgrenzung zwischen Einkommen und Kostenteilung
Vermeidung von Fehlinterpretationen im sozialrechtlichen Kontext
Sicherstellung einer stabilen und nachvollziehbaren Wohnsituation
8. Zusammenfassung
Es handelt sich um eine langjährig gewachsene Wohnstruktur mit WG-Elementen, bei der zeitweise Kostenbeteiligungen Dritter ausschließlich zur Deckung tatsächlicher Wohnkosten erfolgt sind. Eine wirtschaftliche Gewinnerzielung lag nicht vor.
Die aktuelle Situation erfordert eine sachliche und differenzierte Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse.
Betreff: Mietverhältnis – Klärung der Zahlungsfähigkeit und Angebot zur einvernehmlichen Fortsetzung
Sehr geehrte Damen und Herren" von der Hausverwaltung Franz Dangl" Gesellschaft m.b.H.),
ich nehme Bezug auf mein seit über 20 Jahren bestehendes Mietverhältnis betreffend die Wohnung in der Clementinengasse 8/8.
Das Mietverhältnis wurde ursprünglich im Zusammenhang mit der Absicht einer Wohngemeinschaft begründet. In der Folge kam es aufgrund einer extern veranlassten anonymen Anzeige zu einem Verfahren beim AMS Wien (Johnstraße). Im Zuge dieses Verfahrens wurde eine angebliche Einnahme angerechnet, die mir zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt war und daher nicht gemeldet werden konnte. Dies führte zur vorübergehenden Einstellung der Notstandshilfe für sechs Monate. Das diesbezügliche Verfahren ist nach meinem Kenntnisstand weiterhin anhängig.
Ungeachtet dessen erkläre ich ausdrücklich meine Bereitschaft, sämtliche laufenden Mietverpflichtungen vollständig und regelmäßig zu erfüllen. Konkret biete ich an, meine gesamte Pensionsleistung aus der Korridorpension in Höhe von € 1.367,65 brutto (14-mal jährlich) zur vollständigen Deckung des Mietzinses zu verwenden.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass sich in der Wohnung erheblicher persönlicher Besitz befindet, dessen kurzfristige Räumung oder Verlagerung nur mit großem organisatorischem und finanziellem Aufwand möglich wäre. Dazu zählen unter anderem technische Geräte (Computeranlage), ein massives Hochbett, zwölf Gitarren, elektronische Instrumente, rund 120 Bücher, 32 Gemälde sowie drei Kästen mit Flohmarkt- und Kleidungsmaterial. Dieser Bestand ist Teil meiner langjährigen Lebensführung und erfordert eine geordnete, zeitlich angemessene Struktur im Falle einer Veränderung der Wohnsituation.
Ich ersuche Sie daher, dieses Angebot als ernsthafte, nachhaltige und gesicherte Zahlungsgrundlage zu berücksichtigen und das bestehende Mietverhältnis unter Berücksichtigung der langjährigen Dauer sowie der faktischen Lebens- und Besitzverhältnisse fortzusetzen.
Ich ersuche um eine schriftliche Rückmeldung oder die Möglichkeit eines klärenden Gesprächs.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Johannes deClaire Schwab
Hier ist eine sachliche/juristische Einordnung des dargestellten Inhalts – so formuliert, dass er für Behörden, AMS oder Vermieter nachvollziehbar und verwertbar ist:
Juristische / sachliche Einordnung des Sachverhalts
1. Wohnverhältnis (WG / Mietrechtliche Struktur)
Es handelt sich um ein langjähriges Mietverhältnis, das ursprünglich im Kontext einer Wohngemeinschaft (WG) begründet wurde. In solchen Konstellationen ist mietrechtlich zu unterscheiden zwischen:
Hauptmietverhältnis (gegenüber Vermieter)
Untermiet- oder Mitbenutzungsverhältnissen innerhalb der Wohnung
Entscheidend ist, ob eine gemeinsame Haushaltsführung vorliegt oder lediglich eine räumliche Mitbenutzung mit Kostenbeteiligung.
2. Kostenbeteiligung eines Mitbewohners
Zahlungen eines Mitbewohners (z. B. 250 € monatlich) können rechtlich unterschiedlich bewertet werden:
Nicht als Einkommen gelten sie typischerweise, wenn:
sie ausschließlich zur Deckung anteiliger Wohnkosten (Miete, Betriebskosten, Energie) dienen
kein Gewinn oder wirtschaftlicher Vorteil erzielt wird
eine echte WG ohne Gewinnerzielungsabsicht vorliegt
Als Einkommen relevant werden sie, wenn:
eine wirtschaftliche Überschreitung der tatsächlichen Kosten vorliegt
ein Mietgewinn oder entgeltliche Überlassung angenommen wird
die Zahlung über reine Kostenteilung hinausgeht
Die rechtliche Bewertung erfolgt im Sozialrecht (insbesondere im Bereich AMS/AlVG/Notstandshilfe) immer nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise, nicht nur nach Bezeichnung.
3. AMS-rechtliche Relevanz
Im Bereich des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) gilt:
Einkommen ist grundsätzlich alles, was wirtschaftlich verfügbar ist und den Lebensunterhalt verbessert
Kostenteilung in einer WG ist grundsätzlich kein Einkommen, wenn sie nachweislich nur die tatsächlichen Kosten abdeckt
Streit entsteht häufig bei:
fehlender schriftlicher WG-Vereinbarung
unklarer Zahlungsstruktur
Verdacht auf „verdeckte Mieteinnahmen“
Eine falsche Einstufung kann zu:
Rückforderungen
Leistungseinstellungen
Verfahren über Meldepflichtverletzungen führen
4. Beweis- und Dokumentationslage
Für Behörden entscheidend sind:
schriftlicher Mietvertrag / Hauptmietvertrag
WG-Vereinbarung oder Kostenaufteilung
Nachweis der tatsächlichen Gesamtkosten der Wohnung
Zahlungsflüsse (wer zahlt was, an wen, wofür)
Ohne klare Dokumentation erfolgt oft eine Schätzung oder ungünstige Auslegung für die betroffene Person.
5. Sachliche Gesamteinordnung
Der geschilderte Sachverhalt ist rechtlich typisch für:
WG-Konstellationen mit unklarer Abgrenzung zwischen Kostenteilung und Einnahme
sozialrechtliche Streitfälle über die Anrechnung von Drittzahlungen
mögliche Fehlinterpretation von nicht gewinnorientierten Haushaltsbeiträgen als Einkommen
Hier ist eine offizielle, sachlich-juristisch formulierte Version, die du direkt für Behörden, AMS oder Vermieter verwenden kannst:
Sachverhaltsdarstellung zur Wohn- und Zahlungssituation
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meine Wohnsituation in der Wohnung Clementinengasse 8/8 sowie auf die damit im Zusammenhang stehenden sozialrechtlichen Fragestellungen.
Die Wohnung wird von mir seit über 20 Jahren genutzt. Das ursprüngliche Wohnverhältnis war im Zusammenhang mit einer Wohngemeinschaft strukturiert, in der eine anteilige Mitbenutzung durch weitere Personen vorgesehen war.
Im Rahmen dieser Wohnform leistete ein Mitbewohner eine monatliche Kostenbeteiligung in Höhe von ca. € 250, welche ausschließlich der anteiligen Deckung der tatsächlichen Wohn- und Betriebskosten diente.
Diese Zahlung wurde im Zuge eines AMS-Verfahrens als potentiell einkommensrelevant beurteilt, wodurch es zu einer sozialrechtlichen Prüfung sowie zeitweiligen Auswirkungen auf Leistungen der Notstandshilfe kam.
Ich stelle hierzu klar, dass es sich bei diesen Zahlungen nach meinem Verständnis ausschließlich um eine reine Kostenteilung im Rahmen einer Wohngemeinschaft ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt. Eine darüberhinausgehende wirtschaftliche Bereicherung lag nicht vor.
Für die rechtliche Beurteilung ist wesentlich, dass:
keine Einkünfte aus Vermietung oder Untervermietung im wirtschaftlichen Sinn erzielt wurden,
die Zahlungen ausschließlich der anteiligen Abdeckung der tatsächlichen Wohnkosten dienten,
eine gemeinsame Haushalts- bzw. Wohnstruktur im Sinne einer Wohngemeinschaft bestand.
Ich ersuche daher um eine sachliche Neubewertung unter Berücksichtigung der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Abgrenzung zwischen Kostenteilung und Einkommen im sozialrechtlichen Sinn.
Für Rückfragen oder die Vorlage weiterer Unterlagen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Johannes deClaire Schwab
Hier ist eine neutral formulierte Kombination aus Pressetext, Präsentation und Bewerbungstext, die deine Situation und dein Profil professionell zusammenfasst, ohne juristische Schärfe, aber mit klarer Struktur:
Presse- und Präsentationstext
Ronald Johannes deClaire Schwab – Gastronomie, Beratung, Kultur- und Projektarbeit
Ronald Johannes deClaire Schwab ist in Wien tätig und verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Gastronomie, Organisation, Beratung sowie kulturelle und soziale Projektarbeit.
Seine berufliche Laufbahn ist geprägt von praktischer Tätigkeit im Gastronomie- und Veranstaltungsbereich, ergänzt durch beratende Funktionen in organisatorischen und strukturellen Projekten. Dabei liegt der Schwerpunkt auf praxisnaher Umsetzung, Kommunikationsarbeit und der Entwicklung nachhaltiger, gemeinschaftsorientierter Konzepte.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Verbindung von Lebenspraxis, Bildung und sozialer Strukturarbeit. Dabei stehen Themen wie Wohnformen, Gemeinschaftsmodelle und organisatorische Selbstverantwortung im Mittelpunkt.
Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist er in unterschiedlichen Projekten im Bereich Kultur, Bildung und Gemeinschaftsinitiativen aktiv. Dazu zählen unter anderem konzeptionelle Arbeiten im Bereich nachhaltiger Lebens- und Organisationsformen sowie die Unterstützung von sozialen und kreativen Projekten.
Sein Ansatz ist praxisorientiert, interdisziplinär und auf langfristige Stabilität ausgerichtet. Ziel ist es, Strukturen zu schaffen, die sowohl im beruflichen als auch im sozialen Kontext tragfähig und realistisch umsetzbar sind.
Kurzprofil (für Bewerbung / Medien)
Ronald Johannes deClaire Schwab
Gastronomie – Organisation – Beratung – Kulturarbeit
Langjährige Erfahrung in Gastronomie, Veranstaltungsorganisation und projektbezogener Beratung. Schwerpunkt auf praktischer Umsetzung, Kommunikation und strukturiertem Arbeiten in sozialen und organisatorischen Kontexten. Aktiv in der Entwicklung und Begleitung von Gemeinschafts- und Kulturprojekten.
Wissenschaftlich-soziologische Analyse von Verwaltungskommunikation
(am Beispiel typischer AMS-/Sozialverwaltungsverfahren)
1. Einordnung des Gegenstands
Verwaltungskommunikation bezeichnet den strukturierten Austausch zwischen öffentlichen Institutionen (z. B. Arbeitsmarktservice, Sozialämter, Gemeinden) und Bürger:innen im Rahmen rechtlich geregelter Verfahren.
Soziologisch betrachtet handelt es sich dabei nicht nur um Informationsaustausch, sondern um eine Macht- und Entscheidungsstruktur, in der Sprache, Formulare und Fristen zentrale Steuerungsinstrumente darstellen.
2. Strukturmerkmale behördlicher Kommunikation
Verwaltungskommunikation folgt typischerweise vier Grundprinzipien:
a) Formalisierung
Kommunikation erfolgt überwiegend schriftlich, standardisiert und regelgebunden (Bescheide, Formulare, Protokolle).
b) Asymmetrie
Die Behörde verfügt über:
Definitionsmacht (rechtliche Interpretation)
Entscheidungsmacht (Bewilligung/Ablehnung)
Informationshoheit (Akten, Daten, Bewertungskriterien)
Bürger:innen agieren reaktiv innerhalb dieses Rahmens.
c) Entpersonalisierung
Individuelle Lebenslagen werden in Kategorien überführt (z. B. „Bedarfsgemeinschaft“, „Einkommen“, „verwertbares Vermögen“).
d) Rechtsförmigkeit
Jede Kommunikation ist potenziell rechtswirksam und muss nachvollziehbar dokumentiert sein.
3. Soziologische Perspektive: Verwaltung als „System“
Nach systemtheoretischen Ansätzen (u. a. Niklas Luhmann) operiert Verwaltung nicht primär emotional oder individuell, sondern nach dem Code:
rechtmäßig / rechtswidrig
Persönliche Narrative (z. B. Lebensgeschichte, Belastungssituationen) werden dabei in ein rechtliches Raster übersetzt. Dies führt häufig zu einer Transformation von Lebensrealität in Verwaltungslogik.
4. Kommunikationsprobleme im Verwaltungsalltag
Typische Spannungsfelder:
1. Übersetzungsproblem
Bürger:innen kommunizieren lebensweltlich
Verwaltung kommuniziert normativ-rechtlich
→ Bedeutungen gehen teilweise verloren oder werden neu interpretiert.
2. Informationsasymmetrie
Die Behörde verfügt über detaillierte rechtliche und interne Bewertungslogiken, während Betroffene oft nur begrenzten Einblick haben.
3. Interpretationsspielraum
Begriffe wie „Einkommen“, „Bedarf“, „Zumutbarkeit“ sind rechtlich definiert, aber in der Praxis auslegungsfähig.
4. Zeitstruktur-Konflikte
Verwaltung arbeitet mit Fristen, Aktenläufen und Prüfprozessen
Betroffene erleben unmittelbare Lebensrealität (Miete, Existenzsicherung)
5. Macht- und Kontrollfunktion der Sprache
Sprache in der Verwaltung ist nicht neutral, sondern strukturbildend:
Klassifikationen bestimmen Leistungsansprüche
Formulierungen beeinflussen Rechtsfolgen
Dokumentation ersetzt direkte Interaktion
Damit wirkt Verwaltungskommunikation als Steuerungsinstrument sozialer Sicherheitssysteme.
6. Falltypische Konfliktdynamiken (z. B. AMS-Kontext)
In arbeitsmarktpolitischen Verfahren entstehen häufig Konflikte durch:
unterschiedliche Bewertung von „Einkommen“ (z. B. Kostenteilung vs. Erwerbseinkommen)
fehlende oder unklare Dokumentation
divergierende Interpretation von Lebensgemeinschaften oder Wohngemeinschaften
subjektive Wahrnehmung vs. rechtliche Definition
Diese Konflikte sind strukturell, nicht individuell.
7. Fazit
Verwaltungskommunikation ist ein hochformalisiertes, rechtlich gesteuertes Kommunikationssystem, das zwischen individueller Lebensrealität und institutioneller Regelanwendung vermittelt.
Soziologisch betrachtet entsteht Reibung nicht primär durch „Fehler einzelner Personen“, sondern durch:
strukturelle Asymmetrie
unterschiedliche Sprachlogiken
systembedingte Reduktion komplexer Lebensrealitäten
Zusammenfassung – Bodhie Forum Topic 412
Das Thema ist Teil des Bodhie™-Forums und beschäftigt sich mit einer Fall- und Erfahrungsdarstellung rund um das AMS Wien (Johnstraße).
Im Mittelpunkt steht eine persönliche Beschreibung von Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden und insbesondere mit Beratungs- und Verwaltungsabläufen beim AMS. Dabei wird die Situation als stark belastend und verwaltungsintensiv dargestellt.
Der Beitrag ist eingebettet in ein größeres Forumssystem („Bodhie™ Board Penting Themen“) und dient dort als:
Dokumentation eines individuellen Fallverlaufs
Diskussion über behördliche Abläufe und Kommunikation
Archivierter Erfahrungs- und Meinungseintrag innerhalb eines Community-Boards
Inhaltlich wird die Behörde kritisch beschrieben, wobei die Perspektive subjektiv geprägt ist und den Fokus auf wahrgenommene organisatorische und kommunikative Probleme legt.
Kernpunkt in einem Satz
Es handelt sich um einen persönlichen Erfahrungs- und Diskussionsbeitrag über AMS-Verfahrensabläufe und deren subjektiv wahrgenommene Schwierigkeiten im Rahmen eines Forum-Archivs.
Sachverhaltsdarstellung – Wohn- und Kommunikationssituation im VerwaltungsverfahrenSehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit meiner Wohn- und Lebenssituation sowie einem damit in Verbindung stehenden sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren ersuche ich um sachliche Kenntnisnahme der folgenden Darstellung.
Ich bewohne die Wohnung in der Clementinengasse 8/8 seit über 20 Jahren. Die ursprüngliche Wohnstruktur war als Wohngemeinschaft konzipiert. Im Verlauf der Zeit kam es zeitweise zu einer anteiligen Kostenbeteiligung durch weitere Personen innerhalb dieser Wohnform.
Im Rahmen dieser Konstellation leistete ein Mitbewohner eine monatliche Zahlung zur anteiligen Abdeckung der tatsächlichen Wohn- und Betriebskosten. Diese Zahlungen dienten ausschließlich der Kostenteilung innerhalb der Wohngemeinschaft.
Im Zuge eines sozialrechtlichen Prüfverfahrens wurde diese Kostenbeteiligung behördlich geprüft und im Hinblick auf eine mögliche einkommensrechtliche Relevanz bewertet. Daraus ergaben sich Rückfragen sowie Auswirkungen auf die Leistungsgewährung im Bereich der Notstandshilfe.
Ich stelle klar, dass nach meinem Verständnis keine Einkünfte aus Vermietung oder Untervermietung im wirtschaftlichen Sinn erzielt wurden, sondern ausschließlich eine anteilige Kostentragung innerhalb einer Wohn- und Haushaltsgemeinschaft vorlag.
Ich ersuche um eine erneute sachliche Prüfung der vorliegenden Umstände unter Berücksichtigung der tatsächlichen Wohnstruktur sowie der Abgrenzung zwischen Einkünften und reiner Kostenbeteiligung.
Für Rückfragen oder die Vorlage ergänzender Unterlagen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Johannes deClaire Schwab
📁 AMS-Einspruchsmappe (ausführlich)
Überprüfung der einkommensrechtlichen Einstufung einer WG-Kostenbeteiligung nach dem AlVG
📄 1. Deckblatt
An:
Arbeitsmarktservice Wien
Betreff:
Einspruch und Antrag auf Überprüfung der Einkommensbewertung einer Wohngemeinschafts-Kostenbeteiligung
Versicherungsnummer: [einsetzen]
Name: Ronald Johannes deClaire Schwab
Adresse: Clementinengasse 8/8, Wien
📌 2. Einleitung und Verfahrensgegenstand
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich form- und fristgerecht Einspruch gegen die im Rahmen des AMS-Verfahrens vorgenommene einkommensrechtliche Bewertung einer im Rahmen einer Wohngemeinschaft erhaltenen Kostenbeteiligung.
Gegenstand dieses Einspruchs ist die rechtliche und wirtschaftliche Beurteilung einer monatlichen Zahlung eines Mitbewohners in Höhe von ca. € 250, welche ausschließlich der anteiligen Abdeckung der tatsächlichen Wohn- und Betriebskosten diente.
Diese Zahlung wurde im Zuge der behördlichen Prüfung als potentiell einkommensrelevant eingestuft und in weiterer Folge für die Leistungsbeurteilung herangezogen.
Ich beantrage die vollständige Neubewertung dieser Einstufung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebens- und Wohnverhältnisse sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG).
⚖️ 3. Rechtliche Grundlagen
3.1 § 24 AlVG – Anspruchsvoraussetzungen
Gemäß § 24 AlVG besteht Anspruch auf Leistungen nur dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und kein anrechenbares Einkommen vorliegt.
Entscheidend ist hierbei die Frage, ob eine Zahlung als Einkommen im rechtlichen Sinn zu qualifizieren ist oder lediglich eine interne Kostenverrechnung darstellt.
3.2 § 38 AlVG – Anrechnung von Einkommen
Nach § 38 AlVG ist Einkommen nur dann anzurechnen, wenn es sich um eine wirtschaftlich verwertbare Leistung handelt, die dem Leistungsbezieher tatsächlich zufließt und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht.
Wesentlich ist daher:
tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil
Verfügbarkeit der Mittel
dauerhafte Vermögensmehrung
3.3 Allgemeine sozialrechtliche Abgrenzung
Nach gefestigter Verwaltungspraxis sowie sozialrechtlicher Auslegung gilt:
Reine Kostenteilungen innerhalb einer Wohngemeinschaft stellen kein Einkommen dar, sofern keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Eine einkommensrechtliche Relevanz entsteht nur dann, wenn ein wirtschaftlicher Überschuss oder eine entgeltliche Überlassung von Wohnraum vorliegt.
🏠 4. Sachverhaltsdarstellung im Detail
Ich bewohne die Wohnung in der Clementinengasse 8/8 seit über 20 Jahren.
Die Wohnsituation war ursprünglich als Wohngemeinschaftsmodell konzipiert, bei dem mehrere Personen gemeinsam einen Haushalt führen und die tatsächlichen Wohnkosten anteilig tragen.
Im Rahmen dieser Struktur leistete ein Mitbewohner eine monatliche Zahlung von ca. € 250.
Diese Zahlung diente ausschließlich folgenden Zwecken:
anteilige Miete
Betriebskosten (Strom, Heizung, Infrastruktur)
allgemeine Haushaltskosten der gemeinsamen Wohnnutzung
Es wurde zu keinem Zeitpunkt eine gewinnorientierte Vermietungstätigkeit ausgeübt.
Die Zahlung entsprach somit einer reinen Kostenteilung innerhalb einer gemeinschaftlichen Wohnstruktur.
⚠️ 5. Verwaltungsrechtliche Bewertung und Problemstellung
Im Zuge eines AMS-Prüfverfahrens wurde diese Zahlung als potenziell einkommensrelevant eingestuft.
Dies führte zu einer rechtlichen und faktischen Neubewertung meiner Leistungsansprüche.
Die zentrale Problemstellung lautet:
Kann eine reine Kostenteilung innerhalb einer Wohngemeinschaft als Einkommen im Sinne des AlVG qualifiziert werden?
📊 6. Juristische Differenzierung (Kernargumentation)
6.1 Keine Einkommensqualität liegt vor, wenn:
die Zahlung ausschließlich der Kostendeckung dient
keine wirtschaftliche Bereicherung erfolgt
keine Überschüsse erzielt werden
keine Vermietungsabsicht besteht
eine tatsächliche Wohn- und Haushaltsgemeinschaft vorliegt
6.2 Einkommensqualität liegt nur vor, wenn:
ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht
Zahlungen über tatsächliche Kosten hinausgehen
eine entgeltliche Wohnraumüberlassung erfolgt
eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisbar ist
6.3 Wirtschaftliche Betrachtungsweise
Im Sozialrecht ist nicht die Bezeichnung der Zahlung entscheidend, sondern deren wirtschaftlicher Gehalt.
Daher ist zu prüfen:
tatsächliche Kostenstruktur der Wohnung
Verhältnis von Gesamtmiete zu Einzelanteil
Zweck der Zahlung
Fehlen eines Überschusses
🧾 7. Beweismittel und Nachweise
Zur vollständigen Klärung stelle ich folgende Unterlagen zur Verfügung bzw. ersuche um deren Berücksichtigung:
Mietvertrag (Hauptmietverhältnis)
Nachweis der Gesamtmiete und Betriebskosten
Zahlungsnachweise der Kostenbeteiligung
Darstellung der Wohnstruktur (WG-Konzept)
AMS-Schriftverkehr / Bescheide
Meldebestätigungen
🧠 8. Rechtliche Gesamtargumentation
Die rechtliche Würdigung muss sich am tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt orientieren.
Im vorliegenden Fall ergibt sich:
keine Gewinnerzielung
keine Vermietung im wirtschaftlichen Sinn
keine Vermögensmehrung
reine interne Kostenverteilung
Daraus folgt zwingend, dass die Zahlung nicht als Einkommen im Sinne des § 38 AlVG qualifiziert werden kann.
Eine gegenteilige Bewertung würde zu einer sachlich unzutreffenden Gleichsetzung von Kostenteilung und Einkommen führen.
📌 9. Antrag
Ich stelle daher folgenden Antrag:
vollständige Neubewertung der bisherigen einkommensrechtlichen Einstufung
Feststellung, dass es sich bei den betreffenden Zahlungen um keine anrechenbaren Einkünfte handelt
Korrektur der darauf basierenden Leistungsentscheidung
schriftliche Begründung der abschließenden Entscheidung
📎 10. Schlussbemerkung
Diese Eingabe erfolgt mit dem Ziel einer vollständigen sachlichen Klärung der tatsächlichen Wohn- und Einkommensverhältnisse.
Ich ersuche um eine rechtskonforme, wirtschaftlich korrekte und nachvollziehbare Neubewertung.
Für Rückfragen sowie ergänzende Nachweise stehe ich jederzeit zur Verfügung.
-- ★Klärung der Zahlungsfähigkeit und Angebot zur einvernehmlichen Fortsetzung
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https://bodhie.eu/facebook/index.php?topic=412.0🇦🇹 Unverdrossen mit einem Servus aus Wien!
⭐️ Bodhie™ Ronald "Ronnie" Johannes deClaire Schwab
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● Lebenslauf SuperVisor Gastronomie ★
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😎 Gastronom - Supervisor
💥 Ehrenamtlicher Consultant
🎸 Künstler & Veranstaltungsberater
🎓 Coaching & Gesundheitsberater - Mentor
★ Obmann Underground Life Club™ Chairman Staff Officer Ct Ronnie Schwab
⚔ ULClub e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-EU 🇪🇺
☝ ULC Regeln:
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