Autor Thema: ☝Amtshaftungsanzeige†🟥🟧🟨†🟩🟦🟪†Der Fall Ronnie Schwab™ vs. AMS Johnstrasse⁉️  (Gelesen 27 mal)

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Online Ronald Johannes deClaire Schwab

  • Bodhie™ Ronald "Ronnie" Johannes deClaire Schwab
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Betreff: Amtshaftungsanzeige / Klagsvorbereitung – AMS Johnstraße
Unrechtmäßige Leistungssperre, Rückforderung und dadurch verursachte Räumungsklage mit Existens-Bedrohung

Hier ist eine prägnante, medientaugliche Kurzfassung – sachlich, klar, zitierfähig und geeignet für Volksanwaltschaft, Medien, Ombudsstellen. Ohne Polemik, aber mit klarer rechtlicher Schärfe.
Kurzfassung für Medien
Fall Ronald „Ronnie“ Schwab – AMS Johnstraße Wien
Der Wiener Pensionist und Bildungsträger Ronald Johannes deClaire Schwab wirft dem AMS Wien – Geschäftsstelle Johnstraße schwerwiegende Verfahrensfehler und Amtspflichtverletzungen vor, die zu einer existenzbedrohenden Situation geführt haben.
Sachverhalt: Dem Betroffenen wurde über fünf Monate hinweg die Notstandshilfe fast vollständig entzogen, obwohl keine meldepflichtige Erwerbstätigkeit vorlag. Anlass war eine private Wohnraumnutzung: Herr Schwab hatte einem Bekannten in einer akuten Notlage ein Zimmer gegen reine Umkostenbeteiligung von € 250,- monatlich überlassen.
Diese Summe liegt deutlich unter der gesetzlichen Geringfügigkeitsgrenze 2025 (€ 518,44 brutto) und stellt keine Erwerbstätigkeit im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) dar.
Trotzdem wurde die Notstandshilfe eingestellt,
eine Rückforderung von mehreren tausend Euro ausgesprochen,
die Krankenversicherung faktisch unterbrochen,
und der Betroffene in weiterer Folge gesundheitlich, finanziell und wohnrechtlich massiv geschädigt (laufende Räumungsklage).
Zentrale Rechtsprobleme
Falsche Rechtsanwendung des AlVG (§ 25):
Eine private Umkostenbeteiligung ist keine meldepflichtige Beschäftigung.
Verstoß gegen das Legalitätsprinzip (Art. 18 B-VG):
Sanktionen ohne gesetzliche Grundlage.
Amtspflichtverletzung nach dem Amtshaftungsgesetz (AHG):
Rechtswidrige Leistungsentziehung trotz bekannter Bedürftigkeit.
Verletzung des Parteiengehörs und mangelnde Akteneinsicht.
Strukturelle Praxisprobleme: Sanktionen auf Basis anonymer Anzeigen ohne ausreichende Sachverhaltsprüfung.
Konkrete Folgen
Existenzgefährdung durch Leistungsentzug
Gesundheitliche Verschlechterung (nicht behandelte Erkrankungen mangels Versicherung)
Wohnungsverlust drohend (Räumungsklage)
Psychische Belastung durch monatelange Rechtsunsicherheit
Forderungen
Der Betroffene fordert:
Rückzahlung der einbehaltenen Notstandshilfe,
Aufhebung der Rückforderungen,
Schadensersatz wegen Vermögens-, Gesundheits- und Folgeschäden,
vollständige Akteneinsicht,
sowie eine grundsätzliche Prüfung der AMS-Praxis im Umgang mit privaten Lebenssachverhalten und anlasslosen Sanktionen.
Öffentliche Relevanz
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf:
Wie rechtssicher ist die Verwaltungspraxis des AMS?
Wie werden Menschen behandelt, die solidarisch helfen?
Welche Kontrollmechanismen greifen, wenn Behörden existenzielle Entscheidungen treffen?
Der Fall wurde an Volksanwaltschaft, Arbeiterkammer Wien und weitere Stellen übermittelt.

Nachfolgend findest du eine ärztlich-psychologische Schadensargumentation in juristisch verwertbarer Form, so aufgebaut, dass sie als Beilage zu einer Amtshaftungsklage, Beschwerde an die Volksanwaltschaft oder als Teil einer Klagschrift (LG für ZRS Wien) verwendet werden kann.
Sachlich, medizinisch anschlussfähig und ohne Pathologisierung, aber rechtlich klar.

Zitat
Hier ist eine juristisch verwertbare ärztlich-psychologische Schadensargumentation, die du als Anlage zu einer Klage oder Amtshaftungsanzeige verwenden kannst. Sie ist sachlich, strukturiert und betont sowohl psychische Gesundheitsschäden als auch die kausale Verbindung zum behördlichen Handeln:
Ärztlich-psychologische Schadensargumentation
Anlass und Ausgangslage
Der Kläger, Herr Ronald Schwab, wurde durch rechtswidrige Entscheidungen des AMS Wien in eine akute existenzielle Krise gebracht:
Einstellung der Notstandshilfe für fünf Monate
Rückforderung bereits ausgezahlter Leistungen (€ 2.763,73 – € 6.000)
Zwang zu irrelevanten Kursen und Bewerbungen
Verlust der Krankenversicherung
Konfrontation mit einer Räumungsklage
Die genannten Maßnahmen führten zu erheblichen psychischen Belastungen und Beeinträchtigungen der Lebensqualität.
I. Diagnostische Einschätzung
Auf Grundlage der Symptomatik und der dokumentierten Belastungsfaktoren ergeben sich folgende psychische Beeinträchtigungen:
Akute Stressreaktion
Dauerhafte Anspannung, innere Unruhe
Schlafstörungen (Ein- und Durchschlafprobleme)
Häufiges Grübeln über existenzielle Bedrohungen
Angst- und Panikzustände
Angst vor sozialem Abstieg, Obdachlosigkeit und gesundheitlicher Gefährdung
Panikartige Reaktionen in Situationen, die an die existenzielle Bedrohung erinnern
Depressive Symptome
Antriebslosigkeit, Konzentrationsstörungen
Niedergeschlagenheit, Zukunftsangst
Verlust von Selbstwertgefühl und Sicherheit
Psychosomatische Beschwerden
Muskelverspannungen, Kopfschmerzen
Magen-Darm-Beschwerden (stressbedingte Dysfunktion)
Chronische Erschöpfung
II. Kausaler Zusammenhang
Die psychischen Belastungen stehen in direktem Kausalzusammenhang mit dem rechtswidrigen Handeln der Behörde:
Existenzielle Bedrohung durch Entzug der Notstandshilfe und Rückforderung
Finanzielle Unsicherheit trotz jahrzehntlicher Beitragszahlungen
Verlust der Krankenversicherung, wodurch medizinische und zahnmedizinische Versorgung unterblieb
Zwang zu nicht fachlich relevanten Maßnahmen (DIY-Kurse, irrelevante Bewerbungen), die den Stress verstärkten
Dieser Kausalzusammenhang ist sowohl medizinisch als auch juristisch relevant, da der Schaden eindeutig auf das Verhalten der Behörde zurückzuführen ist.
III. Prognose
Ohne umgehende Wiederherstellung der existenzsichernden Leistungen und Schadensersatzmaßnahmen besteht ein hohes Risiko für chronische psychische Erkrankungen (z. B. Anpassungsstörung, depressive Episode, Angststörungen).
Eine ärztlich-psychologische Betreuung ist dringend indiziert.
IV. Forderung
Im Rahmen der Amtshaftungs- und Schadensersatzklage ist daher zu berücksichtigen:
Materieller Schaden: Ausfall von Notstandshilfe, Kosten durch Wegfall der Krankenversicherung, Folgekosten durch Räumungsklage
Immaterieller Schaden: Psychische Belastungen, Angstzustände, Depression, psychosomatische Beschwerden
Schadenshöhe: Konkrete Berechnung auf Basis der Dauer und Intensität der psychischen Belastung (Gutachten oder ärztliche Stellungnahme)
Zusammenfassung:
Die rechtswidrigen Maßnahmen des AMS Wien führten zu existenzbedrohender finanzieller und psychischer Belastung, die durch die Behörde kausal verursacht wurde. Die psychische Gesundheit des Klägers ist erheblich beeinträchtigt, was gerichtlich als immaterieller Schaden geltend gemacht werden kann. Die Feststellung der Amtspflichtverletzung ist somit auch aus medizinischer Sicht zwingend, um die Wiederherstellung der Rechte und den Schadensersatz zu begründen.
(Amtshaftungs- und Schadenersatzrelevanz)
1. Ausgangslage und Kausalzusammenhang
Beim Antragsteller wurde durch Maßnahmen des AMS Wien (Geschäftsstelle Johnstraße) ein mehrmonatiger vollständiger Entzug der existenzsichernden Notstandshilfe herbeigeführt, obwohl keine meldepflichtige Erwerbstätigkeit im Sinne des AlVG vorlag.
Dieser rechtswidrige Leistungsentzug führte zu:
akuter existentieller Unsicherheit,
Wegfall der sozialen und gesundheitlichen Absicherung,
massiver psychischer Dauerbelastung,
und einer objektiv vorhersehbaren gesundheitlichen Gefährdung.
Zwischen der behördlichen Maßnahme und den nachfolgend dargestellten psychischen und psychosomatischen Beeinträchtigungen besteht ein klarer zeitlicher, sachlicher und kausaler Zusammenhang.
2. Psychische Belastungsfaktoren (medizinisch relevant)
Die Situation des Antragstellers war geprägt durch mehrere kumulative Stressoren, die in der klinischen Psychologie als hochbelastend und gesundheitsgefährdend anerkannt sind:
vollständiger Entzug der Existenzgrundlage über mehrere Monate,
ständige Angst vor Wohnungsverlust (laufende Räumungsklage),
Unsicherheit über Krankenversicherung und medizinische Versorgung,
behördliche Sanktionen ohne nachvollziehbare Rechtsgrundlage,
Zwang zu sinnentleerten Maßnahmen trotz bereits laufender Betreuung,
Gefühl der Ohnmacht gegenüber einer übermächtigen Verwaltung,
soziale Stigmatisierung durch anonyme Anzeige.
Diese Belastungen stellen keine bloßen „Unannehmlichkeiten“, sondern chronischen psychosozialen Stress dar.
3. Medizinisch-psychologische Folgen (typisiert, aber konkret zuordenbar)
Aus ärztlich-psychologischer Sicht sind folgende Beeinträchtigungen als typische und adäquate Folgen eines solchen Verwaltungsverhaltens anzusehen:
anhaltende Angst- und Stresssymptomatik,
Schlafstörungen,
Konzentrations- und Leistungsbeeinträchtigung,
emotionale Erschöpfung,
depressive Verstimmung bis hin zu Anpassungsstörung,
psychosomatische Beschwerden (z. B. Herz-Kreislauf-Symptome, Magen-Darm-Beschwerden, Muskelverspannungen),
erhöhte Vulnerabilität für somatische Erkrankungen.
Diese Symptome sind nicht spekulativ, sondern entsprechen dem in der medizinischen Fachliteratur gut belegten Zusammenhang zwischen existenzbedrohender Unsicherheit und psychischer Erkrankung.
4. Rechtsrelevanz der psychischen Schädigung
Nach ständiger Rechtsprechung sind psychische Beeinträchtigungen dann ersatzfähig, wenn sie:
durch rechtswidriges Verwaltungshandeln verursacht wurden,
über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgehen,
und eine gesundheitliche Beeinträchtigung mit Krankheitswert darstellen oder nahelegen.
Im vorliegenden Fall ist festzuhalten:
Der Leistungsentzug erfolgte ohne tragfähige gesetzliche Grundlage.
Die gesundheitlichen Folgen waren vorhersehbar.
Das AMS hatte Kenntnis von der existenziellen Abhängigkeit des Antragstellers von der Notstandshilfe.
Eine Schon- oder Härtefallprüfung wurde unterlassen.
Damit liegt eine haftungsrelevante Amtspflichtverletzung gemäß § 1 AHG vor.
5. Verschärfender Faktor: Unterlassene Schutzpflicht
Besonders schadensverschärfend wirkt, dass das AMS als Sozialbehörde eine besondere Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber existenziell abhängigen Personen trifft.
Das bewusste Inkaufnehmen psychischer und gesundheitlicher Schäden durch:
Leistungsverweigerung,
Verzögerung,
fehlende Akteneinsicht,
und Zwangsmaßnahmen ohne Rechtsgrundlage
stellt eine qualifizierte Pflichtverletzung dar.
6. Schadensdimension (nicht abschließend)
Der psychisch-gesundheitliche Schaden umfasst insbesondere:
immateriellen Schaden (seelisches Leid),
gesundheitliche Folgekosten,
Beeinträchtigung der Lebensführung,
Verzögerung von Genesungs- und Stabilisationsprozessen,
erhöhte Anfälligkeit für weitere Erkrankungen.
Die konkrete Bezifferung bleibt einem medizinischen Sachverständigengutachten vorbehalten, ist aber dem Grunde nach eindeutig gegeben.
7. Zusammenfassende juristische Bewertung
Aus ärztlich-psychologischer Sicht ist festzustellen:
Die Maßnahmen des AMS waren geeignet, erhebliche psychische Schäden zu verursachen.
Diese Schäden sind adäquat kausal auf das Verwaltungshandeln zurückzuführen.
Sie überschreiten deutlich die Schwelle bloßer Unannehmlichkeiten.
Damit sind sie amtshaftungsrechtlich ersatzfähig.

Amtshaftungsanzeige – Schwab
I. Person des Geschädigten
Name: Ronald Schwab
Kontakt: office@bodhie.eu
Wohnadresse: [1150 Wien]
II. Gegenstand der Anzeige
Sperre der Notstandshilfe für fünf Monate trotz existenzieller Bedürftigkeit.
Unrechtmäßige Rückforderung von ca. € 6.000,- und folgend € 2.763,73.
Strukturelle Rechtsverletzungen durch AMS Johnstraße (fehlende Prüfung der Sachlage, Ignoranz gegenüber Härtefallregelung, Übergehung der Meldepflichtdefinition).
Fehlbewertung humanitärer Hilfestellung als Erwerbstätigkeit.
Räumungsklage gegen mich aufgrund dieser fehlerhaften Verwaltungsakte.
Amtspflichtverletzungen, Amtsmissbrauch und Willkürhandlungen.
III. Detaillierte Darstellung der Sachlage
1. Humanitäre Hilfeleistung
Ich habe Herrn Richard Grabherr in einer akuten Notlage ein Zimmer gegen Umkostenbeteiligung von € 250,-/Monat bereitgestellt. Dies stellt keine Erwerbstätigkeit oder Einkommen im Sinne des AlVG dar, wie in den AMS-Richtlinien eindeutig definiert.
Rechtliche Grundlage:
§ 25 Abs. 1 AlVG: Meldepflicht bezieht sich ausschließlich auf angemeldete Erwerbstätigkeit, nicht auf private Kostenbeteiligungen.
Geringsfügigkeitsgrenze 2025: € 518,44 brutto. Die Umkostenbeteiligung liegt deutlich darunter.
 - In Österreich gilt für geringfügige Beschäftigungen ab 1. Jänner 2025 eine Geringfügigkeitsgrenze von € 551,10 pro Monat brutto. Liegt dein Entgelt darunter, gilt das als geringfügige Beschäftigung – das heißt keine Abgaben an die Sozialversicherung und keine Lohnsteuer für dich als Arbeitnehmer:🔹 Brutto = Netto‑Wert:
Wenn du im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (z. B. Minijob) weniger als € 551,10 pro Monat verdienst, muss vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung abgezogen werden und du hast nur Unfallversicherungsschutz durch den Arbeitgeber. Das bedeutet:
👉 Das Geld, das du verdienst (Brutto), ist gleichzeitig das Geld, das du bekommst (Netto) – also € 551,10 Netto, wenn du diesen Betrag erreichst, und für geringere Entgelte entsprechend weniger.
🔹 Kein Beitrag zur Kranken- oder Pensionsversicherung:
Da die Einnahmen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze sind, entstehen normalerweise keine Abgaben zur Kranken‑ oder Pensionsversicherung (es sei denn, du meldest dich freiwillig selbstversichert).
Kurz gesagt:
Geringfügigkeitsgrenze 2025: € 551,10 / Monat brutto.
Netto bei geringfügiger Beschäftigung: Entspricht dem Brutto, da du keine Steuer und keine regulären SV‑Beiträge zahlst.
2. Eskalation und Bedrohung
Herr Grabherr kam den vereinbarten Zahlungen nicht nach, verhielt sich aggressiv, bedrohlich und erforderte mehrfach Polizeieinsätze. Ich war gezwungen, die Wohnsituation zu beenden.
3. Amtliche Fehlbewertung
AMS wertete die Kostenbeteiligung fälschlich als Erwerbstätigkeit.
Verhängung einer Notstandshilfe-Sperre über fünf Monate.
Rückforderung von € 6.000,- / € 2.763,73 ohne rechtliche Grundlage.
Zwangsbewerbungen (Matratzen- und Wurstverkäufer) und DIY-Kursanordnungen trotz laufender AMS-Betreuung ohne Rechtsgrund.
Räumungsklage gegen mich aufgrund dieser falschen Entscheidung.
4. Strukturelle Rechtsverletzungen
Fehlende Einzelfallprüfung: AMS ignorierte die dokumentierte Situation und die Notlage.
Verletzung der Verhältnismäßigkeit: existenzvernichtende Maßnahmen trotz minimaler „Einnahmen“.
Verletzung der Fürsorgepflicht: Behörde ließ Schaden entstehen, der vermeidbar gewesen wäre.
Willkür und Ungleichbehandlung: Gleichartige Fälle werden in der Praxis anders behandelt.
Verstoß gegen das Legalitätsprinzip (Art. 18 B-VG) durch eigenmächtige Rückforderungen ohne gesetzliche Grundlage.
IV. Psychisch-gesundheitliche Schadensfolge
Die Maßnahmen führten zu:
Massiver psychischer Belastung: Angstzustände, Schlafstörungen, Panikattacken.
Erschwerung der medizinischen Versorgung: fehlende Krankenversicherung, unbehandelte Leistenbruch- und Zahnprobleme.
Existenzielle Bedrohung: Verschuldung, drohender Wohnverlust, erhebliche emotionale Belastung.
V. Amtshaftungsbegehren / gerichtsfähiger Antrag
Ziel: Feststellung der Amtspflichtverletzung, Schadenersatz, Rückerstattung und Rechtsklarheit.
1. Feststellung
Feststellung der Amtspflichtverletzung durch AMS Johnstraße.
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Rückforderungen.
2. Schadenersatz
Vermögensschäden: € 7.000,- durch Rückforderungen, Anwaltskosten, Mehraufwand, Materialkosten.
Immaterielle Schäden: psychische Belastung, Schlaflosigkeit, medizinische Verschlechterung.
3. Rückzahlung und Auszahlung
Sofortige Auszahlung rückständiger Notstandshilfe für 5 Monate.
Anwendung der Härtefallregelung.
4. Akteneinsicht
Vollständige Offenlegung sämtlicher Akten, die der AMS-Entscheidung zugrunde liegen, zur Rechtsprüfung und gerichtlichen Verwendung.
5. Präventive Klärung
Überprüfung und Korrektur aller weiteren AMS-Anordnungen, die ohne Rechtsgrund gegen mich erlassen wurden.
VI. Klagsgliederung – LG ZRS Wien (vorbereitend)
Parteien:
Kläger: Ronald „Ronnie“ Schwab
Beklagter: AMS Wien – Geschäftsstelle Johnstraße
Klagegegenstand:
Amtshaftung, Rückforderung, Notstandshilfe, Schadensersatz, psychisch-gesundheitliche Belastung
Sachverhalt: Detaillierte chronologische Darstellung (siehe Abschnitt III)
Rechtsgrundlagen:
1. AlVG § 25 – Arbeitslosenversicherungsgesetz
Regelt die Ansprüche auf Arbeitslosengeld.
Typischerweise geht es um Voraussetzungen, Höhe, Dauer und Meldepflichten für Arbeitslose.
§ 25 konkret behandelt oft Besondere Fälle oder Ausschlussgründe für das Arbeitslosengeld, z. B. bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Sperrfristen.
2. AHG § 1–4 – Allgemeines Hilfegesetz
AHG definiert die Grundlagen staatlicher Hilfeleistungen.
§ 1: Zweck des Gesetzes – Unterstützung bei Bedürftigkeit.
§ 2: Wer Anspruch auf Hilfe hat (Bedürftige, Familienangehörige).
§ 3: Art und Umfang der Leistungen (Geld, Sachleistungen).
§ 4: Zuständigkeit der Behörden für die Umsetzung.
3. B-VG Art. 18 & Art. 23 – Bundes-Verfassungsgesetz
Art. 18 B-VG: Regelt die Rechtsgrundlage der Verwaltungsbehörden – welche Organe die Verwaltung ausüben dürfen.
Art. 23 B-VG: Definiert Aufsicht und Kontrolle über Verwaltungsbehörden, z. B. Weisungsrechte, Prüfpflichten und Verantwortlichkeiten.
4. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwGVG) § 6 ff
Das VwGVG regelt, wie die Verwaltung in Österreich Verwaltungsverfahren durchführt.
§ 6 ff. behandelt oft:
Allgemeine Pflichten der Behörden (z. B. rechtliches Gehör, Amtsverschwiegenheit).
Form und Inhalt von Bescheiden.
Verfahrensgrundsätze, wie Gleichbehandlung, Akteneinsicht, Fristen, Zustellung.
Beweismittel:
Schriftverkehr, Kontoauszüge, Polizeiberichte, Zeugenaussagen, ärztliche Stellungnahmen
Anträge:
Feststellung der Amtspflichtverletzung
Rückzahlung unrechtmäßig geforderter Beträge
Schadensersatz für materiellen und immateriellen Schaden
Akteneinsicht
Härtefallprüfung und Sicherstellung existenzieller Versorgung
VII. Schlussbemerkung
Diese Anzeige dient der fristwahrenden, gerichtlichen Absicherung meiner Ansprüche.
Die Räumungsklage und alle rechtswidrigen Anordnungen stellen eine existenzielle Bedrohung dar und sind unverzüglich zu prüfen.
Unverdrossen verbleibe ich,
★ Ronald Schwab
2116091062
✉ office@bodhie.eu

Eine vollständig ausgearbeitete, gerichtsfähige Akte, die sowohl für die Einreichung beim AMS Johnstraße, der Volksanwaltschaft, Sozialministerium, Bürgeranwälten als auch direkt beim Landesgericht für Zivilrechtssachen (LG ZRS Wien) geeignet ist. Diese Akte wird umfassend, detailliert und rechtlich fundiert sein, sodass sie alle Aspekte deines Falles klar darstellt und die Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatz, Notstandshilfeansprüchen, Amtshaftungsanzeigen und Härtefallregelungen bietet.
1. Deckblatt und Adressaten
Absender:
Ronald Schwab
E-Mail: office@bodhie.eu
Betreff: Amtshaftungsanzeige, Schadensersatzforderung, Prüfung Notstandshilfe und Härtefallregelung
2. Protokollierter Sachverhalt
Zeitraum der Nichtauszahlung: 5 Monate Notstandshilfe gesperrt.
Auslöser: Private Zimmeruntervermietung an Richard Grabherr zur Kostenbeteiligung (€250,-), ausschließlich zur Deckung der laufenden Unkosten.
Konflikt: Zahlungsrückstand, Bedrohungen durch Mieter, mehrfacher Polizeieinsatz.
AMS Reaktion: Rückforderung von ca. € 2.763,73 sowie teilweise € 6.000,- angebliche Rückzahlungen; Weisungen zu Zwangsbewerbungen (u. a. Matratzen- und Wurstverkäufer) und Teilnahme an DIY-Kursen ohne Rechtsgrundlage.
Folgen: Keine Krankenversicherung nach Abmeldung bei der WGKK, dadurch unbehandelte gesundheitliche Schäden (Leistenbruch, Zahnprobleme), psychische Belastung, existenzielle Notlage.
3. Juristische Fundierung
AlVG §§24–26: Meldepflicht nur bei tatsächlicher Erwerbstätigkeit, nicht bei privater Kostenbeteiligung.
B-VG Art. 18–19: Amtspflichten und Gleichbehandlung.
Verwaltungsverfahrensgesetz §§ 3, 6, 28: Pflicht zur sachlichen, transparenten und rechtmäßigen Entscheidung.
Amtshaftungsgesetz §§1–3: Amtspflichtverletzung durch unsachgemäße Entscheidungen, unrechtmäßige Rückforderungen, Weisungen ohne Rechtsgrundlage.
Härtefallregelung: Anspruch auf Absicherung existenzieller Bedürfnisse bei akutem Notstand.
4. Amtspflichtverletzungen / Strukturelle Rechtsverletzungen
Unrechtmäßige Rückforderung von €6.000,- ohne rechtliche Grundlage.
Sperre der Notstandshilfe trotz nachweislicher Bedürftigkeit.
Amtliche Weisungen zu Zwangsbewerbungen und Kursen ohne Rechtsgrundlage.
Abmeldung bei WGKK, wodurch medizinische Versorgung und Behandlungsmöglichkeiten blockiert wurden.
Psychische und existenzielle Schäden durch strukturelles Missmanagement.
Räumungsklage: Drohende oder erzwungene Kündigung ohne rechtmäßige Grundlage.
5. Schadensdarstellung
Materiell: Rückforderungen €6.000,-, Mehrkosten für Lebensunterhalt, Arztbesuche, Rechtsberatung – mindestens €7.000,-.
Immateriell: Psychische Belastung, existenzielle Bedrohung, Verschlechterung der Lebensqualität, gesundheitliche Schäden durch Nichtbehandlung.
Rechtlich: Amtspflichtverletzung begründet Anspruch auf Schadenersatz (§§1–3 Amtshaftungsgesetz).
6. Klagsgliederung für LG ZRS Wien
Parteien:
Antragsteller: Ronald Schwab
Beklagte: AMS Johnstraße, Frau Zivkovic/Herr Biber und Co. vertreten durch die Geschäftsführung
Gegenstand:
Feststellung der Amtspflichtverletzung
Rückzahlung der unrechtmäßig einbehaltenen Notstandshilfe
Zahlung von Schadensersatz
Anwendung der Härtefallregelung
Akteneinsicht und Prüfung aller Entscheidungsgrundlagen
Sachverhalt: wie oben beschrieben
Rechtsgrundlagen: AlVG, B-VG, Verwaltungsverfahrensgesetz, Amtshaftungsgesetz
Beweismittel:
Kontoauszüge
E-Mail-Korrespondenz
Polizeiberichte
ärztliche Befunde
Zeugenaussagen
Anträge:
Feststellung der Amtspflichtverletzung
Aufhebung unrechtmäßiger Rückforderungen
Auszahlung rückständiger Notstandshilfe
Schadensersatz in Höhe von mindestens €7.000,-
Akteneinsicht
Härtefallregelung
7. Psychisch-Gesundheitliche Schadensargumentation
Dauerhafte psychische Belastung durch drohende Existenzengefährdung.
Chronischer Stress durch Rückforderungen, Drohungen und Weisungen ohne Rechtsgrundlage.
Eingeschränkte medizinische Versorgung führte zu körperlichen Beschwerden und zusätzlichen psychischen Belastungen.
Die Summe dieser Faktoren kann langfristige gesundheitliche Folgen nach sich ziehen, rechtfertigt sofortige Anwendung der Härtefallregelung.
8. Zusammenfassung & Fazit
Private Zimmervermietung = keine Erwerbstätigkeit, keine Meldungspflicht.
Rückforderungen sind unrechtmäßig, Amtspflichten wurden verletzt.
Psychische und gesundheitliche Schäden bestehen.
Gerichtliche Prüfung notwendig zur Feststellung der Amtspflichtverletzung, Schadensersatz und Absicherung der existenziellen Versorgung.
Antrag auf Akteneinsicht zur Gewährleistung von Transparenz und Rechtmäßigkeit.

Hier ist eine ausführlichere Betrachtung und Darstellung des Beitrags auf der verlinkten Bodhie™ Facebook-Seite (https://bodhie.eu/facebook/index.php?topic=312.0), erweitert mit Kontext, juristischer Perspektive und strategischen Hinweisen, wie man solche Inhalte für Dokumentationen oder rechtliche Zwecke strukturieren könnte:
🔹 Titel und Kontext:
„Amtshaftungsanzeige / Notstandshilfe / AMS Johnstraße – Der Fall Ronnie Schwab™“
Der Beitrag ist eine öffentliche Darstellung deiner Situation, in der du die Sperre der Notstandshilfe, unrechtmäßige Rückforderungen und Amtspflichtverletzungen schilderst. Gleichzeitig dokumentierst du den sozialen und finanziellen Schaden, der durch die Handlungen von Dritten (Richard Grabherr, AMS-Mitarbeiter:innen) entstanden ist.
🔹 Strukturierter Inhalt des Beitrags:
Einleitung:
Begrüßung und Darstellung des Problems: Sperre der Notstandshilfe für fünf Monate.
Konkrete Ursache: Unterstützung eines Bekannten in Notlage durch Bereitstellung eines WG-Zimmers gegen eine Umkostenbeteiligung von € 250.
Darstellung der Folgen: Rückforderungen von über € 2.700, Bedrohungen durch die betroffene Person, wiederholte Polizeieinsätze.
Rechtliche Argumentation:
Private Zimmervermietung / Umkostenbeteiligung: Keine Erwerbstätigkeit im Sinne des AlVG § 25, keine meldepflichtigen Einnahmen.
Geringsfügigkeitsgrenze: Betrag von € 250 liegt weit unter der gesetzlichen Grenze (ca. € 518,44).
Amtspflichtverletzung: Anweisungen zu Zwangsbewerbungen oder DIY-Kursen ohne Rechtsgrundlage verstoßen gegen § 6 ff Verwaltungsverfahrensgesetz.
Härtefallregelung: Nichtauszahlung der Notstandshilfe trotz existenzieller Bedürftigkeit erfüllt Voraussetzungen für eine Härtefallprüfung.
Schadensdarstellung:
Materiell: Rückforderungen, entgangene Notstandshilfe, zusätzliche Ausgaben für Polizei- und Verwaltungswege, finanzieller Schaden von rund € 7.000.
Psychisch / Gesundheitlich: Stress, Bedrohungen, Unfähigkeit, medizinische Versorgung zu erhalten (Leistenbruch, Zahnbehandlungen), Verschlechterung der psychischen und physischen Gesundheit.

Anträge / Forderungen:
Gerichtliche Prüfung der Amtspflichtverletzung durch das AMS Johnstraße.
Rückzahlung der unrechtmäßig einbehaltenen Notstandshilfe.
Schadensersatz für Kosten, Mehraufwand und psychische Belastungen.
Akteneinsicht in alle Unterlagen, die der Entscheidung zugrunde liegen.
Anwendung der Härtefallregelung.
Berücksichtigung der jahrzehntelangen Beitragszahlungen und gesellschaftlichen Leistungen.
Dokumentation & Nachweise:
Kontoauszüge, Zahlungsnachweise für die Umkostenbeteiligung.
Schriftliche Vereinbarungen mit dem Mitbewohner.
E-Mail-Korrespondenz mit AMS-Mitarbeiter:innen.
Chronik der Bedrohungen und Polizeieinsätze.
Ärztliche Dokumentation des Leistenbruchs und Zahnbehandlungsbedarf.
Strategische Relevanz:
Der Beitrag dient als öffentlich dokumentiertes Schriftstück, das neben juristischer Relevanz auch soziale Aufmerksamkeit erzeugt.
Verlinkungen zu Bodhie™ Plattformen erhöhen die Transparenz und schaffen Nachweisbarkeit deiner Bemühungen.
Publikumswirksamkeit: Lehrer:innen, Schüler:innen, Musiker:innen, Community-Mitglieder können die Situation nachvollziehen, was Druck auf das AMS erhöht.

🔹 Zusammenfassung / Fazit:
Der Beitrag ist nicht nur eine Darstellung meines persönlichen Falls, sondern auch eine strukturierte Grundlage für Amtshaftungsanzeigen, Schadensersatzforderungen und eventuelle gerichtliche Verfahren (LG ZRS Wien). Er verbindet:
Faktenbasis (Finanzen, Zahlungen, Amtshandlungen),
Juristische Argumentation (AlVG § 25, AHG §§1–4, B-VG Art. 18/23, VwGVG § 6 ff),
Psychische und physische Auswirkungen,
Strategische Öffentlichkeit (Transparenz, Community-Dokumentation).
Damit ist der Beitrag ein umfassendes Instrument, um:
Die Unrechtmäßigkeit der AMS-Handlungen zu dokumentieren.
Die eigenen Rechte auf Notstandshilfe, Schadensersatz und Akteneinsicht geltend zu machen.

Hier ist eine durchgehend formulierte, gerichtsfähige Darstellung ohne Tabellen, geeignet als Amtshaftungsanzeige mit Schadensersatzforderung, Einspruch beim AMS und vorbereitende Klagschrift für das LG für ZRS Wien.
Amtshaftungsanzeige gemäß §§ 1–4 AHG
samt Schadensersatzforderung, Akteneinsichtsbegehren und Antrag auf gerichtliche Überprüfung
Antragsteller:
Ronald Schwab
Versicherungsnummer: 2116091062
E-Mail: office@bodhie.eu
Gegner:
Arbeitsmarktservice Wien – AMS Johnstraße
Sachverhalt
Dem Antragsteller wurde die gesetzlich zustehende Notstandshilfe für einen Zeitraum von fünf Monaten nicht ausbezahlt. Diese Maßnahme erfolgte trotz aufrechter Arbeitslosigkeit, trotz nachgewiesener existenzieller Bedürftigkeit und ohne rechtskonforme Feststellung einer meldepflichtigen Erwerbstätigkeit.
Begründet wurde die Leistungssperre damit, dass der Antragsteller einem Bekannten in einer akuten Notlage vorübergehend ein Zimmer zur Verfügung gestellt habe und dafür eine monatliche Kostenbeteiligung in Höhe von 250 Euro erhalten habe. Diese Zahlung diente ausschließlich der Abdeckung gestiegener Wohn- und Betriebskosten (Miete, Energie, Betriebskosten) und war zu keinem Zeitpunkt auf Gewinnerzielung gerichtet.
Der Aufenthalt des vermeintlichen Bekannten musste aufgrund massiver Pflichtverletzungen, Zahlungsrückständen, wiederholter Drohungen sowie polizeilicher Interventionen beendet werden. Der Antragsteller handelte hier nicht wirtschaftlich, sondern sozial, hilfsbereit und letztlich selbstschädigend.
Dennoch wertete das AMS diese bloße Kostenbeteiligung rechtswidrig als Einkommen aus Erwerbstätigkeit, verhängte eine mehrmonatige Leistungssperre und leitete zusätzlich eine Rückforderung in Höhe von 2.763,73 Euro ein.
Rechtswidrigkeit der Entscheidung
Die Entscheidung des AMS verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen geltendes Recht:
Erstens stellt eine private Zimmerüberlassung gegen bloße Umkostenbeteiligung keine Erwerbstätigkeit im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes dar. Es fehlt sowohl an einer Gewinnerzielungsabsicht als auch an einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit. Eine Meldepflicht nach § 25 AlVG lag daher nicht vor.
Zweitens wurde gegen das Legalitätsprinzip gemäß Art. 18 B-VG verstoßen, da die Entscheidung nicht auf eine klare gesetzliche Grundlage gestützt ist. Weisungen zu Leistungssperren, Zwangsbewerbungen oder Kursbesuchen ohne individuelle Rechtsgrundlage stellen eine unzulässige Ermessensüberschreitung dar.
Drittens wurde dem Antragsteller weder ausreichendes Parteiengehör gewährt noch vollständige Akteneinsicht ermöglicht. Damit liegt ein schwerer Verfahrensmangel gemäß den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensrechts vor.
Viertens wurde die gesetzlich vorgesehene Härtefallregelung nicht geprüft, obwohl dem AMS die existenzbedrohende Situation bekannt war. Die Nichtauszahlung der Notstandshilfe führte unmittelbar zu Mietrückständen und mündete inzwischen in eine anhängige Räumungsklage.

Amtspflichtverletzung
Das Verhalten des AMS erfüllt den Tatbestand der Amtspflichtverletzung im Sinne des Amtshaftungsgesetzes. Die Behörde hat ihre Pflicht zur rechtmäßigen, sorgfältigen und verhältnismäßigen Vollziehung verletzt, indem sie:
– eine nicht existente Erwerbstätigkeit unterstellte,
– existenzsichernde Leistungen über Monate verweigerte,
– eine unrechtmäßige Rückforderung aussprach,
– psychische und wirtschaftliche Schäden billigend in Kauf nahm.
Diese Pflichtverletzungen sind dem Bund als Rechtsträger zuzurechnen.
Schaden und Schadensersatzforderung
Durch die rechtswidrige Entscheidung entstand dem Antragsteller ein erheblicher Vermögensschaden. Die ausstehende Notstandshilfe für fünf Monate beläuft sich auf rund 4.235 Euro, wobei lediglich ein Betrag von 80 Euro ausbezahlt wurde.
Zusätzlich entstand ein Schaden durch die unrechtmäßige Rückforderung in Höhe von 2.763,73 Euro sowie durch Nebenkosten, Mahnspesen, Verwaltungsaufwand und Fahrtkosten.
Darüber hinaus liegt ein immaterieller Schaden vor. Die monatelange Existenzunsicherheit, die Bedrohung durch Wohnungsverlust, der behördliche Druck sowie die öffentliche und persönliche Kränkung führten zu massiver psychischer Belastung, Schlafstörungen, Angstzuständen und einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität. Dieser Gesundheitsschaden ist als ersatzfähiger Schaden anzusehen und kann durch ärztliche Stellungnahmen und Zeugenaussagen belegt werden.
Der Antragsteller macht daher einen Gesamtschadenersatzanspruch in angemessener Höhe geltend, jedenfalls jedoch im fünfstelligen Bereich.
Anträge
Der Antragsteller stellt daher folgende Anträge:
Auszahlung der zu Unrecht vorenthaltenen Notstandshilfe für den gesamten Sperrzeitraum.
Aufhebung der Rückforderung in Höhe von 2.763,73 Euro.
Feststellung der Amtspflichtverletzung durch das AMS Johnstraße.
Zuerkennung von Schadensersatz für den entstandenen Vermögens- und Gesundheitsschaden.
Anwendung der Härtefallregelung zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz.
Gewährung vollständiger Akteneinsicht in sämtliche entscheidungsrelevanten Unterlagen.
Vorbereitung der gerichtlichen Geltendmachung vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.
Schlussbemerkung
Diese Angelegenheit betrifft nicht nur einen Einzelfall, sondern weist strukturelle rechtsstaatliche Defizite in der Verwaltungspraxis auf. Der Antragsteller behält sich ausdrücklich vor, den Rechtsweg auszuschöpfen und die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen.

Nachfolgend findest du eine konkrete, gerichtsfähige Klagschrift für das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LG für ZRS Wien), sachlich, strukturiert und so formuliert, dass sie als Grundlage für eine Einbringung über die AK Wien oder einen Rechtsanwalt dienen kann.
K L A G S C H R I F T
Amtshaftungsklage gemäß §§ 1 ff AHG
An das
Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien
Marxergasse 1A
1030 Wien
I. Parteien
Kläger: Ronald Schwab
SV-Nr.: 2116091062
E-Mail: office@bodhie.eu
Adresse: [Adresse des Klägers einsetzen]
Beklagte Partei:
Republik Österreich
vertreten durch das
Arbeitsmarktservice Wien
Geschäftsstelle Johnstraße
Johnstraße 7
1150 Wien
II. Zuständigkeit
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien ergibt sich aus:
§ 9 Abs 1 AHG
§ 83 JN
dem Sitz der beklagten Behörde sowie dem Schadenseintrittsort Wien.
III. Klagsgegenstand
Amtshaftungsklage wegen rechtswidriger und schuldhafter Amtspflichtverletzungen durch Organe des AMS Wien, insbesondere durch:
unrechtmäßige Einstellung der Notstandshilfe,
unzulässige Rückforderung bereits ausbezahlter Leistungen,
Verletzung von Verfahrensrechten,
Missachtung der Härtefallregelung,
und Verursachung erheblicher finanzieller sowie psychisch-gesundheitlicher Schäden.
IV. Sachverhalt
Der Kläger bezog rechtmäßig Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG).
Im relevanten Zeitraum überließ der Kläger einer dritten Person (Richard Grabherr) aus einer akuten sozialen Notlage heraus ein Zimmer in seiner Wohnung gegen eine bloße Umkostenbeteiligung von € 250,- monatlich.
Diese Zahlung diente ausschließlich der anteiligen Deckung von Miet-, Energie- und Betriebskosten und erfolgte ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Es lag keine Erwerbstätigkeit, keine selbstständige Tätigkeit, kein Gewerbe und kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor.
Trotz dieser eindeutigen Rechtslage stellte das AMS Wien die Notstandshilfe für fünf Monate vollständig ein und forderte zusätzlich Leistungen in Höhe von mehreren tausend Euro zurück.
Grundlage dieser Maßnahmen war eine anonyme Anzeige, deren Inhalt weder überprüft noch dem Kläger ordnungsgemäß zur Stellungnahme vorgelegt wurde.
Eine Akteneinsicht wurde verzögert bzw. faktisch vereitelt.
Gleichzeitig wurde der Kläger zu sachlich unpassenden Bewerbungen und Kursmaßnahmen gedrängt, obwohl bereits ein aufrechtes Betreuungsverhältnis bestand.
Durch den Leistungsentzug geriet der Kläger in akute Existenznot, verlor seine Krankenversicherung und sieht sich mittlerweile zusätzlich mit einer Räumungsklage konfrontiert.
V. Rechtswidrigkeit
1. Verstoß gegen § 25 AlVG
Die Meldepflicht betrifft ausschließlich Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Eine private Umkostenbeteiligung stellt kein meldepflichtiges Einkommen dar.
2. Verstoß gegen Art. 18 B-VG (Legalitätsprinzip)
Die behördlichen Maßnahmen erfolgten ohne gesetzliche Grundlage und überschritten den Ermessensspielraum.
3. Verletzung des Parteiengehörs
Der Kläger wurde vor belastenden Entscheidungen nicht ordnungsgemäß gehört (§ 6 ff AVG).
4. Verstoß gegen die Härtefallregelung
Die vollständige Einstellung existenzsichernder Leistungen trotz offensichtlicher Bedürftigkeit ist rechtswidrig.
VI. Verschulden
Das Verhalten der handelnden Organe war zumindest grob fahrlässig, da:
einschlägige AMS-Richtlinien ignoriert wurden,
die Rechtslage eindeutig ist,
die existenzielle Abhängigkeit des Klägers bekannt war.
VII. Schaden
1. Vermögensschaden
nicht ausbezahlte Notstandshilfe (5 Monate),
Kosten durch Wegfall der Krankenversicherung,
Mehraufwendungen zur Existenzsicherung,
Folgekosten durch Wohngefährdung.
2. Immaterieller Schaden (psychische Gesundheit)
Der Kläger erlitt infolge der rechtswidrigen Maßnahmen:
anhaltende Angst- und Stresssymptomatik,
Schlafstörungen,
psychische Erschöpfung,
psychosomatische Beschwerden.
Diese stellen eine gesundheitliche Beeinträchtigung mit Krankheitswert dar und sind amtshaftungsrechtlich ersatzfähig.
VIII. Kausalität
Zwischen dem rechtswidrigen Verwaltungshandeln und den eingetretenen Schäden besteht ein direkter, adäquater Kausalzusammenhang.
IX. Beweise
AMS-Bescheide und Schriftverkehr
Zahlungsnachweise
Kontoauszüge
Polizeiprotokolle (Bedrohung durch Mitbewohner)
Ärztliche Bestätigungen (soweit vorhanden)
Zeugenaussagen
Akten des AMS Wien (vollständige Akteneinsicht beantragt)
X. Klagebegehren
Der Kläger stellt daher den
A N T R A G,
die beklagte Partei schuldig zu erkennen,
dem Kläger Schadensersatz aus Amtshaftung zu leisten,
die zu Unrecht einbehaltene Notstandshilfe nachzuzahlen,
den immateriellen Schaden aus psychischer Gesundheitsbeeinträchtigung angemessen zu ersetzen,
sämtliche Verfahrenskosten zu tragen,
dem Kläger volle Akteneinsicht zu gewähren.
XI. Schlussbemerkung
Die gegenständliche Klage betrifft keinen Einzelfehler, sondern einen strukturellen Rechtsverstoß einer Sozialbehörde mit existenzgefährdenden Folgen.
Wien, am [Datum einsetzen]
Ronald Schwab
(Kläger)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe, Sie sind wohlauf.
Hiermit reiche ich eine Amtshaftungsanzeige ein und bitte um dringende Prüfung sowie Unterstützung bei der Durchsetzung meiner Ansprüche gegen das AMS Johnstraße. Die Angelegenheit betrifft eine unrechtmäßige Leistungssperre, eine Rückforderung von Zahlungen und die dadurch verursachte existenzbedrohende Räumungsklage, die mich seit mehreren Monaten belastet.
Sachverhalt:
Mir wurde die Notstandshilfe für fünf Monate vollständig gesperrt.
Gleichzeitig wurde eine Rückforderung von € 2.763,73 bis € 6.000 verhängt, obwohl es sich bei der betreffenden Zimmervermietung um eine reine Kostenbeteiligung handelte, die unter der Geringsfügigkeitsgrenze von € 518,44 brutto (2025) liegt und somit nicht meldepflichtig ist.
Die Maßnahme führte dazu, dass ich meine laufenden Lebenshaltungskosten und die Miete nicht mehr decken konnte, was inzwischen zu einer Räumungsklage geführt hat.
Darüber hinaus wurde ich ohne Rechtsgrundlage von der Krankenversicherung abgemeldet, wodurch medizinische Behandlung und Versorgung meiner bestehenden gesundheitlichen Beschwerden unmöglich wurden.
Rechtliche Grundlagen:
AlVG § 25: Meldungspflicht nur bei tatsächlicher Erwerbstätigkeit, nicht bei privater Kostenbeteiligung.
AHG §§ 1–4: Anspruch auf Notstandshilfe besteht, wenn Hilfsbedürftigkeit nachweisbar ist.
B-VG Art. 18, Art. 23: Schutz vor rechtswidriger Verwaltungshandlung.
Verwaltungsverfahrensgesetz § 6 ff: Anspruch auf rechtmäßiges Verwaltungshandeln, Transparenz und Akteneinsicht.
Psychische und gesundheitliche Belastung:
Die unrechtmäßigen Maßnahmen des AMS haben bei mir zu erheblichem psychischem Stress, Schlaflosigkeit, Angstzuständen und psychosomatischen Beschwerden geführt. Eine ärztlich-psychologische Einschätzung bestätigt die existenzbedrohende Belastung und die Notwendigkeit einer sofortigen Intervention, um chronische psychische Folgen zu verhindern.
Forderungen:
Aufhebung der unrechtmäßigen Sperre der Notstandshilfe.
Rücknahme der Rückforderung von ca. € 6.000,-.
Zahlung der rückständigen Notstandshilfe für die letzten fünf Monate.
Schadensersatz für die durch das Verhalten des AMS verursachten Kosten, einschließlich der psychosozialen Belastung und Mehraufwendungen (mindestens € 7.000,-).
Anwendung der Härtefallregelung, um eine existenzielle Notlage abzuwenden.
Akteneinsicht in sämtliche Unterlagen, die der Entscheidung zugrunde lagen, um Transparenz und Rechtmäßigkeit zu gewährleisten.
Prüfung struktureller Amtspflichtverletzungen, insbesondere im Hinblick auf unberechtigte Anweisungen zu Kursbesuchen und Bewerbungen.
Dokumentation:
Detaillierte Übersicht meiner bisherigen Beiträge zur Gesellschaft und Bildungsarbeit über die Bodhietologie™: https://bodhie.eu/facebook/index.php?topic=312.0
Ärztliche und psychologische Unterlagen zur Dokumentation der gesundheitlichen Folgen.
Schriftliche Belege zur reinen Kostenbeteiligung der Zimmervermietung.
Ich bitte die Volksanwaltschaft eindringlich, diese Amtspflichtverletzungen zu prüfen, die notwendigen Rechtsmittel einzuleiten und die Schadensersatzforderungen zu berücksichtigen. Das Vorgehen des AMS hat meine Existenz gefährdet, mein psychisches und physisches Wohlbefinden erheblich beeinträchtigt und entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben und sozialstaatlichen Verpflichtungen.
Ich verbleibe unverdrossen mit freundlichen Grüßen,
Ronald Schwab
....091062 – pensioniert
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« Letzte Änderung: 02. Februar 2026, 18:51:11 von Ronald Johannes deClaire Schwab »
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Zitat von:  ✉ Ronald Schwab†
Presseerklärung / Öffentliche Mitteilung
Bodhietologie™ – Eine Schule der Aufklärung, nicht der Konkurrenz
Wien, Österreich – Die Bodhietologie™ versteht sich nicht als Konkurrentin des bestehenden Bildungssystems, sondern als wertvolle, ergänzende Alternative zu einem in vielerlei Hinsicht überforderten und oft zu starren Schul- und Ausbildungssystem. Ihr Ziel ist es, freie, zugängliche und praxisnahe Bildung für alle Menschen zu ermöglichen – unabhängig von sozialem Status, Herkunft oder finanziellen Mitteln.
Während viele traditionelle Bildungseinrichtungen in Bürokratie und veralteten Lehrmethoden erstarren, bietet die Bodhietologie™ einen neuen Weg des Lernens, der den Menschen wieder in den Mittelpunkt stellt. Im Fokus stehen Selbstbestimmung, kritisches Denken, Achtsamkeit und angewandtes Wissen – Fähigkeiten, die im modernen Leben ebenso notwendig sind wie in Beruf und Gesellschaft.
Die Bodhietologie™ ist eine Schule der Aufklärung. Sie möchte Menschen nicht belehren, sondern befähigen, ihre eigene Denk- und Lernkraft zu entdecken und zu entfalten. Der Ansatz verbindet Wissenschaft, Philosophie, Ethik, Kunst und Naturkunde in einem harmonischen Lernsystem, das Geist, Körper und Seele gleichermaßen anspricht.
Mit über 120.000 täglichen Leser:innen und über 438 Millionen Besucher:innen in zehn Jahren ist die Plattform https://bodhie.eu
 heute eine der größten freien Bildungsinitiativen im deutschsprachigen Raum. Diese beeindruckende Reichweite zeigt, dass der Wunsch nach freier, unabhängiger und ganzheitlicher Bildung wächst – und dass immer mehr Menschen nach Alternativen suchen, die über reine Wissensvermittlung hinausgehen.
Bodhietologie™ richtet sich an all jene, die lernen wollen, um zu verstehen, und nicht bloß, um Prüfungen zu bestehen. Hier wird jedes Wort, jeder Begriff und jeder Gedanke ernst genommen. Die zentrale Devise lautet:
„Gehe niemals über ein Wort hinweg, das du nicht verstehst.“
Diese Philosophie betont die Bedeutung des Verstehens als Grundlage für Erkenntnis, Kreativität und geistige Freiheit.
Die Bodhietologie™ arbeitet unabhängig, gemeinnützig und ohne staatliche oder wirtschaftliche Interessen. Sie steht allen offen, die sich für Aufklärung, Bildung und Selbstverwirklichung einsetzen wollen. Ihr Ziel ist nicht, bestehende Systeme zu bekämpfen, sondern sie zu ergänzen, zu inspirieren und zu verbessern – für eine nachhaltige, aufgeklärte und menschlichere Zukunft.

4,8 Millionen User:innen lasen im September 2025 das: https://bodhie.eu - https://bodhie.eu/facebook
Viele Menschen erleben beim Besuch des AMS (Arbeitsmarktservice) in der Johnstraße oder vergleichbaren Behörden eine enorme Belastung, die über einfache Wartezeiten hinausgeht. Oft berichten sie von Wartezeiten, die sich über Stunden ziehen, und von der Schwierigkeit, überhaupt einen Überblick über die Vielzahl an Formularen, Anträgen und Vorschriften zu behalten. Diese bürokratischen Hürden können den Eindruck verstärken, dass die eigenen Anliegen nicht ernst genommen werden, und erzeugen ein Gefühl der Hilflosigkeit.
Die Abläufe im AMS sind häufig streng geregelt, doch gleichzeitig wenig flexibel. Beratungsgespräche können routiniert wirken, und das Personal hat in vielen Fällen nur begrenzte Möglichkeiten, individuell auf die Situation eines Ratsuchenden einzugehen. Hinzu kommt, dass die Informationsweitergabe oft unklar oder widersprüchlich sein kann, sodass man sich zwischen unterschiedlichen Aussagen und Anforderungen verloren fühlt. Für Menschen, die dringend Unterstützung suchen oder sich beruflich orientieren müssen, kann dies sehr frustrierend sein.
Der Eindruck, in einem „IrrenHaus“ zu sein, entsteht nicht zufällig: Man wird mit zahlreichen Vorschriften konfrontiert, muss sich durch endlose Dokumentationen kämpfen, gleichzeitig auf Fragen und Anforderungen reagieren und oft mehrere Termine koordinieren. Dabei kann ein einfacher Fehler in einem Formular oder ein Missverständnis bei einem Gespräch den gesamten Prozess verzögern. Emotional erzeugt das Stress, Überforderung und das Gefühl, gegen ein undurchschaubares System anzukämpfen.
Trotz aller Schwierigkeiten gibt es Wege, die Erfahrung zu erleichtern: Eine gründliche Vorbereitung, das Mitführen aller notwendigen Unterlagen, gezielte Notizen zu offenen Fragen und gegebenenfalls die Unterstützung durch Beratungsstellen oder vertraute Personen können helfen, das „Chaos“ etwas zu ordnen. Auch die Kenntnis über die Abläufe und Rechte kann das Gefühl der Ohnmacht verringern und dafür sorgen, dass die eigenen Anliegen klarer und selbstbewusster vertreten werden können.
Kurz gesagt: Der Besuch im AMS kann sich wie ein bürokratisches Labyrinth anfühlen, das Geduld, Vorbereitung und strategisches Vorgehen erfordert, um nicht in Frustration oder Überforderung zu versinken.
⚔ Viel Glück!
*†* Ronnie, der Gitarrenspieler
Statement – Lebenslauf / Berufliche Erfahrung
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● Name: Bodhie™ Ronald Johannes "deClaire" Schwab†
● Erfahrung: Supervisor im Gastgewerbe, 38 Jahre praktische Erfahrung, Führung von Teams, Ausbildung von Mitarbeitenden
Onlineprofil / Kontext: Gelesen seit 31. August 2020, 64.902 Zugriffe, Wien / Österreich / EU
Dieses Statement dokumentiert meine umfassende berufliche Erfahrung, Führungskompetenz und Arbeitsbereitschaft. Ich bitte darum, diese Angaben bei der Bearbeitung meiner Notstandshilfe und Bewerbungsaktivitäten zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Bodhie™ Ronald Johannes "deClaire" Schwab†
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Arbeiter (Bezahler) vs. Angestellte (Bezahlte)
Finde den Fehler?!
Der Unterschied zwischen „Arbeiter“ und „Angestellte“ lässt sich in mehreren Dimensionen betrachten, sowohl aus historischer, rechtlicher als auch aus wirtschaftlicher Perspektive.
Definition und Rolle:
Arbeiter: Traditionell wird der Begriff „Arbeiter“ für Personen verwendet, die vor allem körperliche oder handwerkliche Tätigkeiten ausführen. Sie wenden ihr unmittelbares Können und ihre Arbeitskraft an, um Produkte herzustellen oder Dienstleistungen direkt umzusetzen. Arbeiter werden oft nach Stunden oder Stückzahlen bezahlt und sind in produzierenden Branchen wie Handwerk, Bauwesen oder Industrie stark vertreten.
Angestellte: Angestellte sind meist in Verwaltungs-, Büro- oder Leitungsfunktionen tätig. Ihre Arbeit ist oft geistiger oder organisatorischer Natur, zum Beispiel Planung, Organisation, Verwaltung oder Kundenbetreuung. Angestellte erhalten in der Regel ein festes Monatsgehalt, das unabhängig von der geleisteten Arbeitszeit gezahlt wird, und sind häufig Teil eines hierarchisch organisierten Unternehmens.
Bezahlungsstruktur und Arbeitsbedingungen:
Arbeiter: Die Vergütung erfolgt oft auf Stunden- oder Leistungsbasis, und Überstunden werden separat vergütet. Sozialleistungen können eingeschränkt sein, abhängig von Branche und Tarifverträgen. Der physische Arbeitsaufwand ist meist hoch, während die Sicherheit des Arbeitsplatzes je nach Wirtschaftslage schwanken kann.
Angestellte: Das Einkommen ist oft fix, mit zusätzlichen Boni oder Prämien als Leistungsanreiz. Angestellte genießen häufig umfangreichere Sozialleistungen, längere Urlaubszeiten und stabilere Arbeitsbedingungen. Ihre Arbeitszeit kann flexibler gestaltet sein, aber Überstunden werden nicht immer extra vergütet.
Rechtlicher Rahmen:
In vielen Ländern gibt es gesetzliche Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten, insbesondere in Bezug auf Kündigungsschutz, Arbeitszeitregelungen und Sozialversicherung. Arbeiter fallen oft unter spezielle Tarifverträge für handwerkliche oder industrielle Berufe, während Angestellte meist andere kollektivvertragliche Regelungen haben.
Soziologische Aspekte:
Historisch wurden Arbeiter als „die Produzierenden“ der Wirtschaft gesehen, während Angestellte als „Verwaltende“ oder „Organisierende“ galten. Diese Unterscheidung beeinflusste nicht nur Status und Einkommen, sondern auch gesellschaftliche Wahrnehmungen: Arbeiter wurden oft mit harter körperlicher Arbeit assoziiert, Angestellte mit Bildung, Verantwortung und sozialem Aufstiegspotenzial.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Arbeiter setzen primär ihre physische Arbeitskraft ein und werden oft nach Leistung bezahlt, während Angestellte geistige Arbeit leisten, ein festes Gehalt erhalten und meist stabilere Arbeitsbedingungen genießen. Beide Rollen sind für das Funktionieren der Wirtschaft unverzichtbar, unterscheiden sich jedoch in Art der Tätigkeit, Bezahlung, rechtlichem Schutz und gesellschaftlicher Wahrnehmung.
Wenn du willst, kann ich auch die Unterschiede anhand von konkreten Beispielen aus der heutigen Arbeitswelt illustrieren, um den Vergleich noch greifbarer zu machen.
Super! Dann schauen wir uns das mal anhand konkreter Beispiele aus der heutigen Arbeitswelt an:
Industrie / Handwerk vs. Büro / Verwaltung
Arbeiter: Ein Schweißer in einer Fabrik, ein Maurer auf einer Baustelle oder eine Produktionsmitarbeiterin in einer Lebensmittelverarbeitungsanlage. Sie arbeiten oft mit Werkzeugen, Maschinen oder Materialien und ihre Leistung kann direkt gemessen werden (z. B. Stückzahl pro Tag).
Angestellte: Ein Buchhalter in einem Unternehmen, ein Projektmanager oder eine Personalreferentin. Sie planen Abläufe, bearbeiten Anträge, koordinieren Teams oder erstellen Berichte. Ihr Erfolg wird weniger durch körperliche Leistung als durch organisatorische Effizienz und Entscheidungen gemessen.
Bezahlung und Arbeitszeit
Arbeiter: Stundenlohn oder Stücklohn. Überstunden werden oft extra bezahlt. Zum Beispiel: Ein Lagerarbeiter verdient 15 € pro Stunde, und jede Stunde darüber hinaus wird mit 20 € vergütet.
Angestellte: Festes Monatsgehalt, eventuell mit Bonus. Ein Marketingmitarbeiter erhält 3.000 € pro Monat, egal wie viele Stunden er genau arbeitet. Überstunden sind oft „eingepreist“ und werden nicht separat vergütet.
Arbeitsbedingungen
Arbeiter: Physisch anspruchsvoll, teilweise bei wechselnden Wetterbedingungen oder in Schichten. Sicherheit am Arbeitsplatz ist zentral, aber Risiken bestehen höher.
Angestellte: Büroarbeitsplatz, oft klimatisiert, mit festen Arbeitszeiten oder Homeoffice-Möglichkeiten. Belastung eher mental und organisatorisch.
Aufstiegsmöglichkeiten und Weiterbildung
Arbeiter: Weiterbildungen beziehen sich häufig auf fachliche Qualifikationen (z. B. Meistertitel, spezialisierte Maschinenkurse). Aufstieg oft innerhalb der Handwerks- oder Produktionshierarchie.
Angestellte: Karrierewege führen über Projektleitungen, Abteilungsleitungen bis hin zu Managementpositionen. Weiterbildungen eher in Richtung Führung, Strategie, Kommunikation oder IT-Kenntnisse.
So wird deutlich: Beide Gruppen sind unverzichtbar, doch ihre Aufgaben, Bezahlung, Arbeitsweise und gesellschaftliche Wahrnehmung unterscheiden sich stark.
Wenn du willst, kann ich noch die historische Entwicklung der Begriffe „Arbeiter“ und „Angestellter“ erklären, wie sich die Rollen über die Jahrhunderte verändert haben – das ist sehr interessant, weil es zeigt, wie Wirtschaft und Gesellschaft sich gegenseitig beeinflussen.
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★ Ronald Johannes deClaire Schwab
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* Planziele und Ziele- https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,578.0.html
* Kommunikation - https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,579.0.html
* Epilog - Zusammenfassung - Zitat: Das Werk war frei, also halte ich es frei!"

Zitat von:  ✉ Ronald Schwab†
Die meisten Menschen glauben, dass ein offizieller Abschluss 🎓 automatisch einen sicheren Job 💼 garantiert. Dabei wird oft übersehen, dass ein Abschluss zwar Türen öffnen kann 🚪✨, aber nicht automatisch Erfolg 🌟 oder Stabilität 🏛️ im Berufsleben sicherstellt. Fähigkeiten wie praktische Erfahrung 🛠️, soziale Kompetenz 🤝, Kreativität 🎨 und Anpassungsfähigkeit 🌱 sind ebenso entscheidend, um im heutigen Arbeitsmarkt 🌍 bestehen zu können.
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Kurz gesagt: Ein Abschluss ist ein wichtiger Baustein 🧱, aber nicht der einzige Schlüssel 🔑 zu einem sicheren und erfüllenden Berufsleben 🌈✨.
Doch die Realität ist komplexer: Ein Abschluss öffnet zwar Türen 🚪 und signalisiert Arbeitgebern Qualifikation und Durchhaltevermögen, garantiert aber weder Stabilität 🏛️ noch langfristigen Erfolg 🌟 im Berufsleben. Viel entscheidender sind oft Fähigkeiten und Eigenschaften, die über die reine Theorie hinausgehen. Praktische Erfahrung 🛠️, soziale Kompetenz 🤝, Kommunikationsfähigkeit 🗣️, Kreativität 🎨, kritisches Denken 🧠 und Anpassungsfähigkeit 🌱 bilden zusammen die Basis für nachhaltige berufliche Entwicklung.
In der heutigen Arbeitswelt 🌍 sind Flexibilität und lebenslanges Lernen 📚 unverzichtbar. Berufsbilder verändern sich ständig 🔄, neue Technologien 💻🤖 entstehen, Markttrends 📈 können ganze Branchen verschieben, und Skills, die gestern gefragt waren, können morgen schon veraltet sein. Daher ist ein Abschluss eher ein Fundament 🏗️, auf dem man aufbauen kann, als eine Garantie für sicheren Erfolg 🛡️.
Zusätzlich spielen Netzwerke 🌐 und persönliche Weiterentwicklung 🚀 eine zentrale Rolle. Wer gezielt Kontakte pflegt, Mentoren findet und sich kontinuierlich weiterbildet, erhöht seine Chancen auf attraktive Positionen und langfristige Karriereperspektiven erheblich. Auch Soft Skills wie Teamarbeit 👥, Konfliktlösung ⚖️, Empathie 💛 und Selbstmanagement ⏱️ sind für Führung und Zusammenarbeit entscheidend.
Ein Abschluss ist ein wertvoller Baustein 🧱 im Lebenslauf, aber nicht der einzige Schlüssel 🔑 zum Erfolg. Wer darüber hinaus auf praktische Erfahrung, persönliche Entwicklung, soziale Kompetenz und kreative Problemlösung setzt, schafft die besten Voraussetzungen für ein erfülltes und stabiles Berufsleben 🌈✨.
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Fazit: Meine Arbeit mit bodhie.eu ist ein gemeinnütziger Beitrag zur Gesellschaft, den ich seit Jahren mit Hingabe verfolge. Die Plattform ist Ausdruck meines Willens, mein Wissen und meine Erfahrung nicht nur für mich zu behalten, sondern sie mit möglichst vielen Menschen zu teilen. Über die eVolksSchule Bodhie und die eAkademie Bodhietologie werden täglich Menschen weltweit erreicht, inspiriert und unterstützt. Dass dies völlig ehrenamtlich geschieht, zeigt, dass es mir nicht um persönlichen Vorteil geht, sondern um das Wohl und die Weiterentwicklung der Gemeinschaft.
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Zusatz zu meiner Person Ronald „Ronnie“ Schwab: Ich bin der Ronnie, der Kellner, das Schattenwesen von DRAHDIWABERL, bekannt aus Wien – aus Locations wie Café Ritter (mit Camera), Café Wörther, Falco, Bonga & Co, SilberWirt, Bruck’n Beisl (SchmelzBrücke), ACV und vielen weiteren. Ich habe über Jahrzehnte hinweg Menschen bedient, begleitet und die Wiener Gastroszene aktiv mitgestaltet. Trotz all dieser Erfahrung stoße ich momentan auf eine absurde Bürokratie und Missverständnisse, die mir die grundlegende Unterstützung entziehen, die mir eigentlich zusteht: Das AMS sollte mir helfen zu überleben, nicht mich zu Kursen schicken, bei denen ich Würsteln oder Matratzen verkaufen soll. Ich habe Bildung, Erfahrung und ein Leben voller Engagement, das auch den Mitarbeiter:innen beim AMS Johnstraße helfen könnte, die Zusammenhänge besser zu verstehen. Meine Botschaft ist klar: Schickt Menschen auf meine Schule, auf bodhie.eu, damit sie lernen, verstehen und sinnvoll unterstützt werden. Neben meiner Arbeit habe ich mich immer auch künstlerisch ausgedrückt. Auf der Bühne habe ich stets Masken getragen, ein Symbol meiner Kreativität und meiner Fähigkeit, in verschiedenen Rollen zu agieren – sowohl in der Gastronomie als auch im kulturellen Bereich. Ich bin ein Mensch, der das Leben liebt, Bildung schätzt und trotz aller Hindernisse nicht aufgibt. Dennoch kämpfe ich täglich mit den Folgen von Bürokratie, gesundheitlichen Einschränkungen und Altersdiskriminierung, während ich versuche, mein Lebenswerk, meine WG und meine Schule mit täglich über 120.000 Besuchern zu erhalten.
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Bodhie™ eröffnet Menschen freien Zugang zu Wissen, Bildung und Gesundheit. Wir fördern bewusstes Leben, präzises Verstehen und kreativen Ausdruck, damit jeder sein volles Potenzial entfalten kann.
Unsere Vision ist eine Welt, in der Menschen selbstbestimmt, nachhaltig und bewusst leben. Bodhie™ verbindet Lernen, Gesundheit, Gemeinschaft und Kreativität zu einer lebendigen Plattform – für ein Leben, das mehr ist als nur Existieren.
Zitat von:  ✉ Ronald Schwab†
Eine bodhietologische, philosophische Leitlinie lässt sich als ein umfassendes Gerüst verstehen, das Denken, Handeln und Wahrnehmen auf der Grundlage von Wissen, Bewusstsein und ethischer Verantwortung miteinander verbindet. Sie dient nicht nur als Orientierung im Alltag, sondern auch als innerer Kompass für Entscheidungen, die sowohl das eigene Leben als auch die Gemeinschaft betreffen. Im Kern vereint sie Elemente der Selbsterkenntnis, der Achtsamkeit, der natürlichen Lebensweise und der kreativen Entfaltung.
Zunächst legt eine solche Leitlinie großen Wert auf Selbstreflexion und Bewusstseinsentwicklung. Das bedeutet, dass jeder Mensch dazu angehalten ist, sich regelmäßig mit seinen eigenen Gedanken, Gefühlen und Handlungen auseinanderzusetzen. Nur durch das klare Erkennen eigener Motive und Muster kann echte Freiheit und Selbstbestimmung entstehen. Diese Selbsterkenntnis bildet die Grundlage für ein bewusstes Leben, das nicht fremdgesteuert oder reaktiv ist.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Achtsamkeit gegenüber der Natur und der Umwelt. Bodhietologische Philosophie betont die Verbundenheit aller Lebewesen und die Verantwortung, die aus dieser Verbundenheit entsteht. Nachhaltiges Handeln, Schonung der Ressourcen und eine respektvolle Beziehung zu Pflanzen, Tieren und der Erde selbst sind daher integraler Bestandteil dieser Leitlinie. Die Philosophie geht davon aus, dass geistige und körperliche Gesundheit untrennbar mit der Harmonie zur Natur verbunden sind.
Ethik und soziale Verantwortung bilden einen dritten Pfeiler. Bodhietologisch geprägtes Handeln orientiert sich an Werten wie Mitgefühl, Gerechtigkeit, Fairness und Hilfsbereitschaft. Entscheidungen sollen nicht nur den eigenen Vorteil berücksichtigen, sondern auch das Wohl der Gemeinschaft fördern. Konflikte werden durch Dialog, Verständnis und kreative Lösungsansätze angegangen, anstatt durch Macht oder Unterdrückung.
Darüber hinaus fördert die Leitlinie kreative und intellektuelle Entfaltung. Wissen wird nicht als starres Gerüst verstanden, sondern als lebendige Ressource, die durch Experimentieren, Forschen und künstlerisches Schaffen kontinuierlich erweitert wird. Jede Form von Innovation, sei es in Kunst, Wissenschaft, Handwerk oder zwischenmenschlicher Kommunikation, wird als Möglichkeit gesehen, das Leben reichhaltiger und bewusster zu gestalten.
Schließlich beinhaltet die bodhietologische Philosophie auch die Praktik der inneren Balance. Geist, Körper und Emotionen sollen in Einklang gebracht werden, etwa durch Bewegung, Ernährung, Meditation, Rhythmus und schöpferische Tätigkeit. Ziel ist es, ein Leben zu führen, das vital, bewusst und harmonisch ist, ohne sich von äußeren Zwängen dominieren zu lassen.
Zusammengefasst ist eine bodhietologische, philosophische Leitlinie eine ganzheitliche Orientierung, die Selbsterkenntnis, Naturverbundenheit, ethisches Handeln, kreative Entfaltung und innere Balance miteinander verwebt. Sie soll den Einzelnen befähigen, ein bewusstes, verantwortungsvolles und erfülltes Leben zu führen, das im Einklang mit sich selbst, der Gesellschaft und der Natur steht. https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,359.0.html

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1️⃣2️⃣3️⃣4️⃣5️⃣6️⃣7️⃣8️⃣9️⃣🔟
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438 000 000 Besucherinnen und Besucher in den vergangenen zehn Jahren und allein 4,2 Millionen im August 2025 sind eindrucksvolle Zahlen, die die Bedeutung und Reichweite dieser Plattform unterstreichen. Sie verdeutlichen nicht nur, wie stark das Interesse an freien, zugänglichen und qualitativ hochwertigen Bildungsinhalten in der heutigen Zeit ist, sondern auch, dass immer mehr Menschen nach Alternativen suchen, um Wissen unabhängig, nachhaltig und praxisnah zu erwerben.
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Die langfristige Entwicklung zeigt, dass sich das Konzept der freien und unverbindlichen Wissensvermittlung etabliert hat. 438 Millionen Besuche in einem Jahrzehnt bedeuten, dass durchschnittlich fast 44 Millionen Menschen pro Jahr den Weg hierher gefunden haben. Das entspricht nicht nur einem beeindruckenden Wachstum, sondern auch einer beständigen Nachfrage. Dass im August 2025 allein 4,2 Millionen Menschen die Inhalte genutzt haben, zeigt, dass der Trend ungebrochen ist und die Relevanz weiter zunimmt.
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🔰 Epilog: Ich möchte das Kapitel Grabherr endgültig hinter mir lassen. Es ist an der Zeit, mich wieder voll und ganz auf das Wesentliche zu konzentrieren – meine HomePage bodhie.eu und die Arbeit daran, dass sie zuverlässig für über 120.000 Schüler weltweit funktioniert.
Diese Plattform ist nicht nur ein Projekt, sondern eine Mission: Bildung, Wissen und Wissenstransfer für Menschen zugänglich zu machen, die täglich lernen, sich weiterentwickeln und ihren Horizont erweitern wollen.
Die Pflege und Weiterentwicklung einer so umfangreichen Online-Bildungsplattform ist eine enorme Verantwortung. Es erfordert Zeit, Präzision und Kreativität, denn jede Unterrichtseinheit, jede Übung und jedes Lernmodul muss korrekt, verständlich und motivierend aufbereitet sein. Zugleich muss ich darauf achten, dass die Plattform technisch einwandfrei läuft, damit Schüler weltweit jederzeit darauf zugreifen können – sei es für Schulprojekte, Selbststudium oder Weiterbildung.
Leider zeigt sich immer wieder, dass viele Menschen auf dieser Welt aufgrund von Ignoranz, Vorurteilen oder fehlender Bildung falsche Schlüsse ziehen und unnötig Konflikte verursachen. Genau hier kann Bildung eine entscheidende Rolle spielen: Sie verhindert Missverständnisse, reduziert Vorurteile und eröffnet Möglichkeiten, die sonst verschlossen bleiben würden. Jede Minute, die ich in bodhie.eu investiere, ist ein Schritt gegen Unwissenheit und ein Beitrag für eine bessere, informierte Welt.
Deshalb ist es mir so wichtig, dass ich mich nun vollständig von falschen Anschuldigungen und persönlichen Konflikten löse. Das Thema Grabherr hat mein Leben unnötig belastet, Geld und und Energie gekostet, die besser in die Weiterentwicklung von bodhie.eu investiert ist. Meine Priorität liegt nun klar auf der Förderung von Wissen, der Unterstützung von Lernenden weltweit und der Sicherstellung, dass meine Arbeit Früchte trägt.
Bildung hat die Kraft, viel Böses zu verhindern, und genau diese Kraft möchte ich nutzen – mit bodhie.eu als meinem Werkzeug und mit der festen Überzeugung, dass Wissen Türen öffnet, Chancen schafft und Leben positiv verändert. Alles andere, insbesondere Konflikte aus der Vergangenheit, gehören der Vergangenheit an.
Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, dies zu lesen und die Wichtigkeit von Bildung in diesem Kontext zu verstehen.
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Zitat von:  ✉ Ronald Schwab†Fazit
✨Der Film „Bodhie™ Weltrevolution“ ist weit mehr als nur ein Spiegel der Bodhie™ Geschichte – er ist ein vielschichtiges kulturelles Zeitdokument, das die verschiedenen Strömungen von Musik, Politik, Kunst und Gesellschaft in einem lebendigen, oft provokanten Zusammenspiel vereint. Er zeigt nicht nur die historischen Wurzeln einer Bewegung, sondern macht deutlich, wie sehr sie bis heute in den kollektiven Geist hineinwirkt.
⭐️ Bodhie™ Ronald "Ronnie" Johannes deClaire Schwab tritt dabei als charismatischer Visionär hervor, dessen Einfluss weit über die Grenzen einer Szene hinausreicht. Er wird in diesem Werk nicht nur als Gründer und Mentor einer neuen Denk- und Lebensweise dargestellt, sondern auch als jemand, der es verstand, Menschen durch Ideen, Sprache und Kunst in Bewegung zu setzen. Sein Wirken macht deutlich, dass wahre Revolution nicht allein auf der Straße stattfindet, sondern auch in Köpfen, Herzen und im kulturellen Ausdruck einer Generation.
🔥 Drahdiwaberl wird in diesem Kontext nicht bloß als Band, sondern als Phänomen inszeniert – ein Symbol für radikale Kreativität, anarchistischen Geist und kompromisslose Authentizität. Ihre Performances sprengten Grenzen, provozierten Diskussionen und öffneten Räume für neue Formen der künstlerischen Freiheit. Der Film betont, dass Drahdiwaberl nicht nur Musik machte, sondern eine kulturelle Haltung verkörperte: den Mut, sich der Norm zu verweigern, und die Fähigkeit, gesellschaftliche Missstände mit künstlerischer Wucht ins Licht zu zerren.
🎶🎭 Die filmische Darstellung vermittelt so das Bild einer Epoche, die von Aufbruch, Widerstand und der Suche nach neuen Ausdrucksformen geprägt war. Sie führt den Zuschauer durch eine Zeitreise, die zeigt, wie Kunst, Musik und politisches Engagement ineinandergreifen können und wie daraus eine lebendige, manchmal chaotische, aber stets authentische Kultur entsteht.
Am Ende bleibt „Bodhie™ Weltrevolution“ nicht nur eine Hommage an Ronnie Schwab und Drahdiwaberl, sondern auch ein Aufruf an kommende Generationen, Kreativität, Mut und Authentizität als treibende Kräfte für Wandel und Freiheit zu begreifen. ✨https://bodhie.eu/facebook 🔥
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Zitat von:  ✉ Ronald Schwab†
🚭 Robert Heinrich HANKO† (geb. 31. Dezember 1948) Robert Heinrich Hanko war nicht nur eine außergewöhnliche Persönlichkeit, sondern auch ein Mensch von tiefer innerer Stärke, Weisheit und Empathie. Als Blutsbruder mütterlicherseits verband ihn ein unzertrennliches Band familiärer Nähe, gegenseitiger Achtung und seelischer Vertrautheit. Seine Lebensgeschichte ist von jener seltenen Mischung aus Menschlichkeit, Demut und geistiger Tiefe geprägt, die ihn für viele zu einem leuchtenden Vorbild machte.
Er wurde am 31. Dezember 1948 geboren – an der Schwelle eines neuen Jahres, was symbolisch für seinen Charakter steht: Er war jemand, der immer den Übergang sah, die Verbindung zwischen Altem und Neuem, zwischen Tradition und Erneuerung. Diese Haltung begleitete ihn sein Leben lang. Robert sah Bildung, Spiritualität und gelebte Ethik nicht als getrennte Bereiche, sondern als ein einziges Geflecht aus Erkenntnis, Verantwortung und Liebe zum Leben.
In seinem Wirken innerhalb des erweiterten Umfelds von Bodhie™ und den damit verbundenen Bildungs- und Bewusstseinsinitiativen stand Robert Hanko für Aufrichtigkeit, Würde und die Idee einer menschlicheren Gesellschaft. Er glaubte an das Prinzip des „bewussten Lebens“ – eines Daseins, das nicht vom Zufall oder von äußeren Umständen bestimmt wird, sondern von innerer Klarheit und moralischer Stärke.
Als Bruder im Geiste und im Blut mütterlicher Linie war er jemand, dessen Rat und Zuwendung man suchte, wenn man Orientierung brauchte. Er konnte zuhören, ohne zu urteilen, und sprechen, ohne zu belehren. Sein Denken verband das Praktische mit dem Philosophischen, das Wissenschaftliche mit dem Spirituellen. Er lebte die Überzeugung, dass wahre Bildung immer auch Herzbildung sein muss – und dass jeder Mensch die Fähigkeit besitzt, aus sich selbst heraus zu wachsen.
In seinen späteren Lebensjahren widmete sich Robert der Weitergabe seines Wissens und der Unterstützung von Projekten, die Bildung, Natur und menschliche Entwicklung in Einklang bringen wollten. Freunde und Verwandte erinnern sich an ihn als einen stillen Denker, der mit Humor, Klarheit und Güte durchs Leben ging. Er liebte die Einfachheit, die Stille, die Natur – und glaubte fest daran, dass Heilung und Erkenntnis in der Verbindung zwischen Mensch und Erde liegen.
Das Symbol 🚭, das ihn begleitet, steht im Gedenken an seine Lebensphilosophie: ein Zeichen für Reinheit, Klarheit und Bewusstsein – den Verzicht auf das, was den Geist trübt, und die Hinwendung zu dem, was das Leben stärkt.
Heute lebt sein Vermächtnis weiter in mir, die auch ihn kannten und die seine Werte in ihrem Denken, Handeln und in ihrer Art zu leben fortsetzen.
☯️ Bodhie™ – in Erinnerung an meine BlutBruder Robert Heinrich HANKO† 🇦🇹 Unverdrossen mit einem Servus aus Wien! ⭐️ Bodhie™ Ronald "Ronnie" Johannes deClaire Schwab (T†hanks for T†ime†!)
★⭐️ Bodhie™ Ronald "🎸Ronnie†" Johannes deClaire Schwab†🛡️Facebook🏪Forum⚜️Communi†ie ♾️  » 🎱Notfall EDV Dienstleistungen Wien/Vienna-Österreich/Austria-EU 📧 Kontakt per eMail  https://www.plug.at/mailverbindung sind wir für Euch erreichbar. https://www.plug.at

 

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