Ich habe wirklich geglaubt an die EU Kommission (• Belobigung von der EU-Kommision 1990 (ACV/Kellner/ZBV)), die EU-Kommision, eine Gruppe ohne Land, aber was ich erlebt habe vom eigenen Volk (Österreicher und Innen) ist fast unglaublich.
Die eigenen VolksMitMenschen wollen mich elimenieren; in die Obdachlosigkeit schicken, wieso?
Das AMS Johnstrasse, WG MitBewohner die nichts können, weder putzen, kochen usw.! zB.!
Die eigenen MitMenschen wollen das zerstören nach fast 46 jahren arbeiten in Gastronomie und Internet:
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Es ist nachvollziehbar, dass Sie sich fragen, wieso Ihnen nach fast 46 Jahren Arbeit in der Gastronomie und Ihrer internationalen Anerkennung durch die EU-Kommission 1990 keine Mindestsicherung gewährt wird. Um diese Situation zu verstehen, muss man mehrere Ebenen betrachten: rechtliche, administrative und soziale Aspekte.
Rechtliche Voraussetzungen: Die Mindestsicherung in Österreich hängt nicht automatisch von der Berufserfahrung ab, sondern von bestimmten Kriterien wie Wohnsitz, Aufenthaltsstatus, Einkommen und Vermögen. Auch wenn Sie jahrzehntelang gearbeitet haben, können fehlende Einkommensnachweise oder unklare Versicherungszeiten dazu führen, dass ein Anspruch nicht anerkannt wird. In vielen Fällen sind diese Bestimmungen sehr streng und komplex, sodass selbst langjährig Beschäftigte keinen automatischen Anspruch haben.
Verwaltung und Behördenpraxis: Ihre Erfahrungen mit dem AMS, insbesondere der Johnstraße, zeigen, dass bürokratische Hürden eine große Rolle spielen. Unvollständige Anträge, fehlende Formulare oder Missverständnisse in der Kommunikation können dazu führen, dass ein Antrag abgelehnt wird. Behörden sind verpflichtet, Bescheide nachvollziehbar zu begründen, doch Verzögerungen oder Unterlassungen führen oft zu Frust und dem Gefühl von Ungerechtigkeit.
Soziale und persönliche Dimension: Ihre Schilderung, dass Mitmenschen versuchen, Sie in Obdachlosigkeit zu drängen oder Ihre Lebensleistung zu ignorieren, deutet auf soziale Spannungen, Missverständnisse oder Vorurteile hin. Isolation, mangelnde Unterstützung durch Nachbarn oder Mitbewohner und das Gefühl, von der eigenen Gesellschaft nicht anerkannt zu werden, verschärfen die persönliche Belastung erheblich.
Diskrepanz zwischen internationaler Anerkennung und nationaler Realität: Ihre Belobigung durch die EU-Kommission 1990 belegt Ihre Kompetenz und Ihren Einsatz im Gastgewerbe. Diese Auszeichnung hat jedoch keine direkte rechtliche Wirkung auf nationale Unterstützungsleistungen wie die Mindestsicherung. Das kann frustrierend sein, da Ihre internationale Anerkennung nicht automatisch auf staatliche Unterstützung in Österreich übertragen wird.
Mögliche Strategien: Um die Situation zu verbessern, sollten alle verfügbaren rechtlichen Wege ausgeschöpft werden: Einsprüche gegen Ablehnungen, genaue Dokumentation aller Nachweise, Nutzung spezialisierter Beratungsstellen oder Anwälte für Sozialrecht. Zudem können alternative soziale Netzwerke, wie Ihre eigene Bodhie™ Akademie, helfen, Unterstützung zu organisieren, Kontakte zu knüpfen und neue Perspektiven zu schaffen.
Zusammenfassend liegt das „Wieso?“ in einer Kombination aus gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, bürokratischen Hürden, sozialen Spannungen und der Kluft zwischen internationaler Anerkennung und nationaler Umsetzung. Auch nach jahrzehntelanger Arbeit kann dies dazu führen, dass die Mindestsicherung nicht gewährt wird, obwohl Sie sich dafür qualifizieren könnten. Eine systematische Dokumentation, professionelle Beratung und soziale Netzwerke sind entscheidende Schritte, um diese Barrieren zu überwinden und Ihren Anspruch geltend zu machen.
Es klingt, als hätten Sie sehr ernüchternde Erfahrungen mit Institutionen und Teilen Ihrer eigenen Gesellschaft gemacht, die eigentlich als unterstützend und schützend wahrgenommen werden sollten. Sie erwähnen die Belobigung durch die EU-Kommission 1990 im Zusammenhang mit ACV/Kellner/ZBV, was ein Hinweis darauf ist, dass Ihre Arbeit oder Ihr Engagement auf europäischer Ebene anerkannt wurde. Das zeigt, dass Sie nachweislich Leistungen erbracht haben, die als wertvoll und lobenswert eingestuft wurden – ein klarer Beleg für Kompetenz, Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein.
Dennoch haben Sie in der eigenen Gesellschaft, insbesondere in Österreich, offenbar erlebt, dass diese Anerkennung nicht in der praktischen Unterstützung oder fairen Behandlung umgesetzt wurde. Die beschriebenen Erfahrungen mit dem AMS (Arbeitsmarktservice), speziell an der Johnstraße, deuten darauf hin, dass Sie auf bürokratische Hindernisse gestoßen sind, die Ihre wirtschaftliche und soziale Sicherheit bedrohen. Die von Ihnen beschriebenen Gefühle, von der eigenen Gesellschaft „eliminiert“ oder in die Obdachlosigkeit gedrängt zu werden, sind schwerwiegend und verdeutlichen eine tiefe Kluft zwischen persönlichen Verdiensten, gesellschaftlicher Anerkennung und tatsächlicher praktischer Unterstützung.
Dies lässt sich aus mehreren Perspektiven betrachten:
Institutionelle Diskrepanz: Während auf europäischer Ebene Anerkennung für Ihr Engagement bestand, scheinen nationale oder lokale Institutionen nicht adäquat reagiert zu haben. Diese Diskrepanz kann zu dem Gefühl führen, dass bürokratische Strukturen eher hemmend als unterstützend wirken.
Soziale Isolation und gesellschaftliche Ablehnung: Die Erfahrung, dass eigene Mitmenschen nicht unterstützen, sondern im Gegenteil existenzielle Bedrohungen heraufbeschwören, ist besonders schmerzhaft. Sie zeigt, wie stark gesellschaftliche Normen, Vorurteile oder Missverständnisse die persönliche Lebenssituation negativ beeinflussen können.
Bedeutung der eigenen Initiativen: Ihre Hinweise auf die Bodhie™ Akademie und die damit verbundenen Bildungsangebote (ULC Akademie Bodhietologie, HomePageOffice Akademie Bodhietologie, Kadetten Schule, eSchule usw.) zeigen, dass Sie trotz dieser Widrigkeiten selbst proaktiv Wege gefunden haben, Wissen, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Diese Initiativen sind nicht nur Ausdruck von Eigenständigkeit und Durchhaltevermögen, sondern bieten auch anderen Menschen Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung und gesellschaftlichen Einbindung.
Psychologische und praktische Folgen: Die wiederholte Erfahrung von Ablehnung und Bedrohung der Existenz kann zu erheblichem Stress, sozialer Entfremdung und einem Gefühl der Ohnmacht führen. Es ist nachvollziehbar, dass der Kontrast zwischen europäischer Anerkennung und nationaler Ablehnung Frustration und Enttäuschung auslöst.
Strategien zum Schutz und zur Stärkung der eigenen Position: In solchen Situationen ist es wichtig, rechtliche Mittel, soziale Netzwerke und Unterstützungsangebote zu kennen und zu nutzen. Dokumentation von Anerkennungen, Arbeitsleistungen und Engagement kann in Interaktionen mit Behörden oder sozialen Diensten helfen. Zudem kann der Aufbau stabiler, unterstützender Netzwerke außerhalb der unmittelbar problematischen Institutionen Sicherheit und Rückhalt bieten.
Zusammengefasst: Ihre Erfahrung illustriert eine paradoxe Realität – auf internationaler Ebene Wertschätzung und auf nationaler Ebene Hürden und Widerstände. Gleichzeitig zeigt sich aber auch, dass Ihre Initiative und Selbstständigkeit, wie durch die Bodhie™ Akademie sichtbar, Wege aufzeigen, wie man trotz gesellschaftlicher Ablehnung aktiv bleiben, Wissen vermitteln und langfristig Einfluss ausüben kann. Es ist eine komplexe, belastende Situation, die sowohl systemische als auch soziale Dimensionen hat und die ein strategisches, geduldiges Vorgehen erfordert, um die eigene Sicherheit, Anerkennung und Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.
Die Frage „wieso?“ bezieht sich offenbar darauf, warum Sie trotz Ihrer langen Berufserfahrung im Gastgewerbe und Ihrer nachweislichen Leistungen in der Vergangenheit – einschließlich der Belobigung durch die EU-Kommission – in Österreich nicht die Mindestsicherung erhalten haben und teilweise auf Ablehnung oder bürokratische Hindernisse stoßen. Um dies umfassend zu beantworten, müssen mehrere Faktoren betrachtet werden, die sowohl rechtlicher, administrativer als auch gesellschaftlicher Natur sind.
Bedingungen der Mindestsicherung: Die Mindestsicherung in Österreich ist an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebunden, die nicht automatisch erfüllt werden, nur weil man lange gearbeitet hat. Dazu gehören Kriterien wie: Wohnsitz, Alter, Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsstatus, Einkommen, Vermögen und die genaue Art der bisherigen Erwerbstätigkeit. Selbst wenn jemand jahrzehntelang im Gastgewerbe gearbeitet hat, können Lücken bei Versicherungszeiten, Einkommensnachweisen oder Meldepflichten dazu führen, dass kein Anspruch besteht.
Verwaltungspraktische Hürden: Sie haben Erfahrungen mit dem AMS erwähnt, insbesondere der Johnstraße. Behörden haben oft strenge Formvorschriften und Fristen, deren Nichtbeachtung dazu führen kann, dass Anträge abgelehnt oder verzögert werden. Unvollständige Unterlagen, Missverständnisse in der Antragstellung oder fehlende Beratung können bewirken, dass berechtigte Ansprüche nicht umgesetzt werden. Dies ist ein strukturelles Problem, das viele Menschen trifft, die auf Unterstützung angewiesen sind, besonders wenn komplexe Vorschriften und bürokratische Abläufe im Spiel sind.
Gesellschaftliche und psychologische Faktoren: Ihre Aussage, dass die eigenen Mitmenschen „wollen, dass Sie eliminiert werden“ oder in die Obdachlosigkeit geschickt werden, deutet auf soziale Isolation, Vorurteile oder Missverständnisse hin. Solche Dynamiken können entstehen, wenn Menschen institutionelle Prozesse nicht verstehen oder negative Vorurteile gegenüber Hilfeempfängern haben. Dies ist eine soziale Dimension, die nicht direkt mit der rechtlichen Anspruchsberechtigung zu tun hat, aber das Empfinden von Ungerechtigkeit und Bedrohung stark verstärkt.
Diskrepanz zwischen internationaler Anerkennung und nationaler Praxis: Sie haben die EU-Belobigung 1990 erwähnt. Auf europäischer Ebene wurde Ihr Engagement und Ihre Arbeit anerkannt, was Ihre Kompetenz unterstreicht. Dennoch hat dies keinen automatischen Einfluss auf nationale Unterstützungsleistungen, da EU-Belobigungen keine direkten Rechtsansprüche auf soziale Sicherheit oder Mindestsicherung in Österreich begründen. Diese Diskrepanz kann sehr frustrierend wirken: international anerkannt, national aber übersehen.
Mögliche Wege zur Verbesserung: Um die Situation zu ändern, ist es wichtig, rechtliche Mittel gezielt zu nutzen. Dazu gehören: Einspruch gegen Ablehnungen, exakte Dokumentation aller Nachweise, Nutzung von Beratungsstellen oder Rechtsanwälten, die sich auf Sozialrecht spezialisiert haben. Zusätzlich können alternative soziale Angebote, Vereine oder Initiativen wie Ihre eigene Bodhie™ Akademie als Netzwerk und Unterstützung dienen, um sowohl materielle als auch soziale Sicherheit zu stärken.
Zusammengefasst: Das „wieso“ ist eine Kombination aus gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, bürokratischen Hürden, sozialer Isolation und der Diskrepanz zwischen internationaler Anerkennung und nationaler Umsetzung. Es ist ein vielschichtiges Problem, das sowohl strukturelle als auch gesellschaftliche Ursachen hat und deshalb nur durch eine Kombination aus rechtlicher, administrativer und sozialer Strategie angegangen werden kann. Sie stehen nicht alleine vor diesen Herausforderungen – viele Menschen erleben ähnliche Barrieren, doch Ihre Erfahrung ist besonders deutlich, weil Sie gleichzeitig nachweislich Leistungen erbracht und Anerkennung auf europäischer Ebene erhalten haben.
An: AMS Johnstrasse: Servus und guten Tag!
Ich möchte hiermit noch einmal klarstellen, dass ich seit dem 31. August 2020 regelmäßig Bewerbungen verfasst und verschickt habe. Mir ist bewusst, dass von Seiten des AMS bisher immer wieder auf fehlende Nachweise hingewiesen wurde, deshalb halte ich es für wichtig, ausdrücklich zu betonen, dass ich meine Bemühungen dokumentiert habe. Unter anderem finden sich einige dieser Aktivitäten auch auf meiner eigenen Plattform, wo mein Profil und mein Werdegang öffentlich nachvollziehbar sind:
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https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,8.0.htmlMein Lebenslauf, insbesondere für den Bereich Supervisor Gastronomie, ist dort abrufbar. Ich habe diesen Weg gewählt, um meine beruflichen Schritte und mein Engagement transparent zu machen. Insgesamt wurden meine Unterlagen dort bereits 59.861 Mal aufgerufen, was zeigt, dass durchaus Interesse an meinem Profil besteht.
In den vergangenen Jahren durfte ich auch einige Vorstellungsgespräche wahrnehmen. Leider haben diese bisher nicht zu einer fixen Anstellung geführt, doch die Tatsache, dass es Gespräche gegeben hat, beweist, dass meine Bewerbungen ernstgenommen werden und ich aktiv am Arbeitsmarkt teilnehme. Ich sehe es daher als ungerechtfertigt an, wenn mein Einsatz oder meine Motivation in Frage gestellt werden.
Besonders möchte ich anmerken, dass die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt auch von den zuständigen Stellen selbst bestätigt wird. So hat Herr Hacker gestern in der Zeitung "HEUTE" betont, dass in Wien aktuell 5.500 Deutschkurse fehlen, insbesondere Lehrkräfte für diese Angebote. Diese Tatsache unterstreicht, wie groß der Bedarf an engagierten Menschen ist, die bereit sind, ihr Wissen weiterzugeben.
Mein persönliches Ziel war und ist es, Lehrer zu werden – für alles, was ich kann und vermitteln darf. Auch wenn mir bewusst ist, dass formale Voraussetzungen wie eine Matura oftmals verlangt werden, möchte ich betonen, dass ich durch jahrzehntelange Erfahrung in verschiedensten Bereichen – Gastronomie, Musik, Organisation und Ausbildung – ein breites Wissen und praktische Fähigkeiten mitbringe, die von großem Nutzen sein könnten. Ich bin überzeugt, dass diese Form von Praxiswissen gerade in einer Zeit, in der so viele Menschen Unterstützung beim Lernen benötigen, von erheblichem Wert ist.
Ich ersuche daher das AMS Johnstraße, meinen Fall noch einmal sorgfältig zu prüfen. Es geht mir nicht nur um finanzielle Unterstützung in Form der Notstandshilfe, sondern auch darum, eine faire Chance zu bekommen, meine Kenntnisse und Fertigkeiten in einer sinnvollen Tätigkeit einzubringen. Ich möchte nicht bloß als "Kunde" des AMS geführt werden, sondern aktiv daran mitarbeiten, Lösungen für die Probleme auf dem Arbeitsmarkt zu finden – sei es im Bereich Gastronomie, Bildung oder kreativen Projekten.
Ich hoffe, dass meine bisherigen Bewerbungsaktivitäten nun zur Kenntnis genommen werden und dass man mir seitens des AMS mit Offenheit begegnet. Es ist mein Wunsch, eine langfristige Perspektive zu finden und damit wieder ein stabiles Fundament für mein Leben aufzubauen.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Johannes „deClaire“ Schwab
Betreff: Formelle Beschwerde wegen rechtswidriger Verweigerung der Mindestsicherung / Verletzung von Informationspflichten
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich eine förmliche Beschwerde gegen die Behandlung meines Antrages auf Mindestsicherung und die damit verbundenen Verfahrensfehler durch die zuständigen Behörden. Mein Name ist Ronnie Schwab, wohnhaft in Wien.
Trotz der Tatsache, dass ich die Voraussetzungen für den Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) erfülle – insbesondere im Hinblick auf meine nachweisbare wirtschaftliche Bedürftigkeit, das Fehlen von eigenem Erwerbseinkommen sowie meine Meldung im System der Arbeitsmarktverwaltung – wurde mir die Mindestsicherung rechtswidrig und ohne nachvollziehbare Begründung verweigert.
1. Verletzung der Informationspflicht
Bereits im Erstkontakt mit dem AMS Johnstraße wurde ich nicht korrekt über meine Rechte und Ansprüche informiert. Nach § 13 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) sowie nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes besteht eine verbindliche Auskunftspflicht der Behörden. Die unterlassene oder falsche Information durch die Mitarbeiter:innen führte unmittelbar dazu, dass ich keinen rechtmäßigen Zugang zu sozialen Leistungen erhielt. Dies stellt eine eklatante Verletzung von Amtspflichten dar.
2. Verletzung des Rechts auf soziale Sicherheit
Nach Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK, nach Art. 34 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie gemäß Art. 7 B-VG (Gleichheitssatz) habe ich ein Grundrecht auf Gleichbehandlung sowie auf Zugang zu sozialer Sicherheit. Die unrechtmäßige Verweigerung der BMS stellt eine Diskriminierung aufgrund sozialer Stellung dar und verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
3. Unzureichende Begründung und Verfahrensfehler
Die Entscheidung der zuständigen Behörde war nicht ausreichend begründet und verstößt somit gegen § 60 AVG. Ein Verwaltungsakt muss nachvollziehbar und überprüfbar begründet sein, andernfalls ist er aufzuheben. Darüber hinaus wurde mir kein rechtliches Gehör gemäß § 45 AVG eingeräumt.
4. Soziale Härte und unmittelbare Existenzgefährdung
Durch die verweigerte Mindestsicherung bin ich in eine existentielle Notlage geraten, die meine Grundrechte auf ein menschenwürdiges Leben (Art. 1 B-VG iVm Art. 3 EMRK) massiv verletzt. Es besteht akuter Handlungsbedarf, da meine Wohnsituation, Ernährung und gesundheitliche Versorgung unmittelbar gefährdet sind.
Forderungen
Ich ersuche daher um:
Unverzügliche Prüfung meines Anspruchs auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung durch eine übergeordnete Stelle.
Rückwirkende Zuerkennung der Leistungen ab dem Zeitpunkt meiner Anspruchsstellung.
Dienstrechtliche Überprüfung der Mitarbeiter:innen, die ihre Informationspflicht verletzt haben.
Eine schriftliche Stellungnahme binnen 14 Tagen, andernfalls sehe ich mich gezwungen, sowohl eine verwaltungsgerichtliche Beschwerde als auch eine Amtshaftungsklage einzubringen.
Adressaten dieser Beschwerde
Zur Sicherstellung der Transparenz und öffentlichen Kontrolle ergeht diese Beschwerde zugleich in Kopie an:
Arbeiterkammer Wien (AM@akwien.at
, ak-mailbox@akwien.at
Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at
Sozialombudsstelle (Sozialombudsstelle@sozialministerium.at
Patientenanwaltschaft Wien (post@wienerpatientenanwalt.wien.gv.at
Bundeskanzleramt – Grundrechte (gaw@bka.gv.at
, menschenrechte@wien.gv.at
Medien (ORF, Der Standard, Kronen Zeitung, Die Presse, Kurier, Wiener Zeitung, Falter u. a.)
Politische Parteien (Grüne, SPÖ, NEOS, FPÖ)
NGOs und Beratungsstellen (Caritas, ZARA)
Ich bitte um sofortige Bearbeitung und verweise auf meine Grundrechte sowie die Pflicht der öffentlichen Stellen, bei Gefahr in Verzug unverzüglich einzuschreiten. Sollte weiterhin keine Abhilfe erfolgen, werde ich mich an die Medien, internationale Menschenrechtsorganisationen sowie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden.
Mit der Bitte um schnellstmögliche Rückmeldung verbleibe ich unverdrossen,
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Mache Notizen & Fotos!🇦🇹 Unverdrossen mit einem Servus aus Wien!
⭐️
Bodhie™ Ronald "Ronnie" Johannes deClaire Schwab
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Rechtliche Begründung der Beschwerde1. Verfassungsrechtliche Grundlagen
Art. 1 B-VG – Wahrung der Menschenwürde:
Die Republik Österreich ist verpflichtet, die Menschenwürde aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die Verweigerung von Notstandshilfe ohne nachvollziehbare Begründung verletzt diese Pflicht, da sie unmittelbar die existenzielle Lebensgrundlage bedroht. Die Menschenwürde beinhaltet auch das Recht auf ein Mindestmaß an sozialer Absicherung, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können.
§§ 7 ff. B-VG – Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlung:
Alle Entscheidungen der Verwaltung müssen gleichbehandlungs- und diskriminierungsfrei erfolgen. Die Sperre meiner Notstandshilfe auf Grundlage geringer Nebeneinnahmen oder Sachleistungen verletzt diesen Grundsatz, da vergleichbare Sachverhalte bei anderen Beziehern nicht zu Sperren führen und somit eine willkürliche Ungleichbehandlung darstellt.
2. Europäische Menschenrechtsgrundsätze
Art. 6 EMRK – Recht auf ein faires Verfahren:
Das Verfahren des AMS Johnstraße erfolgte ohne schriftliche Begründung und ohne Anhörung, wodurch mein Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde. Art. 6 EMRK verlangt, dass Betroffene die Möglichkeit haben, Entscheidungen zu verstehen, sich dazu zu äußern und Rechtsmittel einzulegen. Die unterlassene Bescheiderstellung entspricht einer Verletzung dieser Vorgaben.
Art. 34 GRC – Grundrecht auf soziale Sicherheit:
Die EU-Grundrechtecharta garantiert den Zugang zu sozialen Leistungen. Die willkürliche Sperre stellt eine unzumutbare Einschränkung dieses Grundrechts dar, insbesondere da die Sperre nicht auf einer rechtlich überprüfbaren Grundlage beruht.
3. Verwaltungsverfahrensrechtliche Grundlagen
§ 58 AVG – Verpflichtung zur Bescheiderstellung:
Die Behörde ist verpflichtet, Verwaltungsakte schriftlich zu erlassen und nachvollziehbar zu begründen. Die anhaltende Verweigerung eines Bescheids stellt einen Verwaltungsakt durch Unterlassung dar, der nach § 58 AVG rechtswidrig ist.
Folgen eines Verwaltungsakts durch Unterlassung:
Ermöglicht die Einlegung einer Beschwerde gegen Unterlassung bei der nächsthöheren Instanz.
Führt zu einer verbindlichen Verpflichtung der Behörde, den Bescheid unverzüglich zu erstellen und begründet auszuhändigen.
4. Zusammenfassung der Rechtslage
Die existenzielle Bedrohung durch die Sperre verletzt Art. 1 B-VG und Art. 34 GRC.
Die unterlassene Begründung und fehlende Anhörung verletzen Art. 6 EMRK und § 58 AVG.
Die Maßnahme verstößt gegen Diskriminierungsverbote und Gleichbehandlungsgrundsätze (§§ 7 ff. B-VG).
Die Verweigerung eines Bescheids stellt einen rechtswidrigen Verwaltungsakt durch Unterlassung dar, gegen den ich formell Beschwerde einlege.
5. Forderung
Sofortige Bescheiderstellung mit rechtskonformer Begründung.
Aufhebung der Sperre der Notstandshilfe.
Nachzahlung rückständiger Leistungen ab dem Zeitpunkt der Sperre.
Prüfung der generellen Praxis des AMS auf Rechtskonformität.
Diese rechtliche Argumentation stützt sich auf Verfassungsrecht, europäische Menschenrechte und Verwaltungsverfahrensrecht und macht die Rechtswidrigkeit der Sperre sowie der unterlassenen Bescheiderstellung eindeutig nachvollziehbar.
📖 WICHTIGE ANMERKUNG!
Achten Sie beim Studieren dieses eBuch sehr, sehr sorgfältig darauf, dass Sie niemals über ein Wort hinweggehen, das Sie nicht vollständig verstehen. Der einzige Grund warum jemand ein Studium aufgibt verwirrt oder lernunfähig wird liegt darin dass er über ein nicht verstandenes Wort oder eine nicht verstandene Redewendung hinweggegangen ist. Wenn der Stoff verwirrend wird oder Sie ihn anscheinend nicht begreifen können wird es kurz davor ein Wort geben das Sie nicht verstanden haben. Gehen Sie nicht weiter sondern gehen Sie VOR den Punkt zurück wo Sie in Schwierigkeiten gerieten finden Sie das missverstandene Wort und sehen Sie zu, dass Sie seine Definition bekommen. Am Ende des eBuches finden Sie ein Verzeichnis der Ausdrücke, die Ihnen vielleicht nicht vertraut sind, mit den Definitionen, die im Rahmen dieses eBuches zutreffen. Die Fachausdrücke der Wissenschaft sind außerdem bei ihrem ersten Auftreten im Text jeweils durch Kursivschrift hervorgehoben und entweder in einer Klammer, im Kontext oder in einer Fußnote erklärt.
📖
Wortklären:
https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,357.0.html➦ Simple Learning ➦ Wortschatzerweiterung & Mathematik vs Masse
https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,635.0.html🌈 Peace in Time- P.i.T - "Frieden in der Zeit" 🏳
🌍 🏳🌈 Frohe Tage, Zeit, Lebensmut, Jahre, Freude und Freundinnen und alles erdenklich Gutes im diesem Jahr wünschen wir Dir und Deinen besten Freunden!
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🎸Der Fall Ronnie Schwab† vs AMS Johnstrasse🆘Hilfe🔖Gefahr vor Wohnungsverlust⁉️
https://bodhie.eu/facebook/index.php?topic=94.0🎸Der Fall Ronnie Schwab† vs AMS Johnstrasse 🆘 Hilfe🔖Zweiter (2ter)..Teil ⁉️
https://bodhie.eu/facebook/index.php?topic=95.0🎸Der Fall Ronnie Schwab™ 🆘 Hilfe🔖Offener Brief AltersArmut⁉️
https://bodhie.eu/facebook/index.php?topic=96.0
⚔†⚔
BodhieBox™📓
Hier ist eine ausführliche und strukturierte Bodhie™-Version, die sich detailliert mit der Frage „Wieso bekomme ich keine Mindestsicherung?“ auseinandersetzt und die verschiedenen Perspektiven beleuchtet:
🔰 Bodhie™ Prolog
Die Frage nach der Mindestsicherung berührt nicht nur finanzielle Aspekte, sondern auch die grundlegenden Rechte eines jeden Menschen auf ein existenzsicherndes Einkommen. In einer modernen Gesellschaft sollte es selbstverständlich sein, dass niemand ohne die Mittel zur Deckung seiner Grundbedürfnisse bleibt. Doch in der Praxis treten immer wieder bürokratische, strukturelle und rechtliche Hürden auf, die die Auszahlung verhindern.
🔰 Bodhie™ Bodhielog
Aus persönlicher Erfahrung und systematischer Beobachtung lassen sich mehrere Ursachen identifizieren, warum Mindestsicherung nicht gewährt wird:
Formale Fehler und Fristen: Oft werden Anträge unvollständig eingereicht oder Fristen nicht korrekt eingehalten. Auch kleine Formalfehler können zur Ablehnung führen.
Fehlende oder unzureichende Nachweise: Behörden verlangen bestimmte Unterlagen, z. B. Bewerbungsnachweise, Einkommensnachweise oder Mietverträge. Ohne diese Unterlagen wird der Anspruch häufig als nicht nachgewiesen gewertet.
Fehlerhafte Beratung durch das AMS: Falsche oder unvollständige Auskünfte der zuständigen Stellen können dazu führen, dass Anträge nicht korrekt gestellt werden oder Fristen versäumt werden.
Bürokratische Verzögerungen: Selbst bei korrekter Antragstellung kann die Bearbeitung Wochen oder Monate dauern, wodurch eine vorübergehende Existenzbedrohung entsteht.
Rechtliche Grauzonen: In manchen Fällen bestehen Unsicherheiten über Anspruchsberechtigungen, z. B. bei Übergangszeiten zwischen Arbeitslosigkeit, Notstandshilfe und Mindestsicherung.
🔰 Bodhie™ Referat
Es ist entscheidend, die rechtlichen Grundlagen zu kennen:
BMSVG (Bundesgesetz über Mindestsicherung): Regelt die Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Auszahlung.
Art. 25 der UN-Menschenrechtskonvention: Gewährleistet das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohlbefinden sichert.
AMSG (Arbeitsmarktservicegesetz): Bestimmungen zur Zusammenarbeit mit Arbeitslosen und zum Nachweis von Bewerbungsbemühungen.
Die Kombination aus bürokratischen Anforderungen und unvollständiger Beratung führt oft dazu, dass Berechtigte trotz klaren Anspruchs die Leistungen nicht erhalten.
🔰 Bodhie™ Assoziation
Mindestsicherung ist mehr als nur Geld: Sie symbolisiert gesellschaftliche Verantwortung, Menschenwürde und soziale Gerechtigkeit. Wenn sie verweigert wird, wirkt dies auf persönlicher Ebene wie ein Direktangriff auf die Lebensgrundlage und auf gesellschaftlicher Ebene wie ein Versagen des Systems.
🔰 Bodhie™ Epilog
Die Nichtauszahlung von Mindestsicherung kann sowohl aus menschlicher, bürokratischer als auch rechtlicher Sicht nachvollzogen werden. Sie ist aber nie akzeptabel, wenn sie zu existenzieller Bedrohung führt.
🔰 Bodhie™ Zusammenfassung
Ursachen: Formale Fehler, fehlende Nachweise, fehlerhafte Beratung, bürokratische Verzögerungen, rechtliche Grauzonen.
Rechtliche Grundlagen: BMSVG, AMSG, UN-Menschenrechtskonvention.
Gesellschaftliche Bedeutung: Mindestsicherung schützt Menschenwürde und verhindert Armut.
🔰 Bodhie™ Fazit
Wer Mindestsicherung nicht erhält, steht vor einem komplexen Geflecht aus Formalismus, Gesetzesinterpretationen und menschlichen Fehlern. Klare Dokumentation, rechtliche Kenntnisse und hartnäckige Intervention sind entscheidend, um den Anspruch durchzusetzen.
🔰 Plan.B (Bodhie™)
Sofortige Prüfung aller Unterlagen und Nachweise.
Schriftliche Dokumentation aller Kontakte mit AMS und Behörden.
Rechtsberatung in Anspruch nehmen, ggf. Ombudsstelle oder Rechtsanwalt einschalten.
Formulierung einer klaren, juristisch fundierten Aufforderung zur Auszahlung.
🔰 Plan.B (Bodhie™) Konzept
Schrittweise Vorgehensweise: Dokumentation → Antrag prüfen → Behörde kontaktieren → Ombudsstelle einschalten → ggf. gerichtliche Schritte.
Ziel: Sofortige Auszahlung, Aufklärung der Ursachen und Vermeidung zukünftiger Blockaden.
🔰 Bodhie™ Essay
Mindestsicherung ist nicht nur ein soziales Sicherheitsnetz, sondern ein Prüfstein für das Funktionieren einer Gesellschaft. Wer hier versagt, riskiert nicht nur individuelles Leid, sondern untergräbt das Vertrauen in staatliche Institutionen. Ein bewusster, dokumentierter und rechtlich fundierter Ansatz ist daher notwendig, um die eigenen Rechte wirksam durchzusetzen.
🔰 Bodhie™ Geschichte
Ronald Schwab hat selbst erlebt, wie trotz korrekter Anträge und vollständiger Bewerbungsbemühungen Leistungen wiederholt verweigert wurden. Die persönliche Erfahrung zeigt die Dringlichkeit, systematisch gegen bürokratische Fehler und fehlerhafte Beratung vorzugehen.
🔰 Bodhie™ Monolog
„Es reicht nicht, auf die Auszahlung zu warten. Wer sein Existenzminimum verteidigen will, muss alle Mittel einsetzen: Dokumentieren, prüfen, intervenieren und notfalls rechtlich handeln. Es geht um die eigene Würde und das Recht, menschenwürdig zu leben.“
Betreff: Dringende Intervention erforderlich – systematische Verletzung von Mindestsicherungsansprüchen und fehlerhafte AMS-Beratung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit äußerster Dringlichkeit an Ihre Behörde, da meine grundgesetzlich und sozialrechtlich verankerten Ansprüche auf Notstandshilfe und Mindestsicherung fortgesetzt verletzt werden. Trotz wiederholter Versuche, die zustehenden Leistungen zu erhalten, wurde mir diese systematisch und rechtswidrig verweigert. Gleichzeitig wurde ich mehrfach durch das AMS in der Johnstraße fehlerhaft, irreführend und unvollständig beraten, wodurch eine unmittelbare existenzielle Bedrohung entstanden ist.
1. Sachverhalt im Detail
1.1 Fehlerhafte und irreführende AMS-Beratung
Am 4. August 2025 war ich gezwungen, die Abteilungsleiterin beim Erstservice des AMS einzuschalten, um die Einreichung meiner Bewerbungsnachweise korrekt zu gewährleisten. Die Schaltermitarbeiter:innen haben wiederholt unrichtige Auskünfte gegeben, die zu einer nicht gerechtfertigten Ablehnung der Leistungen geführt haben. Sämtliche Nachweise über Bewerbungen und Bemühungen zur Arbeitsaufnahme liegen vor und können jederzeit vorgelegt werden.
1.2 Unrechtmäßige Kürzung der Notstandshilfe
Am 6. August 2025 wurde die Notstandshilfe teilweise ohne rechtliche Grundlage einbehalten. Die Begründung, es lägen keine Bewerbungsnachweise vor, ist nachweislich falsch. Diese Vorgehensweise verstößt gegen die Bestimmungen des Arbeitsmarktservicegesetzes (AMSG § 24 ff.) sowie die grundgesetzlich garantierte Sozialhilfe (§ 1 BMSVG, § 2 Mindestsicherungsgesetz Wien).
1.3 Verweigerung der Mindestsicherung
Trotz der akuten existenziellen Bedrohung erhalte ich keine Mindestsicherung, obwohl mein Anspruch eindeutig besteht. Die systematische Verweigerung der Mindestsicherung stellt eine direkte Verletzung des Rechts auf menschenwürdiges Existenzminimum gemäß Art. 25 der UN-Menschenrechtskonvention dar und kann straf- sowie zivilrechtlich verfolgt werden.
1.4 Dokumentation der Bemühungen
Ich habe alle Bewerbungsaktivitäten, Kontakte mit dem AMS, Termine und Schriftwechsel vollständig dokumentiert. Dies zeigt eindeutig, dass die Ablehnung meiner Ansprüche unbegründet und rechtswidrig ist.
2. Juristische Bewertung
Die wiederholte Nichtgewährung der Mindestsicherung und der Notstandshilfe stellt eine klare Amtsmissachtung dar.
Die fehlerhafte Beratung des AMS erfüllt den Tatbestand einer Amtspflichtverletzung (§ 7 AVG i.V.m. § 303 StGB).
Meine rechtlich zustehenden Ansprüche wurden systematisch und fortgesetzt verletzt, wodurch eine akute existenzielle Gefährdung besteht.
3. Dringende Forderungen
Hiermit fordere ich unverzüglich und nachdrücklich:
Sofortige Auszahlung aller rückständigen Leistungen, inklusive Mindestsicherung und Notstandshilfe.
Schriftliche Bestätigung der Anerkennung meiner Ansprüche durch die zuständigen Stellen.
Prüfung und Aufarbeitung der fehlerhaften AMS-Beratung, einschließlich interner Disziplinarmaßnahmen.
Unverzügliche Sicherstellung meines Existenzminimums, um weitere Gefährdung meiner Lebensgrundlagen zu verhindern.
Schriftliche Mitteilung über alle getroffenen Maßnahmen innerhalb von 7 Kalendertagen, ansonsten wird dies als Unterlassung der Amtspflicht gewertet.
4. Konsequenzen bei Untätigkeit
Sollten diese Forderungen nicht sofort umgesetzt werden, sehe ich mich gezwungen, Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, Untätigkeit und Verletzung sozialrechtlicher Pflichten zu erstatten. Zudem behalte ich mir gerichtliche Schritte zur Durchsetzung meiner Rechte vor, einschließlich der Beantragung von einstweiligen Verfügungen und Schadenersatzforderungen.
Ich betone ausdrücklich, dass die Situation sofortiges Handeln erfordert. Jede Verzögerung stellt eine fortgesetzte Gefährdung meiner Existenz dar und ist nicht hinnehmbar.
Mit formellen und nachdrücklichen Grüßen
Ronald Johannes „deClaire“ Schwab
1150 Wien, Clementinengasse
office@bodhie.eu
Wieso bekomme ich keine Mindestsicherung?Nachgedacht für 12s
Gute Frage — und wichtig. Ich schreibe dir hier eine ausführliche, gut strukturierte Antwort: warum die Mindestsicherung (Sozialhilfe) in Österreich / Wien nicht gewährt werden könnte, welche konkreten Schritte du jetzt sofort tun solltest, welche Unterlagen du brauchst und wie du formell reagieren kannst (inkl. Musterformulierungen). Wo nötig verlinke ich die relevanten Stellen als Beleg.
1) Häufige Gründe, warum du (derzeit) keine Mindestsicherung bekommst
(Überprüfe jeden Punkt genau — oft liegt die Ursache an fehlenden Unterlagen oder an Mitwirkungspflichten.)
Antrag fehlt oder nicht vollständig: Ohne formellen, korrekt ausgefüllten Antrag bzw. erforderliche Beilagen kann die Leistung abgelehnt werden. (Antrag/Unterlagen sind Grundvoraussetzung.)
startseite.wien.gv.at
Zu hohes Einkommen / Vermögenswerte: Liegt dein Einkommen oder Vermögen über den Richtwerten (für 2025 sind Maximalbeträge in Wien angegeben), besteht kein Anspruch bzw. fällt der Bedarf weg. Prüfe die Betrachtung aller Einkünfte (auch Mieteinnahmen, Untervermietung).
startseite.wien.gv.at
sozialberatungwien.at
Aufenthalts-/Staatsangehörigkeitsanforderungen: Drittstaatsangehörige haben u. U. erst nach 5 Jahren Aufenthalt Anspruch; für EU/EWR gelten gesonderte Regeln. Wenn dein Aufenthaltsstatus ungeklärt ist, kann das ein Ablehnungsgrund sein.
BMAS
Verwaltungsgericht Wien
Mitwirkungspflicht nicht erfüllt: Wenn du Auskünfte, Nachweise oder Termine nicht einhältst (z. B. Bewerbungsnachweise, Mitwirkung beim AMS), kann die Leistung gekürzt oder gesperrt werden. Das gilt auch für die Bereitschaft, zumutbare Arbeit anzunehmen.
BMAS
Rückforderung / Überzahlung: Wenn die Behörde Rückforderungen festgestellt hat (z. B. wegen nicht gemeldeter Einnahmen), kann das zu Einbehaltung, Kürzung oder Einstellung führen. In solchen Fällen wird oft ein Teil einbehalten, bis die Rückforderung geklärt ist.
RIS
Verfahrens- oder Zustellmängel: Manchmal werden Bescheide aus formalen Gründen versandt; wenn Zustellung/Fristen nicht wahrgenommen wurden (z. B. weil du kein Internet hattest), führt das zu Problemen — das ist aber anfechtbar.
Verwaltungsgericht Wien
sozialberatungwien.at
2) Sofortmaßnahmen (heute / sofort)
Wenn du akut Geld brauchst oder gesundheitlich gefährdet bist, handle jetzt — das sind die vordringlichsten Schritte:
Notfall-Hotline MA40 anrufen (Wien): Servicetelefon +43 1 4000-8040 — bitte erkläre „medizinische Notlage / akute Delogierungsgefahr / kein Geld“ und bitte um sofortige Notfall-Unterstützung bzw. einen kurzfristigen Termin.
startseite.wien.gv.at
verein-fema.at
Sozialberatung kontaktieren (z. B. Sozialberatung Wien): Telefonnummern und Beratungsstellen helfen bei Anträgen und Fristfragen. Notiere dir Namen und Gesprächszeit.
sozialberatungwien.at
Persönlich vorsprechen: Gehe mit Kopien folgender Unterlagen zum nächsten Sozialzentrum / MA40 oder vereinbare sofort einen Termin: Ausweis, Meldezettel, Kontoauszug, Nachweise über Einkommen (z. B. Untervermietung), Schriftverkehr/Bescheide, ärztliche Atteste (bei gesundheitlicher Gefährdung).
startseite.wien.gv.at
Schriftlich um vorläufige Leistung bitten: Wenn dein Bescheid eingestellt wurde, beantrage schriftlich eine vorläufige Wiederaufnahme/Einstweilige Soforthilfe wegen akuter Notlage (Begründung: Gesundheit / Delogierungsgefahr). Verwende E-Mail + Einschreiben. (Siehe Muster weiter unten.)
sozialberatungwien.at
3) Was du sammeln / vorbereiten musst (Checkliste)
Unbedingt in Kopie (wenn möglich Originale mitnehmen):
Personalausweis / Reisepass, Meldezettel
Kontoauszüge der letzten 3 Monate (Eingänge/Abgänge)
Nachweise über Einnahmen (auch WG-Beiträge / Untervermietung)
Schriftverkehr mit AMS / Ombudsstelle / MA40 / Bescheide
Ärztliche Atteste (Herz, Atemnot, Mobilität) — für Härtefallbegründung
Bewerbungsnachweise (E-Mails, Absagen, Teilnahmebestätigungen)
Zeugenliste (wer kann bestätigen, dass du vorstellig warst / kein Internet hattest)
4) Formale Rechtswege & Fristen (sofort beachten)
Vorlageantrag / Beschwerde: Wenn du mit einer Beschlussvorentscheidung nicht einverstanden bist, kannst du binnen kurzer Frist (z. B. 2 Wochen für Vorlageantrag bei bestimmten Verfahren) reagieren — Fristen prüfen und dokumentieren.
sozialberatungwien.at
RIS
Beschwerde / Verwaltungsgericht: Bei bescheidmäßigem Ablehnen folgt die Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht (Fristen typ. 4 Wochen; genaues der Rechtsmittelbelehrung im Bescheid entnehmen).
startseite.wien.gv.at
RIS
Achtung Zustellung: Wenn du Bescheide nicht erhalten bzw. Fristen versäumt hast (z. B. wegen keinem Internet), ist das ein wichtiges Argument — oft hilft Sozialberatung/Anwalt dabei, Zustellprobleme gerichtlich überprüfen zu lassen.
Verwaltungsgericht Wien
5) Wer kann dich unterstützen / Kontaktstellen (Wien)
MA40 – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Stadt Wien): Servicetelefon +43 1 4000-8040 (Mo–Fr). Termine, Notfallhilfe, Beratung.
startseite.wien.gv.at
verein-fema.at
Sozialberatung Wien / Sozialkompass: persönliche Beratung, Hilfe beim Antrag und bei Beschwerden. Telefonnummern und Standorte auf deren Website.
sozialberatungwien.at
Arbeiterkammer (AK): Rechtliche Beratung zur Sozialhilfe / Mindestsicherung; Unterstützung bei Beschwerden.
Arbeiterkammer Wien
Ombudsstelle / Rechtsberatung: falls nötig, aber zuerst MA40/Sozialberatung kontaktieren.
6) Mustertext — Kurz & dringend (E-Mail / Brief an MA40 oder Sozialzentrum)
Du kannst den Text kopieren und sofort per E-Mail senden oder als Vorlage für ein Einschreiben verwenden.
Betreff: Dringende Bitte um vorläufige Wiederaufnahme der Mindestsicherung / Notfallhilfe (akute Gesundheits- und Existenzgefährdung)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist [Vorname Nachname], Meldezettel/Adresse: [Adresse], Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]. Ich ersuche dringend um die vorläufige Wiederaufnahme der Mindestsicherung bzw. Soforthilfe.
Gründe: akute Herzbeschwerden, Gehprobleme und Sauerstoffmangel (ärztliche Atteste liegen vor), derzeit kein Geld und Delogierungsgefahr. Ich hatte zeitweise keinen Internetzugang, daher konnte ich nicht fristgerecht reagieren.
Beigefügt/mitgenommen: Ausweiskopie, Kontoauszüge, ärztliche Atteste, Kopien bisheriger Bescheide, Nachweise über Einkommen/Untermiete und Dokumentation meiner AMS-Besuche.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Nachricht binnen 3 Werktagen und um eine kurzfristige Entscheidung über eine vorläufige Auszahlung. Für Rückfragen bin ich erreichbar über [E-Mail] bzw. persönlich vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
7) Wenn die Ablehnung auf „nicht gemeldete Miteinnahmen“ (z. B. Untermiete) beruht
Erkläre genau: war das eine Kostenbeteiligung (Mitgliedsbeitrag zur Deckung von Miete/Nebenkosten) — das ist ein Unterschied zu Erwerbseinkommen; dokumentiere Mietvertrag/WG-Vereinbarung. Die Sozialstelle muss prüfen, ob es als Einkommen oder nur als Kostenersatz anzusehen ist.
startseite.wien.gv.at
Wenn du willst, mache ich dir jetzt konkret:
eine fertige E-Mail an MA40/Sozialzentrum (mit deinen Daten ausgefüllt),
eine Checkliste/PDF, die du ausdrucken oder per Handy zeigen kannst,
eine kurze Vorlage für einen Vorlageantrag/Beschwerde, falls du einen Bescheid bekommen solltest.
Betreff: Dringende Beschwerde und Antrag auf Klärung – fehlende Mindestsicherung und fehlerhafte AMS-Beratung.
An:
AM@akwien.at
, ak-mailbox@akwien.at
, vaa@volksanwaltschaft.gv.at
, sozialombudsstelle@sozialministerium.at
, post@wienerpatientenanwalt.wien.gv.at
, gaw@bka.gv.at
, menschenrechte@wien.gv.at
, leserbriefe@derstandard.at
, buergeranwalt@orf.at
, beratung@zara.or.at
, soziales@gruene.at
, office@spw.at
, buergeranliegen@neos.eu
, office@fpoe.at
, sozialberatung@caritas-wien.at
, licic.marko@fab.at
, radiowien@orf.at
, wienheute@orf.at
, internetredaktionWien@orf.at
, kundendienst@orf.at
, chefredaktion@diepresse.com
, wien@kronenzeitung.at
, kultur@kronenzeitung.at
, forum@krone.at
, chefredaktion@kurier.at
, redaktion@wienerzeitung.at
, redaktion@falter.at
, fm4@orf.at
, radio@kronehit.at
, support@lounge.fm
, redaktion@radio-oe24.at
, office@radioaustria.at
, jasmin.dolati@orf.at
, marcus.wagner@orf.at
, redaktion@futurezone.at
, office@dossier.at
, info@neuwal.com
, kontakt@dietagespresse.com
, PK-W-15-Kanzlei@polizei.gv.at
Blindkopie (BCC): Elisa.Fahringer@polizei.gv.at
, ams.helpwien@ams.at
, ams.johnstrasse@ams.at
Absender:
Ronald Johannes „deClaire“ Schwab
SVNR: 2116091062
1150 Wien, Clementinengasse
office@bodhie.eu
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit diesem Schreiben in dringender Angelegenheit an Sie, da ich seit Jahren in einer extrem prekären finanziellen Situation lebe und trotz wiederholter Bemühungen weder die gesetzlich zustehende Unterstützung noch eine korrekte Information durch die zuständigen Stellen erhalte. Die Situation ist existenzbedrohend und erfordert eine unverzügliche Klärung.
1. Persönliche Situation und bisherige Bemühungen
Ich, Ronald Johannes „deClaire“ Schwab, geboren am 9. Oktober 1962, bin seit dem 31. August 2020 aktiv auf Arbeitssuche. In diesem Zeitraum habe ich:
Zahlreiche Bewerbungen geschrieben und Bewerbungsunterlagen nachweislich eingereicht.
Vorstellungsgespräche wahrgenommen, die belegt und dokumentiert sind.
Meine Aktivitäten öffentlich und nachvollziehbar dokumentiert, z. B. über meine Plattform bodhie.eu
, auf der meine Bewerbungsaktivitäten 59.861 Mal aufgerufen wurden.
Trotz dieser Bemühungen wurde ich wiederholt falsch, unvollständig oder gar irreführend beraten, insbesondere durch das AMS Johnstraße. Diese fehlerhafte Beratung betrifft sowohl Fristen, notwendige Unterlagen als auch die Information über meine rechtlichen Ansprüche.
2. Einstellung und Kürzung der Notstandshilfe
Am 6. August 2025 wurde meine Notstandshilfe eingestellt, mit der Begründung, keine Bewerbungsnachweise vorgelegt zu haben. Tatsächlich liegen alle relevanten Nachweise vor, und bereits am 4. August 2025 musste die Abteilungsleiterin des Erstservices eingreifen, um mir beim korrekten Ausfüllen der Erklärungen zu helfen.
Die folgende Auszahlung der Notstandshilfe erfolgte nur teilweise, und zwar 965,33 Euro für Juni und Juli 2025, während der Restbetrag einbehalten wurde, ohne dass eine nachvollziehbare Begründung oder ein rechtskonformer Bescheid vorlag.
3. Fehlende Mindestsicherung
Trotz der akuten finanziellen Notlage erhalte ich keine Mindestsicherung, obwohl dies nach geltendem Recht vorgesehen ist (§ 1 BMSVG, § 2 Mindestsicherungsgesetz Wien). Diese Situation führt zu einer existenziellen Bedrohung und ist aus meiner Sicht ein klarer Verstoß gegen sozialrechtliche Standards und menschenrechtliche Grundsätze, insbesondere das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Ich fordere daher:
Sofortige Prüfung und Auszahlung der Mindestsicherung.
Klärung der Rückforderung und Nachzahlung der vollständigen Notstandshilfe.
Schriftliche Bestätigung, dass meine rechtlichen Ansprüche anerkannt und erfüllt werden.
4. Berufliche Perspektiven
Die Stadt Wien meldet einen hohen Bedarf an Lehrkräften für Deutschkurse, während mir wiederholt mitgeteilt wurde, dass ich ohne Matura keine Chancen auf eine Anstellung habe. Ich verfüge über einschlägige Erfahrung und Qualifikationen und bin bereit, mich weiterzubilden und als Lehrer oder Kursleiter tätig zu werden. Die Verweigerung dieser Möglichkeiten wirkt diskriminierend und behindert meine soziale und berufliche Integration.
5. Forderungen im Detail
Unverzügliche Auszahlung der Mindestsicherung und Nachzahlung der rückständigen Beträge.
Vollständige und nachvollziehbare Erklärung zur Kürzung der Notstandshilfe.
Offizielle Überprüfung der AMS-Beratung und Korrektur der fehlerhaften Auskünfte.
Information über konkrete berufliche Möglichkeiten im Lehrbereich, auch ohne Matura, unter Berücksichtigung meiner Erfahrung und Qualifikation.
Sicherstellung meines Existenzminimums zur Vermeidung weiterer existenzieller Notlagen.
Schriftliche Rückmeldung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen, inklusive detaillierter Auskunft über alle getroffenen Entscheidungen.
6. Rechtlicher Hinweis
Ich weise darauf hin, dass die wiederholte Verweigerung von Leistungen und falsche Beratung rechtliche Schritte nach sich ziehen kann, insbesondere unter Berücksichtigung der geltenden Sozialgesetze, der Menschenrechtskonvention (Art. 1 und Art. 25), und der Wiener Mindestsicherungsverordnung.
7. Schlusswort
Ich sehe mich gezwungen, diese Angelegenheit nicht nur bei den zuständigen Behörden, sondern auch bei Ombudsstellen, Medien und Interessensvertretungen einzureichen. Ich ersuche um dringende und nachvollziehbare Maßnahmen, um mein rechtlich zustehendes Existenzminimum sicherzustellen und die wiederholte Benachteiligung zu korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Johannes „deClaire“ Schwab
1150 Wien, Clementinengasse
office@bodhie.eu
Ich habe noch nie die Mindestsicherung bekommen (38 Jahre Gastgewerbe), wieso nicht?
Dass Sie mit 38 Jahren Berufserfahrung im Gastgewerbe bisher noch nie Mindestsicherung in Österreich erhalten haben, lässt sich durch mehrere Faktoren erklären. Die Mindestsicherung ist eine Sozialleistung, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, bevor Anspruch besteht. Diese Voraussetzungen hängen stark von Einkommen, Vermögen, Aufenthaltsstatus und Antragstellung ab.
1. Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Wenn Sie über Jahrzehnte im Gastgewerbe tätig waren, haben Sie vermutlich regelmäßig Einkommen bezogen, sei es durch Lohn, Gehalt oder Trinkgelder. Die Mindestsicherung ist jedoch nur für Personen vorgesehen, deren Einkommen nicht ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken. Das bedeutet: Solange Ihr Einkommen über dem Mindeststandard liegt, besteht kein Anspruch auf Mindestsicherung. Auch wenn die Arbeit im Gastgewerbe oft schwankende Einnahmen mit sich bringt, könnte Ihr Gesamteinkommen historisch betrachtet ausreichend gewesen sein, um die Anspruchsvoraussetzungen nicht zu erfüllen.
2. Vermögensverhältnisse
Neben dem Einkommen wird auch das Vermögen berücksichtigt. Personen mit nennenswerten Ersparnissen, Immobilien oder anderen verwertbaren Vermögenswerten sind zunächst nicht auf die Mindestsicherung angewiesen. Erst wenn diese Mittel erschöpft sind oder nicht vorhanden sind, kann eine Leistung gewährt werden. Gerade im Gastgewerbe kann es sein, dass durch langjährige Beschäftigung ein gewisses Vermögen aufgebaut wurde, das den Anspruch ausschließt.
3. Aufenthaltsstatus und Sozialrechtliche Kriterien
Der Anspruch auf Mindestsicherung hängt auch vom Aufenthaltsstatus ab. EU- und EWR-Bürger haben meist einen erleichterten Zugang, wenn sie arbeiten oder längerfristig in Österreich leben. Drittstaatsangehörige müssen in der Regel einen legalen Aufenthalt von mindestens fünf Jahren nachweisen, bevor sie Mindestsicherung beanspruchen können. Sollten Sie Ihren Wohnsitz und Aufenthalt über die Jahre nicht unter diesen Voraussetzungen geführt haben, konnte ein Anspruch entfallen.
4. Fehlende Antragstellung
Die Mindestsicherung wird nicht automatisch gewährt; sie muss beantragt werden. Wenn Sie bisher keinen Antrag gestellt haben, können Sie trotz Bedürftigkeit keine Leistung erhalten haben. Viele Menschen wissen nicht, dass die Antragstellung notwendig ist oder scheuen sich davor, den bürokratischen Aufwand auf sich zu nehmen.
5. Spezielle Regelungen für Berufstätige im Gastgewerbe
Berufe im Gastgewerbe sind oft durch variable Arbeitszeiten, Teilzeitanstellungen oder Saisonarbeit geprägt. In solchen Fällen kann es sein, dass kurzfristige Einkommenslücken nicht automatisch zu einem Anspruch auf Mindestsicherung führen, da die Berechnung auf Jahresbasis oder auf längere Einkommenszeiträume gestützt wird. Außerdem kann die Kombination von Lohn, Trinkgeld, Arbeitslosenversicherung und möglichen Abfertigungen den Eindruck einer ausreichenden finanziellen Absicherung erzeugen, sodass eine Mindestsicherung nicht erforderlich erschien.
6. Beratung und Orientierung
Wenn Sie prüfen möchten, ob Sie heute Anspruch auf Mindestsicherung haben, können Sie kostenlose Beratungsstellen wie die Sozialberatung Wien kontaktieren. Dort wird Ihr Einkommen, Vermögen, Aufenthaltsstatus und mögliche Unterstützungsleistungen genau überprüft. Sie erhalten Hilfestellung bei der Antragstellung und können alle Ansprüche geltend machen, die Ihnen zustehen.
Kontakt zur Sozialberatung Wien:
Telefon: +43 1 99 78 043
Kein Geld = Kein Handy, kein Internetzugang usw..
Wenn kein Geld zur Verfügung steht, hat das nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die Deckung von Grundbedürfnissen wie Miete, Nahrung und Kleidung, sondern beeinflusst auch den Zugang zu modernen Kommunikationsmitteln und damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ein fehlendes Einkommen kann zu einem Dominoeffekt führen, der sich in verschiedenen Bereichen zeigt:
1. Kein Handy
Ohne ausreichendes Geld ist der Erwerb eines eigenen Handys oft unmöglich, und selbst wenn ein Gerät vorhanden ist, können laufende Kosten wie Prepaid-Guthaben, monatliche Verträge oder Reparaturen nicht gedeckt werden. Das bedeutet, dass Betroffene:
Nicht erreichbar sind, weder für Familie, Freunde noch für Behörden oder Arbeitgeber.
Keine Notrufe oder dringende Kommunikation tätigen können.
Berufliche Chancen verpassen, da viele Arbeitgeber Kommunikation per Telefon oder WhatsApp voraussetzen.
2. Kein Internetzugang
Internetzugang ist heute eine Grundvoraussetzung für Bildung, Arbeit, Informationsbeschaffung und soziale Teilhabe. Ohne Geld können keine Internetverträge oder Datentarife bezahlt werden, was Folgen hat wie:
Einschränkung beim Zugang zu Online-Bewerbungen oder beruflichen Weiterbildungen.
Fehlender Zugriff auf wichtige Informationen, z. B. staatliche Leistungen, Sozialberatung oder Online-Dienste.
Isolation von sozialen Netzwerken und Kommunikationsplattformen, wodurch gesellschaftliche Teilhabe stark eingeschränkt wird.
3. Weitere Folgen eines fehlenden Einkommens
Ein Mangel an Geld wirkt sich auf praktisch alle Lebensbereiche aus:
Wohnsituation: Mietrückstände oder Schwierigkeiten bei der Bezahlung von Nebenkosten können zu Wohnungsverlust führen.
Ernährung: Gesunde und ausgewogene Ernährung wird schwer oder unmöglich, während günstige, oft ungesunde Lebensmittel die einzige Option bleiben.
Gesundheit: Arztbesuche, Medikamente oder Therapieangebote sind ohne Geld nur eingeschränkt nutzbar, was langfristig die gesundheitliche Lage verschlechtert.
Bildung und Weiterbildung: Ohne Zugang zu Büchern, Online-Kursen oder Computerressourcen wird es schwierig, Fähigkeiten zu erwerben oder zu erhalten, die für den Arbeitsmarkt notwendig sind.
4. Gesellschaftliche Isolation
Die fehlende Möglichkeit, zu kommunizieren oder das Internet zu nutzen, führt häufig zu Isolation. Man kann an sozialen Aktivitäten, politischen Diskursen oder kulturellen Angeboten nicht teilnehmen. Gerade in Zeiten, in denen viele Informationen und Angebote digital vermittelt werden, verstärkt sich die soziale und wirtschaftliche Benachteiligung.
5. Mögliche Unterstützung
Um dieser Situation entgegenzuwirken, gibt es in Österreich verschiedene Unterstützungsangebote:
Sozialberatung: Kostenlos und anonym, z. B. Sozialberatung Wien, hilft bei Anträgen für Mindestsicherung oder Notfonds.
Sozialfonds oder Gutscheinsysteme: Manche Gemeinden oder NGOs stellen Gutscheine für Telefon, Internet oder Lebensmittel bereit.
Digitale Zugänge in öffentlichen Einrichtungen: Bibliotheken, Jugendzentren oder Sozialämter bieten oft kostenloses Internet und Computerzugang an.
Zusammengefasst: Kein Geld bedeutet weit mehr als nur den Mangel an materiellen Gütern – es wirkt sich direkt auf Kommunikation, Informationszugang, soziale Teilhabe und langfristige Lebensperspektiven aus. Wer finanziell abgeschnitten ist, wird in vielen Lebensbereichen systematisch benachteiligt, weshalb eine rechtzeitige Antragstellung für Mindestsicherung oder andere Sozialleistungen entscheidend sein kann, um diesen Kreislauf zu durchbrechen.
Website: sozialberatungwien.at
Zusammengefasst: Dass Sie bisher keine Mindestsicherung erhalten haben, liegt höchstwahrscheinlich daran, dass Ihr Einkommen oder Vermögen in der Vergangenheit ausgereicht hat, Sie keinen Antrag gestellt haben oder die rechtlichen Voraussetzungen (Aufenthalt, Dauer des Aufenthalts, Einkommensbewertung) nicht erfüllt waren. Mit gezielter Beratung können Sie heute prüfen, ob ein Anspruch besteht, insbesondere falls sich Ihre finanzielle Situation geändert hat oder das Einkommen aktuell nicht mehr ausreicht.
Die Forum Optionen bodhie.eu wird regelmässig aktualisiert!
Sehr geehrter Herr Schwab,
um nachvollziehen zu können, weshalb Sie derzeit keine Mindestsicherung erhalten, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden, die in Wien (und generell in Österreich) gesetzlich geregelt sind. Die Mindestsicherung – seit 2020 in Wien als Sozialhilfe bezeichnet – ist eine bedarfsorientierte Leistung, die nur dann gewährt wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und keine anderen Ansprüche mehr bestehen.
🔹 1. Zuständigkeit
Für die Auszahlung und Prüfung der Mindestsicherung ist nicht das AMS zuständig, sondern das Magistrat der Stadt Wien, konkret die MA 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht). Das AMS prüft nur Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, aber keine Sozialhilfeleistungen. Viele Betroffene wissen das nicht und wenden sich zuerst an die falsche Stelle.
🔹 2. Grundvoraussetzungen für den Anspruch
Damit die Mindestsicherung in Wien gewährt wird, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
Wohnsitz in Wien (Sie haben diesen in 1150 Wien, somit erfüllt).
Mittellosigkeit – Sie dürfen über keine oder nur sehr geringe Einkünfte verfügen.
Ausschöpfung anderer Leistungen – das bedeutet, dass Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder andere Bezüge zuerst beantragt und ausgeschöpft werden müssen. Erst wenn das AMS keine Leistungen mehr gewährt oder diese nicht ausreichen, können Sie Mindestsicherung beantragen.
Vermögensgrenze – Sie dürfen kein verwertbares Vermögen (z. B. Sparbücher, Immobilien, größere Rücklagen) besitzen.
Einkommensgrenze – Einnahmen aus Zimmervermietung oder selbständiger Tätigkeit werden angerechnet und können die Höhe oder den Anspruch auf Mindestsicherung mindern oder ganz ausschließen.
🔹 3. Ihre individuelle Situation
Aus Ihren bisherigen Angaben geht hervor:
Sie haben Notstandshilfe vom AMS erhalten, diese wurde jedoch teilweise eingestellt bzw. gekürzt, weil Einnahmen aus Zimmervermietung nicht rechtzeitig gemeldet wurden.
Es gibt noch eine Rückforderung durch das AMS, wodurch Beträge mit aktuellen Auszahlungen gegengerechnet werden.
Ihre musikalische Tätigkeit bringt zwar keine nennenswerten Einnahmen, aber sie verpflichtet Sie dennoch, Erklärungen über Einkommen und Umsatz abzugeben.
Solange diese Rückforderungen und Anrechnungen bestehen, stuft das System Sie nicht als „vollständig mittellos“ ein, wodurch die MA 40 bei einem Antrag auf Mindestsicherung sehr genau prüfen würde, ob Ihnen überhaupt etwas zusteht.
🔹 4. Unterschied Mindestsicherung / AMS-Leistungen
Viele Antragsteller verwechseln die beiden Systeme:
Das AMS prüft nur arbeitsrechtliche Ansprüche (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe).
Die Stadt Wien prüft die soziale Absicherung (Sozialhilfe/Mindestsicherung).
Wenn Sie aktuell vom AMS Leistungen – auch reduzierte – erhalten, kann das Ihren Anspruch auf Mindestsicherung beeinflussen.
🔹 5. Mögliche Gründe für Ablehnung
Noch laufende Notstandshilfe oder teilweise Auszahlungen (auch gekürzt) verhindern oft eine parallele Bewilligung der Mindestsicherung.
Rückforderungen aus der Vergangenheit können zu einer Sperre oder Kürzung führen.
Einnahmen aus Vermietung (selbst kleine Beträge) werden angerechnet und können den Anspruch auf Null reduzieren.
Falls Unterlagen unvollständig eingereicht wurden oder Termine bei der MA 40 nicht eingehalten wurden, kann das ebenfalls eine Ablehnung oder Verzögerung verursachen.
🔹 6. Ihr Vorgehen
Um Klarheit zu schaffen, empfehle ich:
Wenden Sie sich direkt an die MA 40 (Soziales) und stellen Sie einen Antrag auf Mindestsicherung, falls das noch nicht geschehen ist.
Adresse: MA 40, Dresdner Straße 73-75, 1200 Wien.
Online-Infos: wien.gv.at/sozialhilfe
Nehmen Sie alle Unterlagen mit:
Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Aufenthaltstitel
Kontoauszüge der letzten drei Monate
Mietvertrag und Nachweise über Mietkosten
Nachweise über Einkommen, auch kleine Beträge (z. B. Zimmervermietung)
AMS-Bescheide über Arbeitslosengeld / Notstandshilfe
Schriftverkehr mit dem AMS über Rückforderungen
Lassen Sie sich dort genau erklären, wie Ihr Anspruch berechnet wird und welche Nachweise fehlen könnten.
Falls Ihr Antrag bereits abgelehnt wurde, können Sie innerhalb von vier Wochen Berufung / Beschwerde einlegen.
🔹 7. Fazit
Sie erhalten derzeit keine Mindestsicherung, weil die MA 40 offenbar davon ausgeht, dass Sie entweder noch AMS-Leistungen beziehen (wenn auch reduziert) oder weil Ihre Einnahmen und Rückforderungen angerechnet werden und damit ein Anspruch entfällt. Erst wenn sämtliche AMS-Leistungen eingestellt sind und Sie nachweislich kein Einkommen sowie kein Vermögen haben, besteht eine realistische Chance auf Bewilligung.
👉 Sie sollten daher parallel zu den AMS-Klärungen so bald wie möglich einen direkten Kontakt mit der MA 40 aufnehmen, damit Sie eine klare schriftliche Auskunft erhalten, ob und ab wann Ihnen Mindestsicherung zusteht.
Betreff: Fehlende Mindestsicherung, AMS-Fehlinformation und existenzielle Notlage
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Ronald Johannes „deClaire“ Schwab, SVNR 2116091062, wohnhaft in 1150 Wien, Clementinengasse 8/8, geboren am 9. Oktober 1962. Ich wende mich mit diesem Schreiben an Sie, da ich mich seit Jahren in einer ausweglosen Situation befinde und trotz mehrfacher Versuche, meine Ansprüche geltend zu machen, weder korrekte Informationen noch die mir zustehende Unterstützung erhalte.
1. Hintergrund
Seit dem 31. August 2020 schreibe ich nachweislich Bewerbungen, habe Vorstellungsgespräche geführt und mich bemüht, wieder Fuß im Arbeitsleben zu fassen. Ich habe zudem öffentlich dokumentiert, dass meine Bewerbungsaktivitäten über 59.000 Mal aufgerufen wurden (Quelle: bodhie.eu Bewerbungsdokumentation).
Trotzdem wurde ich seitens des AMS Johnstraße wiederholt falsch oder gar nicht informiert. Unter anderem wurde mir erklärt, dass bestimmte Unterstützungen nicht beantragt werden könnten, obwohl ich laut Gesetz Anspruch hätte.
2. Einstellung der Notstandshilfe
Mit 6. August 2025 wurde meine Notstandshilfe eingestellt, da angeblich keine Bewerbungsbelege vorgelegt worden seien. Dabei habe ich Bewerbungen nachweislich erstellt und kann diese vorlegen. Auch die Abteilungsleiterin des Erstservices musste am 4. August 2025 eingreifen, um mir beim korrekten Ausfüllen der verschiedenen Erklärungen zu helfen. Dadurch konnten Juni und Juli nachträglich abgerechnet und überwiesen werden – allerdings nur teilweise. Statt meines vollen Anspruchs wurden mir lediglich 965,33 Euro überwiesen, da angeblich ein Rückforderungsbetrag gegengerechnet wurde.
3. Fehlende Mindestsicherung
Trotz meiner angespannten Lage und der Tatsache, dass meine Notstandshilfe gekürzt bzw. eingestellt wurde, bekomme ich keine Mindestsicherung. Hier stellen sich für mich folgende Fragen:
Warum wird die Mindestsicherung verweigert, obwohl meine Existenz nicht abgesichert ist?
Weshalb wurde ich durch die Mitarbeiter:innen des AMS Johnstraße nicht korrekt über meine Rechte und Möglichkeiten informiert?
Wieso werde ich auf ein Niveau herabgedrückt, das faktisch unter das Existenzminimum fällt, obwohl die Gesetze genau das verhindern sollen?
4. Politischer und gesellschaftlicher Kontext
In der Tageszeitung HEUTE erklärte Stadtrat Peter Hacker, dass in Wien aktuell 5.500 Deutschkurs-Lehrkräfte fehlen. Gleichzeitig wurde mir persönlich mitgeteilt, dass ich ohne Matura keine Chance auf eine solche Anstellung habe. Obwohl ich mich weiterbilden will und die Kompetenz sowie den Willen habe, als Lehrer oder Kursleiter für verschiedenste Themen tätig zu sein, wird mir diese Möglichkeit systematisch verwehrt.
5. Meine Forderungen
Ich ersuche Sie daher eindringlich um:
Eine sofortige Klärung, warum mir die Mindestsicherung nicht gewährt wird.
Eine schriftliche Stellungnahme, warum die Auszahlung meiner Notstandshilfe gekürzt und verzögert wurde.
Eine offizielle Überprüfung der Vorgänge beim AMS Johnstraße, insbesondere der dortigen Beratungspraxis.
Eine Absicherung meines Existenzminimums, damit ich nicht noch weiter in eine soziale Notlage gerate.
Eine Klärung meiner Chancen auf eine Anstellung im Bereich Lehre/Deutschkurse oder verwandter Tätigkeiten.
6. Schlusswort
Ich befinde mich in einer akuten finanziellen Notlage und sehe mich gezwungen, diese Angelegenheit öffentlich zu machen und an die zuständigen Behörden, Medien und Ombudsstellen weiterzuleiten. Ich ersuche Sie daher dringend um eine zeitnahe Rückmeldung und konkrete Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ronald Johannes „deClaire“ Schwab
1150 Wien, Clementinengasse
office@bodhie.eu
📌 Empfänger:
AK Wien
Volksanwaltschaft
Sozialombudsstelle Sozialministerium
Wiener Patientenanwalt
Bundeskanzleramt / GAW
Menschenrechtsbüro Wien
diverse Medien (Standard, Presse, Krone, Kurier, Falter, ORF, Radio, etc.)
Politische Parteien (SPÖ, Grüne, NEOS, FPÖ)
Sozialberatungsstellen (Caritas, FAB u.a.)
Polizei Wien (Kanzlei PK-W-15, BCC
👉 Ich erwarte eine zeitnahe Rückmeldung und die Einleitung der notwendigen Schritte.
⚔ Bodhie Ronald "Ronnie" Johannes deClaire Schwab ⚔ Underground Life Club (ULC eV LPD IV-Vr 442/b/VVW/96 Wien/Vienna-Österreich/Austria-EU) ⚔ Obmann Präsident Officer Chairman Staff Security Supervisor Volunteer Consultant ⚔ https://bodhie.eu ⚔ https://bodhietologie.eu ⚔
Post postlagernd: Ronald Schwab
c/o: ULClub
JBC Business Service
Gumpendorferstrasse 142
PA 1065 Wien/Vienna - Österreich/Austria-EU
Spenden: Bank99 - Ronald Schwab
IBAN: AT261912000025607510
BIC: SPBAATWW
Die grössten Leiden der Menschheit verursacht Ignoranz, Dummheit und keine Empathie (Menschliches Verstehen.)
ChatGPT:
Das ist ein sehr zutreffender und tiefgründiger Gedanke. Ignoranz, Dummheit und mangelnde Empathie gehören zu den zentralen Ursachen vieler Leiden der Menschheit. Ignoranz entsteht, wenn Menschen Wissen verweigern oder sich weigern, neue Informationen und Perspektiven aufzunehmen. Sie führt oft zu Vorurteilen, Missverständnissen und falschen Entscheidungen, die sich negativ auf das Leben anderer auswirken können.
Dummheit, verstanden als das wiederholte Handeln ohne reflektiertes Denken, verschärft diese Probleme. Sie zeigt sich, wenn Menschen ohne Einsicht handeln, Regeln oder Erfahrungen ignorieren und dadurch Schaden verursachen – sei es im persönlichen Umfeld, in der Gesellschaft oder auf globaler Ebene. Oft wird sie von Unwissenheit begleitet, doch auch Erfahrung allein schützt nicht vor falschen Entscheidungen, wenn das kritische Denken fehlt.
Empathie, also die Fähigkeit, sich in andere hineinzuversetzen, ihre Gefühle zu verstehen und darauf zu reagieren, ist der entscheidende Ausgleich. Ohne Empathie fehlt das Fundament für soziale Kohäsion, Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit. Menschen, die weder Empathie noch Verstand kombinieren, können große Schäden anrichten, sei es durch zwischenmenschliche Konflikte, soziale Ausgrenzung oder politische Entscheidungen, die auf Egoismus und Gleichgültigkeit basieren.
Geschichtlich betrachtet haben Ignoranz, Dummheit und fehlende Empathie unzählige Kriege, soziale Ungerechtigkeiten und persönliche Tragödien verursacht. Sie wirken auf individueller, gesellschaftlicher und globaler Ebene und zeigen, wie wichtig Bildung, Reflexion und Mitgefühl sind. Jede Verbesserung in diesen Bereichen – sei es durch Bildung, Kommunikation oder persönliche Achtsamkeit – kann das Leiden verringern und ein humaneres Miteinander fördern.
Kurz gesagt: Das größte menschliche Leid entsteht nicht nur durch äußere Umstände, sondern durch die Kombination aus Nichtwissen, unreflektiertem Handeln und fehlendem menschlichen Verstehen. Diese drei Faktoren zu erkennen und aktiv entgegenzuwirken, ist eine der wichtigsten Aufgaben für jeden, der eine gerechtere und empathischere Welt schaffen möchte.
Die grössten Leiden der Menschheit verursacht Ignoranz, Dummheit und keine Empathie (Menschliches Verstehen.)
Das ist ein sehr zutreffender und tiefgründiger Gedanke. Ignoranz, Dummheit und mangelnde Empathie gehören zu den zentralen Ursachen vieler Leiden der Menschheit. Ignoranz entsteht, wenn Menschen Wissen verweigern oder sich weigern, neue Informationen und Perspektiven aufzunehmen. Sie führt oft zu Vorurteilen, Missverständnissen und falschen Entscheidungen, die sich negativ auf das Leben anderer auswirken können.
Dummheit, verstanden als das wiederholte Handeln ohne reflektiertes Denken, verschärft diese Probleme. Sie zeigt sich, wenn Menschen ohne Einsicht handeln, Regeln oder Erfahrungen ignorieren und dadurch Schaden verursachen – sei es im persönlichen Umfeld, in der Gesellschaft oder auf globaler Ebene. Oft wird sie von Unwissenheit begleitet, doch auch Erfahrung allein schützt nicht vor falschen Entscheidungen, wenn das kritische Denken fehlt.
Empathie, also die Fähigkeit, sich in andere hineinzuversetzen, ihre Gefühle zu verstehen und darauf zu reagieren, ist der entscheidende Ausgleich. Ohne Empathie fehlt das Fundament für soziale Kohäsion, Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit. Menschen, die weder Empathie noch Verstand kombinieren, können große Schäden anrichten, sei es durch zwischenmenschliche Konflikte, soziale Ausgrenzung oder politische Entscheidungen, die auf Egoismus und Gleichgültigkeit basieren.
Geschichtlich betrachtet haben Ignoranz, Dummheit und fehlende Empathie unzählige Kriege, soziale Ungerechtigkeiten und persönliche Tragödien verursacht. Sie wirken auf individueller, gesellschaftlicher und globaler Ebene und zeigen, wie wichtig Bildung, Reflexion und Mitgefühl sind. Jede Verbesserung in diesen Bereichen – sei es durch Bildung, Kommunikation oder persönliche Achtsamkeit – kann das Leiden verringern und ein humaneres Miteinander fördern.
Kurz gesagt: Das größte menschliche Leid entsteht nicht nur durch äußere Umstände, sondern durch die Kombination aus Nichtwissen, unreflektiertem Handeln und fehlendem menschlichen Verstehen. Diese drei Faktoren zu erkennen und aktiv entgegenzuwirken, ist eine der wichtigsten Aufgaben für jeden, der eine gerechtere und empathischere Welt schaffen möchte.
🛢️🚶♀️Ronnie Schwab geht Dosen sammeln.
Das Bild, das du malst, ist sehr eindrücklich: Ein Mensch, der Dosen sammelt, symbolisiert oft wirtschaftliche Not, soziale Ausgrenzung oder den direkten Kampf ums Überleben. Es zeigt, wie existentielle Bedürfnisse, wie Essen, Geld oder grundlegende Versorgung, manchmal dazu führen, dass Menschen körperlich arbeiten müssen, um das Nötigste zu sichern – selbst nach Jahrzehnten harter Arbeit im Berufsleben.
Dosen sammeln ist dabei nicht nur ein Symbol für Armut, sondern auch für die gesellschaftliche Ignoranz gegenüber jenen, die ihr Leben lang gearbeitet haben und dennoch nicht ausreichend abgesichert sind. Es stellt Fragen nach sozialer Gerechtigkeit, Solidarität und den Strukturen, die Menschen in solche Situationen bringen.
Darüber hinaus verdeutlicht es den Kontrast zwischen persönlicher Leistung, Erfahrung und der Realität sozialer Systeme: Fast 46 Jahre im Gastgewerbe tätig zu sein, ohne eine verlässliche Mindestsicherung oder Unterstützung zu erhalten, zeigt die Bruchstellen in der sozialen Absicherung. Jeder, der in einer solchen Situation landet, erlebt direkt, wie materielle Not, gesellschaftliche Gleichgültigkeit und fehlende Empathie zusammenwirken.
Dieses Bild kann auch eine Mahnung sein: Es erinnert daran, dass soziale Verantwortung, Mitgefühl und strukturelle Gerechtigkeit essenziell sind, damit Menschen nach einem lebenslangen Beitrag zur Gesellschaft nicht auf die Straße oder in existenzielle Not geraten. Es fordert die Gesellschaft auf, aktiv zu handeln, statt diejenigen zu übersehen, die lebenslange Arbeit und Erfahrung mitbringen.
Um das noch etwas weiter zu beleuchten: Das Dosen sammeln ist nicht nur ein Akt des Überlebens, sondern oft auch ein Symbol für die Unsichtbarkeit von Menschen, die über Jahrzehnte hart gearbeitet haben. Es zeigt, wie gesellschaftliche Strukturen, Ignoranz oder bürokratische Hürden dazu führen können, dass jemand trotz lebenslanger Leistung in existentielle Not gerät.
Diese Erfahrung kann tiefgreifende psychische Auswirkungen haben: Gefühle von Frustration, Enttäuschung, Isolation und das Gefühl, von der eigenen Gemeinschaft verraten oder ignoriert zu werden. Gleichzeitig wirft es fundamentale Fragen über Gerechtigkeit und Empathie auf: Wie geht eine Gesellschaft mit ihren langjährigen Beitragsleistenden um? Welche Mechanismen verhindern, dass Menschen trotz Arbeit auf der Straße landen?
Wenn man es aus einer breiteren Perspektive betrachtet, zeigt dieses Bild auch die Notwendigkeit für soziale Reformen, die echte Unterstützung bieten – nicht nur kurzfristige Lösungen, sondern nachvollziehbare, faire Systeme, die Menschen nicht entmündigen oder unsichtbar machen.
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📝 Bodhie™ Bodhielog: Persönliches Tagebuch oder Journal. Dokumentiert Erfahrungen, Erkenntnisse und Beobachtungen. Hilft beim Nachvollziehen von Entwicklungen, Selbstreflexion und kontinuierlichem Lernen. 📔🖊️
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Diese Formate bilden zusammen ein umfassendes System zur Wissensvermittlung, Selbstreflexion, Planung, Kreativität und persönlichen Weiterentwicklung. Sie lassen sich flexibel kombinieren, sodass sowohl methodische Struktur als auch kreative Freiheit erhalten bleiben.
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