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Die Fehler unserer Vergangenheit können unsere Gegenwart und Zukunft verdunkeln. "Wenn ich doch nur nicht …", "Was wäre passiert, wenn ich …?", "Wie wäre mein Leben wohl verlaufen?" – Gedanken und Fragen wie diese, kennen wohl die meisten von uns. Sie alle drehen sich um dasselbe: Einen (vermeintlichen) Fehler, den wir begangen haben, eine Sache, die wir bereuen, eine Situation, die nicht so verlief, wie wir uns das gewünscht hätten und die uns verfolgt. Manche ein Leben lang.
Reue kann uns verletzen, sie kann uns in ungesunden Gedankenkarussellen gefangen halten, in denen wir dieselbe Situation immer und immer wieder durchgehen, sie kann uns die Hoffnung auf eine leuchtende Zukunft rauben, indem sie uns den Blick auf unsere Vergangenheit verdunkelt, sie kann Ängste in uns wecken, die wir irgendwann nicht mehr kontrollieren können.
Aber Reue kann auch ein Motivator sein, kann dafür sorgen, dass wir unsere Entscheidungen gründlich durchdenken, sie kann uns dabei helfen, achtsamer mit uns und unserer Umgebung umzugehen und Dankbarkeit in uns wecken. Kurzum: Reue ist das, was wir aus ihr machen, doch manchmal gelingt es uns nicht, uns selbst aus den negativen Gedankenspiralen, die oftmals mit Reue verbunden sind, zu befreien. Wir haben ein paar Tipps gesammelt, die es dir leichter machen sollen.
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Warum bereuen wir?Niemand ist fehlerfrei, der Mensch hat Ecken und Kanten und jeder von uns hat wohl mindestens einmal im Leben eine Entscheidung getroffen, eine Aussage getätigt oder etwas getan, was er im Nachhinein bereut. Manchmal sind die Konsequenzen solcher "Fehler" nur kurzweilig, sie lehren uns eine Weisheit für die Zukunft und wir können schnell und unbeschadet mit unserem Leben weitermachen.
Doch manche Entscheidungen, Aussagen, Aktionen, haben tiefgreifende Konsequenzen, derer wir uns vielleicht im Moment nicht bewusst waren. Und genau solche Dinge sind es, die uns ein Leben lang verfolgen können. Wie eine Studie herausfand, neigen Menschen, die große Reue empfinden, dazu, depressiv und hoffnungslos zu sein, im schlimmsten Fall sogar suizidale Tendenzen aufzuweisen. Oftmals grübeln solche Personen über ihre Vergangenheit, haben immer wieder dieselben, zermürbenden Gedanken.
Wir bereuen vor allem die Dinge, die unsere Ideale verraten haben, wie eine Studie herausfinden konnte, wenn wir unsere eigenen Ziele nicht erreichen konnten oder uns nicht unserem Anspruch an uns selbst entsprechend verhielten. In einer Studie wurden die häufigsten Gründe für Reue zusammengefasst:
Entscheidungen, die mit den eigenen "Lebensregeln" brachen, also entgegen unserer Moral und Wertvorstellung waren
Entscheidungen in Bezug auf die Beziehung mit unseren Mitmenschen
Entscheidungen, die (vielleicht auch erst im Nachhinein) nicht gerechtfertigt waren
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Wie wir lernen können, über unsere Fehler hinwegzukommenIn gesundem Maß kann Reue wie bereits beschrieben eine wichtige Stütze für unsere Psyche sein – letztlich ist es auch unmöglich, sie komplett aus unserem Leben zu verbannen, da sie ein fester Bestandteil ist und wir uns nur in den Bereichen weiterentwickeln können, in denen wir Fehler machen.
Doch da Reue auch Gefahren birgt, wenn wir uns ihr komplett hingeben, kann es helfen, sich einiger Techniken gewahr zu sein, die eine Unterstützung dabei sein sollen, die eigenen Fehler loszulassen.
Geh in das Gefühl hinein! Das mag auf den ersten Blick widersprüchlich klingen: Sollte es nicht eher darum gehen, die eigenen Fehler hinter sich zu lassen? Auch wenn es nicht intuitiv wirken mag, kann es zur Überwindung von Reuegefühlen enorm hilfreich sein, sich ganz und gar der Emotion hinzugeben. Denn wir neigen dazu, von uns als "negativ" eingeordnete Gefühle als etwas Schlechtes zu betrachten und schieben diese Emotionen dann eher von uns weg.
Angst vor der Angst: Kind im Wald steht vor Monster
Keine Angst vor der Angst Warum wir diese wichtige Emotion völlig falsch behandeln? Das führt aber lediglich dazu, dass das Gefühl schlimmer und präsenter wird. Stattdessen kann es helfen, die Emotion anzuerkennen und daran zu arbeiten, sie akzeptieren zu lernen. Reue zu spüren, Fehler begangen zu haben – das ist nichts, was dich idiotisch sein lässt, sondern nur menschlich.
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Versuche, etwas Positives aus dem Erlebten zu ziehenHierbei soll es nicht darum gehen, zwanghaft aus allem im Leben negativ erlebten etwas Gutes herauszuziehen, doch wie bereits beschrieben, können Fehler und das Gefühl von Reue auch Wegweiser für uns sein und uns wertvolle Lektionen erteilen. Die Emotionen bringen uns manchmal beispielsweise dazu, uns bei den Menschen, die wir mit unserem Verhalten verletzt haben, zu entschuldigen – und vielleicht mit ihnen das klärende Gespräch zu führen, was schon lange überfällig war.
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Übe dich in Selbstliebe! Aufbauend auf dem ersten Tipp, kann ein wohlwollender Blick auf uns selbst dabei helfen, Reue zu überwinden, wie auch unterschiedliche Studien feststellten. Nicht umsonst heißt es: "Bevor dir andere verzeihen können, musst du erst einmal dir selbst verzeihen."
Versuche auch in diesem Kontext die Frage "Was wäre, wenn …?" zu meiden. Sie mag verführerisch sein, doch das Leben – unsere begrenzte Zeit auf diesem Planeten und mit unseren Mitmenschen – findet nicht in unserem Kopf statt, nicht in unserer Vergangenheit oder den Fantasien, die wir uns als Realität wünschen, sondern im Hier und Jetzt.
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Die Unterlassungsklage ist im Zivilprozess eine Leistungsklage, durch die der Kläger eine gegenwärtige oder künftige Beeinträchtigung seiner Rechte abwehren will und das Gericht durch Gerichtsurteil dem Beklagten die Unterlassung bestimmter beeinträchtigender Handlungen auferlegt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassungsklage
Wie viel kostet eine Unterlassungsklage?Das Aufsetzen einer Unterlassungsaufforderung kostet durch den Anwalt zwischen 35 und 8 000.- Euro.
Die im Rahmen einer Unterlassungsaufforderung veranschlagte Pauschale beträgt im Durchschnitt zwischen 150 und 400 Euro.
Leistungsklage (Mahnklage)
Die Leistungsklage ist darauf gerichtet, dass der Gegner zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verurteilt wird.
Sie kann statthafte Klageart im Zivilprozessrecht, Verwaltungsprozessrecht, Sozialrecht und im finanzgerichtlichen Verfahren sein. ●
Die Leistungsklage ist darauf gerichtet, dass der Gegner zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verurteilt wird. Sie kann statthafte Klageart im Zivilprozessrecht, Verwaltungsprozessrecht, Sozialrecht und im finanzgerichtlichen Verfahren sein.
1 Zivilprozess
2 Verwaltungsprozess
2.1 Verpflichtungsklage
2.2 Allgemeine Leistungsklage
3 Sozialgerichtliches Verfahren
4 Finanzgerichtliches Verfahren
5 Literatur
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ZivilprozessIm Zivilprozess ist die Leistungsklage die bei weitem häufigste Klageart. Sie ist z. B. statthaft, wenn von einem anderen nach § 433 Abs. 2 BGB eine ausstehende Kaufpreiszahlung (Tun) eingeklagt wird. Nach § 1004 BGB kann der Eigentümer einer Sache verlangen, dass sein Eigentum nicht beeinträchtigt wird, beispielsweise ein Grundstück nicht durch unzumutbare Emissionen wie Arbeitslärm von einem Nachbargrundstück (Unterlassen). Das gilt jedoch nicht, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist, etwa aufgrund einer Dienstbarkeit, die er dem Nachbarn eingeräumt hat.
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VerwaltungsprozessDas Verwaltungsprozessrecht kennt verschiedene Arten einer Leistungsklage. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist jeweils der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.
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VerpflichtungsklageMit einer Verpflichtungsklage kann die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts begehrt werden (§ 42 VwGO). Wurde ein Verwaltungsakt abgelehnt, ist die Versagungsgegenklage statthaft, wurde ein Verwaltungsakt unterlassen, die Untätigkeitsklage.
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Allgemeine LeistungsklageDie allgemeine Leistungsklage im Verwaltungsprozessrecht ist nicht ausdrücklich geregelt. Sie wird, bezugnehmend auf § 40 Abs. 1, jedoch in mehreren Vorschriften vorausgesetzt, etwa in § 43 Abs. 2, § 111, § 113 Abs. 4 VwGO. Die allgemeine Leistungsklage unterliegt dem Grundsatz der Subsidiarität. Sie ist unzulässig, soweit die Verpflichtungsklage möglich ist. Sofern also die begehrte Handlung ein Verwaltungsakt ist oder rechtlich einen Verwaltungsakt voraussetzt, hat die Verpflichtungsklage stets rechtlichen Vorrang. Das gilt auch für generelle Regelungen, Maßnahmen, die einen Verwaltungsakt vorbereiten oder rein verwaltungsinterne Maßnahmen. Statthaft ist sie im Umkehrschluss nur dann, wenn der Kläger ein Verwaltungshandeln begehrt, das keinen Verwaltungsakt erfordert, vornehmlich also einen Realakt. Die Klagebefugnis erfordert die Geltendmachung der Verletzung eigener Rechte, § 42 Abs. 2 analog.
Bei der allgemeinen Leistungsklage unterscheidet man die (positive) Leistungsklage und die (negative) Unterlassungsklage. Welche Unterform statthaft ist, entscheidet sich nach dem Rechtsschutzziel des Klägers.
Bei der Unterlassungsklage findet wiederum eine Differenzierung statt zwischen einer Klage, die auf Unterlassung einer gegenwärtigen Beeinträchtigung zielt und der vorbeugenden Unterlassungsklage, um eine zukünftige Beeinträchtigung abzuwehren. Die vorbeugende Unterlassungsklage kann sich dabei nicht bloß gegen schlichtes Verwaltungshandeln richten, sondern im Ausnahmefall auch gegen Verwaltungsakte. Diese Form des Rechtsschutzes ist im Hinblick auf einen effektiven Rechtsschutz i. S. d. Art. 19 Abs. 4 GG geboten und allgemein anerkannt.
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Sozialgerichtliches VerfahrenAuch das Sozialgerichtsgesetz sieht die Verpflichtungsklage und die allgemeine Leistungsklage vor (§ 54 Abs. 1 und Abs. 5 SGG).
Finanzgerichtliches Verfahren
Die Leistungsklagen sind in § 40 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung geregelt. Sie richten sich auf die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage) oder auf eine andere Leistung.
Das Begehren einer anderen Leistung ist im Finanzgerichtsverfahren ein marginales Phänomen, da die Kläger im Steuerprozess typischerweise hoheitliche Eingriffe abwehren, nicht aber den Fiskus zum Handeln zwingen wollen.
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LiteraturFriedhelm Hufen: Verwaltungsprozessrecht. 8. Auflage. Beck Verlag, München 2011, ISBN 978-3-406-60981-7, S. 289–292; 432–440.
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Normdaten (Sachbegriff): GND: 4167287-2
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Die Unterlassungsklage ist im Zivilprozess eine Leistungsklage, durch die der Kläger eine gegenwärtige oder künftige Beeinträchtigung seiner Rechte abwehren will und das Gericht durch Gerichtsurteil dem Beklagten die Unterlassung bestimmter beeinträchtigender Handlungen auferlegt.
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Was versteht man unter Unterlassung?Unter Unterlassen (oder: Unterlassung) wird im rechtswissenschaftlichen Bereich eine Handlungsalternative zum positiven Tun und zum Dulden verstanden.
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Sie besteht im verwirrten Untätigsein.