Autor Thema: බ Asylwerber:Innen vs 🇦🇹 Österrecher*innen 60+ ☠  (Gelesen 827 mal)

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Online ★ Ronald Johannes deClaire Schwab

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Jeder Asylwerber und fast keine Asylwerberinnen erhalten ein Taschengeld von € 40 täglich =  Monatlich € 1.200.-.
Zusätzlich Essen, Kleidung, Unterkunft, Tabletten (?), Handy usw. gratis!!!
Macht jahrelang Deutschkurse, will nicht & kann nicht und ist Fachkraft, der nicht lesen und schreiben kann.
vs
ZB.: ● Lebenslauf SuperVisor Gastronomie ★ Ronald Johannes deClaire Schwab™ Bodhie™
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40 Jahre Arbeit; drei Kinder und Miete € 903.- und Strom/Gas usw. selber bezahlen.
Als Österreicher erhalte ich von AMS € ca. 31.- im Monat täglich zusätzlich nix.
Monatlich € 930.-. sonst nix.
60+ Unvermittelbar! Keine Mindestsicherung usw. und die Politiker wollen die Arbeitslosenunterstützung (Stütze) kürzen!?
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In einem Land (Österreich/Austria 🇦🇹 🇪🇺), in dem die Ungerechtigkeit wie ein dunkler Schatten über dem Leben der Menschen liegt, offenbart sich eine bittere Wahrheit: Jeder Asylwerber und beinahe keine Asylwerberinnen erhalten großzügige finanzielle Zuwendungen von 40 Euro täglich, was sich auf stolze 1.200 Euro im Monat summiert. Doch das ist noch nicht alles. Sie bekommen nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch kostenlose Verpflegung, Kleidung, Unterkunft, medizinische Versorgung, Mobiltelefone und vieles mehr. Ein Luxusleben, das auf dem Rücken hart arbeitender Bürgerinnen und Bürger aufgebaut ist.
Und was ist mit denen, die ihr ganzes Leben lang hart gearbeitet haben, um sich und ihre Familien zu unterstützen? Ein Mann wie Ronald Johannes deClaire Schwab™, ein Veteran in der Gastronomie mit einem Lebenslauf, der 40 Jahre harter Arbeit und Hingabe widerspiegelt. Doch trotz seiner unermüdlichen Bemühungen erhält er nur einen Bruchteil dessen, was Asylwerber erhalten: lediglich etwa 31 Euro täglich vom Arbeitsmarktservice (AMS), was sich auf mickrige 930 Euro im Monat beläuft. Und das, obwohl er Miete, Strom, Gas und andere Kosten aus eigener Tasche bezahlen muss.
Als ob das nicht schon genug Ungerechtigkeit wäre, ist Ronald Johannes deClaire Schwab™, wie viele andere seiner Generation, über 60 Jahre alt und von den Arbeitsvermittlungsstellen als unvermittelbar eingestuft. Keine Mindestsicherung, keine Unterstützung vom Staat. Und als ob das noch nicht genug wäre, hört er von den Politikern, die darauf drängen, die Arbeitslosenunterstützung weiter zu kürzen.
Ein ungleicher Kampf, der die Schwächsten unserer Gesellschaft bestraft und diejenigen belohnt, die nie einen Finger gerührt haben, um sich selbst zu unterstützen. Wo liegt die Logik in diesem Szenario? Wo bleibt die Gerechtigkeit? Während die einen in Luxus schwelgen, kämpfen die anderen um das nackte Überleben. Finde den Fehler in diesem ungerechten Spiel! 🪜 🪛 🔧 🛠 ⚒ 🔨 🪚 🪓

Thema: Finanzielle Unterstützung von Asylsuchenden in Österreich im Vergleich zu österreichischen Staatsbürgern in finanzieller Notlage
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Sehr geehrte Damen und Herren,
heute möchte ich mit Ihnen über ein Thema sprechen, das oft von Spekulationen und Mythen umgeben ist: die finanzielle Unterstützung von Asylsuchenden in Österreich im Vergleich zu österreichischen Staatsbürgern in finanzieller Notlage.
Es kursieren viele Gerüchte über die finanzielle Unterstützung, die Asylsuchende in Österreich erhalten, und oft werden diese mit der Realität vermischt. Um Klarheit zu schaffen, möchte ich zunächst die tatsächlichen finanziellen Ansprüche von Asylsuchenden erläutern.
Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern und wurde zuletzt im März 2013 angepasst.
Für Asylsuchende in organisierten Unterkünften beträgt der Höchstsatz pro Tag 19 Euro; das dem Vermieter ausbezahlt wird. Zusätzlich erhalten sie ein Taschengeld von € 40 täglich (Im Monat € 1.200.-). Bei individueller Unterbringung müssen sie sich selbst um Unterkunft und Lebenserhaltung kümmern. Für Verpflegung steht einer erwachsenen Einzelperson zusätzlich maximal € 200.- im Monat zur Verfügung und zusätzlich Essen, Kleidung, Unterkunft, Handy gratis!. Für Miete und sonstige Kosten erhalten sie zusätzlich Beträge, die je nach Situation variieren.
Die restriktiven Arbeitsmarktpolitiken erschweren Asylsuchenden zudem den Zugang zum Arbeitsmarkt erheblich. Viele sind zur Untätigkeit gezwungen, da sie keine Beschäftigungsbewilligung erhalten und ihre Qualifikationen oft nicht anerkannt werden.
Es ist wichtig, die Realität der finanziellen Unterstützung von Asylsuchenden von den weitverbreiteten Mythen zu unterscheiden. Eine fundierte Diskussion über dieses Thema ist unerlässlich, um Missverständnisse zu klären und eine sachliche Debatte zu fördern.
Es ist wichtiger, die Realität der finanziellen Unterstützung von Österreicher 60+ und Österrecherinnen 60+ von den weitverbreiteten Mythen zu unterscheiden. Eine fundierte Diskussion über dieses Thema ist unerlässlich, um Missverständnisse zu klären und eine sachliche Debatte zu fördern.
Wir Österreicher 60+ und Österreichernnen 60+ arbeiten für was bitte?
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Ein Referat bitte an:
Post postlagernd: Ronald "Johannes DeClaire" Schwab
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Gumpendorferstrasse 142
PA 1065 Wien/Vienna - �sterreich/Austria-EU
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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🇦🇹 Unverdrossen mit einem Servus aus Wien!
⭐️ Bodhie™ Ronald "ronnie" Johannes deClaire Schwab
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💥 Ehrenamtlicher Consultant
🎸 Künstler & Veranstaltungsberater
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Welche finanziellen Ansprüche haben AsylwerberInnen?
Finanzielle Aspekte
Finanzielle Unterstützung von Aslywerber&Innen ist oft wilden Spekulationen und Gerüchten ausgesetzt. Vielfach handelt es sich dabei mehr um moderne Märchen und Mythen als um Tatsachenberichte. Die Unterstützung von Asylsuchenden in Österreich ist seit Mai 2004 in der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern genau geregelt. AsylwerberInnen haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung, Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld. Ihre finanzielle Unterstützung fällt weit geringer aus als für österreichische Staatsbürger in finanzieller Notlage. Ebenso ist für AsylwerberInnen der Zugang zum Arbeitsmarkt und somit die Möglichkeit selbst für den eigenen Unterhalt aufzukommen nach der derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen in Österreich nahezu unmöglich.
Wer hat Anspruch auf die Grundversorgung?
Die Grundversorgung stellt die Versorgung der Asylsuchenden mit dem Lebensnotwendigsten sicher. Aber wer genau ist nun berechtigt diese Grundversorgung zu beziehen? Grundsätzlich alle Menschen die in Österreich einen Asylantrag gestellt haben und nicht in der Lage sind sich selbst zu erhalten. Da die AsylwerberInnen ihr gesamtes Hab und Gut in ihren Heimatländern zurücklassen mussten, das letzte Vermögen in die teure Reise nach Europa investiert wurde und der Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich quasi unmöglich ist, trifft dies auf nahezu alle Asylsuchenden zu. Auch Personen, die unter subsidiärem Schutz stehen, haben diesen Anspruch. Asylberichtigte, also Personen deren Antrag bereits genehmigt wurde, können noch für 4 Monate ab der Asylgewährung die Grundversorgung beziehen. Wird ein/e AsylwerberIn wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung verurteilt, kann der Anspruch auf Grundversorgung eingeschränkt werden oder ganz erlöschen. Auf jeden Fall endet Jeder*in Anspruch aber mit dem Verlassen des Bundesgebietes.
Wieviel bekommt man in der Grundversorgung?
Auch die Höhe des Anspruches von Personen in der Grundversorgung ist in der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. Im März 2013 erfolgte eine Anpassung der darin bestimmten Höchstsätze.
Grundsätzlich gilt es zwischen zwei Arten der Unterbringung zu unterscheiden. Auf der einen Seite jene in einer organisierten Unterkunft. Für AsylwerberInnen in einer organisierten Unterkunft beträgt der Höchstsatz pro Tag € 19.-. Das Geld wird direkt an den Quartiergeber ausbezahlt. Jeder*in Asylwerber*In erhält zusätzlich ein Taschengeld von € 40.- im Monat.
Bei der individuellen Unterbringung in einem selbst organisierten Quartier müssen sich die AsylwerberInnen selbst um Unterkunft und Lebenserhaltung kümmern. Für Verpflegung steht einer erwachsenen Einzelperson maximal € 200.- im Monat zur Verfügung. Bei minderjährigen AsylwerberInnen sind es lediglich € 90.- monatlich, außer es handelt sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Für die Miete – das tatsächliche Bezahlen einer solchen muss nachgewiesen werden – kommen denAsylwerberInnen € 120 azu.-. Für Familien ab zwei Personen ist die Unterstützung für die Miete mit € 240.- gedeckelt.
Von diesem Geld sind sämtliche Aufwendungen, also Unterbringung, Verpflegung, Strom und alle anderen Kosten, zu begleichen. Eine fünfköpfige Familie mit drei minderjährigen Kindern muss demnach mit € 910.- monatlich das Auslangen finden. Einmal im Jahr werden noch EUR 200 pro Kind für Schulbedarf, € 150.- pro Person für Bekleidung, sowie eine Unterstützung für die zum Schulbesuch erforderlichen Fahrtkosten zur Verfügung gestellt. Deutschkurse mit einem maximalen Umfang von 200 Stunden werden mit € 3,67 pro Einheit gefördert.
Ein Vergleich mit österreichischen StaatsbürgerInnen in finanzieller Notlage
Die geringen finanziellen Beträge für AsylwerberInnen in Österreich sind weit davon entfernt ein Mindestmaß an vergleichbaren Lebensbedingungen mit der Bevölkerung in Österreich zu ermöglichen. Ein Vergleich mit den Sozialleistungen für österreichische Staatsbürger in finanzieller Notlage veranschaulicht dies.
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung in Österreich besteht aus zwei Teilen. Der Grundbetrag beläuft sich auf € 620,87. Hinzu kommen EUR 206,96 monatlich an Wohnkostenunterstützung. Zusammengerechnet ergibt das € 827,83. Zudem können je nach Bundesland höhere Beiträge sowie Ergänzungsleistungen ausgezahlt werden, wenn etwa die tatsächlichen Wohnkosten höher sind. Für Paare besteht ein Anspruch des 1,5-fachen, also € 1.241,74. Für jedes Kind kann zusätzlich ein Betrag von € 149,01 geltend gemacht werden.
Addiert man diese Beträge für eine fünfköpfige Familie, kommt man auf einen Betrag von EUR 1688,77. Einer österreichischen Familie ist es zudem noch möglich Familienbeihilfe zu beziehen. In unserem Beispiel handelt es sich um eine junge Familie, mit 3 Kindern zwischen 3 und 10 Jahren. Pro Kind steht ein Betrag in der Höhe € 117,30 zur Verfügung. Hinzu kommt noch der monatliche Zusatzbetrag von € 49,80 bei 3 Kindern. Gesamt sind das demnach zusätzliche € 401,70. Die Familie erhält somit monatlich € 2090,47 €.
Mindestsicherung als Existenzminimum
Die Mindestsicherung sichert die Bedürfnisse ab die in unserer Gesellschaft als notwendig erachtet werden um ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Das deutsche Bundesverfassungsgericht befand, dass die Leistungen für AsylwerberInnen, die ein Drittel unter dem sozialgesetzlich vorgeschriebenen Existenzminimum lagen, verfassungswidrig seien und somit erhöht werden müssten. Die Menschenwürde, so Bundesverfassungsgericht, sei migrationspolitische nicht zu relativieren.
Ein Vergleich zwischen den finanziellen Leistungen für AsylwerberInnen und dem Existenzminimum zeigt, die Leistungen für Erstere weniger als die Hälfte der Mindestsicherung ausmacht:
Asylsuchende/r
Da die konkrete Vollziehung in den Grundversorgungsgesetzen der Länder geregelt ist, können sich diese in einzelnen Punkten unterscheiden. Jedoch entsprechen die Leistungen in den anderen Bundesländern mehrheitlich den hier verwendeten Leistungen aus dem steiermärkischen Grundversorgungsgesetz.
Die Situation von Asylsuchenden am Arbeitsmarkt
Viele ÖsterreicherInnen haben Sorge, dass sich die angespannte Arbeitsmarksituation durch die Aufnahme von AsylwerberInnen weiter verschlechtern könnte. Hier gilt, gleich zu Beginn, zwischen AsylwerberInnen und Asylberechtigten zu unterscheiden. Letztere erhalten, sobald ihr Asylverfahren positiv abgeschlossene wurde, unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Dasselbe gilt für Personen, denen subsidiärer Schutz zugesprochen wird. Für alle Personen aber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen wurde, ist, verursacht durch die momentane rechtliche Lage, der Zugang zum Arbeitsmarkt quasi unmöglich. Aber wie sehen die Möglichkeiten von AsylwerberInnen aktiv am Arbeitsmarkt teilzunehmen, um nicht von staatlicher Unterstützung abhängig zu sein, genau aus? Grundsätzlich gliedern sich die Beschäftigungsmöglichkeiten für AsylwerberInnen in drei unterschiedliche Kategorien: unselbstständige Arbeit, selbstständige Arbeit und Lehrstellen.
Unselbstständige Arbeit
Für jede unselbstständige Arbeit ist eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz notwendig. Drei Monate nach Einbringung des Asylantrages kann das AMS kann eine Beschäftigungsbewilligung an AsylwerberInnen erteilen. Eine freie Stelle darf jedoch nur dann an eine AslywerberIn vergeben werden wenn kein Inländer oder ein bereits „verfügbarer Ausländer“ bereit und fähig sind diese anzutreten.
Verfügbarer Ausländer bedeutet hier, dass diese/r entweder Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung hat, EU- oder EWR-Bürger/in mit Arbeitsmarktzugang, Schweizer/in oder türkische/r Assoziationsarbeitnehmer/in oder Ausländer/in mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang ist. Erst wenn kein verfügbarer Ausländer gefunden wird, darf gesetzlich eine Beschäftigungsbewilligung an AsylwerberInnen vergeben werden.
Die Vergabe von Beschäftigungsbewilligungen ist jedoch seit 2004 durch den sogenannten „Bartenstein-Erlass“ zusätzlich eingeschränkt worden. Dieser beschränkt die unselbstständige Tätigkeit von AsylwerberInnen auf Saison- und Erntearbeiten. Zusätzlich können sie gemeinnützige Tätigkeiten, wie die Betreuung von Grünanlagen, für Bund, Land oder Gemeinde für wenige Euro Stundenlohn verrichten. Dabei unterliegen sie nicht dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, da sie kein Einkommen im Sinne des ASVG erhalten. Obwohl der Bartenstein-Erlass rechtlich umstritten ist, dessen Aufhebung bereits mehrmals parlamentarisch angeregt wurde und eine vom Arbeitsministerium in Auftrag gegebene Studie nur marginale Auswirkungen einer Lockerung des Arbeitsmarkzugangs für AslwerberInnen auf den österreichischen Arbeitsmarkt ausmacht, ist der Erlass immer noch in Kraft.
Selbstständige Tätigkeit
AsylwerberInnen können theoretisch nach drei Monaten ab Zulassung zum Asylverfahren einer unselbstständigen Tätigkeit nachgehen und unterliegen nicht dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Allerdings sind hier gewerberechtliche Vorschriften maßgebend. Die Gewerbeberechtigung stellt allerdings ein kaum zu überwindendes Hindernis dar. Da für das „freie Gewerbe“ (Zeitungsausträger, Reinigungskraft) kein besonderer Befähigungsnachweis erbracht werden muss sind hier die Jobchancen für AsylwerberInnen am höchsten. AyslwerberInnen sind von der Tätigkeit als "Neue Selbstständige" nicht ausgeschlossen, da letztere nicht der Gewerbeordnung unterliegen und somit kein Gewerbeschein notwendig ist. Allerdings fallen unter diese Kategorie nur wenige selbstständige Tätigkeiten, wie etwa JournalistIn, GutachterIn oder KünstlerIn.
Lehrstellen
Wegen des dualen Ausbildungssystems (Berufsschule und Betrieb) in Österreich, ist eine Beschäftigungsbewilligung auch für Lehrstellen notwendig. Im Juni 2012 wurde der Bartenstein-Erlass teilweise abgeändert. AsylwerberInnen unter 25 Jahren können eine Beschäftigungsbewilligung für einen Lehrberuf erhalten wenn in diesem Lehrberuf ein nachgewiesener Lehrlingsmangel besteht.
Folgen restriktiver Arbeitsmarktpolitik
Die Folgen dieser restriktiven Arbeitsmarktpolitik sind vielfältig. Da sich viele Asylverfahren oft über Jahre hinziehen sind viele AsylwerberInnen zur Untätigkeit gezwungen. Beruflich können AsylwerberInnen somit Veränderungen und Innovationen in ihrer Branche nicht verfolgen und ihre Integration in den Arbeitsmarkt wird exponentiell schwieriger. Gleichzeitig können sie sich nicht selbst versorgen und müssen von der Unterstützung durch den Staat leben. Kosten, die durch eine Arbeitsmarktliberalisierung zumindest teilweise gesenkt werden könnten.
Neben den formalen Beschränkungen des Arbeitsmarktzuganges stellen die Nichtanerkennung von beruflichen Ausbildungen und Qualifikationen, sowie ein fehlendes Angebot an Sprachkursen, strukturelle Hindernisse in der Arbeitsmarktintegration von AsylwerberInnen dar.

Von ★ Ronald Johannes deClaire Schwab(60+)
Grund: 🧮 .🧰. bodhie.eu 🗜 🪜 🪛 🔧 🛠 ⚒ 🔨 🪚 🪓 In Arbeit 🚏 Finde die Fehler!?
ZB.: ● Lebenslauf SuperVisor Gastronomie ★ Ronald Johannes deClaire Schwab™ Bodhie™
https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,8.0.html
40 Jahre Arbeit; drei Kinder und Miete € 903.- und Strom/Gas usw. selber bezahlen.
Als Österreicher erhält ich von AMS € ca. 31.- im Monat täglich zusätzlich nix.
60+ Unvermittelbar! Keine Mindestsicherung usw. und die Politiker wollen die Arbeitslosenunterstützung (Stütze) kürzen!?
Monatlich € 930.-. sonst nix.
Zitat
In einem Akt unvergleichlicher Dringlichkeit und mit einem Hauch erschütternder Entschlossenheit hat das Schicksal eine Wende genommen, die die Grundfesten der Existenz von Asylwerbern und Asylwerberinnen erschüttern wird. Ab dem 1. Juni 2024 wird eine düstere Realität die Szene beherrschen: Bargeld wird zu einem fernen Traum, der in den Winden der Vergangenheit verweht. Stattdessen sollen nur noch Sachleistungen gewährt werden, eine harte und unerbittliche Maßnahme, die die Hilfesuchenden vor eine noch größere Herausforderung stellt.
Doch das ist noch nicht das Schlimmste. Denn diese Änderung trifft vor allem jene, die ohnehin schon am Rand der Gesellschaft stehen: diejenigen, die trotz jahrelanger Bemühungen immer noch mit den grundlegendsten Fähigkeiten, wie Lesen und Schreiben, zu kämpfen haben. Für sie bedeutet der Verlust des Bargeldes nicht nur eine Umstellung, sondern eine nahezu unüberwindbare Hürde.
Die Deutschkurse, die sie so lange besucht haben, werden plötzlich nutzlos, da der Wille, diese Fähigkeiten zu erlernen, fehlt und die Fähigkeit, sie zu erlangen, verschlossen bleibt. Ein Teufelskreis der Hilflosigkeit und der Verzweiflung droht, ihre Zukunft zu erdrücken, während die Gesellschaft sie mit verständnislosem Blick betrachtet.
Eine düstere Zeit liegt vor ihnen, in der diejenigen, die am meisten Hilfe benötigen, am stärksten unter den Schwierigkeiten leiden werden. Und in dieser finsteren Kulisse wird die Frage nach Mitgefühl und Gerechtigkeit lauter denn je hallen. Wird die Welt diejenigen vergessen, die keine Stimme haben? Wird die Gesellschaft diejenigen im Stich lassen, die keine Hoffnung mehr haben? Die Uhr tickt unaufhaltsam, und die Antworten bleiben im Dunkeln verborgen.
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Viel Glück, Asylwerber und fast keine Asylwerberinnen.

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Das Leben in Deutschland kann so toll sein 🤗 für Zuwanderer*innen!
Ein Nigerianer mit deutschem Pass hat in Deutschland die Vaterschaft für 24 Kinder anerkannt, was ihm und 94 Angehörigen Bleiberecht verschafft.
Jährliche Kosten für den deutschen Steuerzahler: mehr als 1,5 Mio. € jährlich.
Die deutschen Behörden überwiesen allein dem „mittellosen Mann“ zuletzt 22.500 € monatlich.
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Rechnung:
94 Angehörigen
Jeder Asylwerber und fast keine Asylwerberinnen erhalten ein Taschengeld von € 40 täglich =  Monatlich € 1.200.-.
Zusätzlich Essen, Kleidung, Unterkunft, Tabletten (?), Handy usw. gratis!!!
Macht jahrelang Deutschkurse, will nicht & kann nicht und ist Fachkraft, der nicht lesen und schreiben kann.
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24 Kinder - Kinderbeihilfe
Alter des Kindes   Betrag pro Monat
ab Geburt   132,30 Euro
ab 3 Jahren   141,50 Euro
ab 10 Jahren   164,20 Euro
ab 19 Jahren   191,60 Euro
Der Fall Jonathan A. – Missbrauch des deutschen Sozialsystems
Jonathan A., ein Nigerianer mit deutschem Pass, ist in den Schlagzeilen, da er die Vaterschaft für 24 Kinder anerkannt hat, was ihm und 94 Angehörigen Bleiberecht in Deutschland verschafft. Dies ermöglicht ihm, Sozialleistungen in beträchtlicher Höhe zu erhalten, die vom deutschen Staat finanziert werden. Doch während er in den sozialen Medien sein luxuriöses Leben präsentiert, mit Cabrio-Fahrten und teuren Autos, übernimmt der deutsche Steuerzahler die Kosten für seine Kinder und ihre Mütter.
Die deutsche Regierung steht vor einem ernsten Problem, da sie nicht nur die Kosten für Jonathans Lebensstil, sondern auch für den Missbrauch des Sozialsystems tragen muss. Jonathan nutzt geschickt eine Gesetzeslücke aus, indem er die Vaterschaft für eine Vielzahl von Kindern anerkennt, von denen viele wahrscheinlich nicht seine eigenen sind. Dies ermöglicht ihm und seinen Angehörigen nicht nur den Aufenthalt in Deutschland, sondern auch den Zugang zu Sozialleistungen, die den deutschen Steuerzahler jedes Jahr Millionen kosten.
Die Fälle von Scheinvaterschaften wie dieser enthüllen ein tiefgreifendes Problem im deutschen Sozialsystem, das dringend angegangen werden muss. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die mangelnde Überprüfung ermöglichen diesen Missbrauch, während die Behörden oft machtlos sind, um dagegen vorzugehen. Die geplante Reform der Bundesregierung zur Anpassung des geltenden Rechts zur Vaterschaftsanerkennung ist ein erster Schritt, um zukünftigen Betrug zu verhindern, aber es bleibt abzuwarten, wie effektiv diese Maßnahmen sein werden.
Der Fall Jonathan A. zeigt deutlich, wie Lücken im System ausgenutzt werden können und unterstreicht die Notwendigkeit strengerer gesetzlicher Regelungen und effektiverer Kontrollmechanismen. Während Jonathan sein Luxusleben genießt, sind es die deutschen Steuerzahler, die die Kosten tragen. Es wird deutlich, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um solchen Missbrauch zu verhindern und die Integrität des deutschen Sozialsystems zu schützen.
Die jährlichen Kosten für den deutschen Steuerzahler belaufen sich auf mehr als 1,5 Millionen Euro allein für Jonathan A. und seine Familie. Die Tatsache, dass ihm monatlich 22.500 Euro überwiesen werden, verdeutlicht die dringende Notwendigkeit, diesen Missbrauch zu stoppen und sicherzustellen, dass Sozialleistungen gerecht und rechtmäßig verteilt werden.
Insgesamt zeigt der Fall Jonathan A., wie wichtig es ist, die Integrität des deutschen Sozialsystems zu wahren und sicherzustellen, dass es denjenigen zugute kommt, die es wirklich benötigen, anstatt von Einzelpersonen missbraucht zu werden, die es für persönlichen Gewinn ausnutzen.

Sozialbetrug durch Gesetzeslücke Das Geschäftsmodell der Scheinväter
Eine Gesetzeslücke sorgt für tausendfachen Missbrauch: Männer erkennen Vaterschaften für ausländische Kinder an, die nicht ihre sind. Dafür bekommen die Kinder und ihre Mütter Aufenthaltstitel und Sozialleistungen.
Jonathan A. posiert mit einem Luxusfuhrpark aus deutschen Autos in Nigeria und wirft mit Geldscheinen um sich. Er nennt sich dort: "Mr. Cash Money". Den Behörden in Dortmund, wo er gemeldet ist, gilt er hingegen als mittellos.
Für die 24 Kinder verschiedenster Frauen vor allem aus afrikanischen Ländern, die er anerkannt hat, kommt nach Informationen von ARD-Kontraste und rbb24-Recherche der deutsche Staat auf. Die meisten Mütter stammen aus Nigeria, dem Herkunftsland von Jonathan A. Weil er Deutscher ist, haben die anerkannten Kinder, deren Mütter und weitere Angehörige über den Familiennachzug automatisch ein Bleiberecht in Deutschland. Bislang sind es 94 Personen.
Scheinvaterschaft durch Lücke im Gesetz
Die Geschichte von Jonathan A. gilt als beispielhaft für den Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung, der durch eine Lücke im Gesetz leicht möglich ist. Fachleute gehen von zehntausenden Fällen in den vergangenen Jahren aus, die Datenlage ist spärlich. Den Ausländerbehörden werden nur konkrete Verdachtsfälle der beurkundenden Stellen gemeldet, also von Standesämtern, Jugendämtern und Konsularbeamten in den Botschaften. Weil es in Deutschland aus Datenschutzgründen kein zentrales Personenstandsregister gibt, können diese vor einer Vaterschaftsanerkennung gar nicht einsehen, wie viele Kinder ein Antragsteller bereits anerkannt hat. Das können nur die Ausländerbehörden. Und die meisten Vaterschaften werden durch Notare beurkundet.
Ausländerbehörde in Stuttgart
Überlastete Ausländerbehörden Bis zu 15 Stunden Warten für einen Termin
In ganz Deutschland sind Ausländerbehörden an der Grenze des Leistbaren. mehr
Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung nicht strafbar
Axel Boshamer von der oberen Ausländerbehörde der Bezirksregierung Arnsberg geht von einer hohen Dunkelziffer aus. In Nordrhein-Westfalen häufen sich laut Boshamer die Verdachtsfälle zu Kindern von Müttern aus westafrikanischen Staaten sowie aus Ländern des Westbalkans. Im Fall von Jonathan A. geht er von "systematischem Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung" aus.
"Bei Scheinvaterschaften geht es darum, dass Menschen, die eigentlich keine Bleibeperspektive haben, in Deutschland bleiben können. Dafür sind diese Menschen bereit, Geld zu bezahlen, meistens an denjenigen, der die Schein-Vaterschaft übernimmt." Der Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung ist nicht strafbar.
Anklagen sind selten
Den Behörden gelingt es nur selten, ein kriminelles Geschäftsmodell dahinter aufzudecken. Aktuell erhebt die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage "wegen Einschleusungen mittels Scheinehen und Vaterschaftsanerkennungen" gegen eine zehnköpfige Bande vietnamesisch-stämmiger Personen. Diese sollen Vaterschaftsanerkennungen für mindestens 20 Kinder für Mütter aus Vietnam vermittelt haben, um diesen einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu verschaffen. Dafür haben sie deutschen "Vätern" aus dem Obdachlosenmilieu ein Handgeld zwischen 500 und 1.500 Euro gezahlt und von den Müttern aus Vietnam bis zu 35.000 Euro kassiert, so der ermittelnde Staatsanwalt Frank Pohle.
Der Staatsanwalt sieht darin ein "Phänomen im Milieu der vietnamesischen Staatsangehörigen beziehungsweise der vietnamesisch-stämmigen deutschen Staatsangehörigen" in Berlin mit seiner großen vietnamesischen Community. Es sei häufig so, dass die vietnamesischen Frauen gezielt nach Berlin kämen, "um hier ihr Aufenthaltsrecht zu legalisieren, um dann in andere Bundesländer zu verziehen".
Anerkennung lässt sich nicht mehr aufheben
In Nordrhein-Westfalen gehen die Behörden davon aus, dass die meisten Personen, die ein dauerhaftes Bleiberecht im Zuge einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung erlangt haben, dauerhaft soziale Transferleistungen beziehen. Deshalb hatte sich etwa das kommunale Jobcenter der Stadt Wuppertal mit einer entsprechenden Warnanzeige an das Landesinnenministerium gewandt. Diese Warnanzeige liegt ARD-Kontraste vor.
Bereits im vergangenen Jahr sollte die Bundesregierung auf Bitte der Innenminister der Länder einen Gesetzentwurf zur Anpassung des geltenden Rechts zur Vaterschaftsanerkennung vorlegen. Seit Jahren drängen sie zusammen mit den Justizministern der Länder darauf, den Missbrauch präventiv zu verhindern. Denn wenn einmal eine Beurkundung stattgefunden hat, bleibt sie in jedem Fall wirksam. Ist ein Kind erst mal von einem deutschen Vater anerkannt, lässt sich diese nicht mehr aufheben.
Migranten stehen an Bord eines Fischerbootes.
Illegale Migration Das lukrative Geschäft mit der Flucht nach Europa
Teils mehrere Tausend Euro zahlen viele Menschen an Schleuser, um nach Europa zu kommen. mehr
Kaum Prüfungen durch Behörden
Harald Dörig, langjähriger ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht auf dem Gebiet des Ausländerrechts, erkennt in der Gesetzeslücke eine "unzureichende Regelung" wie sie "selten vorkomme". Selbst wenn der Vater gar nicht behaupten würde, dass er in einem Verhältnis zu der Frau stünde, könne er eine Vaterschaft anerkennen. "Auch das ist ein Grund, dass wir hier irgendwelche Voraussetzungen einbauen müssen, zum Beispiel eine familiäre soziale Beziehung", sagt Dörig. Diese würde aber momentan durch die beurkundenden Stellen überhaupt nicht geprüft.
Die NRW-Landesregierung hatte 2017 einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem sie später im Bundesrat gescheitert war. Darin ging es unter anderem um eine verpflichtende Kontrolle durch die Ausländerbehörden in solchen Fällen, in denen durch die Beurkundung einer Vaterschaft das Aufenthaltsrecht der Mütter legalisiert wird.
Kosten bundesweit bei mehr als 150 Millionen Euro
Das Bundesinnenministerium bezifferte 2017 "die Anzahl der Missbrauchsfälle auf eine mittlere vierstellige Zahl", wie aus einer internen Auswertung der "Sicherheitskooperation Ruhr" hervor geht, die ARD-Kontraste vorliegt. Der Behördenzusammenschluss beziffert die "jährliche bundesweite Belastung des Steuerzahlers" auf über 150 Millionen Euro. Aktuellere Zahlen liegen nicht vor.
Mit Blick auf den Einzelfall von Jonathan A. haben die Autoren dieses Berichts hochgerechnet, "dass alleine dieser Mann Kosten für die Sozialkassen von deutlich mehr als 1,5 Millionen Euro im Jahr verursacht", so Mitautor Andreas Keppke. Sein Team wertete anhand einzelner Fälle von mutmaßlichem Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen den Schaden aus, der dadurch den Steuerzahlern entsteht.
Grenzkontrollen zur Schweiz Viele Kontrollen, wenig Wirkung
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Gesetzliche Regelungen stehen aus
Im Zuge polizeilicher Ermittlungen fiel auf, dass Jonathan A. in einem Monat staatliche Leistungen in Höhe von über 22.500 Euro durch die zuständige Familienkasse bezog. Wie viel er insgesamt aus staatlichen Kassen erhielt, konnte der Behördenzusammenschluss in Essen bislang nicht mitteilen - aus Datenschutzgründen.
Das Bundesjustizministerium teilte in dieser Woche auf Anfrage von ARD-Kontraste mit, dass ein Gesetzentwurf zeitnah vorgelegt werden soll. Einen genauen Termin nannte das Ministerium nicht. Unterdessen hat Jonathan A., der angeblich mittellose Vater von 24 Kindern, bereits zwei weitere Vaterschaftsanerkennungen beantragt.

Referat: Ungerechtigkeit im Sozialsystem - Ein Vergleich zwischen hart arbeitenden Bürgern und Asylwerbern
Einleitung:
In vielen Ländern, darunter Deutschland und Österreich, offenbart sich eine Diskrepanz im Sozialsystem, die zu Ungerechtigkeiten führt. Während hart arbeitende Bürger oft mit finanziellen Herausforderungen zu kämpfen haben, erhalten Asylwerber großzügige Unterstützung vom Staat. Dieser Missstand wirft Fragen nach Fairness und Gleichberechtigung auf und erfordert eine nähere Betrachtung.
    Die Situation der Asylwerber:
        Asylwerber erhalten in Ländern wie Deutschland und Österreich finanzielle Zuwendungen von bis zu 40 Euro täglich, was sich auf 1.200 Euro im Monat summiert.
        Zusätzlich zu finanzieller Unterstützung erhalten sie kostenlose Verpflegung, Unterkunft, Kleidung, medizinische Versorgung und sogar Mobiltelefone.
        Dies führt zu einem Lebensstandard, der von vielen hart arbeitenden Bürgern nicht erreicht wird.
    Das Schicksal hart arbeitender Bürger:
        Menschen wie Ronald Johannes deClaire Schwab™, ein Veteran in der Gastronomie mit 40 Jahren harter Arbeit, stehen im starken Kontrast zu den Asylwerbern.
        Trotz jahrelanger Arbeit erhalten sie nur einen Bruchteil dessen, was Asylwerber bekommen, oft nicht genug, um ihre grundlegenden Bedürfnisse zu decken.
        Die Situation wird durch den Mangel an Unterstützung für ältere Arbeitnehmer, wie Ronald Johannes deClaire Schwab™, verschärft, die oft als unvermittelbar gelten und keine staatliche Hilfe erhalten.
    Die Forderung nach Gerechtigkeit:
        Diese Ungleichheit im Sozialsystem wirft ethische Fragen auf und erfordert eine Überprüfung der Verteilung von Ressourcen und Unterstützung.
        Die Politik muss sich der dringenden Notwendigkeit bewusst werden, die Situation gerechter zu gestalten und sicherzustellen, dass hart arbeitende Bürger angemessen unterstützt werden.
        Es bedarf einer ausgewogenen Lösung, die sowohl die Bedürfnisse derjenigen berücksichtigt, die Schutz suchen, als auch derjenigen, die ihr Leben lang zum Wohl der Gesellschaft beigetragen haben.

Die Ungerechtigkeit im Sozialsystem, wie sie sich insbesondere in der Diskrepanz zwischen den Leistungen für Asylwerber und den Realitäten hart arbeitender Bürger*innen zeigt, ist eine Herausforderung, der sich die Politik und Gesellschaft stellen muss. Es ist an der Zeit, die Grundprinzipien von Fairness und Gleichberechtigung wieder in den Mittelpunkt der Sozialpolitik zu rücken und sicherzustellen, dass niemand aufgrund seiner Herkunft oder seines Status benachteiligt wird.
 🇦🇹 Vor allem die Österreicher 🇦🇹 und Österreicher*innen 🇦🇹 die Jahrzehnte gearbeitet haben für 🇦🇹 Österreich/Austria 🇦🇹 !
« Letzte Änderung: 01. März 2024, 14:28:56 von ★ Ronald Johannes deClaire Schwab »

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Achten Sie beim Studieren dieses eBuch sehr, sehr sorgfältig darauf, dass Sie niemals über ein Wort hinweggehen, das Sie nicht vollständig verstehen. Der einzige Grund warum jemand ein Studium aufgibt verwirrt oder lernunfähig wird liegt darin dass er über ein nicht verstandenes Wort oder eine nicht verstandene Redewendung hinweggegangen ist. Wenn der Stoff verwirrend wird oder Sie ihn anscheinend nicht begreifen können wird es kurz davor ein Wort geben das Sie nicht verstanden haben. Gehen Sie nicht weiter sondern gehen Sie VOR den Punkt zurück wo Sie in Schwierigkeiten gerieten finden Sie das missverstandene Wort und sehen Sie zu, dass Sie seine Definition bekommen. Am Ende des eBuches finden Sie ein Verzeichnis der Ausdrücke, die Ihnen vielleicht nicht vertraut sind, mit den Definitionen, die im Rahmen dieses eBuches zutreffen. Die Fachausdrücke der Wissenschaft sind außerdem bei ihrem ersten Auftreten im Text jeweils durch Kursivschrift hervorgehoben und entweder in einer Klammer, im Kontext oder in einer Fußnote erklärt.
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