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📇 Die Vergangenheit ★ 1962 📝 Dato ... .. . => 📦 Vergangenheit ● => Thema gestartet von: ★ Ronald Johannes deClaire Schwab am 11. Juni 2023, 13:01:22

Titel: 🏬 WG Ï Clementinium ➦ 1150 Wien UBahnstation ➦ ÏÏ Zimmer frei! ÏÏÏ.
Beitrag von: ★ Ronald Johannes deClaire Schwab am 11. Juni 2023, 13:01:22
🏬 WG Clementinium ➦ 1150 Wien  ➦ 📘 📙 📗 ➦WG Zimmer in der Nähe der U-Bahnstation Gumpendorferstrasse
Beschreibung:
Ein geräumiges, sonniges Zimmer steht zur Verfügung und bietet etwa 26 m2 Wohnfläche (Fischerboden). Dieses Zimmer ist ausgestattet mit einem Futon-Bett (140x200), einem Sofa, einem Esstisch, einem Kühlschrank, einem Regal, TV&DVD Player und einem Kleiderschrank.
Miete: € 480.- inkl. Gas & Strom
    Kaution: € 480.-
    Schlüsselkaution: € 220.-
📩 office@bodhie.eu
Zitat
Wenn Sie Untermieter sein wollen sind die Kosten für das WG Zimmer: € 960.- inkl. Strom und Gas ohne Mithilfe in der WG.

Und ein Kabinett-Zimmer steht zur Verfügung mit etwa 10 m2 Wohnfläche (Fischerboden).
Dieses Zimmer ist möbliert mit einem Bett (120x200), einem Esstisch, einem Regal und einem Kleiderschrank im Vorzimmer.
Miete: € 280.- inkl. Gas & Strom
    Kaution: € 280.-
    Schlüsselkaution: € 220.-
📩 office@bodhie.eu

Die Zimmer befindet sich in einer großzügigen Altbau-Künstler-Wohngemeinschaft mit insgesamt 127 m2 Wohnfläche. Das gemeinsame Wohnzimmer, die Küche und das Badezimmer (mit Waschmaschine) werden gemeinschaftlich genutzt und regelmäßig gereinigt.
Zitat
Wenn Sie Untermieter sein wollen sind die Kosten für das WG Kabinett Zimmer: € 560.- inkl. Strom und Gas ohne Mithilfe in der WG.


Wichtig: Dies ist keine herkömmliche Mietvereinbarung oder Untermietzimmer, sondern eine Wohnrechtsvereinbarung auf Betriebskostenbasis. Daher ist die Wohngemeinschaftsbeitrag sehr günstig, erfordert jedoch aktive Mitarbeit bei der Reinigung und Pflege des gemeinsamen Wohnraums. Die Mitarbeit in der WG ist verpflichtend.
Hinweis: Bewerber ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung, Deutschkenntnisse und Lebenslauf werden nicht berücksichtigt.
Hier finden Sie die Wohnrechtsvereinbarung:
https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Nach_Oesterreich/Einreise_und_Aufenthalt/Wohnrechtsvereinbarung_dt.pdf (https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Nach_Oesterreich/Einreise_und_Aufenthalt/Wohnrechtsvereinbarung_dt.pdf)

🏬 Bei effektiver Mithilfe (insbesondere bei der Reinigung von Bad und Küche) gibt es eine reduzierte Miete in der Wohngemeinschaft! 🏬
Für weitere Informationen und zur Vereinbarung eines Vorstellungsgesprächs kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Teil unserer lebendigen, ruhgen Wohngemeinschaft zu werden! 📩 office@bodhie.eu

Das Angebot ist in einer guten Lage in Wien, da es in der Nähe der U-Bahnstation Gumpendorferstrasse liegt, was die Mobilität in der Stadt erleichtern würde.
    Das geräumige Zimmer mit 26 m2 Wohnfläche und den bereitgestellten Möbeln (Futon-Bett, Esstisch, Kühlschrank, Regal, TV&DVD Player und Kleiderschrank) klingt sehr komfortabel und praktisch.
    Die Tatsache, dass es sich um eine großzügige Altbau-Künstler-Wohngemeinschaft mit insgesamt 127 m2 Wohnfläche handelt, deutet darauf hin, dass es viel Platz für gemeinschaftliche Aktivitäten gibt.
    Die Miete von 480 Euro, die Gas und Strom einschließt, erscheint vernünftig für ein Zimmer dieser Größe in Wien. Die Kaution und Schlüsselkaution sind ebenfalls üblich.
    Die Information über die Bewohner der WG, einschließlich ihrer Berufe, bietet einen Einblick in die WG-Dynamik.
    Die Tatsache, dass es sich um eine Wohnrechtsvereinbarung auf Betriebskostenbasis handelt und aktive Mitarbeit bei der Reinigung und Pflege des gemeinsamen Wohnraums erforderlich ist, ist wichtig zu beachten. Dies könnte für einige Menschen attraktiv sein, die gerne Teil einer engagierten WG-Gemeinschaft sind, während es für andere möglicherweise weniger geeignet ist.
    Die Anforderungen an Bewerber bezüglich Aufenthaltsgenehmigung, Deutschkenntnissen und Lebenslauf sind wichtige Informationen für potenzielle Interessenten.
    Der Hinweis auf ein Vorstellungsgespräch und die Bereitstellung einer Wohnrechtsvereinbarung sind professionelle und transparente Schritte seitens des Vermieters.
    Das Angebot einer reduzierten Miete in der Wohngemeinschaft im Austausch gegen aktive Mithilfe bei der Reinigung von Bad und Küche könnte für einige Menschen attraktiv sein, da dies die monatlichen Kosten senken würde.
Insgesamt scheint das Angebot interessant zu sein, insbesondere für diejenigen, die an einer aktiven WG-Beteiligung und einer lebendigen Gemeinschaft interessiert sind. Es wäre ratsam, sich per E-Mail zu bewerben und weitere Informationen über das Zimmer und die WG zu erhalten.

Das  Kabinett-Zimmer mit etwa 10 m2 Wohnfläche und den bereitgestellten Möbeln (Bett, Esstisch, Regal und Kleiderschrank im Vorzimmer) könnte für einige Interessenten eine kostengünstige Option sein. Hier sind einige Gedanken dazu:
    Mit einer Wohnfläche von ca. 10 m2 ist dieses Zimmer eher klein, aber es könnte für jemanden geeignet sein, der nicht viel Platz benötigt und ein Budgetzimmer sucht.
    Die Miete von 280 Euro, die Gas und Strom einschließt, ist definitiv erschwinglich, insbesondere für die Lage in Wien.
    Die Kaution und Schlüsselkaution sind ebenfalls auf einem vernünftigen Niveau.
    Die Tatsache, dass es bereits möbliert ist, macht den Einzug bequemer und reduziert den Aufwand für die Einrichtung des Zimmers.
    Es ist wichtig zu beachten, dass es sich immer noch um eine Wohnrechtsvereinbarung auf Betriebskostenbasis handelt, was bedeutet, dass die aktive Mitarbeit bei der Reinigung und Pflege des gemeinsamen Wohnraums erforderlich ist.
    Die Informationen über das Hauptzimmer und die Mitbewohner der WG gelten auch für dieses Kabinett-Zimmer.
Insgesamt bietet das Kabinett-Zimmer eine kostengünstige Option für Einzelpersonen, die nach einem einfachen, bereits möblierten Zimmer suchen und bereit sind, sich in die WG-Gemeinschaft einzubringen. Die Bereitstellung der Kaution und der Schlüsselkaution ist wichtig, um das Zimmer zu sichern. Interessierte sollten sich per E-Mail bewerben und weitere Details erfragen.  📩 office@bodhie.eu
Mithilfe bei Deutsch lernen, Meldezettel und Jobsuche wird auch geboten!

Was ist der Unterschied zwischen einen Wohngemeinschaftszimmer und einem Untermietzimmer?
Eine Wohngemeinschaft (WG) und eine Untermiete sind zwei verschiedene Arten von Wohnarrangements, und die Begriffe beziehen sich auf unterschiedliche Konzepte.
    Wohngemeinschaftszimmer (WG-Zimmer):
        In einer Wohngemeinschaft teilen sich mehrere Personen eine Wohnung oder ein Haus. Jeder Bewohner hat normalerweise sein eigenes Zimmer, während Küche, Badezimmer und gegebenenfalls Wohnzimmer gemeinschaftlich genutzt werden.
        Die Miete und die Nebenkosten werden in der Regel auf die Bewohner aufgeteilt. Jeder Bewohner zahlt seinen Anteil am Mietpreis und an den Nebenkosten, was oft eine kostengünstigere Option sein kann als das Anmieten einer gesamten Wohnung.
        WG-Zimmer sind oft in größeren Städten und unter jungen Erwachsenen beliebt, die die Kosten teilen und sozial miteinander interagieren möchten.
    Untermietzimmer:
        Untermiete bezieht sich auf die Vermietung eines Zimmers oder einer Wohnung von einem Hauptmieter an einen Untermieter. Der Hauptmieter bleibt der Vertragspartner des Vermieters.
        Der Untermieter hat keinen direkten Vertrag mit dem Vermieter, sondern schließt einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter ab. Der Hauptmieter bleibt für die Zahlung der Miete und die Einhaltung der Mietbedingungen gegenüber dem Vermieter verantwortlich.
        Die Untermiete kann befristet oder unbefristet sein, je nach den Vereinbarungen zwischen Hauptmieter und Untermieter.
In beiden Fällen teilen sich die Bewohner normalerweise den Raum mit anderen, aber der Hauptunterschied liegt in der Organisationsstruktur und den rechtlichen Vereinbarungen. In einer WG haben alle Bewohner oft den gleichen Status als Hauptmieter, während in einer Untermiete der Hauptmieter die primäre Verantwortung für die Wohnung hat.

Die Preisunterschiede zwischen einem WG-Zimmer und einem Untermietzimmer können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Lage, der Größe des Zimmers, der Ausstattung der Wohnung, den Nebenkosten und anderen vertraglichen Vereinbarungen. Hier sind einige allgemeine Überlegungen:
Wohngemeinschaftszimmer (WG-Zimmer):
    Kostenaufteilung: In einer WG werden die Miete und die Nebenkosten in der Regel auf die Bewohner aufgeteilt. Jeder zahlt einen Anteil, der oft günstiger ist als die Miete für eine vergleichbare Einzelwohnung.
    Gemeinschaftseinrichtungen: Da Küche, Badezimmer und möglicherweise Wohnzimmer gemeinschaftlich genutzt werden, können die Kosten für diese gemeinsamen Bereiche ebenfalls auf die Bewohner aufgeteilt werden.
Untermietzimmer:
    Abhängigkeit vom Hauptmieter: Da der Untermieter direkt mit dem Hauptmieter einen Vertrag abschließt, hängen die Kosten stark von den Vereinbarungen zwischen diesen beiden Parteien ab. Der Hauptmieter kann den Mietpreis festlegen, der möglicherweise nicht unbedingt günstiger ist als der reguläre Mietpreis.
Allgemeine Faktoren:
    Lage: Die Mietpreise variieren erheblich je nach Stadt, Stadtteil und Wohngegend. In teuren städtischen Gebieten wird sowohl für WG-Zimmer als auch für Untermietzimmer tendenziell mehr verlangt.
    Ausstattung und Zustand: Der Zustand der Wohnung, die Ausstattung und eventuelle Extras (wie WLAN, Möbel, Reinigungsdienste) können die Kosten beeinflussen.
    Inkludierte Nebenkosten: In einigen Fällen können Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung und Internet in den Mietpreis einbezogen sein, während in anderen Fällen zusätzliche Kosten anfallen können.
Info: Der gesetzliche Miet-m2-Preis in Wien/Altbau ist €17,61 (kalt) exklusive Strom/Gas/Wasser, Benützung der Waschmaschine, Küche & Utensillien, Bad, Wohnzimmer, Wartungen usw. netto!

Eine gute Alternative zur eigenen Wohnung: die WohnGemeinschaft
Vor allem wenn du frisch von deinen Eltern ausziehst, kann eine WG eine gute Sache sein. Allerdings solltest du dir genau überlegen, ob du dafür gemacht bist, und wie du dir deine WG vorstellst: Eine reine Zweck-WG oder eine mit vielen gemeinsamen Aktivitäten?
    Zu zweit oder mit mehreren zusammen?
    Gemischt oder nur Männer/Frauen?
    Ruhig und gemütlich oder turbulent?
    Immer ordentlich und sauber oder nur bei akutem Bedarf geputzt?
    TIPP
    Die richtigen MitbewohnerInnen machens aus! Ob du dich in einer WG wohlfühlst, hängt vor allem natürlich an deinen MitbewohnerInnen. Schau dir die Leute genau an, bevor du dich entscheidest. Ihr müsst das Gefühl haben, gut miteinander auskommen und die Macken des anderen ertragen zu können. 100%ig wird es nie passen. Aber mit ein bisschen Toleranz und Kompromissbereitschaft bei allen Beteiligten kann ein WG-Leben wirklich Spaß machen.
Inhalt
    Die Vorteile einer WG
    Die Nachteile einer WG
    Klare Regeln machen das WG-Leben leichter
    Gute Rechnung – gute WG!
    So könnt ihr eure Finanzen regeln
    Verschiedene Vertragsformen für WGs
    WG-Mietvertragsvariante 1: Alle Mitglieder als Hauptmieter
    WG-Mietvertragsvariante 2: Nur ein WG-Mitglied als Hauptmieter
    WG-Mietvertragsvariante 3: Hauptmietverträge über einzelne Zimmer mit Mitnutzungsrecht an Gemeinschaftsräumen

Die Vorteile einer WG
    Du zahlst in der Regel weniger – du hast mehr Geld für dich.
    Es ist immer etwas los und du erlebst viel.
    Es ist immer jemand da, mit dem du reden kannst.
    Es wird nie langweilig.
    Du bist nie allein.
Die Nachteile einer WG
    Das Empfinden von Sauberkeit und Ordnung kann sehr unterschiedlich sein.
    Das Bad ist zu den ungünstigsten Zeiten blockiert.
    Deine Sachen werden von allen benutzt.
    Es kann schwer sein, sich abzugrenzen und sich Freiräume zu schaffen.
    Du bist nie allein.

Klare Regeln machen das WG-Leben leichter
Egal ob du mit Freunden zusammenziehst, oder ob ihr euch erst in der WG so richtig kennenlernt: Je klarer ihr euren Alltag regelt, umso stressfreier ist das Zusammenleben. Typische WG-Regeln befassen sich z. B. mit dem Putzen, Rauchen, Einkaufen, mit Besuchen und Übernachtungen, der Lautstärke, Rücksicht aufeinander, dem Umgang mit Konflikten – und ganz wichtig: den Finanzen.
Gute Rechnung – gute WG!
Die Miete ist für jeden ein großer Posten im monatlichen Budget. Deshalb sollte klar, gerecht und zuverlässig geregelt sein, wer wie viel bezahlt. Je nachdem, in welcher Vertragsform die WG besteht (siehe sogleich die WG-Mietvertragsvarianten), solltet ihr entweder ein gemeinsames Konto für die Fixkosten einrichten oder – wenn nur ein WG-Mitglied Hauptmieter ist, mit den anderen als seinen Untermietern – eure Fixkostenanteile per Dauerauftrag auf das Konto des Hauptmieters überweisen, über das die Mietzahlungen laufen.
Auch über die alltäglichen Anschaffungen, die alle gemeinsam verbrauchen, z. B. Toilettenpapier und Putzmittel, solltet ihr eine Übereinkunft treffen. Das kann man in allen WG-Mietvertragsvarianten gleich regeln.
So könnt ihr eure Finanzen regeln
Ein gemeinsames Konto, auf das jeder monatlich eine feste Summe überweist. Davon werden die Fixkosten wie Miete, Strom, Gas, Haushaltsversicherung, Internet usw. bezahlt. Eine Haushaltskasse, in die jeder regelmäßig eine feste Summe einzahlt – entweder anteilig oder alle die gleiche. Davon bezahlt ihr die alltäglichen Verbrauchsartikel und Lebensmittel, die von allen benutzt werden. Klare Abmachungen bei gemeinsamen größeren Anschaffungen, z. B. Möbeln oder Küchengeräte: Wie geht ihr damit um, wenn sich die WG auflöst? Wer darf die Gegenstände behalten? Muss er den anderen dafür eine Ablöse zahlen?
Verschiedene Vertragsformen für WGs
Der Vermieter sollte der Nutzung der Wohnung als WG zustimmen. Er entscheidet auch, wie er den Mietvertrag abschließen will: ob mit allen MitbewohnerInnen als gleichberechtige HauptmieterInnen zusammen oder mit einem einzigen Hauptmieter, der mit den anderen WG-Bewohnern Untermietverträge schließen muss.
WG-Mietvertragsvariante 1: Alle Mitglieder als Hauptmieter
Ein Mietvertrag mit allen MitbewohnerInnen als HauptmieterInnen wird von jedem WG-Mitglied unterschrieben. Damit werden alle zu MitmieterInnen und sind gleichberechtigt. Sollte allerdings die Miete einmal nicht bezahlt werden, hat der Vermieter das Recht, sich einen einzigen Mitmieter herauszupicken und vom ihm die ganze offene Summe einzufordern. Ob und wie dieser Mitmieter das Geld dann wieder von den anderen MitbewohnernInnen bekommt, ist dem Vermieter egal.
Auszug und Wechsel einzelner WG-Mitglieder
Möchte einer aus eurer WG ausziehen und aus dem Mietvertrag aussteigen, müssen sowohl alle anderen MitbewohnerInnen als auch der Vermieter zustimmen. Denn ihr habt den Vertrag alle gemeinsam geschlossen. Da WGs aber meistens nicht ewig halten, ist es sinnvoll, schon im Mietvertrag festzuschreiben, dass bei einem Auszug eines Mitbewohners er seine Mitmietrechte an die verbleibenden WG-Mitglieder bzw. den neuen Mitbewohner abtreten kann. Davon sollte man natürlich dann im Fall des Falles den Vermieter verständigen, damit er über seine Vertragspartner informiert ist.
Wenn keine Abtretungsrechte im Mietvertrag vereinbart wurden, wird es schwierig. Denn die ausziehenden Personen stehen ja weiterhin im ursprünglichen Mietvertrag. Wird dieser ohne Änderung weitergeführt, wären sie nach wie vor für die Mietzahlung verantwortlich, auch wenn sie mittlerweile woanders wohnen. Damit der Ausziehende aus dem Vertrag austeigen kann (und auch für die Aufnahme einer anderen Person in den Mietvertrag), müssen alle Mietvertragspartner einer entsprechenden Änderung des Vertrages zustimmen – auch der Vermieter. Kann eine Vertragsänderung nicht erreicht werden, dann einigt euch wenigstens untereinander klar über die Folgen des Auszuges.
TIPP: Einigt euch untereinander! Weigert sich der Vermieter, einen neuen Mietvertrag abzuschließen, obwohl sich die Zusammensetzung eurer WG ändert, solltet ihr eure gegenseitigen Ansprüche zumindest untereinander klären. Am besten schriftlich.
Auflösung der WG
Weil ihr den Mietvertrag alle gemeinsam abgeschlossen habt und gleichberechtigt seid, könnt ihr das Mietverhältnis auch nur gemeinsam kündigen. Rein theoretisch hätte nämlich jeder von euch das gleiche Recht, alleine in der Wohnung zu bleiben – was natürlich praktisch nicht geht. Ihr müsst euch also einigen, ob ihr alle geht bzw. wer bleiben darf. Bleibt einer (bzw. mehrere) von euch in der Wohnung, während andere ausziehen, muss unter Mitwirkung des Vermieters der Mietvertrag geändert oder ein neuer Vertrag gemacht werden.
WG-Mietvertragsvariante 2: Nur ein WG-Mitglied als Hauptmieter
Viele Vermieter möchten auch bei einer WG den Mietvertrag mit nur einem Mieter abschließen. In diesem Fall solltest du dir zusammen mit deinen zukünftigen MitbewohnerInnen überlegen, wer von euch wahrscheinlich am längsten in der Wohnung bleiben wird. Derjenige sollte Hauptmieter werden. Denn wenn der Hauptmieter in den Vertrag kündigt und auszieht, besteht die Gefahr, dass der Mietvertrag nicht auf einen anderen von euch übertragen wird. Die Folge: Ihr müsstet euch alle eine neue Wohnung suchen. Der Hauptmieter schließt dann mit den anderen WG-Mitgliedern jeweils Untermietverträge über die Zimmer ab, in denen natürlich festgelegt wird, dass die Bewohner ein alleiniges Nutzungsrecht an einem bestimmten Raum haben und ein Mitnutzungsrecht an Küche, Bad WC etc.
Der Hauptmieter wird in Zukunft für alles verantwortlich sein:
Die fristgerechte Überweisung der monatlichen Miete in voller Höhe, egal ob die anderen WG-Mitglieder zahlen oder nicht Die Fortzahlung der Miete, auch wenn einzelne WG-Mitglieder ausziehen und noch kein neuer Mitbewohner gefunden ist Verpflichtungen aus Folgeverträgen, wie Strom- und Gasversorgung, Internet-, und TV-Anschluss, Haushaltsversicherung.
Untermietverträge – am besten schriftlich!
Über die Untervermietung des Hauptmieters an jedes einzelne andere WG-Mitglied solltet ihr jeweils einen schriftlichen Vertrag abschließen. Darin setzt ihr Folgendes fest:
    Mietvertragspartner (Hauptmieter = Untervermieter, Untermieter) mit Namen, Geburtsdaten und Adresse
    Beschreibung des Mietgegenstandes („Vermietet wird in der Wohnung Xxx-Gasse, Tür Nr YY das im beiliegenden Plan rot schraffierte Zimmer zur alleinigen Nutzung; alle nicht farblich gekennzeichneten Räumlichkeiten (Bad, Vorraum, WC, Küche, …) stehen dem Untermieter zur gemeinschaftlichen Nutzung mit den anderen Bewohnern der Wohnung zur Verfügung. Alle anders färbig schraffierten Räume stehen anderen Bewohnern der WG zur alleinigen Nutzung zur Verfügung“) und der Ausstattung.
    Eventuell Übertragung der Regelungen aus dem Hauptmietvertrag über die Nutzung des Gartens, Fahrradabstellraums, der Waschküche und anderer Gemeinschaftsflächen
    Datum des Mietbeginns bzw. der Übergabe
    Dauer des Mietvertrages – entweder unbefristet (also „auf unbestimmte Zeit“), oder befristet „auf ... Jahre“ (wenn der Vertrag befristet ist, dann ist auch noch das Enddatum für den Vertrag anzugeben). Achtung! Die gesetzliche Mindestfrist beträgt 3 Jahre; auf kürzere Zeit darf kein befristeter Vertrag abgeschlossen werden.
    Bei einem unbefristeten Vertrag sollte mit dem Untermieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten vereinbart werden, damit der Rest-WG ausreichend Zeit bleibt, einen neuen Mitbewohner zu finden. Die Höhe des Untermietzinses in einem fix vereinbarten Betrag und auch eine Regelung, wie sich dieser Betrag verändert/verändern kann. (Man könnte die Berechnung „dahinter“ auch im Vertrag offen legen: z. B. der vereinbarte Untermietzins errechnet sich so: 1/3 des vom Hauptmieter an den Vermieter zu bezahlenden Mietzinses, zuzüglich 1/3 der Kosten für Strom, Gas, Haushaltsversicherung, GIS und Internet).
    Ob eine Kaution zu bezahlen ist, und wenn ja, die Höhe und wie sie übergeben wird (bar oder auf einem Sparbuch)
WG-Mietvertragsvariante 3: Hauptmietverträge über einzelne
Zimmer mit Mitnutzungsrecht an Gemeinschaftsräumen
Theoretisch kann ein Vermieter auch mit jedem WG-Mitglied einzeln einen Mietvertrag über das Recht auf die ausschließliche Nutzung eines Zimmers und die Mitnutzung der Gemeinschaftsräume der Wohnung wie Küche, Bad, WC, Vorzimmer abschließen. Damit ist jedes WG-Mitglied Hauptmieter seines Zimmers und hat damit zusammenhängend das Recht auf Benutzung von Vorzimmer, Küche, Bad, WC gemeinsam mit den anderen. Nachteil für die WG-Mitglieder ist dadurch, dass sie kein Mitspracherecht haben, an wen ein freigewordenes Zimmer abgegeben wird. In der Praxis wird diese Konstruktion selten angewendet.
https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/jungeswohnen/Wohngemeinschaft.html (https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/jungeswohnen/Wohngemeinschaft.html)
Wohnrechtsvereinbarung:
https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Nach_Oesterreich/Einreise_und_Aufenthalt/Wohnrechtsvereinbarung_dt.pdf (https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Nach_Oesterreich/Einreise_und_Aufenthalt/Wohnrechtsvereinbarung_dt.pdf)

Es ist kein Mietverhältnis, es ist wohnen auf Betriebskostenbasis,  deswegen ist der Wohngemeinschaftbeitrag günstig und putzen erwünscht. Mitarbeit in der WG ist Pflicht! Ohne Deutsch, ohne Papiere, ohne Meldezettel und ohne Job "ZWECKLOS!" Lebenslauf und Bewerbungsschreiben erwünscht!  📩 office@bodhie.eu
Zitat
Info: Der gesetzliche Miet-m2-Preis in Wien/Altbau ist €17,61 (kalt). Die gesamte 127m2 WG Clementinium kostet insgesamt € 2.236,47; Strom, Gas extra!
🏬 Bei effektiver Mithilfe (insbesondere bei der Reinigung von Bad und Küche) gibt es eine reduzierte Miete in der Wohngemeinschaft! 🏬
Für weitere Informationen und zur Vereinbarung eines Vorstellungsgesprächs kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Teil unserer lebendigen, ruhgen Wohngemeinschaft zu werden! 📩 office@bodhie.eu
Zitat
Die Regeln ULC LPD IV-Vr 442/b/VVW/96 Wien/Vienna-Österreich/Austria 🇦🇹 🇪🇺
https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,359.0.html (https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,359.0.html)
 📩 office@bodhie.eu
Kopie vom Reisepass, letzter aktueller Meldeadresse, Einkommensnachweis, Kontaktdaten zur der Familie usw. muss beim Vorstellungstermin mitgebracht werden! 📩 office@bodhie.eu
Info: Der gesetzliche Miet-m2-Preis in Wien/Altbau ist €17,61 (Ohne Betriebskosten!)