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📗 Kategorie ✨ Polytechnische Schule => 🎯 Board Politechnische Schule => Thema gestartet von: ★ Ronald Johannes deClaire Schwab am 13.05.2022, 21:24:00 CEST

Titel: ☍ Prolog Polytechnische Schule
Beitrag von: ★ Ronald Johannes deClaire Schwab am 13.05.2022, 21:24:00 CEST
Die Polytechnische Schule ist eine technische Schule.
Anlage I.
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Polytechnische Schule hat im Sinne des § 28 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, die Aufgabe, die Schüler*innen auf ihr weiteres Leben vorzubereiten und bestmöglich für den Eintritt in Lehre und Berufsschule (im Folgenden: Duale Ausbildung) oder weiterführende Schulen zu qualifizieren.
Das Bildungsziel der Polytechnischen Schule ist auf eine Vertiefung und Erweiterung der Allgemeinbildung, eine umfassende Berufsorientierung, die Vermittlung einer Berufsgrundbildung sowie die Stärkung personaler und sozialer Kompetenzen ausgerichtet.
Im Sinne der Berufsorientierung tragen alle Unterrichtsgegenstände dazu bei, die Schüler*innen zu befähigen, ihre weiteren Bildungs- und Ausbildungswege entlang persönlicher Interessen, Begabungen und Fähigkeiten eigenständig zu gestalten.
Den Schülerinnen und Schülern ist die Möglichkeit zu geben, charakteristische Tätigkeiten unterschiedlicher Berufsfelder bzw. Berufe praktisch zu erproben sowie gemachte Erfahrungen zu reflektieren. Dadurch sollen die Schüler*innen bei der persönlichen Entscheidung über ihren weiteren (Aus-)Bildungsweg unterstützt werden.
Die Berufsgrundbildung vermittelt auf große Berufsfelder bezogene grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die den Einstieg in die Duale Ausbildung oder weiterführende Schulen erleichtern sollen.

Die Absolventinnen und Absolventen der Polytechnischen Schule
verfügen über solide Grundlagen und gesicherte Grundkompetenzen für einen erfolgreichen Übertritt in weiterführende (Aus-)Bildungen,
kennen ihre Stärken und Schwächen, können die Anforderungen unterschiedlicher Berufe mit ihren eigenen Fähigkeiten vergleichen sowie ihren Berufswunsch begründen,
haben sich Ziele für ihre persönlichen Lebens- und Berufswünsche erarbeitet, und können geeignete Ausbildungsmöglichkeiten zur Erreichung ihrer Ziele beschreiben,
kennen die Anforderungen, die die Arbeitswelt u.a. zu Arbeitseinstellungen und Umgangsformen, hat und vergleichen ihre eigenen Einstellungen in Hinblick auf diese,
können Eigeninitiative entwickeln, Verantwortung übernehmen und sowohl selbstständig als auch im Team arbeiten,
können Feedback einholen und geben sowie mit Kritik konstruktiv umgehen,
können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenzen Alltagssituationen sowie einfache fachbereichsspezifische Herausforderungen bewältigen,
können selbstbewusst nach außen auftreten und nutzen ihre Kreativität einerseits zur Bereicherung ihrer Allgemeinbildung und andererseits zur Stärkung ihrer Lösungskompetenz,
kennen unterschiedliche Lerntechniken und Lernstrategien und können die für sie passenden im Sinne des lebenslangen Lernens für weiterführende Bildungen nutzen.

Anlage II.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
A. Art und Gliederung des Lehrplans
Der Lehrplan der Polytechnischen Schule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.
Der Rahmencharakter des Lehrplans räumt den Lehrerinnen und Lehrern Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der qualitativen und quantitativen Aufbereitung, der Anordnung und Gliederung der Lehrplaninhalte sowie der Festlegung von Unterrichtsmethoden und -mitteln ein.
Alternative Pflichtgegenstände ermöglichen die Berücksichtigung der beruflichen Interessen der Schüler*innen und sind jeweils zu Fachbereichen zusammengefasst.
Um besonderen regionalen Erfordernissen Rechnung tragen zu können, weist der Lehrplan für die Polytechnische Schule Freiräume für schulautonome Bestimmungen auf (siehe Abschnitt III).
B. Fachbereiche
Die Berufsgrundbildung wird in Form von Fachbereichen, die großen Berufsfeldern bzw. weiterführenden Ausbildungen entsprechen und aus einem Bündel alternativer Pflichtgegenstände bestehen, angeboten. Die Fachbereiche vermitteln grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse und eröffnen eine breite Palette an beruflichen Möglichkeiten bzw. weiterführenden (Aus)Bildungswegen.
Gemäß den beruflichen Interessen der Schüler*innen sowie der standortbezogenen Gegebenheiten sind möglichst viele verschiedene Fachbereiche zur Wahl anzubieten. Die Schüler*innen haben nach der Orientierungsphase (siehe Abschnitt II, Unterabschnitt C) einen Fachbereich zu wählen, wobei gem. § 11 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, ein späterer Wechsel des Fachbereichs auf Ansuchen der Schülerin bzw. des Schülers von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter bewilligt werden kann.
Fachbereich Bau, Elektro, Holz, Metall, Handel, Büro, Gesundheit, Schönheit, Soziales und Tourismus.
An jedem Standort sind je nach Schülerinnen- und Schülerzahl in Abstimmung mit den ausstattungsmäßigen Gegebenheiten mindestens drei verschiedene Fachbereiche anzubieten. Die Fachbereiche können auch klassen- oder schulübergreifend bzw. in Form einer inneren Differenzierung geführt werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann vorgesehen werden, dass Fachbereiche kombiniert werden. Darüber hinaus können, falls die berufliche Interessenslage einer hinreichend großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern sowie die Struktur der regionalen Wirtschaft es erfordern, zusätzliche Fachbereiche durch schulautonome Lehrplanbestimmungen vorgesehen werden (siehe Abschnitt III).
C. Phasen des Unterrichtsjahres
Zu Beginn des Unterrichtsjahres stehen eine Orientierungsphase sowie eine optionale Schwerpunktphase. Daran anschließend folgt die Intensivierung der Berufsgrundbildung im gewählten Fachbereich.

Orientierungsphase
Eine Orientierungsphase (§ 11 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes) dient den Schülerinnen und Schülern zur Abklärung des anzustrebenden Berufsfeldes. Den Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit geboten werden, alle an der Schule zur Wahl angebotenen Fachbereiche kennen zu lernen. Die Dauer der Orientierungsphase hat mindestens vier Wochen und längstens acht Wochen zu betragen.
Schwerpunktphase
In Schulen, die mindestens drei nicht kombinierte Fachbereiche anbieten, kann eine Schwerpunktphase vorgesehen werden. Für kombinierte Fachbereiche kann die Schwerpunktphase entfallen.
In der Schwerpunktphase, die an die Orientierungsphase anschließt und spätestens mit Ende des 1. Semesters aufhört, werden die alternativen Pflichtgegenstände Fachkunde und Fachpraxis des gewählten Fachbereichs (Schwerpunkt) durch Lehrplaninhalte (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff) von bis zu zwei anderen Fachbereichen (Ergänzungsbereich) ergänzt.
Die Bezeichnung, die Lehrplaninhalte sowie das Unterrichtsausmaß des Ergänzungsbereichs sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei für den Unterricht im Ergänzungsbereich zumindest 16 Unterrichtsstunden über die gesamte Schwerpunktphase heranzuziehen sind.
Durch den Unterricht im Ergänzungsbereich erhalten Schüler*innen spezifische Einblicke in weitere Berufsfelder und können so neue Perspektiven für ihre Berufswahl gewinnen. Um diese Zielsetzung zu erreichen, ist eine Dauer von zumindest 8 Wochen für die Schwerpunktphase zweckmäßig. Für die Umsetzung des Unterrichtes im Ergänzungsbereich sind auch projektorientierte Arbeitsphasen unterschiedlicher Dauer geeignet.
Berufspraktische Tage
Berufspraktische Tage sind in der Jahresunterrichtsplanung vorzusehen.
D. Schüler-Eltern-Lehrer-Gespräche
Um die Schüler*innen bestmöglich bei ihrer Berufs- und (Aus-)Bildungsentscheidung zu unterstützen, ist während des Schuljahres zumindest ein Gespräch zwischen Schülerin bzw. Schüler, Erziehungsberechtigten und Lehrperson vorzusehen. Die Selbstreflexion der Schülerinnen und Schüler, die Interaktion mit den Erziehungsberechtigten, die Analyse der vorhandenen Kompetenzen der Jugendlichen abseits der Leistungsbeurteilung sowie die Erhebung des Ist-Standes betreffend die Berufsüberleitung stehen im Mittelpunkt dieses Gesprächs.
E. Unterrichtsprinzipien
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben (,,Unterrichtsprinzipien") gestellt, die nicht ausschließlich einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen Digitale Kompetenzen, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, Gesundheitsförderung, Interkulturelle Bildung, Lesererziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie Wirtschafts-, Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.
Ein weiteres fächerübergreifendes Prinzip stellt die Förderung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Resilienz sowie die Einstellung zur gesunden Lebensführung und zu lebenslangem Lernen) dar.
F. Differenzierungsmaßnahmen
Die Individualität der Schüler*innen ist in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Differenzierte Lernangebote berücksichtigen die unterschiedlichen Vorerfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler und eröffnen individuelle Zugänge. Darüber hinaus ermöglicht der gezielte Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden auf verschiedene Lerntypen einzugehen.
Als Grundlage der Unterrichtsplanung sind Lernstandserhebungen durchzuführen, um die aktuelle Ausprägung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schüler*innen zu erheben und gezielte Fördermaßnahmen zu erarbeiten.
Der Unterricht in den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Angewandte Mathematik und Lebende Fremdsprache kann in zwei Leistungsniveaus erfolgen, wobei die Schüler*innen mehrerer Klassen nach Möglichkeit entsprechend ihrem Leistungsniveau in Schülergruppen zusammenzufassen sind. Gemäß § 28 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes kann der Unterricht in den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Angewandte Mathematik und Lebende Fremdsprache auch differenziert nach Interessen (den gewählten Fachbereichen bzw. dem entsprechenden Cluster) der Schüler*innen erfolgen.
Darüber hinaus sind in den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Angewandte Mathematik und Lebende Fremdsprache insbesondere die in § 31a Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes angeführten Differenzierungsmaßnahmen einzusetzen, um die Schüler*innen zum bestmöglichen Lernergebnis zu führen. Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Einschätzung in Bezug auf den Leistungsstand der Schüler*innen regelmäßig durch Beobachtung und den Einsatz von Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen zu aktualisieren und die Differenzierungsmaßnahmen darauf abzustimmen. Im Falle eines Leistungsabfalls ist unmittelbar durch fördernde Angebote, im Fall einer Leistungssteigerung durch geeignete zusätzliche und komplexere Lernangebote zu reagieren.
G. Fördermaßnahmen
1. Für Schülerinnen und Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, ist ein Förderunterricht gemäß § 8 lit. g sublit. aa bzw. cc des Schulorganisationsgesetzes vorgesehen. Gemäß § 12 Abs. 9 des Schulunterrichtsgesetzes kann die Schulleiterin bzw. der Schulleiter das Ausmaß für die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers an diesem Förderunterricht beschränken.
2. Schüler*innen ohne positiven Abschluss der achten Schulstufe sollen an der Polytechnischen Schule neue Lern- und Begabungspotenziale aktivieren sowie Motivation und Perspektiven für ihr weiteres (Berufs-)Leben entwickeln. Diese Schülerinnen und Schüler sind hinsichtlich ihrer Befähigung für das Arbeits- und Berufsleben besonders zu fördern und ausgehend vom individuellen Bildungsstand zu einem bestmöglichen Bildungsabschluss zu führen (§ 28 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes).
Ziel ist jedenfalls die Festigung und Förderung zentraler Basiskompetenzen in den Bereichen Sprechen, Lesen, Schreiben und Rechnen, die in den Lehrplanzusätzen der Allgemeinen Pflichtgegenstände ,,Deutsch und Kommunikation", ,,Lebende Fremdsprache (Englisch)" sowie ,,Angewandte Mathematik" definiert sind.
3. Gemäß § 8h des Schulorganisationsgesetzes sind außerordentlichen Schülerinnen und Schülern nach Maßgabe der Testergebnisse gemäß den §§ 4 Abs. 2a und 18 Abs. 14 und Abs. 15 des Schulunterrichtsgesetzes in Deutschförderklassen und Deutschförderkursen jene Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, dem Unterricht der betreffenden Schulstufe zu folgen.
H. Betreuungsplan für ganztägige Polytechnische Schulen
Der Betreuungsplan für ganztägige Mittelschulen (Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung) ist sinngemäß anzuwenden.
I. Lehrplanabweichungen für körper- und sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler
Für körperbehinderte und sinnesbehinderte Schüler*innen hat die zuständige Schulbehörde gemäß § 29 des Schulorganisationsgesetzes unter Bedachtnahme auf die Behinderung und die Förderungsmöglichkeiten sowie die grundsätzliche Erfüllung der Aufgabe der Polytechnischen Schule Abweichungen vom Lehrplan festzulegen.
Gemäß § 25 Abs. 6 des Schulorganisationsgesetzes können therapeutische und funktionelle Übungen in Form von Kursen durchgeführt werden.

Anlage III.
SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen Freiräume in der Gestaltung der Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen (ausgenommen ist der Unterrichtsgegenstand ,,Religion") sowie des Förderunterrichts.
Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung.
Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben auf den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie auf die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule Bedacht zu nehmen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf die Aufgabe der Polytechnischen Schule gemäß § 28 des Schulorganisationsgesetzes (Erweiterung und Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung, Berufsgrundbildung), das in Abschnitt I umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplans sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im österreichischen Schulsystem (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel, den Bildungs- und Lehraufgaben sowie dem Lehrstoff
Durch schulautonome Bestimmungen kann die Wochenstundenanzahl bei jedem Pflichtgegenstand (ausgenommen Religion) bzw. alternativen Pflichtgegenstand im vorgegebenen Rahmen (siehe Abschnitt IV, Unterabschnitt 2) festgelegt werden.
Das Stundenausmaß für den Pflichtgegenstand ,,Berufs- und Lebenswelt" darf nur dann reduziert werden, wenn im Ausmaß der Reduktion ein zusätzlicher fachbereichsspezifischer alternativer Pflichtgegenstand mit Lehrplaninhalten (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff) aus dem Pflichtgegenstand ,,Berufs- und Lebenswelt" geschaffen wird.
Wird die Wochenstundenanzahl eines alternativen Pflichtgegenstands reduziert, können auch zusätzliche alternative Pflichtgegenstände bzw. verbindliche Übungen vorgesehen werden. Werden zusätzliche alternative Pflichtgegenstände bzw. verbindliche Übungen geschaffen, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bezeichnung des alternativen Pflichtgegenstands bzw. der verbindlichen Übung, das Stundenausmaß, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Lehrstoff und gegebenenfalls erforderliche didaktische Grundsätze zu enthalten.
Durch schulautonome Abweichungen von der Stundentafel darf es zu keiner Erhöhung der Gesamtwochenstundenanzahl kommen.
Wird das Stundenausmaß eines alternativen Pflichtgegenstandes reduziert, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes bzw. eines alternativen Pflichtgegenstandes können auch vertiefende oder erweiternde Kompetenzen in den zusätzlichen Lehrplanbestimmungen festgeschrieben werden. In diesem Fall haben sich die Formulierungen am Kompetenzmodell, das dem Lehrplan zugrunde liegt, zu orientieren.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Weiters können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen in Hinblick auf Begabung und Interesse zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen festgelegt werden. In diesem Fall haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bezeichnung des Freigegenstands bzw. der unverbindlichen Übung, das Stundenausmaß, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Lehrstoff und gegebenenfalls erforderliche didaktische Grundsätze zu enthalten. Weiters kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen das Stundenausmaß der im Lehrplan festgelegten Freigegenstände und unverbindlichen Übungen abgeändert werden.
Schulautonome Abweichungen im Fachbereich
Fachbereiche können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu kombinierten Fachbereichen zusammengefasst werden. Dabei sind sowohl das Stundenausmaß der für die einzelnen Fachbereiche vorgesehenen alternativen Pflichtgegenstände als auch die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff zusammenzufassen und gegebenenfalls zu reduzieren. Eine Erhöhung des für den Fachbereich vorgesehenen Stundenausmaßes ist bei der Zusammenfassung mehrerer Fachbereiche nicht zulässig.
Falls die berufliche Interessenslage einer hinreichend großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern sowie die Struktur der regionalen Wirtschaft andere als die im Lehrplan vorgesehenen Fachbereiche erfordert, können zusätzliche Fachbereiche durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festgelegt werden. Dabei müssen jedenfalls die Bezeichnung des Fachbereichs, die Bezeichnung der alternativen Pflichtgegenstände, deren Stundenausmaß, die entsprechenden Bildungs- und Lehraufgaben und der dazugehörige Lehrstoff sowie gegebenenfalls erforderliche didaktische Grundsätze festgeschrieben werden. Für den alternativen Pflichtgegenstand Angewandte Informatik ist zumindest eine Wochenstunde vorzusehen. Die Bezeichnung des Fachbereichs muss so gewählt werden, dass sie den inhaltlichen Schwerpunkt des Fachbereichs wiedergibt. Das Gesamtstundenausmaß für einen schulautonom definierten Fachbereich darf nicht vom Stundenausmaß eines im Lehrplan definierten Fachbereichs abweichen.
Schulautonome Abweichungen im Zusammenhang mit der Schwerpunktphase
Der im Rahmen der Schwerpunktphase vorgesehene Ergänzungsbereich eines Fachbereichs ist aufbauend auf den alternativen Pflichtgegenständen Fachkunde und Fachpraxis dieses Fachbereichs anhand von schulautonomen Lehrplanbestimmungen aus den Lehrplaninhalten der alternativen Pflichtgegenstände Fachpraxis und Fachkunde von bis zu zwei weiteren Fachbereichen zu bilden. Insbesondere sind die Bezeichnung, das Unterrichtsausmaß, die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff des Ergänzungsbereichs festzulegen.

Anlage IV.
STUNDENTAFEL

1. SOWEIT KEINE SCHULAUTONOMEN LEHRPLANBESTIMMUNGEN BESTEHEN:
A. Pflichtgegenstände:
Wochenstunden
Religion
Berufs- und Lebenswelt
Deutsch und Kommunikation
Lebende Fremdsprache (Englisch)
Angewandte Mathematik
Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie
Bewegung und Sport
B1. Alternative Pflichtgegenstände
Cluster Technik
Fachbereiche
Bau
Elektro
Holz
Metall
Angewandte Informatik
Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen
Technisches Zeichnen
Fachkunde
Fachpraxis
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Buchführung und Wirtschaftsrechnen
Berufsbezogene fremdsprachliche Konversation
C. Freigegenstände
Deutsch
Lebende Fremdsprache (Englisch)
Mathematik
Muttersprachlicher Unterricht
D. Unverbindliche Übungen
Eigenverantwortliches Lernen
Verkehrserziehung
Muttersprachlicher Unterricht
E. Förderunterricht

2. ERMÄCHTIGUNG FÜR SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN:
A. Pflichtgegenstände
Wochenstunden
Religion
Berufs- und Lebenswelt
Deutsch und Kommunikation
Lebende Fremdsprache (Englisch)
Angewandte Mathematik
Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie
Bewegung und Sport

1. Alternative Pflichtgegenstände
Cluster Technik
Fachbereiche
Bau
Elektro
Holz
Metall
Angewandte Informatik
Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen
Technisches Zeichnen
Fachkunde
Fachpraxis

Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände

B2. Alternative Pflichtgegenstände
Cluster Dienstleistungen
Fachbereich
Handel und Büro
Gesundheit, Schönheit und Soziales
Tourismus
Angewandte Informatik
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Buchführung und Wirtschaftsrechnen
Fachkunde
Fachpraxis
Berufsbezogene fremdsprachliche Konversation
Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände

B3. Alternative Pflichtgegenstände
Fachbereich
autonom
Angewandte Informatik
Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände

C. Verbindliche Übung
Gesamtwochenstundenanzahl (A,B,C)

D. Freigegenstände

E. Unverbindliche Übungen

F. Förderunterricht

3. STUNDENTAFEL DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN:
Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen
Wochenstunden
Deutsch in der Deutschförderklasse
Religion
Weitere Pflichtgegenstände, alternative Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
_______________________

1 Eine Festlegung von zwei Wochenstunden für den Pflichtgegenstand Berufs- und Lebenswelt ist nur möglich, wenn ein zusätzlicher alternativer Pflichtgegenstand mit Inhalten aus dem Pflichtgegenstand Berufs- und Lebenswelt im Ausmaß von mindestens einer Wochenstunde geschaffen wird (siehe Abschnitt III).

2 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), alternative Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen der Stundentafeln der Polytechnischen Schule; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen:

Wie Ziffer 1 Abschnitte C und D bzw. Ziffer 2 Abschnitte D und E.

Anlage V.
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Grundlage für den Unterricht ist der Lehrplan, wobei die Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen der Unterrichtsplanung das allgemeine Bildungsziel sowie die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele konkretisieren. Dabei sollen schulspezifische Zielsetzungen, regionale Besonderheiten, aktuelle Gegebenheiten sowie Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Technik berücksichtigt werden.
Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand sowie den Fähigkeiten, Bedürfnissen und Interessen der Schüler*innen auszugehen. Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schüler*innen in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt werden. Dazu empfehlen sich sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schüler*innen zu aktiver Mitarbeit motiviert, in Bezug auf eigene Stärken und Schwächen sensibilisiert und somit wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet. Der gezielte Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden ermöglicht es auf verschiedene Lerntypen einzugehen.
In der Unterrichtsplanung und -gestaltung kommt der Zusammenarbeit und Absprache zwischen den Lehrerinnen und Lehrern besondere Bedeutung zu. Wichtige Elemente dieser Zusammenarbeit sind pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen sowie die Qualitätssicherung und Evaluierung des Unterrichts. Insbesondere sind bei der Unterrichtsplanung und Erarbeitung von Aufgabenstellungen Querverbindungen zu anderen (alternativen) Pflichtgegenständen zu berücksichtigen, um realitätsnahe Anforderungssituationen im Unterricht abbilden zu können sowie die Fähigkeit zum vernetzten Denken der Schüler*innen zu fördern. An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten, hat die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen und hat sich sowohl an der Lebenssituation der Schüler*innen als auch an den Anforderungen der Arbeitswelt zu orientieren. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien wird in allen Unterrichtsgegenständen ausdrücklich empfohlen.
Projektorientierte Arbeitsformen unterstützen einen schülerinnen- bzw. schülerzentrierten, fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht und sind für die Entwicklung der personalen und sozialen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet.
Exkursionen, berufspraktische Tage, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Wirtschaft, der Sozialpartner inklusive deren Bildungseinrichtungen und von Beratungsstellen sollen in der Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden. Diese Realbegegnungen bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Einsicht in komplexe fachliche und organisatorische Abläufe der Arbeitswelt zu bekommen, unterstützen die Persönlichkeitsbildung und Berufsorientierung und sind wertvolle Hilfen für die Entscheidung über den weiteren (Aus-)Bildungsweg, weshalb eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung unerlässlich ist.
Zur dauerhaften Festigung von Lernergebnissen ist durch den Einsatz von praxisorientierten Aufgabenstellungen das Verständnis der Schüler*innen für Zusammenhänge zu fördern. Darüber hinaus sind Übungs- und Wiederholungsphasen bei der Unterrichtsplanung zu berücksichtigen. Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben.
Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen sowie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren sowie die Schüler*innen anzuregen, dies gleichermaßen zu tun.
Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Schüler*innen in ihrer Fähigkeit zur Selbsteinschätzung sowie in der Reflexion ihres Lernfortschritts zu unterstützen. Dazu eignen sich insbesondere Methoden mit dokumentierender Komponente, wie zB Portfolios oder Lerntagebücher. Darüber hinaus sind die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente für Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen geeignet und bieten die Möglichkeit, individuelle Fördermaßnahmen zu erarbeiten.
Klar definierte und transparente Bewertungskriterien im Rahmen der Leistungsbeurteilung sollen den Schülerinnen und Schülern Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen positiv beeinflussen. Darüber hinaus kommt einer detaillierten Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) besondere Bedeutung zu.
Der Lebens- und Arbeitswelt entsprechend empfiehlt es sich, die Verwendung von Unterlagen, Nachschlagewerken und technischen Hilfsmitteln in den Unterricht zu integrieren und in Abhängigkeit der Aufgabenstellung auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen.
Lernende mit sprachlichen Defiziten sind in allen Unterrichtsgegenständen in Hinblick auf einen angemessenen Einsatz von Sprache in Wort und Schrift zu sensibilisieren und zu fördern.
Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.
An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Anlage VI.
BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND BERUFS- UND LEBENSWELT
Dem Pflichtgegenstand ,,Berufs- und Lebenswelt" kommt – insbesondere in der Orientierungsphase – eine fächerübergreifende und vernetzende Funktion zu. Es wird empfohlen, in dieser Phase diverse Instrumente zur Analyse der Interessen und Potenziale der Schüler*innen einzusetzen, um sie bei der Fachbereichswahl zu unterstützen.
Schülerinnen und Schülern, die zusätzliche Unterstützung in Hinblick auf ihre Berufs- und Bildungswahl oder bei der Suche einer geeigneten Lehrstelle bzw. eines Platzes in einer weiterführenden Schule benötigen, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung empfohlen werden.
Bei der Aufbereitung der auf die Berufswahl ausgerichteten Lehrplaninhalte sind nach Möglichkeit die Interessen und persönliche Dispositionen der Schülerinnen und Schüler, das regionale Lehrstellen- und Bildungsangebot sowie aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt und in der Berufswelt zu berücksichtigen.
Aufgabenstellungen mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, zu Anliegen der Klassengemeinschaft sowie aktuellen Anlässen im Schulleben ist der Vorzug gegenüber der Vermittlung abstrakter Inhalte zu geben.

Anlage VII.
BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION
Als Grundlage einer gezielten Unterrichtsplanung ist der Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schüler*innen zu erheben.
Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schüler*innen in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und zur Kommunikation motiviert werden. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zu den anderen Pflichtgegenständen sowie insbesondere zu den alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs herzustellen.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen anzuwenden. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schüler*innen zu aktiver Mitarbeit motiviert, kommunikative Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht sowie wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet.
Bei der Auswahl von Hörübungen sind die Vorbildung und Interessen der Schüler*innen zu berücksichtigen.
Die Schlüsselkompetenz ,,Lesen" ist Basis für lebenslanges Lernen. Um die Schüler*innen zu motivieren und in der Entwicklung einer persönlichen Lesekultur zu fördern, sind im Kompetenzbereich ,,Lesen" in erster Linie Texte mit Bezug zur Lebenswelt der Schüler*innen heranzuziehen. Bei der Auswahl von literarischen Texten sind die Vorbildung und Interessen der Schüler*innen zu berücksichtigen.
Handlungsorientierte Methoden verbessern Lesekompetenz und Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wissensmanagements für lebenslanges Lernen ist bei der Unterrichtsgestaltung die Vermittlung von Strategien zum selbstständigen Beschaffen von Informationsmaterial zu berücksichtigen.
Die Fehlerkorrektur in den Bereichen Orthografie und Grammatik soll ein Rechtschreibbewusstsein der Schüler*innen fördern. Durch Förderung der Selbsteinschätzung sollen die Schüler*innen dabei unterstützt werden, ihre Rechtschreib- und Grammatikfertigkeiten zu analysieren sowie Verbesserungspotenziale zu erkennen. Die Verbesserung von Orthografie und Grammatik soll sich an den individuellen Kenntnissen der Schüler*innen sowie an konkreten Schreibanlässen orientieren.

Anlage VIII.
BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION, WENN DEUTSCH ZWEITSPRACHE IST
Diese besonderen didaktischen Grundsätze sind im Wesentlichen als Differenzierungshilfe für den Unterricht, der sich an den Lernergebnissen des Pflichtgegenstandes Deutsch und Kommunikation orientiert, zu verstehen.
Eine Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schüler*innen in der Zweitsprache Deutsch soll auf der Ebene der jeweiligen Unterrichtsplanung erfolgen. Darüber hinaus ist auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schüler*innen sowie auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen. Diese spezifischen Schwierigkeiten betreffen insbesondere Laut-Buchstaben-Entsprechungen, Abgrenzung von Wörtern, Wortzusammensetzungen, Groß- und Kleinschreibung sowie Satzzeichen. In diesem Zusammenhang wird für Schüler*innen mit Deutsch als Zweitsprache die Teilnahme am Freigegenstand bzw. an der Unverbindlichen Übung Muttersprachlicher Unterricht empfohlen.
Grundkenntnisse aus der Sprachbetrachtung unterstützen das Verständnis für die Rechtschreibung und sollen daher im Rechtschreibunterricht angewendet werden. Für die Arbeit mit österreichischen und zweisprachigen Wörterbüchern sollen Nachschlagetechniken erlernt werden.
Sowohl selbstständiges Lesen als auch Hörübungen sind als Mittel der Unterstützung zum eigenständigen Spracherwerb besonders zu fördern. Das laute Lesen soll die Entsprechung von Schriftsymbolen und den dazu gehörigen Lauten automatisieren, Aussprache, Intonation und Sprachrhythmus sowie die Lesefertigkeit festigen. Das stille Lesen soll der Sinnerfassung von Texten (mit unbekannten Elementen) und der Wortschatzerweiterung dienen.

Anlage IX.
BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND LEBENDE FREMDSPRACHE
Die Schüler*innen sollen Alltags- und Unterrichtssituationen in der Fremdsprache in altersgemäßer und dem Lernniveau entsprechender Form situationsadäquat bewältigen können. Es empfiehlt sich dazu den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, zu erheben.
Ausgehend vom individuellen Einstiegsniveau der Schülerin bzw. des Schülers ist durch eine differenzierte Unterrichtsgestaltung zum Erreichen des nächsthöheren bzw. der nächsthöheren Kompetenzniveaus beizutragen. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind so festgelegt, dass sie den Anforderungen des Niveaus A2 (,,Basic User") und in einzelnen Fertigkeiten den Anforderungen des Niveaus B1 (,,Independent User") entsprechen.
Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip ,,von einfachen Aufgaben zu komplexen Aufgabenstellungen" vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schüler*innen bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schüler*innen zugänglich sein sollen.
Die Schüler*innen sollen durch eine Vielzahl von sprachlichen Angeboten zur kommunikativen Anwendung der Fremdsprache motiviert und angeleitet werden.
Zur Förderung der kommunikativen Fertigkeiten ist auf eine weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie den Einsatz geeigneter Medien, Unterrichtsmittel und Kommunikationsformen zu achten, wobei insbesondere der Einsatz von Partnerübungen, Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen empfohlen wird. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.
Um die Schüler*innen auf Begegnungen mit Menschen aus anderen Kultur- und Sprachgemeinschaften vorzubereiten sowie die Freude am Sprachenlernen zu fördern, empfiehlt es sich, authentische Hör- und Lesetexte einzusetzen, die auch die Interessen der Schüler*innen berücksichtigen, sowie Realbegegnungen zu fördern.
Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen sowie zu den Alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs sind nach Möglichkeit herzustellen.
Um die Sprach- und Kommunikationskompetenzen bestmöglich zu fördern, sind Bezüge zwischen Deutsch, einer allfälligen Erstsprache und der Fremdsprache herzustellen.
Verständnis für die Grammatik und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.
Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Generell sind die situative Einführung und ein induktives Erschließen grammatischer Sachverhalte aus kommunikativen Zusammenhängen und Textbeispielen anzustreben. Grammatische Teilsysteme dürfen sich keineswegs verselbstständigen und wegen ihrer leichteren Überprüfbarkeit indirekt zum eigentlichen Lernziel des Fremdsprachenunterrichts werden. Wo es sinnvoll ist, sind grammatische Strukturen besser ohne Regelformulierung als lexikalische Einheiten zu vermitteln.

Anlage X.
BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Durch Problemstellungen aus Themenbereichen mit Bezug zu Erfahrungen und Interessen der Schüler*innen sollen mathematisches Wissen und Können weiterentwickelt werden. Kurze Wiederholungsphasen im Unterricht, in denen Grundkompetenzen angewandt und gefestigt werden, dienen der Nachhaltigkeit. Um den Nutzen der Angewandten Mathematik zu vermitteln sind Aufgabenstellungen aus den verschiedenen Lebens- und Fachbereichen heranzuziehen. Je nach Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sollen schrittweise eine höhere Abstraktionsebene und Komplexität angestrebt werden.
Die Einbindung von klassischen und elektronischen Arbeitsmitteln wird empfohlen. Dabei ist auf deren situationsadäquaten Einsatz zu achten. Bei der Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln sollen die Ergebnisse mithilfe geeigneter Kontrollverfahren, wie Kopfrechnen, Überschlagsrechnungen und Schätzen, auf ihre Richtigkeit und Sinnhaftigkeit überprüft werden. Bei der Unterrichtsplanung ist besonderes Augenmerk auf die Entwicklung von Fähigkeiten zur Selbstkontrolle zu legen.

Anlage XI.
BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNG, WIRTSCHAFT UND ÖKOLOGIE
Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Förderung jener Kompetenzen, die zu einer aktiven, reflektierten und verantwortungsvollen Teilnahme am politischen und wirtschaftlichen Leben befähigen, auszurichten. Zeitgeschichtliche Entwicklungen sind unter Beachtung der Bedeutung der historischen Dimension der zu behandelnden Themenbereiche in den Unterricht zu integrieren. Aufgabenstellungen mit Bezug zur Lebenswelt der Schüler*innen ermöglichen es, relevante politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen altersadäquat aufzubereiten sowie die Fähigkeit der Schüler*innen zur Reflexion des eigenen Handelns und zum Treffen selbstbestimmter Entscheidungen zu fördern.
Im Kompetenzbereich ,,Leben und Mitgestalten in der Gesellschaft" stehen die Identifikation mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung des Interesses an Politik und an politischer Beteiligung im Vordergrund des Unterrichts. Die Schüler*innen sind insbesondere für die Bedeutung der Nutzung von politischen und gesellschaftlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten zu sensibilisieren. Dazu eignet sich insbesondere die Förderung der aktiven Nutzung von Mitbestimmungsmöglichkeiten im schulischen Umfeld.
Im Unterricht ist dem Dialog ausreichend Raum zu geben. Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und ausgewogen zu diskutieren. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern für gegensätzliche Meinungen ausreichend Platz zu lassen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schüler*innen zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Dabei ist jedoch jedenfalls auf die Einhaltung demokratischer Grundsätze und rechtlicher Bestimmungen zu achten.
Durch die Wahl geeigneter Aufgabenstellungen sind die Schüler*innen in Hinblick auf einen verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit unterschiedlichen Medien (Internet, Fachbücher, ...) zu sensibilisieren. Transversale Kompetenzen wie die Fähigkeit Informationen zu recherchieren sind im Unterricht zu fördern.
Im Kompetenzbereich ,,Nachhaltiges wirtschaftliches und ökologisches Denken und Handeln" sind Querverbindungen zum Pflichtgegenstand ,,Angewandte Mathematik" sowie zu den Alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs von großer Bedeutung. Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, die Schüler*innen auf einem altersadäquaten Niveau für Verflechtungen und Spannungsverhältnisse zwischen Politik, Wirtschaft und Ökologie zu sensibilisieren. Dazu eignen sich insbesondere Aufgabenstellungen mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler.

Anlage XII.
BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN ALTERNATIVEN PFLICHTGEGENSTAND ANGEWANDTE INFORMATIK
Die vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten der Schüler*innen sollen durch den Fokus auf anwendungsorientiertes Lernen und Erproben weiterentwickelt werden. Dazu sind Aufgabenstellungen mit Bezug zur Lebenswelt der Schüler*innen heranzuziehen. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zu Pflichtgegenständen sowie zu anderen Alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs herzustellen, um unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien aufzuzeigen und deren Nutzen zu vermitteln.
Großes Augenmerk ist auf einen kritischen, sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien zu legen. Die Schüler*innen sind für die Einhaltung datenschutz- und urheberrechtlicher Vorgaben zu sensibilisieren.

Anlage XIII.
BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE FACHBEREICHE DES CLUSTERS TECHNIK
Im alternativen Pflichtgegenstand ,,Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen" soll die Anwendung von physikalischen und chemischen Grundlagen im gewählten Fachbereich im Vordergrund stehen. Querverbindungen zu den anderen Alternativen Pflichtgegenständen des Fachunterrichts sowie zu den Pflichtgegenständen ,,Angewandte Mathematik" und ,,Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie" sind herzustellen. Besonderer Wert ist auf das selbstständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Versuchen und Laborübungen zu legen.
In den Alternativen Pflichtgegenständen ,,Fachkunde", ,,Technisches Zeichnen" und ,,Fachpraxis" steht die Vermittlung einer Berufsgrundbildung im gewählten Fachbereich im Vordergrund. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die Förderung handwerklicher Fertigkeiten sowie einer genauen und sauberen Arbeitsweise zu legen. Die Schüler*innen sind für die Bedeutung eines ökologisch und ökonomisch verantwortungsvollen Umgangs mit Werk-, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Werkzeug und Werkstücken sowie für die Einhaltung von arbeits- und sicherheitstechnischen Bestimmungen zu sensibilisieren. Praktische Arbeiten dürfen nur unter Einhaltung der Werkstättenordnung und von Maßnahmen zur Unfallverhütung sowie nach genauer Unterweisung durch die Lehrperson durchgeführt werden.
Durch praxisnahe Aufgabenstellungen sollen grundlegende Arbeitsverfahren und -techniken im jeweiligen Fachbereich vermittelt werden, wobei nach Möglichkeit sowohl die Interessen der Schüler*innen als auch das regionale Lehrstellen- und Bildungsangebot sowie aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt und in der Berufswelt zu berücksichtigen sind. Kooperationen mit Unternehmen oder anderen Fachexpertinnen und -experten erhöhen den Praxisbezug.
Die Motivation der Schüler*innen wird vor allem durch die Herstellung von nützlichen Werkstücken gefördert. Weiters empfiehlt sich der Einsatz von Werkstoffkombinationen, da die Schüler*innen dadurch Erfahrungen sammeln können, die über ihren Fachbereich hinausgehen.
In der Unterrichtsplanung empfiehlt sich die Berücksichtigung von projektorientierten Arbeitsphasen, bei denen die Schüler*innen ihre Arbeitsergebnisse auch dokumentieren und präsentieren. Dadurch werden wichtige personale und soziale Kompetenzen – wie Selbstständigkeit, Zeitmanagement und Teamfähigkeit – gefördert.
Querverbindungen zwischen den Alternativen Pflichtgegenständen ,,Fachkunde", ,,Technisches Zeichnen" und ,,Fachpraxis" sind herzustellen. Dabei bilden die Alternativen Pflichtgegenstände ,,Fachkunde" und ,,Technisches Zeichnen" die Basis für den praktischen Unterricht. Dazu sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern insbesondere in Hinblick auf Schwerpunktsetzungen und zeitliche Abstimmungen erforderlich. Darüber hinaus sind nach Möglichkeit Querverbindungen zu den alternativen Pflichtgegenständen ,,Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen" und ,,Angewandte Informatik" sowie zu den Pflichtgegenständen ,,Berufs- und Lebenswelt", ,,Angewandte Mathematik" und ,,Deutsch und Kommunikation" herzustellen.

Anlage XIV.
BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE FACHBEREICHE DES CLUSTERS DIENSTLEISTUNGEN
In den Alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs steht die Vermittlung einer Berufsgrundbildung im gewählten Fachbereich im Vordergrund. Durch praxisnahe Aufgabenstellungen sollen grundlegende Arbeitstechniken und -abläufe im jeweiligen Fachbereich vermittelt werden, wobei nach Möglichkeit sowohl die Interessen der Schüler*innen als auch das regionale Lehrstellen- und Bildungsangebot sowie aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt und in der Berufswelt zu berücksichtigen sind. Kooperationen mit Unternehmen oder anderen Fachexpertinnen und -experten erhöhen den Praxisbezug.
Besonderes Augenmerk ist auf die Förderung einer genauen und sauberen Arbeitsweise, der sprachlichen Ausdrucksweise, der persönlichen Umgangsformen, der interkulturellen Kompetenz und Kompetenz in Bezug auf Geschlechterrollen und geschlechtsspezifische Umgangsformen zu legen. Die Schüler*innen sind für die Bedeutung eines ökologisch und ökonomisch verantwortungsvollen Umgangs mit Arbeitsmaterialien sowie für die Einhaltung von fachbereichsrelevanten rechtlichen Bestimmungen, Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften zu sensibilisieren.
Durch den Einsatz von Rollenspielen können die Schüler*innen fachbereichsrelevante Gesprächssituationen trainieren. Bei Präsentationen durch Schüler*innen soll Feedback ermöglicht werden, womit wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden.
Im Fachbereich Handel und Büro empfiehlt sich zur Förderung der Praxisnähe ein übungsbetriebsähnlicher Unterricht.
Im Fachbereich Tourismus bieten Veranstaltungen, Feste und Projekte gute Möglichkeiten um praxisnahe Erfahrungen zu sammeln und fachbereichsspezifische Kompetenzen weiter zu entwickeln. In diesem Zusammenhang wird im Sinne einer Vorbildwirkung empfohlen, auf die Verwendung und den Ausschank von alkoholischen Getränken zu verzichten.

Anlage XV.
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachungen gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017)
1. Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 198/2017 in der geltenden Fassung.

2. Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der geltenden Fassung
3. Altkatholischer Religionsunterricht
    Für den Altkatholischen Religionsunterricht ist der Lehrplan der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen mit der Maßgabe anzuwenden, dass Themenbereiche aus dem Lehrplan einer der Schulart entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen.
4. Israelitischer Religionsunterricht
    Für den Israelitischen Religionsunterricht ist der Lehrplan der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen mit der Maßgabe anzuwenden, dass Themenbereiche aus dem Lehrplan einer der Schulart entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach  eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen.
5. Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.
6. Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.
7. Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.
8. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.
9. Griechisch-orientalischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 243/2010 in der geltenden Fassung.
10. Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.
11. Freikirchlicher Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.
12. Alevitischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren Schulen (Anlage 4 der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 in der geltenden Fassung) findet mit der Maßgabe Anwendung, dass Themenbereiche aus jeder Kompetenz 1 bis 10 einer der Schulart entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen.

Anlage XVI.
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE PFLICHTGEGENSTÄNDE BERUFS- UND LEBENSWELT
Kompetenzbereich Berufsorientierung, Berufsfindung und Arbeitswelt .
Die Schülerinnen und Schüler
können Bildungswege im österreichischen Bildungs- und Ausbildungssystem recherchieren und beschreiben sowie damit verbundene Berufsmöglichkeiten darlegen,
kennen ihre Stärken und Schwächen und können die Anforderungen unterschiedlicher Berufe mit ihren eigenen Fähigkeiten vergleichen,
können berufspraktische Tage vorbereiten und reflektieren,
können ihren Berufswunsch artikulieren und begründen sowie Wege, die zu ihrem Wunschberuf führen, aufzeigen,
können geschlechtsspezifische Zuordnungen von Berufen erkennen und diskutieren sowie den eigenen Berufswunsch vor diesem Hintergrund kritisch hinterfragen,
können einen Bewerbungsprozess organisieren, Bewerbungsunterlagen zusammenstellen sowie Bewerbungsgespräche führen,
kennen die Anforderungen der Wirtschaft an das Erscheinungsbild, die Arbeitshaltung und die Umgangsformen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und können sich selbst in Hinblick auf diese reflektieren,
können Berufsfelder in Hinblick auf Chancen und besondere Belastungen beschreiben,
können die Anforderungen einer sich verändernden Arbeitswelt erkennen und erklären,
können die Bedeutung von Arbeit für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben beschreiben und Folgen von Arbeitslosigkeit diskutieren,
können den Wert einer abgeschlossenen Ausbildung für den weiteren Lebensweg sowie für die Chancen am Arbeitsmarkt aufzeigen,
können das Duale Ausbildungssystem sowie wesentliche Rechte und Pflichten der Beteiligten beschreiben,
können Interessenvertretungen sowie deren Aufgaben nennen und für sie relevante Beratungsangebote recherchieren,
können unterschiedliche Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse nennen sowie deren Vor- und Nachteile gegenüberstellen.
Lehrstoff: Österreichisches Bildungs- und Ausbildungssystem. Berufsmöglichkeiten. Berufspraktische Tage. Geschlechtsspezifische Zuordnungen. Bewerbungsprozess. Anforderungsprofil an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Berufsfelder. Arbeit und Arbeitslosigkeit. Duales Ausbildungssystem. Interessenvertretungen. Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse.
Kompetenzbereich Lebensorientierung und Persönlichkeitsentwicklung .
Die Schülerinnen und Schüler
können ihre Stärken und Schwächen reflektieren sowie sich persönliche und berufliche Ziele setzen,
können aktiv zuhören, verbale und nonverbale Signale deuten sowie sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen und entsprechend handeln,
können eigene Umgangsformen reflektieren, geeignete Umgangsformen für berufliche, gesellschaftliche und kulturelle Anlässe erarbeiten sowie diese in unterschiedlichen Kommunikationssituationen einsetzen,
können die Wirkung von sozialen Netzwerken kritisch hinterfragen sowie Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit diesen darlegen,
können Rollenverhalten in Gemeinschaften erkennen, hinterfragen, auf die eigene Person beziehen und darüber diskutieren,
können in Konfliktsituationen sprachlich angemessen kommunizieren, kooperativ und wertschätzend agieren sowie Lösungsmöglichkeiten entwickeln,
kennen wesentliche Rechte und Pflichten von Jugendlichen und können mögliche Konsequenzen bei Regelverstößen beschreiben,
können Eigeninitiative entwickeln, Verantwortung übernehmen, sich in ein Team einbringen, konstruktives Feedback geben und kennen Methoden um mit Feedback, Erfolg und Misserfolg umzugehen.
Lehrstoff: Stärken- und Schwächenanalyse. Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Umgangsformen. Soziale Netzwerke. Soziale Beziehungen. Konfliktmanagement. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Feedback.
Kompetenzbereich Gesundheitsförderung .
Die Schüler*innen können
gesundheitsförderndes und -schädigendes Verhalten aufzeigen sowie Empfehlungen für eine gesunde Lebensweise präsentieren,
ihr Verhalten in Bezug auf Gesundheit und Sexualität hinterfragen und Konsequenzen für sich darstellen,
Erste Hilfe Maßnahmen nennen und umsetzen.
Lehrstoff: Gesundheit. Sexualität. Erste Hilfe.
DEUTSCH UND KOMMUNIKATION
Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen .
Die Schülerinnen und Schüler
können gesprochene Inhalte verstehen, die wesentlichen Aussagen erkennen sowie grundlegende Informationen in Standardsprache wiedergeben,
können grundlegende Gesprächsregeln einhalten, sowohl verbale als auch nonverbale Signale deuten und einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
können Meinungen und Werthaltungen von Kommunikationspartnerinnen und -partnern respektieren, Gespräche über Alltagsthemen oder einfache fachbereichsbezogene Sachthemen führen, sich dazu Meinungen bilden und diese äußern,
kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können sowohl allgemeine als auch einfache fachbereichsbezogene Inhalte strukturieren und sprachlich korrekt präsentieren.
Lehrstoff: Hörverständnis. Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsregeln. Einfache Fachsprache. Präsentationstechniken.
Kompetenzbereich Lesen .
Die Schüler*innen können
Texte sinnerfassend lesen, die wesentlichen Aussagen erkennen sowie grundlegende Informationen wiedergeben,
unterschiedliche Lesetechniken anwenden und Textsignale nutzen,
unbekannte Wörter aus dem Kontext erschließen, Wortbedeutungen mit Hilfe von Nachschlagewerken klären, ihren allgemeinen Wortschatz erweitern und festigen sowie einen grundlegenden Fachwortschatz aufbauen, Textsorten und deren Merkmale unterscheiden, sowohl Alltags- und Gebrauchstexte als auch altersadäquate literarische Texte lesen sowie diese mit eigenen Erfahrungen und Vorwissen vernetzen,
Intentionen und vermutliche Wirkungen von Texten und Medienangeboten unterscheiden und reflektieren,
Informationen aus Grafiken, Tabellen, Schaubildern und Bild-Textkombinationen ablesen, reflektieren und wiedergeben.
Lehrstoff: Textverständnis. Allgemeiner Wortschatz und grundlegender Fachwortschatz. Textsorten.
Kompetenzbereich Schreiben .
Die Schüler*innen können
Informationen notieren, gliedern und aufbereiten,
Sachverhalte nachvollziehbar strukturieren und schriftlich wiedergeben,
Besonderheiten unterschiedlicher Textsorten nennen sowie Texte inklusive Schriftverkehr unter Beachtung formaler, grammatikalischer und orthografischer Regeln verfassen,
den Grundwortschatz korrekt anwenden,
Rechtschreibhilfen zielgerichtet einsetzen,
Texte inhaltlich und sprachlich überarbeiten.
Lehrstoff: Schriftliche Kommunikation. Verfassen unterschiedlicher Textsorten. Grundwortschatz. Schreib- und Sprachrichtigkeit.
Schularbeiten:
Drei bis fünf Schularbeiten im Schuljahr, wobei höchstens eine Schularbeit im Ausmaß von zwei Unterrichtsstunden vorgesehen werden darf.
Leistungsdifferenzierung
Die Schülerinnen und Schüler, die nach dem höheren Leistungsniveau unterrichtet werden, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten der jeweiligen Kompetenzbereiche lösen.
Lehrplanzusatz zur Förderung der Basiskompetenzen
Für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht auf der 9. Schulstufe befinden, steht die Sicherung der durch folgende Lehrplanspezifikationen beschriebenen Basiskompetenzen im Vordergrund des Unterrichts.
Die Schüler*innen können
gesprochene Inhalte verstehen, wesentliche Aussagen erkennen sowie grundlegende Informationen wiedergeben,
in vertrauten Situationen grundlegende Gesprächsregeln einhalten sowie an Gesprächen zu vertrauten Alltagsthemen aktiv teilnehmen,
altersadäquate literarische und pragmatische kurze Texte lesen, wesentliche Aussagen erkennen sowie explizit ausgewiesene Informationen wiedergeben,
Texte zu vertrauten Themen der Lebens- und Berufswelt verfassen und dabei den Grundwortschatz korrekt anwenden.
Lehrstoff: Hörverständnis. Gesprächsregeln. Textverständnis. Schriftliche Kommunikation. Grundwortschatz. Schreib- und Sprachrichtigkeit.
LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 .
Die Schüler*innen können vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihr soziales Umfeld oder auf konkrete Dinge aus ihrer Lebenswelt beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gesprochen.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 .
Die Schüler*innen können
einzelne Sätze und häufig verwendete Wörter mit Bezug zu ihrer Lebenswelt verstehen,
das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 .
Die Schüler*innen können, wenn es um vertraute Dinge aus ihrer Lebenswelt geht und klare Standardsprache verwendet wird, die Kernaussagen verstehen.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 .
Die Schüler*innen können einzelne vertraute Begriffe, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 .
Die Schüler*innen können
einfache Texte sinnerfassend lesen und diesen konkrete Informationen entnehmen,
einfache persönliche Schreiben verstehen.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 .
Die Schüler*innen können
Texte, in denen vor allem gebräuchliche Wörter des Alltags vorkommen, verstehen,
private Schreiben, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird, verstehen.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 .
Die Schüler*innen können
sich auf einfache Art verständigen, wenn ihre Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner bereit sind, das Gesagte langsamer zu wiederholen oder anders auszudrücken und sie bei ihren eigenständigen Formulierungen zu unterstützen,
einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt,
einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um sich selbst vorzustellen.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 .
Die Schüler*innen können
sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen zu vertrauten Themen und Tätigkeiten auszutauschen,
sehr kurze Kontaktgespräche führen und an Gesprächen teilhaben, ohne diese selbst in Gang zu halten,
mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln Situationen aus dem persönlichen Umfeld, Alltag oder der Schule beschreiben.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 .
Die Schüler*innen können in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 .
Die Schüler*innen können
kurze einfache Mitteilungen und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
Basisinformationen zu ihrer Person in Formulare eintragen.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 .
Die Schüler*innen können
kurze Texte schreiben,
ganz einfache persönliche Schreiben verfassen.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 .
Die Schüler*innen können
zusammenhängende Texte zu Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, schreiben,
Schreiben verfassen und darin von persönlichen Erfahrungen und Eindrücken berichten.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Schularbeiten:
Drei bis fünf Schularbeiten im Schuljahr, wobei höchstens eine Schularbeit im Ausmaß von zwei Unterrichtsstunden vorgesehen werden darf.
Leistungsdifferenzierung
Die Schülerinnen und Schüler, die nach dem höheren Leistungsniveau unterrichtet werden, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten der jeweiligen Kompetenzbereiche lösen.
Lehrplanzusatz zur Förderung der Basiskompetenzen
Für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht auf der 9. Schulstufe befinden, steht das Erreichen bzw. die Sicherung des Kompetenzniveaus A2 im Vordergrund des Unterrichts.
ANGEWANDTE MATHEMATIK Kompetenzbereich Zahlen und Maße .
Die Schüler*innen können ausgehend von alltags- oder fachbereichsrelevanten Situationen
grundlegende Rechenoperationen unter Anwendung von Rechengesetzen durchführen, die Rechenschritte begründen sowie die Ergebnisse auf Plausibilität überprüfen und in sinnvoller Genauigkeit angeben,
die Größenordnung von Maßzahlen erfassen, Maßeinheiten situationsadäquat verwenden und Umrechnungen durchführen,
Prozentangaben verstehen, Berechnungen mit diesen durchführen sowie absolute Größen als Prozentwerte ausdrücken und Änderungsraten bestimmen,
Verhältnisrechnungen durchführen und den Lösungsweg erklären.
Lehrstoff: Rechenoperationen. Maßeinheiten. Prozentrechnung. Verhältnisrechnungen.
Kompetenzbereich Algebra und Geometrie .
Die Schüler*innen können
Sachverhalte aus ihrem Lebensumfeld oder Fachbereich mit Hilfe von Variablen, Termen und Formeln beschreiben, Terme vereinfachen und Formeln nach vorgegebenen Größen umformen,
Gleichungen lösen sowie den Lösungsweg erklären,
einfache funktionale Zusammenhänge aus dem Alltag oder Fachbereich erkennen und beschreiben.
Eigenschaften von ebenen Figuren und geometrischen Körpern beschreiben, Berechnungen zu diesen durchführen sowie Skizzen erstellen.
Lehrstoff: Terme. Formeln. Gleichungen. Alltags- oder fachbereichsrelevante funktionale Zusammenhänge. Geometrie.
Kompetenzbereich Statistik .
Die Schüler*innen können tabellarischen und grafischen Darstellungen statistischer Daten Informationen entnehmen und diese präsentieren.
Lehrstoff: Beschreibende Statistik.
Schularbeiten:
Drei bis fünf Schularbeiten im Schuljahr, wobei höchstens eine Schularbeit im Ausmaß von zwei Unterrichtsstunden vorgesehen werden darf.
Leistungsdifferenzierung
Die Schülerinnen und Schüler, die nach dem höheren Leistungsniveau unterrichtet werden, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten der jeweiligen Kompetenzbereiche lösen.
Lehrplanzusatz zur Förderung der Basiskompetenzen
Für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht auf der 9. Schulstufe befinden, steht die Sicherung der durch folgende Lehrplanspezifikationen beschriebenen Basiskompetenzen im Vordergrund des Unterrichts.
Die Schüler*innen können
sowohl im Kopf als auch halbschriftlich und schriftlich Grundrechnungsarten durchführen und Rechengesetze anwenden,
einen konkreten Sachverhalt erfassen, mathematische Beziehungen darin erkennen sowie diese darstellen,
Maßeinheiten aus den Bereichen Länge, Fläche, Raum, Masse, Zeit und Geld situationsadäquat auswählen, vergleichen und umwandeln,
Bruchzahlen aus dem Alltag verstehen und vergleichen, äquivalente Brüche erkennen und einfache Berechnungen durchführen,
Prozentangaben verstehen, einfache Berechnungen mit diesen durchführen und absolute Größen als Prozentwerte ausdrücken,
einfache geometrische Figuren (Dreiecke, regelmäßige Vierecke, Kreis) und Körper (Quader, Würfel, Pyramide, Zylinder, Kugel) erkennen und benennen sowie deren Eigenschaften und Unterschiede beschreiben,
Umfangs- und Flächenberechnungen an Rechtecken und einfachen, daraus zusammengesetzten Figuren durchführen,
Volums- und Oberflächenberechnungen an Quadern durchführen.
Lehrstoff: Grundrechnungsarten. Mathematische Beziehungen. Maßeinheiten. Brüche. Prozentrechnung. Figuren. Körper.
POLITISCHE BILDUNG, WIRTSCHAFT UND ÖKOLOGIE Kompetenzbereich Leben und Mitbestimmen in der Gesellschaft .
Die Schülerinnen und Schüler
können das politische System Österreichs unter Berücksichtigung zeitgeschichtlicher Entwicklungen sowie der regionalen Gliederung beschreiben und im Vergleich zu anderen Staats- und Regierungsformen darstellen,
können Möglichkeiten zur Mitbestimmung sowohl im persönlichen Umfeld als auch auf politischer Ebene aufzeigen sowie deren Bedeutung erklären,
können Diskriminierungen erkennen, Vorurteile reflektieren sowie persönliche Strategien zur Vermeidung von diesen entwickeln und anwenden,
können die Bedeutung der Grund-, Kinder- und Menschenrechte für ihr eigenes Leben beschreiben,
können Informationen zu politischen Sachverhalten in unterschiedlichen Medien recherchieren und bewerten, sich ein eigenes Urteil bilden sowie Diskussionen führen,
können Aufgaben des Staates und öffentlicher Einrichtungen darlegen, die Notwendigkeit von Abgaben zu deren Erfüllung aufzeigen sowie die Bedeutung für das eigene Leben und die Gesellschaft diskutieren,
kennen die wesentlichen Prinzipien und die Grundfreiheiten der Europäischen Union und können deren Auswirkungen auf den Alltag darlegen,
können die Relevanz politischer Entscheidungen und gesellschaftlicher Entwicklungen in anderen Ländern für Österreich beschreiben.
Lehrstoff: Politisches System Österreichs. Staats- und Regierungsformen. Österreichische Geschichte beginnend im 20. Jahrhundert. Mitbestimmung. Soziale Beziehungen. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Grund-, Kinder- und Menschenrechte. Politische Meinungsbildung. Europäische Union. Globale Zusammenhänge.
Kompetenzbereich Nachhaltiges wirtschaftliches und ökologisches Denken und Handeln .
Die Schülerinnen und Schüler
kennen Grundzüge einer verantwortungsvollen Haushaltsführung und können die Realisierbarkeit von persönlichen Bedürfnissen vor dem Hintergrund finanzieller Möglichkeiten einschätzen,
kennen unterschiedliche Zahlungsarten und können deren Vor- und Nachteile beschreiben,
können unterschiedliche Versicherungsformen nennen und den Nutzen von Versicherungen diskutieren,
können das Konsumverhalten in ihrem Umfeld hinsichtlich wirtschaftlicher und ökologischer Auswirkungen reflektieren, Kaufentscheidungen begründen sowie Vorschläge für einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen im eigenen Umfeld erarbeiten,
können Produkt- und Lebensmittelkennzeichnungen interpretieren,
kennen unterschiedliche Energieformen und -träger, können Möglichkeiten der Energieerzeugung beschreiben und Maßnahmen zur wirtschaftlich und ökologisch verantwortlichen Energienutzung im eigenen Umfeld erarbeiten und präsentieren,
können Auswirkungen von menschlichen Eingriffen auf die Umwelt und auf Ökosysteme beschreiben sowie Maßnahmen zur Minimierung negativer Folgen nennen,
können Auswirkungen der Globalisierung sowie anderer wirtschaftlicher und technologischer Veränderungen auf ihren Alltag darstellen.
Lehrstoff: Haushaltsführung. Zahlungsarten. Versicherungen. Nachhaltigkeit. Konsumverhalten. Energieformen und -träger. Ökosysteme. Umweltschutz. Ressourcenschonender Umgang. Globalisierung. Wirtschaftliche und technologische Veränderungen.
BEWEGUNG UND SPORT Kompetenzbereich Grundlagen zum Bewegungshandeln .
Die Schüler*innen können ihre konditionellen, koordinativen und beweglichkeitsbezogenen Fähigkeiten eigenverantwortlich verbessern.
Lehrstoff: Übungen aus den Bereichen Turnen, Gymnastik, Leichtathletik und Schwimmen. Übungen an Fitnessgeräten. Sportmotorische Tests. Methodische Aspekte regelmäßiger Bewegung.
Kompetenzbereich Leistungsorientierte und spielerische Bewegungshandlungen .
Die Schüler*innen können
ihr Leistungsvermögen in Bewegungshandlungen einschätzen sowie Leistungen in Bewegungshandlungen erbringen,
Regeln einhalten und sich fair verhalten sowie das Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen,
Wettbewerbe und Sportspiele organisieren und leiten.
Lehrstoff: Wettbewerbe sowie kleine und große Sportspiele. Trendsportarten.
Kompetenzbereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen .
Die Schüler*innen können
sich durch Bewegung ausdrücken und verständigen,
Bewegung gestalten und kreative Ausdrucksmöglichkeiten finden.
Lehrstoff: Pantomime. Sich durch Bewegung ausdrücken. Tanz. Musikgymnastik. Rhythmische Gymnastik und Akrobatik.
Kompetenzbereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen .
Die Schüler*innen können
die Bedeutung von Bewegung auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden beschreiben sowie Bewegungshandlungen zur Verbesserung des Wohlbefindens umsetzen,
körperliche Belastungssymptome und deren Ursachen erkennen sowie mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit beschreiben,
alltägliche Bewegungshandlungen durch gezielte Übungen verbessern und Belastungen ausgleichen.
Lehrstoff: Funktionsgymnastik. Regeneration. Atemtechniken. Entspannungs- und Dehntechniken. Sensomotoriktraining auf labilen und instabilen Untergründen. Muskelschlingentraining; asymmetrische Rumpfkräftigung.
Kompetenzbereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen .
Die Schüler*innen können herausfordernde Bewegungssituationen aufsuchen, persönliche Grenzen und Verhaltensweisen erfahren, Erlebnisse selbst und in der Gruppe reflektieren sowie Gefahren einschätzen.
Lehrstoff: Bergsport. Gleit- und Rollsport. Wassersport. Ballspiele. Sportveranstaltungen. Sichern und Helfen.
ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTÄNDE ANGEWANDTE INFORMATIK
(für alle Cluster und Fachbereiche) Kompetenzbereich IT-Systeme .
Die Schülerinnen und Schüler
kennen Hardwarekomponenten von Computern sowie deren Funktion und können Peripheriegeräte sachgerecht nutzen,
können unterschiedliche Software geeigneten alltags- oder fachbereichsrelevanten Einsatzbereichen zuordnen,
können Dateitypen erkennen und unterscheiden sowie Dateien effizient verwalten,
können die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Speichermedien gegenüberstellen sowie Möglichkeiten der Datensicherung anwenden.
Lehrstoff: Hard- und Software. Peripheriegeräte. Dateiverwaltung. Datensicherung.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro, den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales sowie den Fachbereich Tourismus:
Die Schüler*innen können Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden sowie Energiesparmaßnahmen bei der Arbeit an Computern umsetzen.
Lehrstoff: Gesundheitsförderung. Energiesparmaßnahmen.
Kompetenzbereich Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentation .
Die Schüler*innen können
alltags- oder fachbereichsrelevante Dokumente in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen, bearbeiten, formatieren und drucken,
einfache Berechnungen in einem Tabellenkalkulationsprogramm durchführen,
Präsentationen mit geeigneter Software erstellen und bearbeiten.
Lehrstoff: Textverarbeitungssoftware. Tabellenkalkulationssoftware. Präsentationssoftware.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro, den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales sowie den Fachbereich Tourismus:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen das Tastenfeld und können Texte zügig eingeben,
können Tabellen und grafische Objekte mit einem Textverarbeitungsprogramm in ein Dokument einfügen und formatieren.
Lehrstoff: Tastenfeld. Schreibfertigkeit. Textverarbeitungssoftware.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:
Die Schüler*innen können
in einem Tabellenkalkulationsprogramm Daten in Zellen eingeben und Zellen formatieren,
in einem Tabellenkalkulationsprogramm einfache Berechnungen unter Verwendung von Formeln und Funktionen durchführen sowie Diagramme erstellen und bearbeiten,
Präsentationsunterlagen unter Verwendung von Druckoptionen drucken und Bildschirmpräsentationen durchführen.
Lehrstoff: Tabellenkalkulationssoftware. Präsentationssoftware.
Kompetenzbereich Internet und Kommunikation .
Die Schüler*innen können
Informationen im Internet gezielt und effizient recherchieren und Online-Inhalte kritisch hinterfragen,
persönliche Online-Aktivitäten reflektieren sowie mit Daten sensibel umgehen,
soziale Netzwerke verantwortungsvoll nutzen,
E-Mails erstellen, senden und empfangen sowie kritisch mit diesen umgehen.
Lehrstoff: Online-Sicherheit. Umgang mit Daten. Internetrecherche. E-Mails. Soziale Netzwerke.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:
Die Schüler*innen können aus dem Internet entnommene Informationen nutzen und weiterbearbeiten.
Lehrstoff: Informationsmanagement.
CLUSTER DIENSTLEISTUNGEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN
Kompetenzbereich Wirtschaft und Konsum .
Die Schüler*innen kennen
grundlegende Begriffe der Wirtschaft und können deren Bedeutung erklären,
unterschiedliche Betriebsarten und können diese anhand von Merkmalen einteilen,
unterschiedliche Verkaufsstrategien und Werbemaßnahmen und können sowohl deren Bedeutung als auch deren Wirkung einschätzen,
die rechtlichen Grundlagen für Kaufverträge, können Auswirkungen von Kaufverträgen beurteilen sowie Kaufverträge abschließen,
die Aufgaben des Konsumentenschutzes und können konsumentenrechtliche Informationen recherchieren und nutzen.
Lehrstoff: Begriffe der Wirtschaft. Betriebsarten. Verkaufsstrategien und Werbemaßnahmen. Kaufverträge. Konsumentenschutz.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen Zielsetzungen der Wirtschaft und können den einfachen Wirtschaftskreislauf in seinen Grundzügen darstellen,
können persönliche und sachliche Voraussetzungen für eine Unternehmensgründung aufzeigen,
können Vorteile, Herausforderungen und Auswirkungen des digitalen Verkaufs aufzeigen.
Lehrstoff: Zielsetzungen der Wirtschaft. Wirtschaftskreislauf. Unternehmensgründung. Digitaler Verkauf.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales:
Bildungs- und Lehraufgabe.
Die Schüler*innen kennen
unterschiedliche fachbereichsbezogene Dienstleistungsbetriebe und können deren Charakteristika beschreiben,
die wirtschaftliche Bedeutung des Dienstleistungssektors und können regionale Angebote recherchieren und vergleichen.
Lehrstoff: Dienstleistungsbetriebe. Wirtschaftliche Bedeutung des Dienstleistungssektors.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Tourismus:
Die Schüler*innen kennen
unterschiedliche Betriebsformen in der Tourismusbranche und können Unterschiede zwischen diesen aufzeigen,
die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus und können positive und negative Auswirkungen darlegen,
die wichtigsten Tourismusregionen in Österreich und können regionale Tourismusangebote recherchieren und präsentieren.
Lehrstoff: Betriebsformen in der Tourismusbranche. Bedeutung des Tourismus. Tourismusregionen.
Kompetenzbereich Umgang mit Geld .
Die Schüler*innen können
einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld beschreiben und die Gefahren der Schuldenfalle diskutieren,
verschiedene Zahlungsmittel und -arten unterscheiden sowie diese situationsadäquat auswählen,
Vor- und Nachteile unterschiedlicher Bankdienstleistungen erkennen und diskutieren.
Lehrstoff: Geld. Schuldenfalle. Zahlungsmittel. Zahlungsarten. Bankdienstleistungen.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:
Die Schüler*innen können Sicherheitsmerkmale von Banknoten beschreiben.
Lehrstoff: Sicherheitsmerkmale von Banknoten.
BUCHFÜHRUNG UND WIRTSCHAFTSRECHNEN
Kompetenzbereich Wirtschaftliches Rechnen .
Die Schüler*innen können ausgehend von alltags- oder fachbereichsrelevanten Situationen
Grundrechnungsarten anwenden, Ergebnisse schätzen und auf Plausibilität überprüfen,
gängige Maßeinheiten umwandeln sowie mit gebräuchlichen Maßen rechnen,
einfache Schluss-, Prozent- und Zinsrechnungen durchführen,
persönliche Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, ihr Konsumverhalten reflektieren sowie finanzielle Entscheidungen treffen und begründen.
Lehrstoff: Grundrechnungsarten. Schätzen. Maßeinheiten. Schluss-, Prozent- und Zinsrechnungen. Private Haushaltsplanung. Konsumverhalten.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Tourismus:
Die Schüler*innen können den Waren- und Materialbedarf für vorgegebene Speisen und Speisenfolgen berechnen.
Lehrstoff: Waren- und Materialbedarfsberechnungen.
Kompetenzbereich Buchführung .
Die Schülerinnen und Schüler
kennen unterschiedliche Buchführungssysteme und können die Aufgaben des Rechnungswesens beschreiben sowie die Formvorschriften der Buchführung erläutern,
können Belege unterscheiden und organisieren,
kennen die Bestandteile von Rechnungen und können Rechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit überprüfen,
kennen die wichtigsten Bücher der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und können diese führen,
kennen unterschiedliche Umsatzsteuersätze, können diese zuordnen sowie die Umsatzsteuer berechnen.
Lehrstoff:
Aufgaben des Rechnungswesens. Buchführungssysteme. Formvorschriften. Belegwesen. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Umsatzsteuer.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro.
Die Schülerinnen und Schüler
können regelmäßige Aufzeichnungen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anhand von Belegen führen,
können einfache Kalkulationen erstellen,
kennen die Bilanz als Grundlage der doppelten Buchführung und können einfache Geschäftsfälle beschreiben,
können die Umsatzsteuer-Zahllast berechnen.
Lehrstoff: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Kalkulationen. Bilanz als Grundlage der doppelten Buchführung. Umsatzsteuer-Zahllast.
FACHKUNDE
Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:
Kompetenzbereich Kaufmännisch-administrative Berufe .
Die Schüler*innen können
Berufe aus ihrem Fachbereich nennen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben,
wesentliche Anforderungen an kaufmännisch-administrative Berufe aufzeigen, Ausbildungswege beschreiben und mögliche Karrierechancen diskutieren.
Lehrstoff: Berufsbilder. Ausbildungswege. Karriereverläufe.
Kompetenzbereich Arbeitsorganisation .
Die Schülerinnen und Schüler
können grundlegende Bestimmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz sowie präventive Schritte zur Unfallvermeidung aufzeigen,
können Regeln und Maßnahmen der persönlichen und der arbeitsplatzbezogenen Hygiene sowie deren Bedeutung beschreiben,
können Maßnahmen zur Vorbeugung berufsspezifischer Erkrankungen aufzeigen,
kennen unterschiedliche Formen der Arbeitsplatzgestaltung und können deren Vor- und Nachteile diskutieren,
kennen betriebliche Strukturen und können fachbereichsspezifische Arbeitsabläufe beschreiben.
Lehrstoff: Sicherheitsvorschriften. Gesundheitsförderung. Hygiene. Arbeitsplatzgestaltung. Betriebliche Strukturen. Arbeitsabläufe.
Kompetenzbereich Kommunikation und Werbung .
Die Schülerinnen und Schüler
können Kriterien für die professionelle Formulierung und Gestaltung von E-Mails beschreiben und begründen,
kennen Grundsätze der Gesprächsführung sowie unterschiedliche Fragetechniken und können Phasen von Verkaufs- und Beratungsgesprächen erklären,
können unterschiedliche Werbemaßnahmen und -konzepte beschreiben sowie deren Wirkung unter Berücksichtigung von Gestaltungsgrundsätzen reflektieren.
Lehrstoff: E-Mails. Gesprächsführung. Werbemaßnahmen und -konzepte. Gestaltungsgrundsätze.
Spezifikationen für den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales: Kompetenzbereich Berufe und Ausbildungswege .
Die Schüler*innen können
Berufe aus ihrem Fachbereich nennen und die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben,
wesentliche Anforderungen an Berufe im Schönheits- Gesundheits- und Sozialbereich aufzeigen, Ausbildungswege beschreiben und mögliche Karrierechancen diskutieren.
Lehrstoff: Berufsbilder. Ausbildungswege. Karriereverläufe.
Kompetenzbereich Arbeitsplatz .
Die Schülerinnen und Schüler
können grundlegende Bestimmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz sowie präventive Schritte zur Unfallvermeidung und Erste Hilfe-Maßnahmen aufzeigen,
kennen berufsspezifische Infektionsgefahren und können sowohl Regeln als auch Maßnahmen der persönlichen und der arbeitsplatzbezogenen Hygiene erläutern sowie deren Funktion für fachbereichsspezifische Arbeitsprozesse und Aufgabenfelder beschreiben,
kennen die ergonomisch richtige Haltung bei der Ausführung fachbereichsspezifischer Arbeiten und können diese diskutieren,
kennen geeignete Arbeitstechniken, Produkte, Materialien, Werkzeuge und Geräte und können adäquate Einsatzbereiche aufzeigen,
kennen einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und können Konsequenzen für das eigene umweltbewusste Handeln beschreiben.
Lehrstoff: Sicherheitsvorschriften. Unfallvermeidung. Erste Hilfe-Maßnahmen. Infektionsgefahren. Hygiene. Ergonomie. Arbeitstechniken, Produkte, Materialien, Werkzeuge und Geräte. Umgang mit Ressourcen.
Kompetenzbereich Grundlagen des Handelns in Gesundheits-, Schönheits- und Sozialberufen .
Die Schülerinnen und Schüler
können fachbereichsspezifische Umgangsformen sowie die Bedeutung des ersten Eindrucks und des äußeren Erscheinungsbildes im Alltags- und Berufsleben beschreiben,
kennen grundlegende ethische Anforderungen für eine Tätigkeit im Schönheits-, Gesundheits- und Sozialbereich und können über diese diskutieren.
können spezielle Bedürfnisse unterschiedlicher Personengruppen aufzeigen und unter Anleitung entsprechende Verhaltensweisen für den Umgang mit diesen erarbeiten,
können situationsabhängig und personenbezogen kommunizieren sowie respektvoll mit anderen umgehen,
können Einflüsse auf das physische und psychische Wohlbefinden erkennen, persönliche Stressfaktoren beschreiben und Bewältigungsstrategien entwickeln,
kennen grundlegende Gestaltungsregeln und -techniken und können die Wirkung von Farben, Formen und Materialien beschreiben,
können Eckpunkte einer ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise recherchieren und präsentieren sowie gesundheitsförderndes und -schädigendes Verhalten aufzeigen,
kennen anatomische, dermatologische und physiologische Grundlagen und können diese im Zusammenhang mit Schönheits- und Gesundheitsberufen erklären.
Lehrstoff: Umgangsformen. Personengruppen. Kommunikation. Physische und psychische Faktoren. Gestaltungsregeln und -techniken, Farben, Formen und Materialien. Ernährung. Anatomische, dermatologische und physiologische Grundlagen. Gesundheitsprävention.
Spezifikationen für den Fachbereich Tourismus:
Kompetenzbereich Berufe im Tourismus .
Die Schüler*innen können
Berufe aus ihrem Fachbereich nennen und die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben,
wesentliche Anforderungen an Berufe im Tourismussektor aufzeigen, Ausbildungswege beschreiben und mögliche Karrierechancen diskutieren.
Lehrstoff: Berufsbilder. Ausbildungswege. Karriereverläufe.
Kompetenzbereich Ernährung, Küche und Service .
Die Schülerinnen und Schüler
können grundlegende Bestimmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz sowie präventive Schritte zur Unfallvermeidung aufzeigen,
kennen grundlegende Hygienebestimmungen für den Gastronomiebereich und können persönliche Hygienemaßnahmen beschreiben,
kennen die ergonomisch richtige Haltung bei der Ausführung fachbereichsspezifischer Arbeiten und können diese beschreiben,
kennen fachbereichsspezifische Werkzeuge und Küchengeräte und können adäquate Einsatzbereiche aufzeigen,
kennen Eigenschaften und mögliche Veränderungen von Lebensmitteln und Getränken und können diese beschreiben,
können Konservierungsarten anhand von Beispielen aufzeigen und deren Vor- und Nachteile erklären,
können Maßnahmen zum sachgerechten, ökologisch und ökonomisch verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln und Getränken aufzeigen,
können grundlegende fachbereichsbezogene Arbeits- und Kochverfahren beschreiben sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften aufzeigen,
kennen sowohl unterschiedliche Arten von Getränken als auch deren Eigenschaften und können deren Zusammensetzung erklären,
kennen Grundbegriffe des Service und können einfache Gedecke beschreiben,
kennen Eckpunkte einer ausgewogenen Ernährung, können ihr Ess- und Konsumverhalten im Alltag reflektieren sowie in Hinblick auf Gesundheit bewerten.
Lehrstoff: Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Hygienebestimmungen. Werkzeuge und Küchengeräte. Veränderungen von Lebensmitteln und Getränken. Konservierungsarten. Umgang mit Lebensmitteln. Arbeits- und Kochverfahren. Getränke. Service. Ernährung.
FACHPRAXIS
Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:
Kompetenzbereich Arbeitsorganisation .
Die Schüler*innen können
sich dem Berufsstand entsprechend kleiden und verhalten sowie Regeln der Ergonomie, persönlichen Hygiene und Sicherheit anwenden,
ihren Arbeitsplatz fachgerecht einrichten und nach Beendigung der Arbeit geordnet hinterlassen,
mit Ressourcen verantwortungsvoll und wirtschaftlich umgehen sowie Abfälle umweltfreundlich entsorgen,
unter Anleitung digitale und elektronische Medien nutzen sowie fachbereichsspezifische Geräte, Hilfsmittel und Materialien verwenden,
Arbeitsabläufe unter Anleitung effizient umsetzen,
Informationen beschaffen und verarbeiten sowie einen sorgsamen Umgang mit privaten und beruflichen Informationen aufzeigen und das eigene Verhalten reflektieren.
Lehrstoff: Umgangsformen. Gesundheitsförderung. Sicherheitsvorschriften. Hygiene. Ergonomie. Arbeitsplatz. Umgang mit Ressourcen. Digitale und elektronische Medien. Arbeitsabläufe. Informationsmanagement.
Kompetenzbereich Kommunikation und Werbung .
Die Schüler*innen können
unter Anleitung einfache Verkaufs- und Beratungsgespräche führen,
sich in ein Team konstruktiv und engagiert unter Berücksichtigung der Kommunikations- und Feedbackregeln einbringen,
situationsabhängig und personenbezogen kommunizieren sowie respektvoll mit anderen umgehen,
Schriftstücke effizient und strukturiert erstellen sowie fachbereichsspezifischen Schriftverkehr unter Anleitung abwickeln,
Telefongespräche führen sowie Gesprächsnotizen erstellen,
Werbemittel gestalten sowie deren Wirkung auf die eigene Person reflektieren und diskutieren,
unter Anleitung Präsentationen zu speziellen Themen und Anlässen erarbeiten und durchführen.
Lehrstoff: Umgang mit Kundinnen und Kunden. Verkaufs- und Beratungsgespräche. Kommunikation und Feedback. Umgangsformen. Schriftverkehr. Telefongespräche. Werbemittel. Präsentationen.
Spezifikationen für den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales:
Kompetenzbereich Arbeitsplatz .
Die Schülerinnen und Schüler
können sich dem Beruf entsprechend kleiden und verhalten sowie Regeln der Ergonomie, persönlichen Hygiene und Sicherheit anwenden,
können ihren Arbeitsplatz fachgerecht einrichten, instandhalten und nach Beendigung der Arbeit geordnet hinterlassen,
kennen Infektionsgefahren in Schönheits-, Gesundheits- und Sozialberufen und können unter Anleitung Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen umsetzen,
können mit wiederverwertbaren Materialien verantwortungsvoll und wirtschaftlich umgehen sowie Abfälle fachgerecht und umweltfreundlich trennen.
Lehrstoff: Umgangsformen. Gesundheitsprävention. Sicherheitsvorschriften. Hygiene. Arbeitsplatz. Umgang mit Ressourcen und Mülltrennung.
Kompetenzbereich Grundlagen des Handelns und Arbeitsprozesse in Gesundheits-, Schönheits- und Sozialberufen .
Die Schüler*innen können
unter Anleitung einfache fachbereichsspezifische Arbeiten bzw. Aufgaben durchführen und dabei allfällige einschlägige Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften zur Unfallverhütung und der Arbeitshygiene berücksichtigen,
für den Arbeitsauftrag geeignete Arbeitstechniken, Produkte, Materialien, Werkzeuge und Geräte auswählen, fachgerecht einsetzen, pflegen und sorgsam mit diesen umgehen,
unter Anleitung einfache Beratungsgespräche führen sowie Wünsche und Bedürfnisse mit zielgerichteten Fragestellungen eruieren,
berufsspezifische Trends recherchieren und unter Anleitung Umsetzungsmöglichkeiten erproben,
grundlegende Gestaltungstechniken unter Berücksichtigung der Wirkung von Farben, Formen und Materialien anwenden,
Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung im beruflichen Kontext berücksichtigen,
Entspannungsübungen durchführen.
Lehrstoff: Fachbereichsspezifische Arbeiten. Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütung und Arbeitshygiene. Produkte, Materialien, Werkzeuge und Geräte. Beratungsgespräche. Trends. Gestaltungstechniken. Ernährung. Entspannungsübungen.
Spezifikationen für den Fachbereich Tourismus: Kompetenzbereich Arbeitsplatz und Sicherheit .
Die Schüler*innen können
unter Anleitung einfache fachbereichsspezifische Arbeiten durchführen und berücksichtigen dabei einschlägige Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften zur Unfallverhütung und der Arbeitshygiene,
Regeln der Ergonomie und der persönlichen Hygiene anwenden und kleiden sich dem Berufsstand entsprechend.
Lehrstoff: Sicherheitsvorschriften. Werkzeuge und Geräte. Ergonomie. Hygienebestimmungen. Berufskleidung.
Kompetenzbereich Ernährung, Küche und Service .
Die Schüler*innen können
die im Tourismus und der Gastronomie gängigen Umgangsformen anwenden, berufsspezifische verbale und nonverbale Kommunikationstechniken einsetzen sowie spezielle Bedürfnisse von Personen unterschiedlicher Kulturen berücksichtigen,
einfache Speisen und Getränke empfehlen sowie Informationen zu den angebotenen Speisen und Getränken geben,den Wareneinsatz für einfache Speisen und Getränke berechnen sowie einfache Speisen und Getränke unter Anleitung zubereiten und servieren,
mit Lebensmitteln und Getränken verantwortungsvoll umgehen und Abfälle umweltgerecht entsorgen,
unter Anleitung Speise- und Getränkekarten gestalten und präsentieren,
Tische für unterschiedliche Speisefolgen eindecken sowie Vorschläge für Tischdekorationen erarbeiten und Dekorationsideen für unterschiedliche Anlässe umsetzen.
Lehrstoff: Umgangsformen. Speisen und Getränke. Wareneinsatz. Arbeits- und Kochverfahren. Mülltrennung. Speise- und Getränkekarte. Tischdekoration.
BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHLICHE KONVERSATION
Kompetenzbereich hören .
Die Schüler*innen können
einzelne Sätze und häufig verwendete Wörter mit Bezug zu Tourismus und Gastgewerbe verstehen,
das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen verstehen.
Lehrstoff: Fachbereichsspezifisches Umfeld.
Kompetenzbereich Sprechen .
Die Schüler*innen können
sich in einfachen, routinemäßigen fachbereichsspezifischen Situationen verständigen,
sehr kurze Kontakt- und Beratungsgespräche mit Gästen führen.
Lehrstoff: Fachbereichsspezifisches Umfeld.
CLUSTER TECHNIK NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ÜBUNGEN
Kompetenzbereich Physik .
Die Schülerinnen und Schüler
kennen physikalische Grundgrößen, können diesen die entsprechende Einheit gemäß dem internationalen Einheitensystem (SI) zuordnen und Umrechnungen durchführen,
können Grundgrößen der Mechanik definieren, anhand von physikalischen Gesetzmäßigkeiten berechnen sowie Versuche zu diesen durchführen,
kennen die Aggregatzustande und können grundlegende Eigenschaften von festen, flüssigen und gasförmigen Körpern beschreiben,
kennen Stromarten, können Wirkungen des elektrischen Stromes und die damit verbundenen Gefahren erklären sowie geeignete Sicherheitsmaßnahmen nennen.
Lehrstoff: Internationales Einheitensystem. Physikalische Grundgrößen und Gesetzmäßigkeiten. Grundlagen der Mechanik. Aggregatzustände. Elektrizität. Sicherheitsmaßnahmen.
Kompetenzbereich Chemie .
Die Schülerinnen und Schüler
kennen chemische Elemente, können diese im Periodensystem einordnen und dessen Struktur sowie die darin enthaltenen Informationen erklären,
kennen chemische Grundlagen und können anhand dieser alltags- und fachbereichsrelevante chemische Reaktionen erklären,
können den Unterschied zwischen Reinstoffen und Stoffgemischen beschreiben,
können die Herstellung und Eigenschaften von anorganischen und organischen Stoffen beschreiben sowie deren Einsatzbereiche und Anwendungsmöglichkeiten im Alltag oder als Werk- und Hilfsstoffe in ihrem Fachbereich nennen,
können Versuche zu chemischen Vorgängen durchführen sowie die Ergebnisse präsentieren.
Lehrstoff: Periodensystem. Chemische Grundlagen. Chemische Reaktionen. Chemische Stoffe.
TECHNISCHES ZEICHNEN
Kompetenzbereich Grundlagen des Technischen Zeichnens .
Die Schüler*innen können
die Einsatzbereiche von unterschiedlichen Zeichen- und Arbeitsgeräten aufzeigen sowie diese sachgerecht anwenden und pflegen,
normgerechte Darstellungsarten und Symbole in technischen Zeichnungen erläutern sowie Skizzen und Pläne lesen und interpretieren.
Lehrstoff: Zeichen- und Arbeitsgeräte. Normgerechte Darstellungsarten und Symbole.
Kompetenzbereich Darstellen und Konstruieren .
Die Schüler*innen können
Freihandskizzen erstellen und bemaßen,
technische Zeichnungen von Werkstücken in unterschiedlichen Ansichten normgerecht erstellen, beschriften und bemaßen,
Maßstabsberechnungen durchführen sowie Objekte, Werkstücke und Schnittdarstellungen maßstabsgetreu darstellen.
Lehrstoff: Freihandskizzen. Normzeichnungen. Ansichten. Maßstäbe. Schnitte.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Bau, den Fachbereich Holz und den Fachbereich Metall:
Die Schüler*innen können Pläne von Werkstücken anfertigen.
Lehrstoff: Pläne.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Elektro:
Die Schüler*innen können Schalt- und Stromlaufpläne unter Verwendung von normgerechten Schaltzeichen skizzieren und konstruieren..
FACHKUNDE
Spezifikationen für den Fachbereich Bau:
Kompetenzbereich Berufe im Bau- und Baunebengewerbe .
Die Schüler*innen können Berufe aus dem Bau- und Baunebengewerbe nennen, Anforderungen an diese aufzeigen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben.
Lehrstoff:
Berufsbilder im Bau- und Baunebengewerbe.
Spezifikationen für den Fachbereich Elektro:
Kompetenzbereich Berufe im Elektrotechnik- und Elektronikbereich .
Die Schüler*innen können Berufe aus dem Elektrotechnik- und Elektronikbereich nennen, Anforderungen an diese aufzeigen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben.
Lehrstoff:
Berufsbilder im Elektrotechnik- und Elektronikbereich.
Spezifikationen für den Fachbereich Holz:
Kompetenzbereich Berufe im Holzbereich .
Die Schüler*innen können Berufe aus dem Bereich der Holzbe- und -verarbeitung nennen, Anforderungen an diese aufzeigen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben.
Lehrstoff:
Berufsbilder im Bereich der Holzbe- und -verarbeitung.
Spezifikationen für den Fachbereich Metall:
Kompetenzbereich Berufe im Metallbereich .
Die Schüler*innen können Berufe aus dem Metallbereich nennen, Anforderungen an diese aufzeigen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben.
Lehrstoff:
Berufsbilder im Metallbereich.
Kompetenzbereich Arbeits- und Fertigungstechniken .
Die Schülerinnen und Schüler
können grundlegende Bestimmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz aufzeigen, die persönliche Schutzausrüstung beschreiben sowie Verbots-, Gebots-, Warn- und Rettungszeichen deuten,
kennen die ergonomisch richtige Haltung bei der Ausführung fachbereichsspezifischer Arbeiten und können diese beschreiben,
kennen fachbereichsrelevante Werk-, Roh- und Hilfsstoffe, deren Entstehung bzw. Gewinnung sowie fachbereichsspezifischen Materialen, Werkzeuge, Maschinen und Geräte und können adäquate Einsatzbereiche für diese aufzeigen,
kennen für den Fachbereich relevante Mess- und Prüfgeräte und können deren Einsatz beschreiben,
können grundlegende fachbereichsbezogene Arbeits- und Fertigungstechniken erklären sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beschreiben.
Lehrstoff:Sicherheit am Arbeitsplatz. Sicherheitszeichen. Ergonomie. Werk-, Roh-, Hilfsstoffe und Materialien. Werkzeuge. Maschinen. Geräte. Mess- und Prüfgeräte. Arbeits- und Fertigungstechniken.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Elektro:
Die Schülerinnen und Schüler
können Wirkungen des elektrischen Stromes und die damit verbundenen Gefahren erklären sowie geeignete Sicherheitsmaßnahmen nennen,
kennen für die Elektrotechnik und Elektronik relevante physikalische Grundgrößen und können diese anhand von physikalischen Gesetzmäßigkeiten erklären,
können Stromkreise unter Berücksichtigung elektrischer Größen und Gesetzmäßigkeiten beschreiben und analysieren.
Lehrstoff: Wirkungen des elektrischen Stromes. Fachbereichsrelevante physikalische Grundgrößen und Gesetzmäßigkeiten. Stromkreise.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Holz:
Die Schüler*innen können die Entstehung, die Bringung, den Einschnitt sowie die Klassifizierung des Werkstoffs Holz beschreiben sowie geeignete Einsatzbereiche für unterschiedliche Holzarten aufzeigen.
Lehrstoff: Werkstoff Holz.
FACHPRAXIS
Kompetenzbereich Arbeitsplatz und Sicherheit .
Die Schüler*innen können
unter Berücksichtigung der Werkstättenordnung ihren Arbeitsplatz fachgerecht einrichten und nach Beendigung der Arbeit ordentlich hinterlassen sowie allfällige Abfälle und Reststoffe umweltschonend entsorgen,
nach Unterweisung einfache fachbereichsspezifische Arbeiten unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften zur Unfallverhütung und zur Arbeitshygiene sowie ergonomischer Richtlinien durchführen,
fachbereichsbezogene Werkzeuge, Maschinen und Geräte auswählen, fachgerecht einsetzen, instandhalten sowie sorgsam mit diesen umgehen.
Lehrstoff: Werkstättenordnung. Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Arbeitshygiene. Ergonomie. Werkzeuge, Maschinen und Geräte.
Kompetenzbereich Arbeits- und Fertigungstechniken .
Die Schülerinnen und Schüler
können nach Unterweisung fachbereichsspezifische Werk-, Roh- und Hilfsstoffe sowie Materialen unter Verwendung geeigneter Werkzeuge, Maschinen und Geräte fachgerecht unter Berücksichtigung von einschlägigen Sicherheitsvorschriften be- bzw. verarbeiten,
können mit Werk-, Roh- und Hilfsstoffen sowie Materialen sachgerecht, ökologisch und ökonomisch verantwortungsvoll umgehen,
kennen für den Fachbereich relevante Mess- und Prüfgeräte und können diese nach Unterweisung einsetzen.
Lehrstoff: Sicherheitsvorschriften. Werk-, Roh-, Hilfsstoffe und Materialien. Werkzeuge. Maschinen. Geräte. Mess- und Prüfgeräte.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Bau, den Fachbereich Holz und den Fachbereich Metall:
Die Schüler*innen können nach Unterweisung und auf Basis von Skizzen bzw. Plänen Werkstücke durch grundlegende fachbereichsbezogene Arbeits- und Fertigungstechniken sowie unter Einhaltung einschlägiger Sicherheitsvorschriften herstellen.
Lehrstoff: Arbeits- und Fertigungstechniken.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Elektro:
Die Schüler*innen können nach Unterweisung, auf Basis von Schaltplänen sowie unter Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien Stromkreise und Schaltungen aufbauen, Messungen an diesen durchführen sowie die Messergebnisse dokumentieren und interpretieren.
Lehrstoff: Stromkreise und Schaltungen.
FREIGEGENSTÄNDE MATHEMATIK
Kompetenzbereich Algebra und Geometrie .
Die Schüler*innen können
Rechenoperationen unter Anwendung von Rechengesetzen durchführen, die Rechenschritte begründen sowie die Ergebnisse auf Plausibilität überprüfen und in sinnvoller Genauigkeit angeben,
Sachverhalte mit Hilfe von Variablen, Termen und Formeln beschreiben, Terme vereinfachen und Formeln umformen,
lineare Gleichungen, Bruchgleichungen und quadratische Gleichungen lösen sowie den Lösungsweg erklären,
Gleichungssysteme mit zwei Variablen lösen,
aus grafischen Darstellungen Werte ablesen und funktionale Zusammenhänge beschreiben sowie zu Funktionsgleichungen Wertetabellen erstellen und Funktionsgraphen mit geeigneten Maßstäben zeichnen,
Eigenschaften von ebenen Figuren und geometrischen Körpern beschreiben, Berechnungen zu diesen durchführen sowie Skizzen erstellen.
Lehrstoff:  Rechenoperationen. Terme. Formeln. Gleichungen. Gleichungssysteme. Funktionen. Geometrie.
Kompetenzbereich Statistik .
Die Schüler*innen können tabellarischen und grafischen Darstellungen statistischer Daten Informationen entnehmen und diese präsentieren.
Lehrstoff: Beschreibende Statistik.
DEUTSCH
Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen .
Die Schüler*innen können
längeren Gesprächen zu aktuellen und alltagsbezogenen Themen folgen und wesentliche Informationen in Standardsprache wiedergeben,
komplexe Themen strukturiert und klar präsentieren sowie eigene Standpunkte argumentieren,
Gesprächsregeln einhalten, Sprache sensibel und gendergerecht verwenden sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken.
Lehrstoff: Hörverständnis. Präsentationstechniken. Gesprächsregeln.
Kompetenzbereich Lesen .
Die Schüler*innen können
sowohl still sinnerfassend als auch laut gestaltend lesen,
unterschiedliche Lesetechniken anwenden, Texte formal und inhaltlich erschließen, indem sie Texten Informationen entnehmen und relevante von irrelevanten Informationen unterscheiden,
Wortbedeutungen aus dem Kontext erschließen und mit Hilfe von Nachschlagewerken klären,
Textsorten und deren Merkmale unterscheiden, altersadäquate literarische Texte lesen sowie diese mit eigenen Erfahrungen und Vorwissen vernetzen,
sowohl berichtende als auch beschreibende Texte in Hinblick auf deren Absicht und Wirkung analysieren,
Informationen in unterschiedlichen Medien sammeln, vergleichen und auswerten.
Lehrstoff: Textverständnis. Lesetechniken. Wortschatz. Textsorten. Medien.
Kompetenzbereich Schreiben .
Die Schüler*innen können
Sachverhalte nachvollziehbar strukturieren und schriftlich wiedergeben,
grundlegende Sprachnormen und Regeln der Orthografie und Zeichensetzung anwenden sowie mit Fehlern konstruktiv umgehen,
Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die textsortenspezifischen Merkmale gezielt einsetzen,
Texte situationsbezogen sowie sachlich richtig verfassen.
Lehrstoff: Schreib- und Sprachrichtigkeit. Verfassen unterschiedlicher Textsorten.
LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 .
Die Schüler*innen können
einzelne Sätze und häufig verwendete Wörter mit Bezug zu ihrer Lebenswelt verstehen,
das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 .
Die Schüler*innen können
die Kernaussagen verstehen, wenn es um vertraute Dinge aus ihrer Lebenswelt geht und klare Standardsprache verwendet wird,
Radio- oder Fernsehsendungen wesentliche Informationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird,
einfachen Interviews, Berichten, Hörspielen oder Sketches zu vertrauten Themen folgen.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 .
Die Schüler*innen können
einfache Texte sinnerfassend lesen und diesen konkrete Informationen entnehmen,
einfache persönliche Schreiben verstehen.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 .
Die Schüler*innen können
Texte, in denen vor allem gebräuchliche Wörter des Alltags vorkommen, verstehen,
einfachen, klar gegliederten Sachtexten zu vertrauten Themen die wesentlichen Informationen entnehmen,
private Schreiben, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird, verstehen,
einfache literarische Texte verstehen.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 .
Die Schüler*innen können
sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen zu vertrauten Themen und Tätigkeiten auszutauschen,
sehr kurze Kontaktgespräche führen und an Gesprächen teilhaben, ohne diese selbst in Gang zu halten,
mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln Situationen aus dem persönlichen Umfeld, Alltag oder der Schule beschreiben.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 .
Die Schüler*innen können
in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben,
Situationen bewältigen, denen man auf Reisen begegnet,
an Gesprächen teilnehmen, die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen oder aktuelle Ereignisse beziehen.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 .
Die Schüler*innen können
kurze Texte schreiben,
ganz einfache persönliche Schreiben verfassen.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 .
Die Schüler*innen können
einfache zusammenhängende Texte zu Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, schreiben,
Schreiben verfassen und darin von persönlichen Erfahrungen und Eindrücken berichten.
Lehrstoff: Themen aus dem Alltag.
MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT
Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen .
Die Schülerinnen und Schüler
können gesprochene Inhalte in ihrer Muttersprache verstehen, die wesentlichen Aussagen erkennen sowie grundlegende Informationen in Standardsprache wiedergeben,
kennen sprachliche Register in ihrer Muttersprache und können diese gezielt einsetzen,
kennen das Phänomen der Sprachmischung und können ihre eigene Sprachverwendung in Hinblick auf diese reflektieren sowie Interferenzen sowohl in Gesprächen in der Muttersprache als auch in Deutsch vermeiden.
Lehrstoff: Hörverständnis. Verbale Kommunikation. Sprachliche Register. Sprachmischung.
Kompetenzbereich Lesen
Die Schüler*innen können
Texte in ihrer Muttersprache sinnerfassend lesen, die wesentlichen Aussagen erkennen sowie grundlegende Informationen wiedergeben,
Originaltexte in ihrer Muttersprache mit deutschen Übersetzungen vergleichen,
ihren Wortschatz in der Muttersprache erweitern.
Lehrstoff: Textverständnis. Originaltexte und Übersetzungen. Wortschatz.
Kompetenzbereich Schreiben .
Die Schülerinnen und Schüler
können Texte in der Muttersprache unter Beachtung grammatikalischer und orthografischer Regeln verfassen,
kennen das Phänomen der Sprachmischung und können Interferenzen sowohl beim Verfassen von Texten in der Muttersprache als auch von deutschen Texten vermeiden.
Lehrstoff: Schriftliche Kommunikation. Schreib- und Sprachrichtigkeit.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN EIGENVERANTWORTLICHES LERNEN
Kompetenzbereich Lerntechniken und -strategien .
Die Schülerinnen und Schüler
kennen unterschiedliche Lerntypen, können einschätzen welcher Lerntyp sie sind sowie entsprechende Lerntechniken auswählen und anwenden,
können ihre Stärken und Schwächen reflektieren, sich Ziele setzen sowie einen Zeitplan für Lernprozesse erstellen und einhalten.
Lehrstoff: Lerntypen. Lerntechniken. Stärken-Schwächen-Analyse. Zeitmanagement.
Kompetenzbereich Arbeitstechniken und Selbstorganisation .
Die Schülerinnen und Schüler
können Lesetechniken gezielt anwenden und Texten Informationen entnehmen,
können fachliche Inhalte strukturieren und visualisieren,
können Methoden zur Verbesserung der Konzentration anwenden,
können Lernumgebungen auf ihre Eignung beurteilen und eine angenehme Lernatmosphäre beschreiben,
kennen stressauslösende Faktoren und können Methoden zum konstruktiven Umgang mit Stress aufzeigen sowie Entspannungstechniken anwenden.
Lehrstoff: Lesetechniken. Strukturierungstechniken. Konzentrationstraining. Lernumgebungen. Stressmanagement. Entspannungstechniken.
VERKEHRSERZIEHUNG
Kompetenzbereich Mobilität .
Die Schüler*innen können
unterschiedliche Mobilitätsformen nennen sowie deren Vor- und Nachteile bewerten,
Auswirkungen des Verkehrs auf Umwelt, Gesundheit und Wirtschaft beschreiben.
Lehrstoff: Mobilitätsformen. Ökologische, ökonomische und gesundheitliche Auswirkungen von Verkehr.
Kompetenzbereich Verkehrssicherheit .
Die Schüler*innen können
verkehrsrechtliche Vorschriften erklären und Verkehrszeichen deuten,
potenzielle Gefahrenquellen im Straßenverkehr aufzeigen, ihr eigenes Verhalten in Bezug auf Verkehrssicherheit reflektieren und Strategien zur Vermeidung von Gefahren beschreiben,
angemessenes Verhalten bei Unfällen beschreiben und Erste Hilfe leisten.
Lehrstoff: Verkehrsrechtliche Vorschriften. Verkehrszeichen. Gefahrenquellen im Straßenverkehr. Verhalten bei Unfällen. Erste Hilfe.
MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT
Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen .
Die Schülerinnen und Schüler
können gesprochene Inhalte in ihrer Muttersprache verstehen, die wesentlichen Aussagen erkennen sowie grundlegende Informationen in Standardsprache wiedergeben,
kennen sprachliche Register in ihrer Muttersprache und können diese gezielt einsetzen,
kennen das Phänomen der Sprachmischung und können ihre eigene Sprachverwendung in Hinblick auf diese reflektieren sowie Interferenzen sowohl in Gesprächen in der Muttersprache als auch in Deutsch vermeiden.
Lehrstoff: Hörverständnis. Verbale Kommunikation. Sprachliche Register. Sprachmischung.
Kompetenzbereich Lesen
Die Schüler*innen können
Texte in ihrer Muttersprache sinnerfassend lesen, die wesentlichen Aussagen erkennen sowie grundlegende Informationen wiedergeben,
Originaltexte in ihrer Muttersprache mit deutschen Übersetzungen vergleichen,
ihren Wortschatz in der Muttersprache erweitern.
Lehrstoff: extverständnis. Originaltexte und Übersetzungen. Wortschatz.
Kompetenzbereich Schreiben .
Die Schülerinnen und Schüler
können Texte in der Muttersprache unter Beachtung grammatikalischer und orthografischer Regeln verfassen,
kennen das Phänomen der Sprachmischung und können Interferenzen sowohl beim Verfassen von Texten in der Muttersprache als auch von deutschen Texten vermeiden.
Lehrstoff: Schriftliche Kommunikation. Schreib- und Sprachrichtigkeit.
FÖRDERUNTERRICHT .
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schüler*innen sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.

XVII. UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE DEUTSCH IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE .
In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a des Schulunterrichtsgesetzes als außerordentliche Schülerin oder außerordentlicher Schüler aufgenommen wurden, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schüler*innen folgen können.
Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, besucht werden.
Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jeden Jugendlichen nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände – etwa Angewandte Mathematik, Berufs- und Lebenswelt oder Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie – zu erarbeiten und die Förderung der Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.
Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe,
Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester,
Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.
Didaktische Grundsätze:
Ausgangssituation
Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern-)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schüler*innen anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schüler*innen von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit, die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.
Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum
Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schüler*innen aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schüler*innen das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den Erziehungsberechtigten der Lernenden. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.
Mehrsprachigkeit
Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schüler*innen werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schüler*innen in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.
Alltagssprache vs. Bildungssprache
Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schüler*innen erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.
Sprachförderung als Teamarbeit
Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.
Methodische Erläuterungen
Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schüler*innen in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Besonderes Augenmerk ist auf die unterschiedlichen Strukturen und Laute der Erstsprache und der deutschen Sprache zu legen, da sich diese in der Erstsprache von denen in der deutschen Sprache unterscheiden können. Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schüler*innen in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.
Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib-)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert-gelenkten bis sehr offenen-spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schüler*innen in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusstgemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).
Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb
Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib- und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.
Umgang mit Heterogenität
Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör-)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.
Einsatz von Diagnoseinstrumenten
Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an.
Lehrstoff:Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:
ZitatLernbereich 1:
Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten
Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
Lesen und Leseverstehen
Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln
ZitatLernbereich 2:
Linguistische Kompetenzen
Wortschatz
Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
Aussprache
Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb
Rechtschreibung (Orthografie)
ZitatLernbereich 3:
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Lernbereich 4:
Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit
Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.
Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten (,,Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen" und ,,Lesen und Leseverstehen") vor den produktiven Fertigkeiten (,,Sprechen/Mündliches Sprachhandeln" und ,,Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln") entwickelt.
Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib- und Lesefähigkeit - ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind - geht diesen Prozessen voraus.
Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Jugendlichen unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schüler*innen ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.
Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.
Kommunikative Kompetenzen
Lernbereich 1:
Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen
Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.
Die Schülerin/der Schüler
versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen, Ankündigungen, Erklärungen).
versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.
erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen und Gespräche im Unterrichtsalltag bzw. einfacher Sachdarstellungen aus dem Sprechkontext und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen.
verstehen die Hauptaussage einfacher und kurzer (auch literarischer), gesprochener Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele).
folgt kurzen und sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltags- sowie Sachthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.
Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.
Die Schülerin/der Schüler
reagiert auf einfache Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an, kann sie an unterschiedliche Sprechsituationen anpassen und neu kombinieren, sofern es sich um einen vertrauten Kontext handelt.
bewältigt in einfacher Form Gespräche mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Beobachtungen, Meinungen, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, ua.).
begründet in einfacher Form Handlungen, Meinungen, Wünsche, Ziele, Absichten.
erzählt eine einfache zusammenhängende Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen bzw. gibt in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Handlung von Geschichten, Büchern, Filmen wieder.
fasst in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Hauptaussage von Sachtexten zu vertrauten Themen zusammen.
trägt eine vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten Thema (Familie, Freizeit, Ausbildung) bzw. Arbeitsergebnisse zu einem vertrauten Sachthema vor und beantwortet einfache Informationsfragen.
bewältigt einfache und kurze mündliche Sprachhandlungen in formellen Situationen.
kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen), versucht diese einzuhalten und besitzt das Wissen um Konventionen.
wendet stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brücken-sprache(n) nutzen.
Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen
Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).
Die Schülerin/der Schüler
verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene.
versteht wesentliche Informationen kurzer, konkreter schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen.
liest einfache (auch literarische) Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt die wesentlichen Informationen.
versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Detailinformationen (zB Texte aus Jugendzeitschriften, Zeitungsartikel, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Gebrauchsanweisungen, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne uÄ.).
liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor.
erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt von kurzen, einfachen Texten mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke.
nutzt Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen, begleitende Bildelemente) zum Textverständnis.
erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle.
Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln
Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.
Die Schülerin/der Schüler
verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen.
benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
verfasst einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.).
verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen und stellt dabei einfache Satzverbindungen her (und, aber, weil, zuerst, dann, und dann).
bewältigt in einfacher Form schriftliche Sprachhandlungen mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
verfasst einfache, kurze zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen (Notizen, Beschreibungen, Zusammenfassungen).
hält gehörte, gelesene und medial vermittelte einfache und kurze Informationen stichwortartig fest.
verfasst einfache Präsentationen zu bekannten Themen und fasst Arbeitsergebnisse in einfacher Form schriftlich zusammen (Mind-Maps, Cluster uÄ.).
gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte, Leserbriefe.
verwendet die wichtigsten Satzzeichen sinnbezogen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen).
nutzt unter Anleitung einfache Überarbeitungsstrategien, um eigene Texte weiterzuentwickeln (sprachlich, inhaltlich, orthografisch).
ZitatLernbereich 2:
Linguistische Kompetenzen
Kompetenzbereich Wortschatz
Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.
Die Schülerin/der Schüler
verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf sein/ihr unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
erweitert in Ansätzen ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz und Fachwortschatz über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach- und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können.
verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (chunks).
erweitert ihren/seinen Wortschatz in vernetzter Form auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe, Stilebenen).
fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen, Zusammenhängen und erschließt sich Bedeutungen aus dem Kontext sowie mit Hilfe von Wortbildungsregeln.
nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.).
Kompetenzbereich Strukturen
Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.
Die Schülerin/der Schüler
verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
beschreibt ihr/ihm vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Erwartungen, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
drückt Modalitäten aus, zB mit Modalverben.
verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil).
formuliert Fragen und Antworten.
stellt in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) Formen und Strukturen (auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an.
Kompetenzbereich Aussprache
Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.
Die Schülerin/der Schüler
bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof).
bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich).
macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Zungenbrechern uÄ. an.
Kompetenzbereich Schrift
Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.
Die Schülerin/der Schüler
entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt.
erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose).
kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut.
wandelt Buchstaben in Laute um.
stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung).
ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf.
ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.).
schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift.
verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo.
kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft.
Kompetenzbereich Rechtschreibung
Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.
Die Schülerin/der Schüler
kennt und verwendet orthografische und grammatische Regel- und Merkelemente, wobei es zum Teil noch zu Übergeneralisierungen kommt.
kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen.
fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung und verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital).
Überfachliche Kompetenzen
ZitatLernbereich 3:
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz
Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.
Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).
ZitatLernbereich 4:
Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge.
Kompetenzbereich Soziale Kompetenz
Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge.
Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit
Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.
RELIGION
Wie Abschnitt XV.
WEITERE PFLICHTGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Für die weiteren Pflichtgegenstände, Alternative Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der Lehrplan gemäß Abschnitt XVI unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers anzuwenden.
FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der Lehrplan gemäß Abschnitt XVI unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers anzuwenden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Polytechnische_Schule