Überblick ISCED 3 und ISCED 5 (Abschlusslevel Berufsbildende höhere Schulen)
Nach der Sekundarstufe I stehen Schüler/innen folgende Möglichkeiten (mit unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen) offen:
INKLUSIVE BILDUNG
Inklusive Bildung im Bereich der Sekundarstufe II
Österreich hat durch die Ratifizierung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in 2008 einen wichtigen Schritt in Richtung der Etablierung von Inklusiver Bildung im gesamten Schulsystem getan.
"Grundsätzlich werden in allen technischen, kaufmännischen und humanberuflichen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen körper- und sinnesbehinderte Schülerinnen integriert, soweit sie die lehrplanmäßigen Anforderungen in Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Rücksichtnahmen erfüllen können. So ist z.B. das Schulzentrum, 1030 Wien, Ungargasse 69 in Wien der größte Standort für Hörbehinderte an kaufmännischen Schulen - es gibt zahlreiche Förder- und Stützmaßnahmen."
(siehe auch UN-Behindertenrechtskonvention - Erster Staatenbericht Österreichs, BMASK 2010)
Da aber oftmals die notwendigen formellen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist es für Menschen mit Behinderungen in Österreich nach wie vor schwierig, die Oberstufe einer AHS oder eine BHS zu besuchen.
Um eine kontinuierliche Betreuung von Schüler/innen mit Körper- oder Sinnesbehinderungen auch in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und den allgemein bildenden höheren Schulen (Oberstufe) zu gewährleisten, wurden besondere gesetzliche Regelungen geschaffen, die entsprechende Abweichungen vom Lehrplan sowie einen erweiterten Förderunterricht ermöglichen.
Eine Möglichkeit ist es, im Rahmen eines Schulversuchs mit einem eigenen Lehrplan die Sekundarstufe II zu besuchen. Im Zuge des Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020 des Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird als eine Maßnahme das vermehrte Durchführen von Schulversuchen genannt, welche durch das Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung koordiniert werden. (Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012-2020 Strategie der Österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, S. 67)
Ein Beispiel für einen Schulversuch auf Sekundarstufe II, der inklusive Bildung (abseits der Integrativen Berufsausbildung) bis 18 Jahren ermöglicht, ist der österreichweit erste Schulversuch einer inklusiven Oberstufe, der 2012 in Salzburg gestartet wurde. (www.morg.at)
Ein weiteres Beispiel ist das bereits erwähnte Schulzentrum HTL HAK Ungargasse in Wien. Dort werden körper- und sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit nichtbehinderten ausgebildet.
In der Anton Krieger Gasse in Wien wird Schülerinnen und Schülern mit Hörbeeinträchtigung, in Kooperation mit dem Bundesinstitut für Gehörlosenbildung, ermöglicht die AHS-Oberstufe zu besuchen.
Quellen:
CiSonline: Community - Integration/Inklusion - Sonderpädagogik https://www.cisonline.at/home
BERUFSVORBEREITUNGSJAHR UND INTEGRATIVE BERUFSAUSBILDUNG
Berufliche Erstausbildung für Jugendliche mit Behinderung oder Benachteiligung
Integrative Berufsausbildung als vollständige Lehrausbildung in verlängerter Lehrzeit (Verlängerung um max. 1 Jahr bzw. in Ausnahmefällen um 2 Jahre)
Integrative Berufsausbildung als Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten Teilqualifikationen in der Dauer von 1 bis 3 Jahren
Unterstützung und Begleitung durch Berufsausbildungsassistent/innen
Berufsvorbereitungsjahr: Einjähriger Lehrgang als 9. Schuljahr der Polytechnischen Schule (Schulversuch) oder im Rahmen der Sonderschule
Berufsvorbereitungsjahr
Ziel des Berufsvorbereitungsjahrs im Rahmen der Pflichtschule ist es, die Chancen von Jugendlichen mit Behinderung oder Benachteiligung am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Umgesetzt wird das Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen bzw als Schulversuch im Rahmen der integrativen Betreuung an der Polytechnischen Schule für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
In einer achtwöchigen Orientierungsphase zu Beginn des Schuljahres sollen Schüler/innen im Hinblick auf ihre Berufsvorstellungen bzw. Interessen und die künftigen Berufsmöglichkeiten Einblick in die angebotenen berufspraktischen Bereiche erhalten. Weiters sollen innerhalb des Berufsvorbereitungsjahres die vorhandenen Kompetenzen der Jugendlichen im persönlichen, theoretischen und praktischen Bereich vertieft und erweitert werden. Die Zugänge zum Arbeitsmarkt sollen dadurch erleichtert und die Chancen vergrößert werden, einen geeigneten Arbeitsplatz zu erhalten und die damit verbundenen Anforderungen zu bewältigen.
Integrative Berufsausbildung
Für Jugendliche mit Behinderungen und Benachteiligungen ist es oft sehr schwierig am ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Daher wurde eine neue Form der beruflichen Erstausbildung entwickelt, welche dem Bedürfnis Jugendlicher mit Behinderung oder Benachteiligungen nach geeigneter Ausbildung sowie dem Bedarf der Betriebe nach adäquat ausgebildeten Arbeitskräften entspricht.
Die im Jahr 2003 eingeführte Integrative Berufsausbildung (IBA) ermöglicht eine maßgeschneiderte Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche.
Folgende Personen können im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung ausgebildet werden:
Behinderte gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz,
Personen mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschule,
Personen ohne oder mit negativem Pflichtschulabschluss,
Personen mit Vermittlungshindernissen.
Es gibt zwei Möglichkeiten der integrativen Berufsausbildung: Die IBA erfolgt entweder im Rahmen der Verlängerung der Lehrzeit um ein Jahr oder in begründeten Ausnahmefällen um zwei Jahre (Abschluss mit Lehrabschlussprüfung) bzw. im Rahmen der Teilqualifikation eines Lehrberufes in einer Ausbildungsdauer von einem Jahr bis drei Jahren. Die Ausbildung wird auf bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes eingeschränkt, allenfalls ergänzt durch Teile der Berufsbilder weiterer Lehrberufe. Der Abschluss erfolgt mit einer Abschlussprüfung.
Die integrative Berufsausbildung wird durch eine Berufsausbildungsassistenz begleitet und unterstützt. Die Berufsausbildungsassistent/innen begleitet und unterstützen die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe in sozialpädagogischen und psychologischen Fragen, um den Ausbildungserfolg zu gewährleisten. Dies erfolgt durch laufende Kooperation mit den Eltern, Lehrbetrieben und Berufsschulen.
So kann es weitergehen:
Für Absolvent/innen eines Berufsvorbereitenden Jahres und der Integrativen Berufsausbildung bestehen unter anderem folgende Möglichkeiten:
Berufsausübung als Fachkraft im Lehrbetrieb oder einem anderen Betrieb
Absolvierung der Berufsreifeprüfung (im Modell "Lehre und Matura" zu einem großen Teil bereits während der Lehrzeit möglich)
mit Berufsreifeprüfung ist der Besuch eines Kollegs und das Studium an Fachhochschulen, Universitäten und Pädagogischen Hochschulen möglich
Besuch von Aufbaulehrgängen oder berufsbildenden höheren Schulen für Berufstätige
Werkmeisterschulen
Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung und selbstständige Berufsausübung in einem reglementierten Gewerbe
selbstständige Berufsausübung in einem freien Gewerbe
Quellen:
Help.gv.at - Integrative Berufsausbildung
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/207/Seite.2070305.html
https://www.cisonline.at/index.php?id=81
Community Integration Sonderpädagogik - Integrative Berufsausbildung
https://www.cisonline.at/nahtstelle-schuleberuf/integration-in-der-pts/
Bundesministerium für für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort www.bmdw.gv.at/Themen/Lehre-und-Berufsausbildung.html
Help.gv.at
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/183/Seite.1830000.html
Weitere Informationen im Internet
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
https://www.sozialministeriumservice.at/
POLYTECHNISCHE SCHULE
Im Anschluss an die 8. Schulstufe im Ausmaß eines Schuljahres
Im Rahmen eines freiwilligen 10. Schuljahres ist der zweijährige Besuch der Polytechnischen Schule möglich
Allgemeinbildung, Berufsorientierung und Berufsgrundbildung in selbst gewählten Fachbereichen
32 Wochenstunden Unterricht
Übertritt in die Lehre oder in weiterführende Schulen
Allgemeines
Die Polytechnische Schule schließt an die 8. Schulstufe an und umfasst eine Schulstufe. Die Schüler/innen werden im 9. oder in einem freiwilligen 10. Schuljahr durch Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung und Berufsgrundbildung auf das weitere Leben – insbesondere auf das Berufsleben – vorbereitet. Eine Orientierungsphase am Anfang des Schuljahres und Berufsorientierung als Unterrichtsprinzip bieten vielfältige Möglichkeiten zum Kennenlernen der Berufswelt. Durch Betriebs- und Berufserkundungen in Lehrwerkstätten und außerschulischen Institutionen sowie durch berufspraktische Tage (Schnupperlehre) in Betrieben wird die Berufswahl unterstützt.
Die Berufsgrundbildung wird in Fachbereichen (Wahlpflichtgegenständen) angeboten. Sie entsprechen großen Berufsfeldern der Wirtschaft, wobei grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Schlüsselqualifikationen) erworben werden. Handlungs- und praxisorientiertes Lernen fördert die individuellen Begabungen und Lernmotivation der Schüler/innen.
Aus den folgenden sieben Fachbereichen kann je nach beruflichen Interessen und Neigungen gewählt werden: Metall, Elektro, Holz, Bau, Handel-Büro, Dienstleistungen, Tourismus. Im Rahmen der Schulautonomie können auch neue Fachbereiche (z.B. Mechatronik, Gesundheit/Soziales) angeboten werden.
In den allgemein bildenden Pflichtgegenständen (z.B. Berufsorientierung und Lebenskunde, Politische Bildung und Wirtschaftskunde, Deutsch, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Bewegung und Sport) wird eine vertiefende Allgemeinbildung angeboten.
Durch den Unterricht im Ausmaß von 32 Wochenstunden werden grundlegende berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, um sich für den Übertritt in die Lehre sowie für den Übertritt in weiterführende Schulen bestmöglich zu qualifizieren. Schulautonom kann das Wochenstundenausmaß im Wahlpflichtbereich und in den allgemeinen Pflichtgegenständen Interessen der Schüler/innen angepasst werden.
Die Polytechnische Schule wird entweder als selbstständige Schule oder in organisatorischem Zusammenhang mit einer allgemein bildenden Pflichtschule geführt.
Die Schüler/innen erwerben bei positivem Abschluss der Polytechnischen Schule das Recht, in die 2. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule gleicher Fachrichtung (mindestens 15 Wochenstunden im gewählten Fachbereich) oder ohne Aufnahmeprüfung in die 1. Klasse einer berufsbildenden höheren Schule überzutreten.
Integration
Zur Beendigung ihrer Schulpflicht haben Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf seit 2012 die Möglichkeit, an einer Polytechnischen Schule oder an einer einjährigen Haushaltungsschule in integrativen Klassen ihre Schulpflicht zu beenden. In Integrationsklassen an der Polytechnischen Schule kommt für die Jugendlichen der Lehrplan des Berufsvorbereitungsjahres entweder zur Gänze oder teilweise zur Anwendung. Die Jugendlichen sollen befähigt werden, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven zu entwickeln, betriebliche Arbeit aus der Sicht der Arbeitnehmer ebenso wie aus der Sicht der Arbeitgeber kennen und einschätzen zu lernen.
So kann es weitergehen:
Für Absolvent/innen einer Polytechnischen Schule bestehen unter anderem folgende Möglichkeiten:
Mit der PTS wird in der Regel die 9-jährige Schulpflicht erfüllt. PTS-Abgänger/innen können somit die Ausbildung in einem Lehrberuf beginnen.
Nach einem positiven Abschluss können Jugendliche in die 2. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule gleicher Fachrichtung einsteigen und ohne Aufnahmeprüfung die 1. Klasse einer berufsbildenden höheren Schule besuchen. Auch der Einstieg in eine allgemein bildende höhere Schule (AHS) ist möglich.
Für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf besteht die Möglichkeit der integrativen Berufsausbildung.
Quellen:
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/bw/abs/pts.html
Integration in der PTS
https://Schule.at – Polytechnische Schule
Weitere Informationen im Internet
AMS Ausbildungskompass
BERUFSSCHULE UND LEHRE – DUALES SYSTEM
Duales System: Ausbildung in einem Lehrberuf in einem Lehrbetrieb bei gleichzeitigem Unterricht in einer Berufsschule.
Voraussetzung: erfüllte 9-jährige Schulpflicht (positiver Abschluss ist nicht Voraussetzung, erhöht jedoch die Chancen auf eine Lehrstelle)
Dauer: 1-4 Jahre
Ausbildungsende mit der Lehrabschlussprüfung
Möglichkeit der integrativen Berufsausbildung und Teilqualifikation
Berufsreifeprüfung parallel zur Lehre und im Anschluss möglich
Allgemeines
Die Lehre bietet Jugendlichen (meist im Alter von 15 bis 19 Jahren) eine solide Berufsausbildung in einem der rund 200 Lehrberufe. Die Lehre ist die richtige Wahl für alle, die eine praxisorientierte Ausbildung in einem Lehrbetrieb (Mitarbeit im Betrieb) bevorzugen. Rund 20 - 25 % der Ausbildungszeit verbringen die Lehrlinge in der Berufsschule, wo sie unter anderem das theoretische Wissen für den Beruf erwerben.
Voraussetzung
Der Eintritt in eine Lehre erfolgt nach der erfüllten 9-jährigen Schulpflicht. Ein positiver Abschluss der Neuen Mittelschule, Polytechnischen Schule oder des 9. Schuljahres in einer anderen Schule ist zwar nicht verpflichtend, erhöht aber die Chancen auf eine Lehrstelle erheblich.
Auch für Schulabbrecher/innen und Absolventinnen und Absolventen mittlerer und höherer Schulen stellt die Lehre eine interessante Option für den Einstieg in die Arbeitswelt dar. Die Lehrzeit kann sich in diesen Fällen auch verkürzen (in der Regel um ein Jahr; bei Lehrberufen im eigenen Fachbereich auch mehr).
Berufsbildende Pflichtschule (Berufsschule)
Während ihrer Ausbildung in einem Lehrberuf vermittelt die berufsbildende Pflichtschule (Berufsschule) in einem berufsbegleitenden, fachlich einschlägigen Unterricht den Lehrlingen die grundlegenden theoretischen Kenntnisse. Sie fördert und ergänzt die betriebliche Ausbildung sowie die Allgemeinbildung. Die Berufsschule umfasst so viele Schuljahre, wie es der Dauer des Lehrverhältnisses entspricht. Je nach Lehrberuf beträgt die Zeit der Ausbildung zwei bis vier Jahre, in der Regel jedoch drei Jahre.
Die zu besuchende Berufsschule kann nicht frei gewählt werden sondern richtet sich nach dem Lehrberuf und nach dem Standort des Lehrbetriebs. Für die Anmeldung in der Berufsschule ist der Lehrbetrieb zuständig.
Organisationsformen des Unterrichts
Der Unterricht in der Berufsschule kann in folgenden Organisationsformen geführt werden: ganzjährig d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche; lehrgangsmäßig, d.h. mindestens acht Wochen hindurch oder saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt. Die Vielfalt der Organisationsformen geht auf die Abstimmung zwischen Wirtschaft und Schulverantwortlichen zurück und berücksichtigt den Bedarf der einzelnen Branchen bzw. Regionen. Die lernortübergreifende und partnerschaftliche Zusammenarbeit aller an der Berufsausbildung Beteiligten ist einer der wesentlichen Faktoren für den Erfolg des dualen Systems. Eine moderne Berufsausbildung erfordert eine enge Verbindung von Theorie (Berufsschulunterricht) und betrieblicher Praxis.
200 anerkannte Lehrberufe
Derzeit gibt es rund 200 anerkannte Lehrberufe mit folgenden Lehrberufsgruppen:
Bau und Gebäudeservice – Büro, Verwaltung, Organisation – Chemie und Kunststoff – Papiererzeugung, Papierverarbeitung, Druck – Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnologie – Tourismus und Gastronomie – Gesundheit und Körperpflege – Handel – Holz, Glas, Ton – Kunst und Kunsthandwerk – Lebens- und Genussmittel – Metalltechnik und Maschinenbau – Mediengestaltung und Fotografie – Textil, Mode, Leder – Tiere und Pflanzen – Transport und Lager.
Hat der/die Berufsschüler/in das Unterrichtsziel der letzten Klasse der Berufsschule erreicht, so besteht die Lehrabschlussprüfung nur mehr aus dem Praxisteil. Personen, die nach der Lehrabschlussprüfung beispielsweise Zugang zu einem Universitätsstudium haben möchten, können diesen über die Ablegung der Berufsreifeprüfung erlangen. Diese besteht aus vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache, Fachbereich).
Im Rahmen der BMB-Initiative "Lehre mit Matura" gibt es für Lehrlinge die Möglichkeit, während der Lehrzeit die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung zu besuchen, wobei bereits drei Teilprüfungen während der Lehrzeit abgelegt werden dürfen und die letzte Teilprüfung nach Vollendung des 19. Lebensjahres. Für die Vorbereitungskurse und Prüfungen zur Lehre mit Matura fallen für Lehrlinge keine Kosten an.
Integrative Berufsausbildung und Teilqualifikation
Integrative Berufsausbildung wird sowohl als Lehrausbildung mit einer verlängerten Lehrzeit (Verlängerung um ein, maximal um zwei Jahre) als auch als Berufsausbildung, die Teilqualifikationen vermittelt, angeboten.
Mit dem Angebot der Teilqualifikation eröffnet sich die Möglichkeit einer maßgeschneiderten Ausbildung, mit der gezielt auf die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse eingegangen werden kann. Ausbildungsorte sind Ausbildungsbetriebe oder besondere selbstständige Ausbildungseinrichtungen sowie Berufsschulen (Pflicht bzw. Recht zum Besuch der Berufsschule).
So kann es weitergehen:
Für Absolvent/innen der Berufsschule und Lehre bestehen unter anderem folgende Möglichkeiten:
die unmittelbare Berufsausübung als Fachkraft im Lehrbetrieb oder einem anderen Betrieb
Absolvierung der Berufsreifeprüfung (im Modell "Lehre und Matura" zu einem großen Teil bereits während der Lehrzeit möglich)
mit Berufsreifeprüfung ist der Besuch eines Kollegs und das Studium an Fachhochschulen, Universitäten und Pädagogischen Hochschulen möglich
Besuch von Aufbaulehrgängen oder berufsbildenden höheren Schulen für Berufstätige
Werkmeisterschulen
Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung und selbstständige Berufsausübung in einem reglementierten Gewerbe
selbstständige Berufsausübung in einem freien Gewerbe
Quellen:
Bildungswege in Österreich - Berufsbildende Pflichtschule
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/bs.html
Lehrlings- und Berufsausbildung
https://www.bmdw.gv.at/Themen/Lehre-und-Berufsausbildung.html
https://www.bmdw.gv.at/Themen/Lehre-und-Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung-Duales-System.html
https://www.bmdw.gv.at/Themen/Lehre-und-Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung-Duales-System/LehrberufeInOesterreich.html
https://www.bmdw.gv.at/Themen/Lehre-und-Berufsausbildung/lexicon.html
AMS Ausbildungskompass
www.ausbildungskompass.at
Weitere Informationen im Internet
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Berufsmatura
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/bw/bm/index.html
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Berufsreifeprüfung
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/bw/zb/berufsreifepruefung.html
BERUFSBILDENDE MITTLERE SCHULE (BMS)
1 bis 4-jährige Schule
Je nach Ausbildungsdauer (teilweise) abgeschlossene Berufsausbildung
Aufbaulehrgänge (drei Jahre) zur Reife- und Diplomprüfung nach Absolvierung einer mindestens 3-jährigen BMS
Abschluss einer Neuen Mittelschule oder der Unterstufe einer Allgemeinbildenden höheren Schule als Voraussetzung
Allgemeines
Berufsbildende mittlere Schulen (BMS) dauern ein bis vier Jahre. BMS mit einer Ausbildungsdauer von ein oder zwei Jahren vermitteln eine teilweise Berufsausbildung und solche mit einer Ausbildungsdauer von drei oder vier Jahren mit Abschlussprüfung eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für die Absolvent/innen gelten die einschlägigen Berechtigungen der Gewerbeordnung.
Nach Absolvierung einer mindestens dreijährigen BMS führen Aufbaulehrgänge (drei Jahre) zur Reife- und Diplomprüfung. Für Absolvent/innen von technischen vierjährigen Schulen gibt es spezielle Formen von facheinschlägigen Kollegs.
Aufnahme
Um sie besuchen zu können, muss man die 4. Klasse / 8. Schulstufe an einer HS, NMS oder AHS erfolgreich absolviert haben (ausgenommen Latein, Geometrisches Zeichnen und Schwerpunktpflichtgegenstände).
So kann es weitergehen:
Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen (drei- oder vierjährig).
Handelsschule (dreijährig).
Fachschule für wirtschaftliche Berufe (dreijährig).
Fachschule für Mode (dreijährig).
Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Gastgewerbefachschule (dreijährig).
Fachschule für Sozialberufe (dreijährig).
Bundessportakademie (dreijährig).
Schulen für Sozialbetreuungsberufe (zwei-vierjährig):
(Aufnahme ab dem 17. bzw. 19. Lebensjahr).
Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (dreijährig)
(Aufnahme ab dem 16. bzw. 17. Lebensjahr).
Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen (zwei- bis vierjährig).
Schule für Sozialdienste (zweijährig).
Wirtschaftsfachschule (ein- oder zweijährig).
So kann es weitergehen:
Neben einem unmittelbaren Berufseinstieg im Fachbereich besteht eine Vielzahl an Möglichkeiten der Höherqualifizierung und Weiterbildung:
der unmittelbare Berufseinstieg im Fachbereich.
Aufbaulehrgang im jeweiligen Fachbereich, um die Reife- und Diplomprüfung zu erlangen.
Berufsreifeprüfung.
Kollegs für Absolvent/innen einer 4-jährigen BMS.
Lehrabschlussprüfung (in Lehrberufen des eigenen Fachbereichs werden Lehrzeiten meist ersetzt, in verwandten Lehrberufen werden Lehrzeiten angerechnet).
Studienberechtigungsprüfung.
Besuch einer Fachhochschule durch den Nachweis von Berufspraxis.
Quellen:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/bmhs.html
Weitere Informationen im Internet
www.abc.berufsbildendeschulen.at
Berufsbildende Höhere Schule (BHS) sowie Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
5-jährige Ausbildung.
Abschluss mit Reife- und Diplomprüfung.
Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen laut Gewerbeordnung.
Berechtigung zum Studium an Hochschulen.
Abschluss einer Neuen Mittelschule, der 4. bzw. höheren Schulstufe einer Allgemeinbildenden höheren Schule oder der Polytechnischen Schule.
Allgemeines
Berufsbildende höhere Schulen vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen laut Gewerbeordnung.
Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2005/36/EG den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.
Die Anerkennung von facheinschlägigen Kenntnissen für Absolvent/innen von BHS an Universitäten und Fachhochschulen ist gesetzlich vorgeschrieben; Berechtigungen laut Ingenieurgesetz gelten für Absolvent/innen der meisten höheren technischen und landwirtschaftlichen Schulen.
Vergleichbar strukturiert aber gesetzlich nicht den Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) zugeordnet sind die Höheren Anstalten der Lehrer/innen - und Erzieher/innenbildung, die Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (BAfEP) sowie die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik (BASOP).
Aufnahme
Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schüler/innen besucht werden, welche die 4. Klasse / 8. Schulstufe der HS, der NMS, die 4. oder eine höhere Klasse der AHS oder die PTS auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben (ausgenommen Latein, Geometrisches Zeichnen und Schwerpunktpflichtgegenstände).
Für die Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und für die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik ist darüber hinaus eine Eignungsprüfung abzulegen.
Die wichtigsten BHS
Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt.
Handelsakademie.
Höhere Lehranstalt für Mode.
Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung.
Höhere Lehranstalt für Tourismus.
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.
Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft.
Bildungsanstalt für Elementarpädagogik.
Bildungsanstalt für Sozialpädagogik.
So kann es weitergehen:
Für Absolvent/innen einer berufsbildenden höheren Schule bzw. BAKIP oder BASOP bestehen unter anderem folgende Möglichkeiten:
der unmittelbare Berufseinstieg im Fachbereich.
an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder anderen Hochschule zu studieren.
Lehrabschlussprüfung (der Abschluss der BHS ersetzt oder verkürzt Lehrzeiten in verwandten Lehrberufen).
ein Kolleg einer anderen Fachrichtung zu besuchen.
nach entsprechender Berufspraxis: selbstständige Berufsausübung in reglementierten Gewerben (gegebenenfalls mit Befähigungsprüfung).
selbstständige Berufsausübung in einem freien Gewerbe.
Quelle:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/bmhs.html
Weitere Informationen im Internet
https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
ALLGEMEIN BILDENDE HÖHERE SCHULE (AHS), OBERSTUFE
4-jährige Oberstufe.
Abschluss mit Reifeprüfung (Matura).
Berechtigung zum Studium an (Pädagogischen) Hochschulen, Fachhochschulen, Universitäten oder Akademien sowie zum Besuch spezieller höherer berufsorientierter Lehrgänge und Kollegs.
Zu unterscheiden sind Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium.
Allgemeines
Die Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schule (AHS) umfasst eine vierjährige Ausbildung und schließt mit der Reifeprüfung (Matura) ab. An einzelnen Sonderformen umfasst die Oberstufe 5 Schulstufen.
Seit dem Schuljahr 2014/15 wird eine standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung durchgeführt. Durch das Reifeprüfungszeugnis wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien erworben.
Voraussetzung für den Eintritt in die 5. Klasse AHS
Voraussetzung für den Eintritt in die 5. Klasse ist ein erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der AHS.
Der Übertritt von der Neuen Mittelschule (NMS) nach Abschluss der 4. Klasse in die 5. Klasse der AHS bzw. 1. Klasse des Oberstufenrealgymnasium (ORG) ist möglich und wenn die Beurteilung im Jahreszeugnis der 4. Klasse in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache in der 1. Leistungsgruppe (LG) positiv, in der 2. LG nicht schlechter als "Gut" lautet und wenn alle übrigen Pflichtgegenstände nicht schlechter als mit "Befriedigend" beurteilt werden, oder wenn die Schülerin/der Schüler den Vermerk "mit ausgezeichnetem Erfolg" im Zeugnis erhält.
Ein "Befriedigend" in der 2. Leistungsgruppe steht der Aufnahme nicht entgegen, sofern die Klassenkonferenz feststellt, dass die Schülerin/der Schüler auf Grund der sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der AHS-Oberstufe genügen wird. In Fächern wo diese Anforderungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmeprüfung möglich.
Aufnahme mit Aufnahmsprüfung: in jenen Pflichtgegenständen, in denen die Schülerin/der Schüler die Voraussetzung zur Aufnahme nicht erfüllt.
Alle Schüler/innen müssen in Unterrichtsgegenständen, die an der NMS nicht, aber an der AHS als Pflichtgegenstand vor der 9. Schulstufe unterrichtet wurden und weiterhin unterrichtet werden, eine Aufnahmsprüfung ablegen.
Um Absolvent/innen der 4. Klasse Neue Mittelschule den Übertritt in die AHS zu erleichtern, wurde das Oberstufenrealgymnasium geschaffen. Dieser Schultyp geht in der 1. Klasse in Deutsch, Lebender Fremdsprache und Mathematik besser auf die Schüler/innen ein als andere Formen der AHS. Da die Plätze oft knapp sind, ist die rechtzeitige Anmeldung zweckmäßig.
An einigen Oberstufenrealgymnasien kann an Stelle der Ablegung einer Aufnahmsprüfung eine "Übergangsstufe" besucht werden. Der erfolgreiche Abschluss dieses Schuljahres berechtigt zum Eintritt in die 1. Klasse ORG.
Übertritt von der Neuen Mittelschule nach Abschluss der 4. Klasse in die 5. Klasse der AHS bzw. 1. Klasse des Oberstufenrealgymnasiums: Schüler/innen der Neuen Mittelschule sind berechtigt, bei erfolgreichem Abschluss der 4. Klasse zu Beginn des folgenden Schuljahres in eine höhere Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule überzutreten, sofern der Schüler/die Schülerin in allen differenzierten Pflichtgegenständen das Bildungsziel der Vertiefung erreicht hat.
Ein Übertritt in eine höher bildende Schule ist auch möglich mit (nur) einer Beurteilung entsprechend dem Bildungsziel einer grundlegenden Allgemeinbildung, sofern die Klassenkonferenz der Neuen Mittelschule die AHS-Eignung feststellt.
Aufnahme mit Aufnahmsprüfung: Liegt die Berechtigung zum Übertritt in eine höhere Schule nicht vor, ist aus jenen differenzierten Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Eine Aufnahmsprüfung ist jedenfalls in der Fremdsprache abzulegen, die der Schüler bisher nicht besucht hat, wenn diese in der angestrebten Klasse der allgemein bildenden höheren Schule weiterführend unterrichtet wird.
Formen der AHS
Unterstufe (1. bis 4. Klasse) und Oberstufe (5. bis 8. Klasse):
Gymnasium mit besonderer Berücksichtigung von sprachlichen, humanistischen und geisteswissenschaftlichen Bildungsinhalten
Realgymnasium mit besonderer Berücksichtigung von naturwissenschaftlichen und mathematischen Bildungsinhalten
Wirtschaftskundliches Realgymnasium mit besonderer Berücksichtigung von ökonomischen und lebenskundlichen (einschl. praxisbezogenen) Bildungsinhalten
Nur in der Oberstufe: Oberstufenrealgymnasium
Für alle: Ab der 6. Klasse (10. Schulstufe) sind Wahlpflichtgegenstände im Gesamtausmaß von sechs (Gymnasium, Oberstufenrealgymnasium) oder acht (Realgymnasium) bzw. zehn (Wirtschaftskundliches Realgymnasium) Wochenstunden zu wählen. Dieses Ausmaß kann aber schulautonom verändert werden (Minimum vier Stunden, Maximum zehn Stunden).
Jede Schule hat die Möglichkeit, sowohl in der Unter- als auch in der Oberstufe in einem bestimmten Rahmen ihr Angebot an Unterrichtsgegenständen speziell auf ihre Situation auszurichten (Schulautonomie). Dabei kann sie auch eigene schulautonome Lehrpläne erlassen.
Seit dem Schuljahr 2017/18 ist – beginnend mit der 10. Schulstufe – eine Semestergliederung aller Formen der AHS-Oberstufe zur Individualisierung von Bildungslaufbahnen mit individueller Lernbegleitung und spezieller Begabungsförderung vorgesehen.
Sonderformen:
AHS mit musischen und sportlichen Schwerpunkten mit Eignungsprüfung.
Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium.
Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige.
AHS für sprachliche Minderheiten (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch).
Werkschulheim.
Gymnasien und Realgymnasien mit verstärktem Fremdsprachenunterricht (nähere Auskünfte bei den Bildungsdirektionen).
Über weitere Sonderformen, die in Schulversuchen geführt werden (z.B. Schwerpunkte Informatik, Naturwissenschaft, Leistungssport usw.) und allgemein bildende höhere Schulen mit Internat (öffentliche und private) erteilen die Bildungsdirektionen Auskunft.
So kann es weitergehen:
Absolventen/Absolventinnen einer AHS-Oberstufe können unter anderem:
an einer Universität, Akademie, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder anderen Hochschule studieren.
ein Kolleg (kürzere Sonderform berufsbildender höherer Schulen) oder einen höheren berufsorientierten Lehrgang besuchen.
einen Lehrberuf erlernen (Verkürzung der Lehrzeit möglich).
direkt ins Berufsleben einstiegen und sich die erforderlichen beruflichen Qualifikationen am Arbeitsplatz bzw. durch Weiterbildungen erwerben.
Quellen:
bildung.bmbwf.gv.at/schulen/bw/abs/ahs.html
Weitere Informationen im Internet:
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/gts/index.html
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefungneu.html
Quelle: https://www.bildungssystem.at/
MATURA
Die Matura oder Maturität (lat. maturitas ‚die Reife‘) ist die Reifeprüfung nach einer höheren Schulausbildung. Zugleich bezeichnet sie den damit erworbenen Schulabschluss. https://de.wikipedia.org/wiki/Matura
Forumsregeln
Die Matura oder Maturität ist die Reifeprüfung nach einer höheren Schulausbildung. Zugleich bezeichnet sie den damit erworbenen Schulabschluss. Verwendet wird die Bezeichnung Matura in Österreich, Matura bzw. Maturität in Liechtenstein, in der Schweiz und Südtirol.
Fragen stellen bedeutet, neue Erkenntnisse gewinnen und Probleme besser verstehen zu wollen! „Wieso, weshalb, warum?!“ Damit wir nicht vergessen, worauf es beim Lernen ankommt frage und poste es hier.
Die Matura oder Maturität ist die Reifeprüfung nach einer höheren Schulausbildung. Zugleich bezeichnet sie den damit erworbenen Schulabschluss. Verwendet wird die Bezeichnung Matura in Österreich, Matura bzw. Maturität in Liechtenstein, in der Schweiz und Südtirol.
Fragen stellen bedeutet, neue Erkenntnisse gewinnen und Probleme besser verstehen zu wollen! „Wieso, weshalb, warum?!“ Damit wir nicht vergessen, worauf es beim Lernen ankommt frage und poste es hier.
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WICHTIGE ANMERKUNG
Achten Sie beim Studieren dieses eBuch sehr, sehr sorgfältig darauf, dass Sie niemals über ein Wort hinweggehen, das Sie nicht vollständig verstehen. Der einzige Grund warum jemand ein Studium aufgibt verwirrt oder lernunfähig wird liegt darin dass er über ein nicht verstandenes Wort oder eine nicht verstandene Redewendung hinweggegangen ist. Wenn der Stoff verwirrend wird oder Sie ihn anscheinend nicht begreifen können wird es kurz davor ein Wort geben das Sie nicht verstanden haben. Gehen Sie nicht weiter sondern gehen Sie VOR den Punkt zurück wo Sie in Schwierigkeiten gerieten finden Sie das missverstandene Wort und sehen Sie zu, dass Sie seine Definition bekommen. Am Ende des eBuches finden Sie ein Verzeichnis der Ausdrücke, die Ihnen vielleicht nicht vertraut sind, mit den Definitionen, die im Rahmen dieses eBuches zutreffen. Die Fachausdrücke der Wissenschaft sind außerdem bei ihrem ersten Auftreten im Text jeweils durch Kursivschrift hervorgehoben und entweder in einer Klammer, im Kontext oder in einer Fußnote erklärt.
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