★ Bodhie™ Ronald "🎸Ronnie†" Johannes deClaire Schwab†🛡️Facebook🏪Forum⚜️Communi†ie ♾️

Bodhie™ Board Penting Themen ⚔ Weisheiten ⚔ => 🗣 Der Fall Ronnie Schwab™ (Pensoniert nach 48.Jahren in Arbeit.) » Übersicht AMS JohnStrasse 🍺 Absurde, stupide, unkompetente Beratung von Fr. Živković/Johannes Biber und Kollegen. => Thema gestartet von: Ronald Johannes deClaire Schwab am 21. Juni 2026, 21:15:09

Titel: ★Beratungs- und Vollzugsfehler ★ Verfahrens- und Beratungssituation (AMS Wien)★
Beitrag von: Ronald Johannes deClaire Schwab am 21. Juni 2026, 21:15:09
.✉ Kontakt 📩 office@bodhie.eu 📰✔️ 🟥🟧🟨🟩🟦🟪🔜Bodhie™ HptHomePageOffice 🔲🔜 https://bodhie.eu (https://bodhie.eu) ⬛️⬜️🟪🔜

Betreff: Ersuchen um redaktionelle Prüfung einer sozialrechtlichen Grundsatzfrage mit möglicher Bedeutung für Wohngemeinschaften, ältere Menschen und sozialrechtliche Verwaltungspraxis

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit der Bitte um Prüfung eines Sachverhalts an Sie, der nach meiner Auffassung weit über meinen persönlichen Fall hinausgeht und eine grundsätzliche sozialrechtliche sowie verwaltungsrechtliche Fragestellung aufwirft.
Es geht um die Frage, wie eine private Wohn- und Haushaltsgemeinschaft rechtlich zu beurteilen ist, wenn innerhalb dieser Gemeinschaft lediglich eine anteilige Kostenbeteiligung zur Deckung gemeinsamer Wohnaufwendungen erfolgt und diese Beteiligung später als einkommensrelevant angesehen wird.
Nach meiner Einschätzung handelt es sich dabei nicht nur um eine individuelle Angelegenheit, sondern um eine Fragestellung, die potentiell viele Menschen in Österreich betreffen kann. Angesichts steigender Wohnkosten, zunehmender Altersarmut, wachsender sozialer Unsicherheit und einer steigenden Zahl von Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen Wohnraum gemeinsam nutzen, erscheint mir diese Thematik von erheblicher gesellschaftlicher Relevanz.
Ausgangssituation
Ich bin Jahrgang 1962, habe über Jahrzehnte als Kellner, Gastronom, Veranstaltungsberater und Supervisor gearbeitet und war mehr als 38 Jahre berufstätig im Gastgewerbe und mehr als 20.Jahre Adminstrator von https://bodhie.eu. Daneben engagiere ich mich seit vielen Jahren ehrenamtlich als Obmann des Underground Life Club (ULClub) sowie als Betreiber verschiedener Bildungs- und Informationsprojekte im Internet.
Seit dem 1. November 2025 befinde ich mich in Korridorpension.
Aufgrund meiner gesundheitlichen Situation bin ich heute erheblich eingeschränkt. Zu meinen gesundheitlichen Belastungen zählen insbesondere die Folgen einer schweren Lungenembolie, ein Leistenbruch, erhebliche Geh- und Mobilitätsprobleme, wiederkehrende Schwindelanfälle, eine Sehbeeinträchtigung infolge einer schweren Verletzung im Kindesalter, Zahnprobleme sowie weitere alters- und belastungsbedingte Einschränkungen. Insbesondere hohe Temperaturen und längere Hitzeperioden bereiten mir erhebliche gesundheitliche Schwierigkeiten.
Gerade deshalb bin ich auf eine stabile und planbare Wohnsituation angewiesen.
Die Wohngemeinschaft
Über viele Jahre bestand meine Wohnsituation in Form einer privaten Wohngemeinschaft.
Die Grundidee war einfach: Menschen teilen sich Wohnraum, um die laufenden Kosten gemeinsam tragen zu können. Die Beteiligung der Mitbewohner diente ausschließlich dazu, einen Teil der Miete und Betriebskosten abzudecken.
Nach meinem Verständnis handelte es sich um eine klassische Wohn- und Haushaltsgemeinschaft, wie sie in Österreich tausendfach existiert.
Es bestand dabei:
keine gewerbliche Vermietung,
kein Beherbergungsbetrieb,
keine selbständige Erwerbstätigkeit,
keine Gewinnerzielungsabsicht,
keine Dienstleistung gegenüber Dritten,
keine unternehmerische Tätigkeit.
Vielmehr wurden lediglich die tatsächlichen Wohnkosten auf mehrere Personen verteilt.
Im konkreten Fall betrug die monatliche Beteiligung eines Mitbewohners rund € 250,-.
Die zentrale Problematik
Erst im Zusammenhang mit einem späteren Verfahren beim AMS wurde mir bewusst, dass diese Wohnkostenbeteiligung offenbar als einkommensrelevant angesehen werden könnte.
Genau an diesem Punkt beginnt die eigentliche Grundsatzfrage.
Als langjähriger Arbeitnehmer war mir selbstverständlich bekannt, dass Einkünfte aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit oder laufenden Erwerbseinkommen meldepflichtig sein können.
Nicht bekannt war mir hingegen, dass eine reine Kostenbeteiligung innerhalb einer privaten Wohngemeinschaft möglicherweise als Einkommen qualifiziert werden könnte.
Für mich stellte sich die Situation so dar, dass lediglich ein Teil der Wohnkosten durch einen Mitbewohner getragen wurde und dadurch kein wirtschaftlicher Gewinn entstand.
Aus meiner Sicht stellt sich daher die Frage:
Wo liegt die rechtliche Grenze zwischen privater Kostenteilung und sozialrechtlich relevantem Einkommen?
Warum diese Frage viele Menschen betrifft
Die gesellschaftliche Realität hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert.
Immer mehr Menschen wohnen nicht mehr allein, sondern organisieren ihr Leben in:
Wohngemeinschaften,
Senioren-WGs,
Mehrgenerationenhaushalten,
gemeinschaftlichen Wohnprojekten,
Wohnformen mit Freunden oder Bekannten.
Der Grund dafür ist häufig wirtschaftlicher Natur.
Steigende Mieten, hohe Energiekosten und allgemeine Teuerungen zwingen viele Menschen dazu, Wohnraum gemeinsam zu nutzen.
Gerade ältere Menschen, Pensionisten, Menschen mit Behinderungen, Arbeitslose oder Personen mit geringem Einkommen sind oftmals auf solche Wohnformen angewiesen.
Wenn nun bereits eine reine Beteiligung an den Wohnkosten sozialrechtlich als Einkommen betrachtet werden kann, stellt sich die Frage, ob diese Rechtslage ausreichend verständlich kommuniziert wird und ob Betroffene überhaupt erkennen können, welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Die Frage der behördlichen Beratung
Ein weiterer Aspekt betrifft die behördliche Beratung.
Im Laufe meiner Kontakte mit dem AMS entstand bei mir der Eindruck, dass die rechtlichen Konsequenzen einer solchen Wohnsituation nicht ausreichend klar erklärt wurden.
Rückblickend stellt sich für mich die Frage:
Werden Betroffene ausreichend informiert?
Sind die rechtlichen Folgen einer Wohnkostenbeteiligung verständlich erklärt?
Können Menschen ohne juristische Ausbildung erkennen, wann eine Kostenbeteiligung als Einkommen gewertet wird?
Gibt es österreichweit eine einheitliche Verwaltungspraxis?
Diese Fragen erscheinen mir besonders wichtig, weil Verwaltungsentscheidungen erhebliche Auswirkungen auf die Lebensrealität von Menschen haben können.
Die persönlichen Folgen
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung führte die Situation zu erheblichen Belastungen.
Es entstand die Sorge, meine langjährige Wohnsituation zu verlieren.
Darüber hinaus befinden sich in meiner Wohnung zahlreiche persönliche Gegenstände, Erinnerungsstücke und geerbte Familiengegenstände, darunter Musikinstrumente, Bücher, Kunstwerke und persönliche Unterlagen, die über Jahrzehnte zusammengetragen wurden.
Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen stellt bereits die Vorstellung einer kurzfristigen Räumung, Übersiedlung oder Auslagerung des gesamten Hausstandes eine enorme Belastung dar.
Gerade deshalb erscheint mir eine nachvollziehbare, transparente und rechtssichere Verwaltungspraxis besonders wichtig.
Warum ich die Medien einschalte
Mein Anliegen richtet sich ausdrücklich nicht gegen einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einer Behörde.
Ebenso geht es mir nicht darum, eine persönliche Auseinandersetzung öffentlich auszutragen.
Vielmehr sehe ich in diesem Fall eine grundsätzliche Fragestellung, die für viele Menschen von Bedeutung sein könnte.
Die eigentliche Frage lautet nicht:
„Was ist mit Ronald Schwab passiert?“
Die eigentliche Frage lautet:
„Wie behandelt das österreichische Sozialrecht Menschen, die lediglich ihre Wohnkosten gemeinsam tragen?“
Und weiter:
„Können Bürgerinnen und Bürger erkennen, wann eine private Kostenbeteiligung als Einkommen gewertet wird und welche Folgen daraus entstehen können?“
Mein Ersuchen
Ich ersuche daher um Prüfung,
ob dieser Sachverhalt journalistisch von Interesse sein könnte,
ob die zugrunde liegende Verwaltungspraxis näher beleuchtet werden sollte,
ob die Frage der Abgrenzung zwischen privater Kostenbeteiligung und Einkommen einer öffentlichen Diskussion bedarf,
und ob vergleichbare Fälle bereits bekannt sind.
Gerne stelle ich bei Interesse eine geordnete Dokumentation des Sachverhalts, Schriftverkehr, behördliche Unterlagen sowie weitere Informationen zur Verfügung.
 🗣 Der Fall Ronnie Schwab™ (Pensoniert nach 48.Jahren in Arbeit.) » Übersicht AMS JohnStrasse 🍺 Absurde, stupide, unkompetente Beratung von Fr. Živković/Johannes Biber und Kollegen. »Beitrag editieren ( ★Beratungs- und Vollzugsfehler ★ Verfahrens- und Beratungssituation (AMS Wien)★ )
https://bodhie.eu/facebook/index.php?board=74.0 (https://bodhie.eu/facebook/index.php?board=74.0)
Für Ihre Zeit und die Prüfung meines Anliegens danke ich Ihnen herzlich.
Mit freundlichen Grüßen,
🇦🇹 Unverdrossen mit einem Servus aus Wien!
⭐️ Bodhie™ Ronald "Ronnie" Johannes deClaire Schwab
🏳 Bodhietologie™ (Gründer; Mentor & Administrator)
 ● Lebenslauf SuperVisor Gastronomie ★ https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,8.0.html
★ Bodhietologe Ï https://bodhie.eu Ï https://www.bodhietologie.eu Ï https://www.akademos.at
📩 office@bodhie.eu
😎 Gastronom - Supervisor
💥 Ehrenamtlicher Consultant
🎸 Künstler & Veranstaltungsberater
🎓 Coaching & Gesundheitsberater - Mentor

★ Obmann Underground Life Club™ Chairman Staff Officer Ct Ronnie Schwab
⚔ ULClub e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-EU 🇪🇺
 ☝ ULC Regeln: https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,359.0.html
💳 Spenden Bank99™
Ronald Schwab - IBAN: AT261912000025607510 - BIC: SPBAATWW

* Bodhie*in: https://bodhiein.eu
* BodhieBox: https://bodhie.eu/box
* ULC*Momens: https://bodhie.eu/moments
** ULC*Staffs: https://bodhie.eu/undergroundclub
* ULC Projekt Pilot*in: https://bodhie.eu/projekt
** ULC Projekt Mission: https://bodhie.eu/smf/index
* ULC Projekt Kasperlhaus Pilot*in: https://bodhie.eu/kasperlhaus/eingang/index.php
* WebMaster: https://bodhie.eu/smf
* Wien/Vienna News: https://bodhie.eu/news
* Literatur: https://bodhie.eu/anthologie
* Religion: https://bodhie.eu/hiob
* Book: https://bodhie.eu/facebook
* MyNichteHP: https://bodhie.eu/Nicole.Lisa/SMF
* BodhieShop: https://bodhie.eu/shop
* ULCsponsor: https://bodhie.eu/sponsor

* Psychelogie: https://www.psychelogie.eu
* Psychetologie: https://www.psychetologie.eu

* Resonanztherapie: https://www.resonanztherapie.eu

Zitat von ✉ Underground Life Club™ ⚔ ULC e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-🇪🇺 📰Bodhie™ Ronald Johannes deClaire Schwab
Es ist nicht akzeptabel, dass pensionierte Menschen, die ihr gesamtes Berufsleben gearbeitet haben, in einer solchen Situation ohne ausreichende Unterstützung bleiben.

📅 Chronologie des Sachverhalts (für Medien / Redaktion)
🟦 Ausgangssituation (langfristiger Hintergrund)
Einzug 2005–2024
Langfristige Wohn- und Lebensführung in Wien in unterschiedlichen Wohn- und Gemeinschaftsformen (u. a. Wohngemeinschaft / gemeinschaftliche Wohnmodelle).
Aufbau und Betrieb verschiedener persönlicher und digitaler Projekte (u. a. Webseiten und Vereins-/Kulturaktivitäten).
Erwerbstätigkeit über viele Jahre im Gastronomie- und Veranstaltungsbereich (u. a. Kellner- und Veranstaltungsarbeit, später organisatorische Tätigkeiten).
🟨 Wohnsituation / WG-Konstellation
Zeitraum vor 2025 (konkret nicht exakt datiert, laufende Wohnform):
Nutzung einer Wohngemeinschaft in Wien.
Beteiligung eines Mitbewohners an den Wohnkosten.
Monatliche Beteiligung ca. € 250,- zur Deckung von Miete und Betriebskosten.
Keine gewerbliche Vermietung, keine Gewinnerzielungsabsicht, keine selbständige Tätigkeit im Zusammenhang mit der Wohnsituation.
🟧 Soziale und gesundheitliche Situation
laufend von 2017 bis 2025
Gesundheitliche Einschränkungen:
Zustand nach Lungenembolie
Leistenbruch
Mobilitäts- und Gehprobleme
wiederkehrende Schwindelanfälle
Sehbeeinträchtigung
hitzebedingte Belastung
zunehmende Einschränkung der körperlichen Belastbarkeit
erschwerte Bewältigung von Übersiedlungen / organisatorischen Tätigkeiten
🟥 Beginn der sozialrechtlichen Problematik (AMS-Kontext)
Zeitraum vor 2025/2026
Im Rahmen eines AMS-Verfahrens in Wien wurde die bestehende Wohn- und Kostenstruktur überprüft.
Die private Wohnkostenbeteiligung (WG-Beitrag) wurde im Zuge des Verfahrens als potenziell einkommensrelevant behandelt.
Dadurch entstand eine sozialrechtliche Unsicherheit hinsichtlich der Abgrenzung:
private Kostenbeteiligung
vs. Einkommen im Sinne des AlVG
🟪 Kernproblem / Streitpunkt
laufend ab Feststellung im AMS-Verfahren
Unklarheit über die rechtliche Einordnung von:
reiner Miet- und Betriebskostenbeteiligung
innerhalb einer privaten Wohngemeinschaft
mögliche Auswirkungen auf:
Leistungsbezug
Rückforderungen oder Neubewertung
Melde- und Mitwirkungspflichten
🟫 Folgeproblematik
2025–2026
Unsicherheit über:
mögliche finanzielle Konsequenzen
mögliche Rückforderungen
rechtliche Bewertung der Wohnform
zusätzliche Belastung durch:
gesundheitliche Einschränkungen
organisatorische Schwierigkeiten (Übersiedlung / Wohnsicherung)
Gefahr des Verlustes der bestehenden Wohnstruktur (WG-Situation)
🟩 Aktuelle Situation (Stand 2026)
laufende oder vergangene behördliche Beurteilung der Wohnkostenbeteiligung
offene Frage der rechtlichen Qualifikation:
Einkommen vs. reiner Kostenersatz
noch keine allgemein geklärte, schriftlich bestätigte Grundsatzentscheidung öffentlich bekannt
daraus resultierend: Anlass für mögliche mediale oder volksanwaltschaftliche Prüfung
🎯 Zentrale journalistische Kernfrage
Unter welchen Voraussetzungen wird eine private Wohnkostenbeteiligung in einer Wohngemeinschaft sozialrechtlich als Einkommen gewertet – und ist diese Abgrenzung für Bürgerinnen und Bürger ausreichend klar nachvollziehbar?
📌 Einordnung für Redaktionen
Dieser Fall eignet sich typologisch für:
ORF Bürgeranwalt (Einzelfall mit Grundsatzfrage)
Volksanwaltschaft (Verwaltungspraxis / Gleichbehandlung)
Sozialrechtliche Berichterstattung
Wohn- und Armutsdebatte

.✉ Kontakt 📩 office@bodhie.eu 📰✔️ 🟥🟧🟨🟩🟦🟪🔜Bodhie™ HptHomePageOffice 🔲🔜 https://bodhie.eu (https://bodhie.eu) ⬛️⬜️🟪🔜

Zitat von: ✉ Underground Life Club™ ⚔ ULC e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-🇪🇺 📰Bodhie™ Ronald Johannes deClaire Schwab†
Betreff: Antrag auf bescheidmäßige Feststellung gemäß § 56 AVG iVm § 73 AVG; Feststellung der einkommensrechtlichen Qualifikation einer Wohnkostenbeteiligung nach § 36a AlVG iVm § 12 AlVG; Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 17 AVG

Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und im eigenen Interesse stelle ich hiermit einen Antrag auf bescheidmäßige Feststellung der rechtlichen Qualifikation einer im verfahrensgegenständlichen Zeitraum bestehenden Wohnkostenbeteiligung.
1. Sachverhalt
Im relevanten Zeitraum bestand eine private Wohn- und Haushaltsgemeinschaft (Wohngemeinschaft). Im Rahmen dieser Wohnsituation wurde ein monatlicher Beitrag in Höhe von ca. € 250,– zur anteiligen Abdeckung von Miete, Betriebskosten und allgemeinen Wohnaufwendungen geleistet.
Die gegenständliche Zahlung erfolgte ausschließlich im Rahmen einer privaten Kostenteilung ohne wirtschaftliche Zielsetzung.
Es lag zu keinem Zeitpunkt vor:
eine selbständige Erwerbstätigkeit iSd § 2 EStG 1988
eine gewerbliche Tätigkeit iSd GewO
eine entgeltliche Leistungserbringung gegenüber Dritten
eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht
Die Wohnkostenbeteiligung diente ausschließlich der anteiligen Tragung gemeinsamer Haushaltskosten.
2. Streitgegenstand
Strittig ist ausschließlich, ob eine derartige private Wohnkostenbeteiligung als „Einkommen“ im Sinne des § 36a AlVG (Einkommensbegriff) iVm § 12 AlVG zu qualifizieren ist.
Nach Ansicht des Einschreiters liegt mangels wirtschaftlicher Tätigkeit und mangels Einkünfte im steuerrechtlichen Sinn kein Einkommen im rechtlichen Sinne des AlVG vor.
3. Rechtliche Beurteilung – ersuchte Subsumtion
Ich ersuche um vollständige rechtliche Subsumtion unter Bezugnahme auf:
§ 36a AlVG (Einkommensbegriff iVm EStG 1988)
§ 12 AlVG (Arbeitslosigkeit / Erwerbstätigkeit)
§ 24 AlVG (Widerruf und Neubemessung)
§ 25 AlVG (Rückforderung)
§ 50 AlVG (Mitwirkungspflichten)
§§ 37, 58 AVG (Ermittlungspflicht und Begründungspflicht)
Insbesondere wird um nachvollziehbare Begründung ersucht, aus welchen rechtlichen Erwägungen eine reine Kostenbeteiligung im Rahmen eines gemeinsamen Haushalts als Einkommen qualifiziert wird.
4. Verfahrensrechtliche Anträge
Der Einschreiter stellt folgende Anträge:
4.1 Bescheidantrag
auf bescheidmäßige Feststellung gemäß § 56 AVG iVm § 73 AVG über die einkommensrechtliche Qualifikation der gegenständlichen Wohnkostenbeteiligung.
4.2 Akteneinsicht
gemäß § 17 AVG in sämtliche verfahrensrelevanten Aktenbestandteile.
4.3 Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen
insbesondere:
Tatsachenfeststellungen (§ 37 AVG)
Beweiswürdigung (§ 45 AVG)
rechtliche Subsumtion
Berechnungs- bzw. Anrechnungsgrundlagen
4.4 Verfahrensstandmitteilung
insbesondere über das Bestehen eines Verfahrens nach §§ 24 oder 25 AlVG.
5. Rechtsmittelvorbehalt
Für den Fall der Nichtbescheiderlassung innerhalb angemessener Frist wird ausdrücklich auf die Möglichkeit der Erhebung einer Säumnisbeschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 3 B-VG iVm § 8 VwGVG hingewiesen.
Nach Erlassung eines Bescheides bleibt ausdrücklich vorbehalten:
Beschwerde an das zuständige Landesverwaltungsgericht (LVwG)
Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gemäß Art. 133 B-VG, insbesondere bei Rechtswidrigkeit des Inhalts oder Verfahrens
Verfassungsbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gemäß Art. 144 B-VG, sofern verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verletzt sind
6. Schlussbemerkung
Der Einschreiter hält fest, dass ausschließlich eine private Wohnkostenbeteiligung ohne jede Erwerbs- oder Einkommensabsicht vorlag.
Es wird daher um eine vollständige, nachvollziehbare und bescheidmäßige Entscheidung ersucht.
* « am: 05. März 2022,
https://bodhie.eu/facebook
* Apr 05, 2026,
https://bodhie.eu/online
* 14.06.2026,
https://bodhie.eu/hanko
🇦🇹 Unverdrossen mit einem Servus aus Wien!
⭐️ Bodhie™ Ronald "Ronnie" Johannes deClaire Schwab
🏳 Bodhietologie™ (Gründer; Mentor & Administrator)
 ● Lebenslauf SuperVisor Gastronomie ★ https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,8.0.html
★ Bodhietologe Ï https://bodhie.eu Ï https://www.bodhietologie.eu Ï https://www.akademos.at
📩 office@bodhie.eu
😎 Gastronom - Supervisor
💥 Ehrenamtlicher Consultant
🎸 Künstler & Veranstaltungsberater
🎓 Coaching & Gesundheitsberater - Mentor

★ Obmann Underground Life Club™ Chairman Staff Officer Ct Ronnie Schwab
⚔ ULClub e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-EU 🇪🇺
 ☝ ULC Regeln: https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,359.0.html
💳 Spenden Bank99™
Ronald Schwab - IBAN: AT261912000025607510 - BIC: SPBAATWW

* Bodhie*in: https://bodhiein.eu
* BodhieBox: https://bodhie.eu/box
* ULC*Momens: https://bodhie.eu/moments
** ULC*Staffs: https://bodhie.eu/undergroundclub
* ULC Projekt Pilot*in: https://bodhie.eu/projekt
** ULC Projekt Mission: https://bodhie.eu/smf/index
* ULC Projekt Kasperlhaus Pilot*in: https://bodhie.eu/kasperlhaus/eingang/index.php
* WebMaster: https://bodhie.eu/smf
* Wien/Vienna News: https://bodhie.eu/news
* Literatur: https://bodhie.eu/anthologie
* Religion: https://bodhie.eu/hiob
* Book: https://bodhie.eu/facebook
* MyNichteHP: https://bodhie.eu/Nicole.Lisa/SMF
* BodhieShop: https://bodhie.eu/shop
* ULCsponsor: https://bodhie.eu/sponsor

* Psychelogie: https://www.psychelogie.eu
* Psychetologie: https://www.psychetologie.eu

* Resonanztherapie: https://www.resonanztherapie.eu

Zitat von ✉ Underground Life Club™ ⚔ ULC e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-🇪🇺 📰Bodhie™ Ronald Johannes deClaire Schwab†
„Es ist nicht akzeptabel, dass pensionierte Menschen, die ihr gesamtes Berufsleben gearbeitet haben, in einer solchen Situation ohne ausreichende Unterstützung bleiben.“
🔖
.✉ Kontakt 📩 office@bodhie.eu 📰✔️ 🟥🟧🟨🟩🟦🟪🔜Bodhie™ HptHomePageOffice 🔲🔜 https://bodhie.eu (https://bodhie.eu) ⬛️⬜️🟪🔜

Zitat von: ✉ Underground Life Club™ ⚔ ULC e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-🇪🇺 📰Bodhie™ Ronald Johannes deClaire Schwab†
Betreff: Ersuchen um rechtliche und sozialrechtliche Klärung einer Wohnkostenbeteiligung sowie Bitte um Prüfung der Verfahrens- und Beratungssituation (AMS Wien)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit der Bitte um Prüfung und rechtliche bzw. sozialrechtliche Einordnung einer Angelegenheit im Zusammenhang mit meiner früheren Wohnsituation sowie einer daraus resultierenden leistungsrechtlichen Bewertung durch das AMS Wien (Johnstraße).
1. Sachverhalt
Im relevanten Zeitraum bestand eine private Wohn- und Haushaltsgemeinschaft (WG). Im Rahmen dieser Wohnsituation wurde ein monatlicher Betrag in Höhe von ca. € 250,– als anteilige Beteiligung an Miete und Betriebskosten geleistet.
Es handelte sich dabei ausschließlich um eine private Kostenteilung innerhalb einer Wohnsituation, ohne:
gewerbliche Tätigkeit
selbständige Erwerbstätigkeit
entgeltliche Leistungserbringung
oder Gewinnerzielungsabsicht
Eine einkommensrechtliche Relevanz dieser Konstellation war mir zum damaligen Zeitpunkt nicht bewusst.
2. Problemlage
Im Zuge einer späteren Prüfung bzw. einer anonymen Anzeige wurde diese Wohnkostenbeteiligung offenbar als einkommensrelevant gewertet, was zu erheblichen sozialrechtlichen Unsicherheiten und möglichen leistungsrechtlichen Konsequenzen geführt hat.
Zudem besteht aus meiner Sicht der Eindruck, dass die rechtliche Abgrenzung zwischen:
privater Kostenbeteiligung im Haushalt und
einkommensrelevanten Einnahmen im Sinne des Sozial- und Arbeitslosenversicherungsrechts
im Rahmen der Beratung nicht ausreichend klar vermittelt wurde.
3. Ersuchen um Prüfung
Ich ersuche daher um Unterstützung und Prüfung insbesondere folgender Punkte:
rechtliche Einordnung einer WG-bedingten Kostenbeteiligung im Sinne des AlVG
Abgrenzung zu Einkommen im sozialrechtlichen Sinn
Prüfung der Beratungssituation und Informationslage beim AMS Wien
Prüfung, ob eine fehlerhafte oder missverständliche rechtliche Bewertung erfolgt sein könnte
Darstellung der maßgeblichen rechtlichen Grundlagen
4. Gesundheits- und Lebenssituation
Ich befinde mich aktuell in einer gesundheitlich eingeschränkten Situation, die meine Belastbarkeit deutlich reduziert und insbesondere organisatorische und körperliche Tätigkeiten erschwert. Eine klare, nachvollziehbare und möglichst rasche Klärung der rechtlichen Situation ist daher für mich von besonderer Bedeutung.
5. Ziel des Schreibens
Ziel dieses Schreibens ist eine sachliche Klärung der rechtlichen Bewertung sowie eine transparente Prüfung der zugrunde liegenden Verwaltungspraxis, um weitere Missverständnisse oder Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Diese Eingabe dient der sachlichen Klärung einer sozialrechtlichen Abgrenzungsfrage im Zusammenhang mit der Verwaltungspraxis öffentlicher Stellen.
Im Vordergrund steht kein individueller Streitfall, sondern die grundsätzliche Frage der rechtlichen Einordnung einer privaten Wohn- und Haushaltsgemeinschaft, in der eine bloße Kostenbeteiligung zur anteiligen Deckung gemeinsamer Wohnaufwendungen erfolgt.
Ziel der Darstellung ist die Überprüfung, ob die bestehende Verwaltungspraxis in vergleichbaren Konstellationen den Anforderungen an rechtliche Nachvollziehbarkeit, Einheitlichkeit der Anwendung und Begründungstiefe entspricht.
Es handelt sich somit um ein Ersuchen zur Prüfung einer möglichen systemischen Abgrenzungsfrage zwischen privatem Kostenersatz im Rahmen eines gemeinsamen Haushalts und einer einkommensrechtlichen Bewertung im Sinne des Arbeitslosenversicherungsrechts.
Ich ersuche um Weiterleitung an die zuständigen Stellen sowie um eine schriftliche Rückmeldung im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten.
* « am: 05. März 2022,
https://bodhie.eu/facebook
* Apr 05, 2026,
https://bodhie.eu/online
* 14.06.2026,
https://bodhie.eu/hanko
🇦🇹 Unverdrossen mit einem Servus aus Wien!
⭐️ Bodhie™ Ronald "Ronnie" Johannes deClaire Schwab
🏳 Bodhietologie™ (Gründer; Mentor & Administrator)
 ● Lebenslauf SuperVisor Gastronomie ★ https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,8.0.html
★ Bodhietologe Ï https://bodhie.eu Ï https://www.bodhietologie.eu Ï https://www.akademos.at
📩 office@bodhie.eu
😎 Gastronom - Supervisor
💥 Ehrenamtlicher Consultant
🎸 Künstler & Veranstaltungsberater
🎓 Coaching & Gesundheitsberater - Mentor

★ Obmann Underground Life Club™ Chairman Staff Officer Ct Ronnie Schwab
⚔ ULClub e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-EU 🇪🇺
 ☝ ULC Regeln: https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,359.0.html
💳 Spenden Bank99™
Ronald Schwab - IBAN: AT261912000025607510 - BIC: SPBAATWW

* Bodhie*in: https://bodhiein.eu
* BodhieBox: https://bodhie.eu/box
* ULC*Momens: https://bodhie.eu/moments
** ULC*Staffs: https://bodhie.eu/undergroundclub
* ULC Projekt Pilot*in: https://bodhie.eu/projekt
** ULC Projekt Mission: https://bodhie.eu/smf/index
* ULC Projekt Kasperlhaus Pilot*in: https://bodhie.eu/kasperlhaus/eingang/index.php
* WebMaster: https://bodhie.eu/smf
* Wien/Vienna News: https://bodhie.eu/news
* Literatur: https://bodhie.eu/anthologie
* Religion: https://bodhie.eu/hiob
* Book: https://bodhie.eu/facebook
* MyNichteHP: https://bodhie.eu/Nicole.Lisa/SMF
* BodhieShop: https://bodhie.eu/shop
* ULCsponsor: https://bodhie.eu/sponsor

* Psychelogie: https://www.psychelogie.eu
* Psychetologie: https://www.psychetologie.eu

* Resonanztherapie: https://www.resonanztherapie.eu

Zitat von ✉ Underground Life Club™ ⚔ ULC e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-🇪🇺 📰Bodhie™ Ronald Johannes deClaire Schwab†
„Es ist nicht akzeptabel, dass pensionierte Menschen, die ihr gesamtes Berufsleben gearbeitet haben, in einer solchen Situation ohne ausreichende Unterstützung bleiben.“
 🔖
.✉ Kontakt 📩 office@bodhie.eu 📰✔️ 🟥🟧🟨🟩🟦🟪🔜Bodhie™ HptHomePageOffice 🔲🔜 https://bodhie.eu (https://bodhie.eu) ⬛️⬜️🟪🔜

Zitat von: ✉ Underground Life Club™ ⚔ ULC e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-🇪🇺 📰Bodhie™ Ronald Johannes deClaire Schwab†
Betreff: Ersuchen um koordinierte behördliche Prüfung und Zuständigkeitsklärung – rechtliche Einordnung einer Wohnkostenbeteiligung, AMS-Verfahren sowie allfällige Beratungsmängel

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich ersuche um koordinierte Behandlung meines Anliegens sowie um gegebenenfalls zuständigkeitsgemäße Weiterleitung an die jeweils sachlich zuständigen Stellen.
Zur strukturierten Bearbeitung ersuche ich um getrennte Prüfung der nachstehenden Zuständigkeitsbereiche:
1. Zuständigkeit AMS Wien (leistungsrechtliche Beurteilung)
Adressat: AMS Wien / zuständige Leistungsabteilung
Ich ersuche um schriftliche Klärung folgender Punkte:
ob eine private Wohnkostenbeteiligung im Rahmen einer Wohngemeinschaft (ca. € 250,- monatlich) als Einkommen im Sinne des § 12 AlVG iVm § 36a AlVG qualifiziert wird
welche konkreten rechtlichen und tatsächlichen Kriterien dieser Einkommensbewertung zugrunde gelegt wurden
ob im gegenständlichen Fall eine Neubemessung oder Rückforderung gemäß § 24 AlVG bzw. § 25 AlVG erfolgt ist oder beabsichtigt wird
welche Berechnungs- und Anrechnungsgrundlagen im konkreten Verfahren angewendet wurden
2. Zuständigkeit für verwaltungsrechtliche Kontrolle und Aufsicht
Adressat: Volksanwaltschaft / Bürgeranwaltschaft / zuständige Kontroll- und Ombudsstellen
Ich ersuche um Prüfung,
ob die Verwaltungspraxis zur Einordnung von Wohnkostenbeteiligungen als Einkommen rechtlich nachvollziehbar und konsistent erfolgt
ob im konkreten Verfahren eine ausreichende und verständliche Rechtsbelehrung im Sinne der behördlichen Beratungspflichten erfolgt ist
ob Hinweise auf mögliche Beratungs- oder Verfahrensmängel vorliegen
ob eine Überprüfung im Hinblick auf das Legalitätsprinzip gemäß Art. 18 B-VG angezeigt erscheint
3. Zuständigkeit für rechtliche Systemeinordnung
Adressat: zuständige Bundesstellen / RIS / Verfassungsdienst
Ich ersuche um allgemeine rechtliche Klarstellung:
ob eine bloße private Kostenbeteiligung innerhalb einer Wohngemeinschaft grundsätzlich als Einkommen im sozialrechtlichen Sinn qualifiziert werden kann
nach welchen Kriterien die Abgrenzung zwischen privater Haushaltsgemeinschaft und einkommensrelevanter Tätigkeit vorzunehmen ist
welche maßgebliche höchstgerichtliche Rechtsprechung (VwGH/VfGH) hierzu einschlägig ist
4. Zuständigkeit Polizei / Sicherheitsbehörde (nur subsidiär)
Adressat: LPD Wien
Ich ersuche ausschließlich um Prüfung, ob im Zusammenhang mit einer anonymen Anzeige verwaltungs- oder strafrechtlich relevante Tatbestände vorliegen, die eine weitere behördliche Verfolgung erforderlich machen oder bereits geprüft wurden.
5. Sachverhaltsdarstellung
Im relevanten Zeitraum bestand eine private Wohn- und Haushaltsgemeinschaft (Wohngemeinschaft). Im Rahmen dieser Wohnsituation wurde ein monatlicher Beitrag in Höhe von ca. € 250,- zur anteiligen Deckung von Miete und Betriebskosten geleistet.
Es lag zu keinem Zeitpunkt vor:
eine selbständige Erwerbstätigkeit
eine gewerbliche Tätigkeit
eine entgeltliche Leistungserbringung
eine Gewinnerzielungsabsicht
Die Wohnkostenbeteiligung erfolgte ausschließlich im Rahmen einer privaten Kostenteilung.
6. Ziel des Ersuchens
Ziel dieses Schreibens ist:
die rechtliche Klarstellung der einkommensrechtlichen Qualifikation der Wohnkostenbeteiligung
die Prüfung einer möglichen Fehlinterpretation im AMS-Verfahren
die Sicherstellung einer nachvollziehbaren und rechtskonformen Verwaltungspraxis
die Vermeidung weiterer Verfahrensunsicherheiten
7. Ersuchen um koordinierte Rückmeldung
Ich ersuche um:
Zuständigkeitsbestätigung im jeweiligen Teilbereich
gegebenenfalls Weiterleitung an die sachlich zuständige Behörde
schriftliche Stellungnahme im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeit
Diese Eingabe dient der sachlichen Klärung einer sozialrechtlichen Abgrenzungsfrage im Zusammenhang mit der Verwaltungspraxis öffentlicher Stellen.
Im Vordergrund steht kein individueller Streitfall, sondern die grundsätzliche Frage der rechtlichen Einordnung einer privaten Wohn- und Haushaltsgemeinschaft, in der eine bloße Kostenbeteiligung zur anteiligen Deckung gemeinsamer Wohnaufwendungen erfolgt.
Ziel der Darstellung ist die Überprüfung, ob die bestehende Verwaltungspraxis in vergleichbaren Konstellationen den Anforderungen an rechtliche Nachvollziehbarkeit, Einheitlichkeit der Anwendung und Begründungstiefe entspricht.
Es handelt sich somit um ein Ersuchen zur Prüfung einer möglichen systemischen Abgrenzungsfrage zwischen privatem Kostenersatz im Rahmen eines gemeinsamen Haushalts und einer einkommensrechtlichen Bewertung im Sinne des Arbeitslosenversicherungsrechts.
* « am: 05. März 2022,
https://bodhie.eu/facebook
* Apr 05, 2026,
https://bodhie.eu/online
* 14.06.2026,
https://bodhie.eu/hanko
🇦🇹 Unverdrossen mit einem Servus aus Wien!
⭐️ Bodhie™ Ronald "Ronnie" Johannes deClaire Schwab
🏳 Bodhietologie™ (Gründer; Mentor & Administrator)
 ● Lebenslauf SuperVisor Gastronomie ★ https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,8.0.html
★ Bodhietologe Ï https://bodhie.eu Ï https://www.bodhietologie.eu Ï https://www.akademos.at
📩 office@bodhie.eu
😎 Gastronom - Supervisor
💥 Ehrenamtlicher Consultant
🎸 Künstler & Veranstaltungsberater
🎓 Coaching & Gesundheitsberater - Mentor

★ Obmann Underground Life Club™ Chairman Staff Officer Ct Ronnie Schwab
⚔ ULClub e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-EU 🇪🇺
 ☝ ULC Regeln: https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,359.0.html
💳 Spenden Bank99™
Ronald Schwab - IBAN: AT261912000025607510 - BIC: SPBAATWW

* Bodhie*in: https://bodhiein.eu
* BodhieBox: https://bodhie.eu/box
* ULC*Momens: https://bodhie.eu/moments
** ULC*Staffs: https://bodhie.eu/undergroundclub
* ULC Projekt Pilot*in: https://bodhie.eu/projekt
** ULC Projekt Mission: https://bodhie.eu/smf/index
* ULC Projekt Kasperlhaus Pilot*in: https://bodhie.eu/kasperlhaus/eingang/index.php
* WebMaster: https://bodhie.eu/smf
* Wien/Vienna News: https://bodhie.eu/news
* Literatur: https://bodhie.eu/anthologie
* Religion: https://bodhie.eu/hiob
* Book: https://bodhie.eu/facebook
* MyNichteHP: https://bodhie.eu/Nicole.Lisa/SMF
* BodhieShop: https://bodhie.eu/shop
* ULCsponsor: https://bodhie.eu/sponsor

* Psychelogie: https://www.psychelogie.eu
* Psychetologie: https://www.psychetologie.eu

* Resonanztherapie: https://www.resonanztherapie.eu

Zitat von ✉ Underground Life Club™ ⚔ ULC e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-🇪🇺 📰Bodhie™ Ronald Johannes deClaire Schwab†
„Es ist nicht akzeptabel, dass pensionierte Menschen, die ihr gesamtes Berufsleben gearbeitet haben, in einer solchen Situation ohne ausreichende Unterstützung bleiben.“
🔖
.✉ Kontakt 📩 office@bodhie.eu 📰✔️ 🟥🟧🟨🟩🟦🟪🔜Bodhie™ HptHomePageOffice 🔲🔜 https://bodhie.eu (https://bodhie.eu) ⬛️⬜️🟪🔜

Betreff: Antrag auf Prüfung der Verwaltungspraxis und des konkreten AMS-Verfahrens betreffend die rechtliche Einordnung einer Wohnkostenbeteiligung (AMS Wien) – möglicher Beratungs- und Vollzugsfehler

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich ersuche die Volksanwaltschaft um Prüfung der gegenständlichen Verwaltungssituation im Zusammenhang mit einer leistungsrechtlichen Beurteilung durch das AMS Wien (Johnstraße) sowie der dort vorgenommenen Einstufung einer privaten Wohnkostenbeteiligung als möglicherweise einkommensrelevant.
1. Gegenstand der Prüfung
Gegenstand dieses Ersuchens ist die Frage, ob im konkreten Fall eine rechtlich zutreffende, nachvollziehbare und ausreichend begründete Verwaltungspraxis angewandt wurde.
Insbesondere wird ersucht zu prüfen:
ob die Einordnung einer privaten Wohnkostenbeteiligung in einer Wohngemeinschaft (ca. € 250,- monatlich) als Einkommen im Sinne des AlVG sachlich und rechtlich nachvollziehbar ist
ob die behördliche Vorgangsweise den Anforderungen des Legalitätsprinzips gemäß Art. 18 B-VG entspricht
ob die Entscheidungspraxis mit der bestehenden gesetzlichen Systematik des § 12 AlVG iVm § 36a AlVG in Einklang steht
ob eine ausreichende und verständliche Rechtsbelehrung im Rahmen der AMS-Beratung erfolgt ist
2. Sachverhalt (zusammengefasst)
Im relevanten Zeitraum bestand eine private Wohn- und Haushaltsgemeinschaft (Wohngemeinschaft). Im Rahmen dieser Wohnsituation wurde ein monatlicher Beitrag zur anteiligen Deckung von Miete und Betriebskosten in Höhe von ca. € 250,- geleistet.
Es lag zu keinem Zeitpunkt vor:
eine selbständige Erwerbstätigkeit
eine gewerbliche Tätigkeit
eine entgeltliche Leistungserbringung
eine Gewinnerzielungsabsicht
Die Zahlung erfolgte ausschließlich als private Kostenteilung im Rahmen eines gemeinsamen Haushalts.
3. Anlass der Prüfung
Im Zuge einer späteren behördlichen Beurteilung wurde diese Wohnkostenbeteiligung offenbar als einkommensrelevant qualifiziert, was zu erheblichen Unsicherheiten im sozialrechtlichen Verfahren geführt hat.
Aus Sicht des Einschreiters stellt sich die Frage, ob hier eine fehlerhafte rechtliche Subsumtion oder unzureichende Abgrenzung zwischen privater Kostenteilung und Einkommen im sozialrechtlichen Sinn erfolgt ist.
4. Prüfungsersuchen an die Volksanwaltschaft
Ich ersuche die Volksanwaltschaft insbesondere um Prüfung,
ob die Verwaltungspraxis des AMS Wien in vergleichbaren Fällen rechtlich einheitlich und nachvollziehbar angewandt wird
ob die konkrete Einordnung der Wohnkostenbeteiligung als Einkommen eine tragfähige rechtliche Grundlage aufweist
ob im Verfahren eine ausreichende Begründung im Sinne der §§ 58 ff AVG erfolgt ist
ob Hinweise auf mögliche Beratungs-, Informations- oder Vollzugsdefizite bestehen
ob eine systematische Klärung dieser Rechtsfrage im Rahmen der Verwaltungskontrolle angezeigt erscheint
5. Ziel des Prüfauftrags
Ziel dieses Ersuchens ist nicht eine streitige Auseinandersetzung im Einzelfall, sondern:
die objektive Überprüfung der Verwaltungspraxis
die Sicherstellung einer rechtssicheren und einheitlichen Anwendung des Sozialrechts
die Vermeidung struktureller Fehlinterpretationen im Leistungsrecht
die Klärung, ob im konkreten Fall ein Prüf- oder Aufklärungsbedarf gegenüber der Behörde besteht
6. Ersuchen um weitere Veranlassung
Ich ersuche die Volksanwaltschaft,
den Sachverhalt im Rahmen ihrer Prüfkompetenz zu bewerten
gegebenenfalls eine Stellungnahme der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuholen
und mir eine schriftliche Rückmeldung über das Ergebnis der Prüfung zukommen zu lassen
Diese Eingabe dient der sachlichen Klärung einer sozialrechtlichen Abgrenzungsfrage im Zusammenhang mit der Verwaltungspraxis öffentlicher Stellen.
Im Vordergrund steht kein individueller Streitfall, sondern die grundsätzliche Frage der rechtlichen Einordnung einer privaten Wohn- und Haushaltsgemeinschaft, in der eine bloße Kostenbeteiligung zur anteiligen Deckung gemeinsamer Wohnaufwendungen erfolgt.
Ziel der Darstellung ist die Überprüfung, ob die bestehende Verwaltungspraxis in vergleichbaren Konstellationen den Anforderungen an rechtliche Nachvollziehbarkeit, Einheitlichkeit der Anwendung und Begründungstiefe entspricht.
Es handelt sich somit um ein Ersuchen zur Prüfung einer möglichen systemischen Abgrenzungsfrage zwischen privatem Kostenersatz im Rahmen eines gemeinsamen Haushalts und einer einkommensrechtlichen Bewertung im Sinne des Arbeitslosenversicherungsrechts.
* « am: 05. März 2022,
https://bodhie.eu/facebook
* Apr 05, 2026,
https://bodhie.eu/online
* 14.06.2026,
https://bodhie.eu/hanko
🇦🇹 Unverdrossen mit einem Servus aus Wien!
⭐️ Bodhie™ Ronald "Ronnie" Johannes deClaire Schwab
🏳 Bodhietologie™ (Gründer; Mentor & Administrator)
 ● Lebenslauf SuperVisor Gastronomie ★ https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,8.0.html
★ Bodhietologe Ï https://bodhie.eu Ï https://www.bodhietologie.eu Ï https://www.akademos.at
📩 office@bodhie.eu
😎 Gastronom - Supervisor
💥 Ehrenamtlicher Consultant
🎸 Künstler & Veranstaltungsberater
🎓 Coaching & Gesundheitsberater - Mentor

★ Obmann Underground Life Club™ Chairman Staff Officer Ct Ronnie Schwab
⚔ ULClub e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-EU 🇪🇺
 ☝ ULC Regeln: https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,359.0.html
💳 Spenden Bank99™
Ronald Schwab - IBAN: AT261912000025607510 - BIC: SPBAATWW

* Bodhie*in: https://bodhiein.eu
* BodhieBox: https://bodhie.eu/box
* ULC*Momens: https://bodhie.eu/moments
** ULC*Staffs: https://bodhie.eu/undergroundclub
* ULC Projekt Pilot*in: https://bodhie.eu/projekt
** ULC Projekt Mission: https://bodhie.eu/smf/index
* ULC Projekt Kasperlhaus Pilot*in: https://bodhie.eu/kasperlhaus/eingang/index.php
* WebMaster: https://bodhie.eu/smf
* Wien/Vienna News: https://bodhie.eu/news
* Literatur: https://bodhie.eu/anthologie
* Religion: https://bodhie.eu/hiob
* Book: https://bodhie.eu/facebook
* MyNichteHP: https://bodhie.eu/Nicole.Lisa/SMF
* BodhieShop: https://bodhie.eu/shop
* ULCsponsor: https://bodhie.eu/sponsor

* Psychelogie: https://www.psychelogie.eu
* Psychetologie: https://www.psychetologie.eu

* Resonanztherapie: https://www.resonanztherapie.eu

Zitat von ✉ Underground Life Club™ ⚔ ULC e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-🇪🇺 📰Bodhie™ Ronald Johannes deClaire Schwab†
„Es ist nicht akzeptabel, dass pensionierte Menschen, die ihr gesamtes Berufsleben gearbeitet haben, in einer solchen Situation ohne ausreichende Unterstützung bleiben.“
.✉ Kontakt 📩 office@bodhie.eu 📰✔️ 🟥🟧🟨🟩🟦🟪🔜Bodhie™ HptHomePageOffice 🔲🔜 https://bodhie.eu (https://bodhie.eu) ⬛️⬜️🟪🔜

Betreff: Ersuchen um Prüfung durch die Volksanwaltschaft gemäß Art. 148a B-VG – mögliche Fehlqualifikation einer privaten Wohnkostenbeteiligung als Einkommen im AMS-Verfahren Wien (Verwaltungspraxis, Begründungspflicht, Beratungspflichten)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich ersuche die Volksanwaltschaft um Prüfung eines sozial- und verwaltungsrechtlichen Sachverhalts im Zusammenhang mit einer leistungsrechtlichen Beurteilung durch das AMS Wien (Johnstraße).
Im Zentrum steht die Frage, ob eine private Wohnkostenbeteiligung innerhalb einer Wohngemeinschaft rechtlich korrekt als Einkommen im Sinne des Arbeitslosenversicherungsrechts qualifiziert wurde und ob die zugrunde liegende Verwaltungspraxis sowie die behördliche Beratung den Anforderungen an Rechtmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz entsprechen.
1. Sachverhalt
Im relevanten Zeitraum bestand eine private Wohngemeinschaft.
Im Rahmen dieser Wohnsituation wurde ein monatlicher Betrag in Höhe von ca. € 250,- zur anteiligen Deckung von Miete und Betriebskosten geleistet.
Diese Zahlung erfolgte ausschließlich als private Kostenteilung innerhalb eines gemeinsamen Haushalts.
Es lag zu keinem Zeitpunkt vor:
eine selbständige Erwerbstätigkeit
eine gewerbliche Tätigkeit
eine entgeltliche Leistungserbringung
eine Gewinnerzielungsabsicht
Die Konstellation war ausschließlich privater und haushaltsbezogener Natur.
2. Problemstellung
Im Zuge eines AMS-Verfahrens wurde diese Wohnkostenbeteiligung offenbar als einkommensrelevant behandelt.
Dadurch ergibt sich eine grundlegende Abgrenzungsfrage zwischen:
privater Kostenbeteiligung im Rahmen einer Haushaltsgemeinschaft und
Einkommen im Sinne des sozialrechtlichen Leistungsrechts (insbesondere § 12 iVm § 36a AlVG)
3. Prüfungsersuchen an die Volksanwaltschaft
Ich ersuche die Volksanwaltschaft um Prüfung folgender Punkte im Rahmen ihrer Zuständigkeit gemäß Art. 148a B-VG:
3.1 Verwaltungspraxis und rechtliche Einordnung
ob die Qualifikation einer privaten Wohnkostenbeteiligung als Einkommen mit dem AlVG (insbesondere § 12 iVm § 36a AlVG) in Einklang steht
ob eine einheitliche, nachvollziehbare Verwaltungspraxis in vergleichbaren Fällen besteht
3.2 Begründungspflicht und Verfahrensqualität
ob die behördliche Entscheidung den Anforderungen der §§ 37 und 58 AVG entspricht
ob eine nachvollziehbare Sachverhaltsfeststellung und rechtliche Subsumtion erfolgt ist
ob die Begründungstiefe eine rechtliche Überprüfbarkeit tatsächlich ermöglicht
3.3 Beratung, Information und Vollzug
ob im Rahmen der AMS-Beratung eine ausreichende, verständliche und vollständige Rechtsinformation erfolgt ist
ob Hinweise auf mögliche Beratungs- oder Aufklärungsdefizite bestehen
3.4 Systemische Relevanz
ob die Abgrenzung zwischen privater Haushaltskostenbeteiligung und Einkommen im Sozialrecht einer strukturellen Klarstellung in der Verwaltungspraxis bedarf
4. Allgemeine Bedeutung des Falles
Der Fall berührt aus meiner Sicht eine über den Einzelfall hinausgehende Grundsatzfrage:
Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen kann eine rein private Wohnkostenbeteiligung ohne Erwerbs- oder Gewinnerzielungsabsicht als Einkommen im sozialrechtlichen Sinn qualifiziert werden?
Diese Abgrenzung ist für eine Vielzahl vergleichbarer Wohnsituationen von grundlegender Bedeutung.
5. Ziel des Ersuchens
Ziel dieses Anliegens ist ausdrücklich nicht eine streitige Einzelfallauseinandersetzung, sondern:
die Prüfung der Verwaltungspraxis auf Rechtskonformität
die Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung des Sozialrechts
die Klärung möglicher Missverständnisse im Vollzug
die Vermeidung vergleichbarer Fehlinterpretationen in zukünftigen Fällen
6. Ersuchen um weitere Veranlassung
Ich ersuche die Volksanwaltschaft,
den Sachverhalt im Rahmen ihrer Prüfkompetenz zu beurteilen
gegebenenfalls eine Stellungnahme der zuständigen Behörde einzuholen
und mir eine schriftliche Rückmeldung über das Ergebnis der Prüfung zu übermitteln
Diese Eingabe dient der sachlichen Klärung einer sozialrechtlichen Abgrenzungsfrage im Zusammenhang mit der Verwaltungspraxis öffentlicher Stellen.
Im Vordergrund steht kein individueller Streitfall, sondern die grundsätzliche Frage der rechtlichen Einordnung einer privaten Wohn- und Haushaltsgemeinschaft, in der eine bloße Kostenbeteiligung zur anteiligen Deckung gemeinsamer Wohnaufwendungen erfolgt.
Ziel der Darstellung ist die Überprüfung, ob die bestehende Verwaltungspraxis in vergleichbaren Konstellationen den Anforderungen an rechtliche Nachvollziehbarkeit, Einheitlichkeit der Anwendung und Begründungstiefe entspricht.
Es handelt sich somit um ein Ersuchen zur Prüfung einer möglichen systemischen Abgrenzungsfrage zwischen privatem Kostenersatz im Rahmen eines gemeinsamen Haushalts und einer einkommensrechtlichen Bewertung im Sinne des Arbeitslosenversicherungsrechts.
* « am: 05. März 2022,
https://bodhie.eu/facebook
* Apr 05, 2026,
https://bodhie.eu/online
* 14.06.2026,
https://bodhie.eu/hanko
🇦🇹 Unverdrossen mit einem Servus aus Wien!
⭐️ Bodhie™ Ronald "Ronnie" Johannes deClaire Schwab
🏳 Bodhietologie™ (Gründer; Mentor & Administrator)
 ● Lebenslauf SuperVisor Gastronomie ★ https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,8.0.html
★ Bodhietologe Ï https://bodhie.eu Ï https://www.bodhietologie.eu Ï https://www.akademos.at
📩 office@bodhie.eu
😎 Gastronom - Supervisor
💥 Ehrenamtlicher Consultant
🎸 Künstler & Veranstaltungsberater
🎓 Coaching & Gesundheitsberater - Mentor

★ Obmann Underground Life Club™ Chairman Staff Officer Ct Ronnie Schwab
⚔ ULClub e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-EU 🇪🇺
 ☝ ULC Regeln: https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,359.0.html
💳 Spenden Bank99™
Ronald Schwab - IBAN: AT261912000025607510 - BIC: SPBAATWW

* Bodhie*in: https://bodhiein.eu
* BodhieBox: https://bodhie.eu/box
* ULC*Momens: https://bodhie.eu/moments
** ULC*Staffs: https://bodhie.eu/undergroundclub
* ULC Projekt Pilot*in: https://bodhie.eu/projekt
** ULC Projekt Mission: https://bodhie.eu/smf/index
* ULC Projekt Kasperlhaus Pilot*in: https://bodhie.eu/kasperlhaus/eingang/index.php
* WebMaster: https://bodhie.eu/smf
* Wien/Vienna News: https://bodhie.eu/news
* Literatur: https://bodhie.eu/anthologie
* Religion: https://bodhie.eu/hiob
* Book: https://bodhie.eu/facebook
* MyNichteHP: https://bodhie.eu/Nicole.Lisa/SMF
* BodhieShop: https://bodhie.eu/shop
* ULCsponsor: https://bodhie.eu/sponsor

* Psychelogie: https://www.psychelogie.eu
* Psychetologie: https://www.psychetologie.eu

* Resonanztherapie: https://www.resonanztherapie.eu

Zitat von ✉ Underground Life Club™ ⚔ ULC e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-🇪🇺 📰Bodhie™ Ronald Johannes deClaire Schwab†
„Es ist nicht akzeptabel, dass pensionierte Menschen, die ihr gesamtes Berufsleben gearbeitet haben, in einer solchen Situation ohne ausreichende Unterstützung bleiben.“
.✉ Kontakt 📩 office@bodhie.eu 📰✔️ 🟥🟧🟨🟩🟦🟪🔜Bodhie™ HptHomePageOffice 🔲🔜 https://bodhie.eu (https://bodhie.eu) ⬛️⬜️🟪🔜

Zitat von:  ★ Ronald Johannes Schwab ★
Betreff: Ersuchen um Prüfung einer möglichen Fehlqualifikation einer privaten Wohnkostenbeteiligung als Einkommen im AMS-Verfahren Wien (sozialrechtliche Grundsatzfrage)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich ersuche um Prüfung eines sozialrechtlichen Sachverhalts, der aus meiner Sicht über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Verwaltungspraxis hat.
Im Rahmen eines AMS-Verfahrens in Wien wurde eine private Wohnsituation (Wohngemeinschaft) mit einer monatlichen Kostenbeteiligung von ca. € 250,- nachträglich als einkommensrelevant gewertet.
Sachverhalt in Kürze
Ich lebte in einer Wohngemeinschaft, in der Miete und Betriebskosten gemeinschaftlich getragen wurden. Die Wohnkosten wurden anteilig zwischen den Bewohnern aufgeteilt.
Die monatliche Zahlung von ca. € 250,- erfolgte ausschließlich als:
anteilige Beteiligung an Miete und Betriebskosten
private Kostenteilung innerhalb eines gemeinsamen Haushalts
Es bestand zu keinem Zeitpunkt:
eine Erwerbstätigkeit
eine gewerbliche Tätigkeit
eine Leistungserbringung gegenüber Dritten
eine Gewinnerzielungsabsicht
Problemstellung
Im Rahmen des AMS-Verfahrens wurde diese reine Wohnkostenbeteiligung als „Einkommen“ im sozialrechtlichen Sinn gewertet.
Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage der Abgrenzung im Sozialrecht:
Kann eine private Kostenbeteiligung innerhalb einer Wohngemeinschaft als Einkommen im Sinne des Arbeitslosenversicherungsrechts qualifiziert werden?
Zentrale sozialrechtliche Fragestellung
Der Fall betrifft aus meiner Sicht eine über den Einzelfall hinausgehende Abgrenzungsfrage:
private Haushaltsgemeinschaft mit geteilter Wohnkostenlast
vs.
Einkommen im sozialrechtlichen Sinn
Ersuchen an die Volksanwaltschaft
Ich ersuche um Prüfung, insbesondere ob:
die rechtliche Einordnung durch die zuständige Behörde korrekt erfolgt ist
die Abgrenzung zwischen Kostenersatz und Einkommen ausreichend klar vorgenommen wurde
die Entscheidung ausreichend nachvollziehbar und begründet ist
die behördliche Beratung verständlich und vollständig erfolgt ist
Ziel meines Anliegens
Mein Anliegen ist ausdrücklich nicht eine streitige Einzelfallführung, sondern:
die Klärung einer möglichen Fehlinterpretation im Vollzug
die Sicherstellung einer einheitlichen Verwaltungspraxis
die rechtliche Klarstellung für vergleichbare Lebenssituationen
Ersuchen
Ich ersuche um:
Prüfung des Sachverhalts im Rahmen der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft
gegebenenfalls Einholung einer Stellungnahme der zuständigen Behörde
schriftliche Rückmeldung über das Ergebnis der Prüfung
Diese Eingabe dient der sachlichen Klärung einer sozialrechtlichen Abgrenzungsfrage im Zusammenhang mit der Verwaltungspraxis öffentlicher Stellen.
Im Vordergrund steht kein individueller Streitfall, sondern die grundsätzliche Frage der rechtlichen Einordnung einer privaten Wohn- und Haushaltsgemeinschaft, in der eine bloße Kostenbeteiligung zur anteiligen Deckung gemeinsamer Wohnaufwendungen erfolgt.
Ziel der Darstellung ist die Überprüfung, ob die bestehende Verwaltungspraxis in vergleichbaren Konstellationen den Anforderungen an rechtliche Nachvollziehbarkeit, Einheitlichkeit der Anwendung und Begründungstiefe entspricht.
Es handelt sich somit um ein Ersuchen zur Prüfung einer möglichen systemischen Abgrenzungsfrage zwischen privatem Kostenersatz im Rahmen eines gemeinsamen Haushalts und einer einkommensrechtlichen Bewertung im Sinne des Arbeitslosenversicherungsrechts.
* « am: 05. März 2022,
https://bodhie.eu/facebook
* Apr 05, 2026,
https://bodhie.eu/online
* 14.06.2026,
https://bodhie.eu/hanko
🇦🇹 Unverdrossen mit einem Servus aus Wien!
⭐️ Bodhie™ Ronald "Ronnie" Johannes deClaire Schwab
🏳 Bodhietologie™ (Gründer; Mentor & Administrator)
 ● Lebenslauf SuperVisor Gastronomie ★ https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,8.0.html
★ Bodhietologe Ï https://bodhie.eu Ï https://www.bodhietologie.eu Ï https://www.akademos.at
📩 office@bodhie.eu
😎 Gastronom - Supervisor
💥 Ehrenamtlicher Consultant
🎸 Künstler & Veranstaltungsberater
🎓 Coaching & Gesundheitsberater - Mentor

★ Obmann Underground Life Club™ Chairman Staff Officer Ct Ronnie Schwab
⚔ ULClub e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-EU 🇪🇺
 ☝ ULC Regeln: https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,359.0.html
💳 Spenden Bank99™
Ronald Schwab - IBAN: AT261912000025607510 - BIC: SPBAATWW

* Bodhie*in: https://bodhiein.eu
* BodhieBox: https://bodhie.eu/box
* ULC*Momens: https://bodhie.eu/moments
** ULC*Staffs: https://bodhie.eu/undergroundclub
* ULC Projekt Pilot*in: https://bodhie.eu/projekt
** ULC Projekt Mission: https://bodhie.eu/smf/index
* ULC Projekt Kasperlhaus Pilot*in: https://bodhie.eu/kasperlhaus/eingang/index.php
* WebMaster: https://bodhie.eu/smf
* Wien/Vienna News: https://bodhie.eu/news
* Literatur: https://bodhie.eu/anthologie
* Religion: https://bodhie.eu/hiob
* Book: https://bodhie.eu/facebook
* MyNichteHP: https://bodhie.eu/Nicole.Lisa/SMF
* BodhieShop: https://bodhie.eu/shop
* ULCsponsor: https://bodhie.eu/sponsor

* Psychelogie: https://www.psychelogie.eu
* Psychetologie: https://www.psychetologie.eu

* Resonanztherapie: https://www.resonanztherapie.eu

Zitat von ✉ Underground Life Club™ ⚔ ULC e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-🇪🇺 📰Bodhie™ Ronald Johannes deClaire Schwab†
„Es ist nicht akzeptabel, dass pensionierte Menschen, die ihr gesamtes Berufsleben gearbeitet haben, in einer solchen Situation ohne ausreichende Unterstützung bleiben.“
.✉ Kontakt 📩 office@bodhie.eu 📰✔️ 🟥🟧🟨🟩🟦🟪🔜Bodhie™ HptHomePageOffice 🔲🔜 https://bodhie.eu (https://bodhie.eu) ⬛️⬜️🟪🔜

Betreff: Bitte um redaktionelle Prüfung einer sozialrechtlichen Grundsatzfrage im Zusammenhang mit einer Wohnkostenbeteiligung und der Verwaltungspraxis des AMS

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich ersuche um redaktionelle Prüfung eines sozialrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Sachverhalts, der nach meiner Auffassung über meinen persönlichen Fall hinaus von allgemeinem öffentlichem Interesse sein könnte.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie private Wohn- und Haushaltsgemeinschaften rechtlich zu beurteilen sind, wenn innerhalb dieser Gemeinschaften lediglich eine anteilige Kostenbeteiligung zur Deckung gemeinsamer Wohnaufwendungen erfolgt und diese Beteiligung nachträglich als einkommensrelevant eingestuft wird.
Nach meiner Wahrnehmung betrifft diese Fragestellung nicht nur einzelne Betroffene, sondern zahlreiche Menschen, die in Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhaushalten, Senioren-WGs oder ähnlichen Wohnformen leben und dort gemeinsam Miet- und Betriebskosten tragen.
Sachverhalt
Im Rahmen eines Verfahrens beim Arbeitsmarktservice (AMS) Wien wurde eine private Wohnsituation, in der ein monatlicher Beitrag von rund € 250,- zur Deckung von Miete und Betriebskosten geleistet wurde, offenbar als einkommensrelevant beurteilt.
Die betreffende Zahlung erfolgte ausschließlich im Rahmen einer privaten Wohn- und Haushaltsgemeinschaft. Es bestand keine selbständige Erwerbstätigkeit, keine gewerbliche Tätigkeit, keine entgeltliche Leistungserbringung gegenüber Dritten und keine Gewinnerzielungsabsicht.
Nach meinem Verständnis handelte es sich um eine reine Kostenbeteiligung innerhalb eines gemeinsamen Haushalts.
Aus dieser Beurteilung ergaben sich jedoch leistungsrechtliche Konsequenzen und erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Frage, wann eine private Kostenbeteiligung als Einkommen im Sinne sozialrechtlicher Bestimmungen anzusehen ist.
Grundsätzliche Fragestellung
Der gegenständliche Fall wirft aus meiner Sicht eine grundlegende Frage auf:
Wo verläuft die rechtliche Grenze zwischen einer privaten Wohnkostenbeteiligung innerhalb eines gemeinsamen Haushalts und einem Einkommen im Sinne des Arbeitslosenversicherungsrechts?
Diese Frage erscheint besonders relevant, da alternative Wohnformen in Österreich zunehmend an Bedeutung gewinnen. Viele Menschen teilen Wohnraum aus wirtschaftlichen Gründen, um steigende Miet- und Lebenshaltungskosten bewältigen zu können.
Wenn eine bloße Beteiligung an gemeinsamen Wohnkosten als Einkommen gewertet wird, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf vergleichbare Wohnformen haben kann und wie Betroffene diese Rechtslage erkennen sollen.
Verwaltungspraxis und Beratung
Zusätzlich stellt sich die Frage, ob die rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Folgen einer solchen Einstufung für Betroffene ausreichend verständlich kommuniziert werden.
Aus meiner Sicht besteht Klärungsbedarf hinsichtlich:
– der Abgrenzung zwischen privater Kostenbeteiligung und Einkommen,
– der Einheitlichkeit der Verwaltungspraxis,
– der Transparenz der Entscheidungsgrundlagen,
– der Verständlichkeit behördlicher Beratung,
– sowie der Nachvollziehbarkeit entsprechender Entscheidungen.
Öffentliche Relevanz
Der vorliegende Sachverhalt betrifft nicht nur sozialrechtliche Detailfragen, sondern berührt auch grundsätzliche Aspekte der Rechtssicherheit, Bürgerinformation und Verwaltungspraxis.
Gerade in Zeiten steigender Wohnkosten und zunehmender gemeinschaftlicher Wohnformen könnte die Frage von allgemeinem Interesse sein, wie derartige Kostenbeteiligungen sozialrechtlich bewertet werden und welche Informationspflichten Behörden gegenüber Betroffenen haben.
Anliegen
Mit diesem Schreiben möchte ich keine Vorverurteilung einzelner Behörden oder Personen erreichen.
Mein Anliegen besteht vielmehr darin, die zugrunde liegende Rechtsfrage, die Verwaltungspraxis und die damit verbundenen Auswirkungen auf Betroffene sachlich prüfen und gegebenenfalls öffentlich diskutieren zu lassen.
Sollte redaktionelles Interesse bestehen, stelle ich gerne eine geordnete Sachverhaltsdarstellung, behördliche Schriftstücke sowie weitere Unterlagen zur Verfügung.
Für Ihre Zeit und die Prüfung meines Anliegens danke ich Ihnen herzlich.
* « am: 05. März 2022,
https://bodhie.eu/facebook
* Apr 05, 2026,
https://bodhie.eu/online
* 14.06.2026,
https://bodhie.eu/hanko
🇦🇹 Unverdrossen mit einem Servus aus Wien!
⭐️ Bodhie™ Ronald "Ronnie" Johannes deClaire Schwab
🏳 Bodhietologie™ (Gründer; Mentor & Administrator)
 ● Lebenslauf SuperVisor Gastronomie ★ https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,8.0.html
★ Bodhietologe Ï https://bodhie.eu Ï https://www.bodhietologie.eu Ï https://www.akademos.at
📩 office@bodhie.eu
😎 Gastronom - Supervisor
💥 Ehrenamtlicher Consultant
🎸 Künstler & Veranstaltungsberater
🎓 Coaching & Gesundheitsberater - Mentor

★ Obmann Underground Life Club™ Chairman Staff Officer Ct Ronnie Schwab
⚔ ULClub e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-EU 🇪🇺
 ☝ ULC Regeln: https://bodhie.eu/simple/index.php/topic,359.0.html
💳 Spenden Bank99™
Ronald Schwab - IBAN: AT261912000025607510 - BIC: SPBAATWW

* Bodhie*in: https://bodhiein.eu
* BodhieBox: https://bodhie.eu/box
* ULC*Momens: https://bodhie.eu/moments
** ULC*Staffs: https://bodhie.eu/undergroundclub
* ULC Projekt Pilot*in: https://bodhie.eu/projekt
** ULC Projekt Mission: https://bodhie.eu/smf/index
* ULC Projekt Kasperlhaus Pilot*in: https://bodhie.eu/kasperlhaus/eingang/index.php
* WebMaster: https://bodhie.eu/smf
* Wien/Vienna News: https://bodhie.eu/news
* Literatur: https://bodhie.eu/anthologie
* Religion: https://bodhie.eu/hiob
* Book: https://bodhie.eu/facebook
* MyNichteHP: https://bodhie.eu/Nicole.Lisa/SMF
* BodhieShop: https://bodhie.eu/shop
* ULCsponsor: https://bodhie.eu/sponsor

* Psychelogie: https://www.psychelogie.eu
* Psychetologie: https://www.psychetologie.eu

* Resonanztherapie: https://www.resonanztherapie.eu

Zitat von:  🌈 Bodhie† ✉ Underground Life Club™ ⚔ ULC e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-🇪🇺
  ✉ Underground Life Club™ ⚔ ULC e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-🇪🇺 📰Bodhie™ Ronald Johannes deClaire Schwab†
Es ist nicht akzeptabel, dass pensionierte Menschen, die ihr gesamtes Berufsleben gearbeitet haben, in einer solchen Situation ohne ausreichende Unterstützung bleiben.“