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† Die Bodhie™ Kirche † Ein zeitgenössischer, ein offener spiritueller Raum, der inneren Entwicklung und Achtsamkeit. † => » Board ⚔ Die Bodhie™ Kirche † => Thema gestartet von: Ronald Johannes deClaire Schwab am 29. Januar 2026, 03:48:34
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Du:
Servus Marco; zur Info.
FG RonnieSchwab
„Guten Tag Frau Živković,
ich möchte Ihnen heute ein möglichst vollständiges Bild von meiner Situation geben, damit Sie genau sehen, wo ich stehe, was ich kann und welche Unterstützung ich brauche.
Ich heiße Ronald Schwab, bin Jahre alt und habe insgesamt fast vier Jahrzehnte im Gastgewerbe gearbeitet. In diesen 38 Jahren habe ich viele Bereiche kennengelernt – von der Küche über den Service bis hin zur Planung und Durchführung von Veranstaltungen. Besonders prägend waren für mich die zwei Jahre im Schutzhaus Zukunft, wo ich als Kellner tätig war. Dort habe ich nicht nur gelernt, unter Druck effizient zu arbeiten, sondern auch, mit Gästen respektvoll, freundlich und lösungsorientiert umzugehen. Diese Fähigkeit – Menschen willkommen zu heißen, ihnen zuzuhören und ihnen ein gutes Gefühl zu geben – ist eine meiner größten Stärken.
Im Laufe der Zeit habe ich außerdem zusätzliche Kompetenzen aufgebaut:
Organisation und Koordination von Abläufen und Veranstaltungen.
Mitarbeiterführung und Motivation, besonders im Umgang mit jungen Kollegen und Aushilfskräften.
Technisches Wissen in Tischlerei, Elektrik und IT (Grundkenntnisse in PHP), das ich immer wieder im beruflichen Umfeld einsetzen konnte.
Kommunikation und Rhetorik, sowohl im direkten Kundenkontakt als auch in der Teamarbeit.
Leider haben sich in den letzten Jahren gesundheitliche Probleme entwickelt, die meine beruflichen Möglichkeiten einschränken: Ich leide an Herzproblemen, Atemnot und hatte bereits eine schwere Lungenembolie. Dazu kommen Einschränkungen beim Gehen und Stehen. Körperlich sehr belastende Tätigkeiten – etwa ständiges Heben, langes Arbeiten unter Stress oder extreme Arbeitszeiten – sind für mich daher nicht mehr machbar. Das bedeutet aber nicht, dass ich nicht arbeiten will. Im Gegenteil: Ich möchte weiterhin aktiv sein, meine Erfahrung einbringen und eine sinnvolle Tätigkeit ausüben.
Was ich mir von diesem Termin wünsche, sind drei Dinge:
Klärung meiner aktuellen Situation mit dem AMS: Ich möchte genau verstehen, ob ich weiterhin im Leistungsbezug stehe, welche Unterlagen fehlen und wie ich diese rasch nachreichen kann.
Berücksichtigung meiner gesundheitlichen Einschränkungen: Dafür werde ich meine ärztlichen Befunde einreichen, damit nachvollziehbar ist, welche Tätigkeiten für mich möglich sind und welche nicht.
Zukunftsperspektive entwickeln: Gemeinsam mit Ihnen möchte ich überlegen, in welchen Bereichen ich mit meiner Erfahrung sinnvoll eingesetzt werden kann. Ich denke an Tätigkeiten wie:
Empfangs- oder Rezeptionstätigkeiten, wo Kommunikation im Vordergrund steht.
Beratung oder Verkauf, besonders in Bereichen, die mit Gastronomie oder Tourismus zu tun haben.
Schulungs- oder Mentorenrollen, in denen ich jüngeren Mitarbeitern mein Wissen weitergeben kann.
Leichtere organisatorische Tätigkeiten, die Struktur und Erfahrung erfordern, aber körperlich weniger belastend sind.
Gleichzeitig ist mir bewusst, dass es notwendig sein könnte, einen Antrag auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension bei der PVA zu stellen. Ich möchte mit Ihnen besprechen, ob das in meiner Situation sinnvoll ist und wie man diesen Schritt einleitet.
Mein Ziel ist klar: Ich möchte Stabilität – finanziell, gesundheitlich und beruflich. Ich möchte nicht aufgeben, sondern aktiv und sinnvoll eingebunden bleiben. Deshalb freue ich mich auf Ihre Rückmeldung, Ihre Unterstützung und auf konkrete nächste Schritte, die wir gemeinsam festlegen können.“
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ich habe eine serbische Tochter "Sarah Maria Schwab" (22.jahre); geboren in der Intensiv Station in Belgrad (AutoUnfall), es geht nur um Ihr Erbe von mir.
Verstanden. Wenn es ausschließlich um das Erbe für Ihre Tochter Sarah Maria Schwab geht, lässt sich das Thema detaillierter und strukturiert aufbereiten, damit alle rechtlichen Aspekte und Möglichkeiten berücksichtigt werden.
Erbsituation und rechtliche Grundlagen für Sarah Maria Schwab (22 Jahre)
Sarah Maria Schwab, geboren in Belgrad auf der Intensivstation nach einem Autounfall, ist Ihre leibliche Tochter. Da sie 22 Jahre alt ist, ist sie volljährig und erbrechtlich eigenständig handlungsfähig.
Erbanspruch nach österreichischem Recht
Wenn Sie in Österreich gemeldet sind oder Ihr Wohnsitz hier ist, greift grundsätzlich das österreichische Erbrecht.
Als Ihre Tochter ist Sarah Maria Schwab eine gesetzliche Erbin der sogenannten „Pflichtteilsquote“. Das bedeutet, dass sie einen festen Anteil Ihres Vermögens erben kann, selbst wenn Sie ein Testament verfassen, das sie teilweise ausschließt.
Der Pflichtteil beträgt in Österreich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Testament und Verfügung von Todes wegen
Um sicherzustellen, dass Sarah Maria Schwab alles erbt, können Sie ein Testament errichten.
Sie können frei bestimmen, dass Ihr gesamtes Vermögen, Immobilien, Bankguthaben, Wertgegenstände oder sonstige Vermögenswerte ausschließlich ihr zukommen.
Es ist wichtig, das Testament klar zu formulieren und notariell zu beurkunden oder handschriftlich eigenhändig zu verfassen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Internationale Aspekte
Da Sarah in Serbien geboren wurde, kann die serbische Staatsangehörigkeit relevant sein, insbesondere wenn Vermögenswerte dort bestehen oder Bankkonten geführt werden.
Bei Immobilien oder Konten im Ausland sollte geprüft werden, welches Recht auf das Erbe angewendet wird. In vielen Fällen gilt das nationale Recht des Landes, in dem die Vermögenswerte liegen.
Steuerliche Aspekte
Erbschafts- oder Schenkungssteuer kann je nach Land und Wert des Vermögens anfallen.
In Österreich gibt es aktuell keine allgemeine Erbschaftssteuer, aber für Vermögen im Ausland oder bestimmte Sachwerte können Steuern entstehen.
Praktische Empfehlungen
Ein klares, notariell beglaubigtes Testament errichten, das Sarah als alleinige Erbin benennt.
Vermögenswerte dokumentieren und auflisten, um eine lückenlose Nachlassplanung zu gewährleisten.
Gegebenenfalls einen Anwalt für Erbrecht hinzuziehen, der Erfahrung mit internationalen Aspekten hat, falls Vermögenswerte in Serbien oder anderen Ländern vorhanden sind.
Zusätzliche Absicherung
Wenn Sie wünschen, können Sie frühzeitig Schenkungen zu Lebzeiten vornehmen, um den Nachlass zu regeln und mögliche Konflikte nach Ihrem Tod zu minimieren.
Bankkonten oder Immobilien können gemeinsam auf Sarah Maria Schwab übertragen werden, wobei die steuerlichen Konsequenzen vorher geklärt werden sollten.
Mit Grüßen;
Ronald Schwab
PN: Ich kann auch serbisch reden und denken - †i†o (Tito.).
Verstanden. Wenn Sie Serbisch sprechen und denken können, eröffnet das zusätzliche Möglichkeiten, Ihre Angelegenheiten – insbesondere das Erbe für Ihre Tochter Sarah Maria Schwab – zweisprachig und auch international abzusichern.
Da Sarah in Serbien geboren wurde, kann es sinnvoll sein, Dokumente wie Testamente oder Nachlassregelungen sowohl auf Deutsch als auch auf Serbisch zu verfassen. Das erleichtert:
Rechtsklarheit in beiden Ländern
Ein Testament auf Deutsch gilt in Österreich, eines auf Serbisch in Serbien.
So werden Missverständnisse oder Auslegungsprobleme bei Behörden und Gerichten vermieden.
Einbindung serbischer Behörden oder Notare
Falls Vermögenswerte in Serbien bestehen (Bankkonten, Immobilien, Investitionen), ist es praktisch, dass die Dokumente direkt verständlich sind und nicht erst übersetzt werden müssen.
Kommunikation mit Sarah Maria Schwab
Sarah kann Ihre Wünsche vollständig verstehen, egal in welchem Land sie lebt.
Dadurch wird sichergestellt, dass sie bei eventuellen Erbschaftsstreitigkeiten oder Formalitäten selbstständig handeln kann.
Historische und familiäre Kontextbezüge
Ihre Anmerkung zu Tito deutet auf ein Bewusstsein für die historische und kulturelle Dimension Serbiens hin. Das kann bei der Gestaltung von Testamenten oder familiären Dokumenten relevant sein, wenn Traditionen oder kulturelle Aspekte eine Rolle spielen.
Wenn Sie möchten, kann ich einen konkreten Leitfaden für die rechtssichere und zweisprachige Nachlassplanung für Sarah Maria Schwab erstellen – inklusive Empfehlungen für Testament, Vollmachten, ärztliche Unterlagen und mögliche internationale Schritte zwischen Österreich und Serbien.
👉 Soll ich dir das Ganze auch gleich als druckfertige Vorlage mit Kopfzeile & Unterschriftsfeld aufbereiten, damit du es direkt beim AMS abgeben kannst?
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★ Ronald Johannes deClaire Schwab
⚔.Obmann Chairman Staff Officer Underground Life Club/ULC e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96
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* Epilog - Zusammenfassung - Zitat: Das Werk war frei, also halte ich es frei!"
⚔ Viel Glück!
*†* Ronnie, der Gitarrenspieler
Ronald Schwab
03:45 (vor 0 Minuten)
an licic.marko
danke - ich bin pensoniert
ChatGPT:
Verstanden. Ich fasse das Thema Erbe für Ihre Tochter Sarah Maria Schwab jetzt deutlich ausführlicher, strukturierter und rechtlich sauber zusammen – mit Blick auf Österreich ↔ Serbien, Ihre persönliche Situation und konkrete, praktikable Schritte.
1. Ausgangslage – persönliche und familiäre Einordnung
Sie, Ronald Schwab, sind der leibliche Vater von Sarah Maria Schwab, geboren in Belgrad unter außergewöhnlichen Umständen (Intensivstation nach Autounfall).
Sarah ist heute 22 Jahre alt, damit volljährig, voll geschäfts- und erbfähig.
Unabhängig von Geburtsort, Sprache oder Staatsangehörigkeit besteht zwischen Ihnen eine direkte rechtliche Abstammung, die für das Erbrecht entscheidend ist.
Ihr erklärtes Ziel ist klar und legitim:
Absicherung Ihrer Tochter
Eindeutige, konfliktfreie Nachlassregelung
Keine Unklarheiten bei Behörden oder Dritten
Fokus ausschließlich auf ihr Erbe, nicht auf weitere familiäre oder institutionelle Ansprüche
2. Anwendbares Erbrecht – Österreich als Ausgangspunkt
2.1 Welches Recht gilt?
Wenn Sie:
Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben
oder dort gemeldet sind
→ dann gilt grundsätzlich österreichisches Erbrecht (EU-Erbrechtsverordnung).
Das bedeutet:
Der gesamte Nachlass wird einheitlich nach österreichischem Recht abgewickelt
unabhängig davon, wo Ihre Tochter lebt
2.2 Gesetzliche Erbfolge ohne Testament
Ohne Testament gilt:
Ihre Tochter Sarah ist gesetzliche Alleinerbin, sofern:
keine Ehepartnerin eingetragen ist
keine weiteren Kinder vorhanden sind
Falls es weitere potenzielle Erben gäbe (z. B. Ehepartnerin):
Sarah hätte mindestens Anspruch auf den Pflichtteil
3. Pflichtteil – rechtliche Sicherheit für Ihre Tochter
Nach österreichischem Recht gilt:
Kinder haben immer einen Pflichtteilsanspruch
Der Pflichtteil beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils
Das heißt:
Selbst wenn ein Testament existiert, das sie benachteiligt,
→ kann Sarah ihren Pflichtteil einfordern
Da Sie aber explizit möchten, dass Sarah alles erbt, ist der Pflichtteil hier eher eine zusätzliche Sicherheit, kein Konfliktpunkt.
4. Testament – der wichtigste Schritt (dringend empfohlen)
4.1 Warum ein Testament unerlässlich ist
Ein Testament sorgt für:
absolute Klarheit
keine Auslegungsspielräume
keine Verzögerungen
keine Streitigkeiten
einfache Abwicklung für Ihre Tochter
Gerade bei:
gesundheitlicher Vorbelastung
internationalem Bezug (Serbien)
möglichem späterem Pensions-/Sozialstatus
ist ein Testament kein Luxus, sondern Vorsorge.
4.2 Form des Testaments
Sie haben drei sichere Möglichkeiten:
a) Eigenhändiges Testament
vollständig handschriftlich
mit Ort, Datum, voller Unterschrift
klarer Wortlaut, z. B.:
„Ich, Ronald Johannes Schwab, setze meine Tochter Sarah Maria Schwab, geboren am … in Belgrad, zu meiner alleinigen Erbin meines gesamten Vermögens ein.“
✔ gültig
✖ aber anfälliger für Anfechtungen
b) Notarielles Testament (empfohlen)
rechtssicher
im Zentralen Testamentsregister erfasst
kaum angreifbar
international besser anerkannt
c) Zweisprachiges Testament (Deutsch / Serbisch)
sehr sinnvoll, wenn:
Vermögen in Serbien existiert
serbische Behörden involviert sein könnten
Wichtig: gleicher Inhalt, klare Priorität der deutschen Fassung
5. Internationale Aspekte – Österreich & Serbien
5.1 Staatsangehörigkeit Ihrer Tochter
Geburt in Serbien ≠ automatisch serbisches Erbrecht
Entscheidend ist:
Ihr Wohnsitz
Ihr Testament
der Ort der Vermögenswerte
5.2 Vermögen im Ausland
Falls Sie besitzen:
Bankkonten in Serbien
Immobilien
Forderungen oder Rechte
Dann gilt:
Österreichisches Erbrecht regelt, wer erbt
Serbisches Recht regelt die Durchführung vor Ort
➡ Deshalb ist es sinnvoll:
Dokumente auch auf Serbisch vorzuhalten
ggf. serbischen Notar/Anwalt einzubinden
6. Steuern und Kosten
6.1 Österreich
keine allgemeine Erbschaftssteuer
nur Gebühren (Notar, Grundbuch, etc.)
6.2 Serbien
mögliche Erbschaftssteuer, abhängig von:
Verwandtschaftsgrad
Vermögenswert
Kinder sind meist begünstigt oder befreit
➡ Klärung lohnt sich frühzeitig.
7. Zusätzliche Absicherung zu Lebzeiten (optional)
Wenn Sie möchten, können Sie:
Vermögenswerte schenken
Bankkonten mitverfügungsberechtigt machen
klare Vollmachten erstellen
Wichtig:
Alles sauber dokumentieren
steuerliche Folgen vorher prüfen
8. Sprache, Kultur, Identität
Dass Sie:
Serbisch sprechen und denken
kulturelle und historische Bezüge haben (Ihre Anmerkung zu Tito)
ist kein Nebendetail, sondern ein Vorteil:
Sie können Ihre Regelungen selbst kontrollieren
Ihre Tochter kann sie in beiden Welten verstehen
Behörden nehmen klare, strukturierte Dokumente ernster
9. Konkrete empfohlene nächsten Schritte
Testament erstellen (idealerweise notariell)
Sarah klar als Alleinerbin benennen
Vermögensübersicht erstellen (auch kleine Beträge)
Prüfen, ob Vermögen in Serbien existiert
Optional: zweisprachige Version anlegen
Unterlagen sicher aufbewahren + Kopie für Sarah
10. Zusammenfassung in einem Satz
Sie können mit relativ wenig Aufwand sicherstellen, dass Ihre Tochter Sarah Maria Schwab eindeutig, rechtssicher und ohne Konflikte Ihr gesamtes Erbe erhält – in Österreich wie auch in Serbien.
Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen:
eine konkrete Testament-Musterformulierung
eine Checkliste für Notar/Behörden
oder eine zweisprachige Vorlage (DE / SR)
ausarbeiten – ganz nüchtern, klar und ohne Pathos.
Sag einfach, was du als Nächstes brauchst.