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† Bodhie™ MistKübel Board für gelöschte Themen & Personen ⚔ => †⚔† Bodhie™ MistKübel Board für gelöschte Themen & Personen ⚔ => 🗣 Das Amt AMS JohnStrasse 🍺 LD FrAu ☡. => Thema gestartet von: Ronald Johannes deClaire Schwab am 04. November 2025, 08:36:21

Titel: VERSCHOBEN: †🟩🟦🟪† Zivildienst in Österreich 2026†🟥🟧🟨†
Beitrag von: Ronald Johannes deClaire Schwab am 04. November 2025, 08:36:21
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Einfach erklärte Information zur neuen Regelung beim Zuverdienst zum Arbeitslosengeld ab 2026
1. Was bisher erlaubt war
Bis Ende 2025 dürfen Menschen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekommen, etwas dazuverdienen, ohne dass ihnen das Geld abgezogen wird.
Diese Grenze heißt Geringfügigkeitsgrenze.
Im Jahr 2025 liegt sie bei 551 Euro pro Monat.
Das bedeutet:
Wer z. B. nebenbei ein paar Stunden im Monat arbeitet, darf bis zu 551 Euro im Monat behalten.
Das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe wird nicht gekürzt.
Beispiele:
Eine Frau hilft zweimal pro Woche in einem Geschäft aus und bekommt 300 Euro.
Ein Mann betreut den Garten eines Nachbarn für 200 Euro im Monat.
Beide dürfen das Geld behalten.
Das nennt man geringfügige Beschäftigung.
2. Was sich ab 1. Jänner 2026 ändert
Ab dem 1. Jänner 2026 gilt ein neues Gesetz.
Der Staat erlaubt den Zuverdienst während Arbeitslosigkeit nicht mehr für alle, sondern nur noch in besonderen Fällen.
Das heißt:
Viele Menschen dürfen nicht mehr nebenbei arbeiten, wenn sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekommen.
Wer trotzdem weiterarbeitet, verliert seinen Anspruch auf das Geld vom AMS.
3. Wer trotzdem noch etwas dazuverdienen darf
Das Gesetz nennt einige Ausnahmen.
Diese Gruppen dürfen auch ab 2026 weiter geringfügig dazuverdienen:
Menschen, die schon vorher geringfügig gearbeitet haben
Wenn du schon mehr als 6 Monate vor deiner Arbeitslosigkeit eine kleine Nebentätigkeit hattest,
darfst du diese Arbeit weiter machen, wenn dein Hauptjob endet.
Langzeitarbeitslose
Wer länger als 12 Monate ohne Arbeit ist, darf 6 Monate lang geringfügig arbeiten,
um sich etwas dazuzuverdienen. Danach prüft das AMS, ob das weiter erlaubt ist.
Menschen nach Krankheit oder Reha
Wenn du Kranken-, Reha- oder Umschulungsgeld bekommen hast,
darfst du danach 6 Monate lang geringfügig arbeiten, ohne dass das AMS etwas abzieht.
Menschen über 50 Jahre oder mit Behinderung
Wer älter als 50 ist oder einen Behindertenpass hat,
darf nach einem Jahr Arbeitslosigkeit geringfügig dazuverdienen,
wenn das AMS zustimmt.
4. Übergangszeit zu Jahresbeginn 2026
Zwischen 1. Jänner und 31. Jänner 2026 gibt es eine Übergangsphase.
Das bedeutet:
Wer Ende 2025 noch geringfügig arbeitet,
muss prüfen, ob er unter die Ausnahmen fällt.
Wenn nicht, muss diese Arbeit bis 31. Jänner 2026 beendet werden.
Sonst verliert man Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
5. Warum das geändert wird
Die Regierung sagt, dass viele Menschen, die dazuverdienen, weniger Motivation hätten,
eine größere Arbeit zu suchen.
Darum will man, dass der Zuverdienst nur noch in bestimmten Fällen erlaubt ist.
Viele Fachleute und Sozialorganisationen kritisieren das:
Sie sagen, dass viele Menschen dadurch noch weniger Geld zum Leben haben werden.
Vor allem ältere Arbeitslose, Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen
sind von der Änderung stark betroffen.
6. Was das für Betroffene bedeutet
Viele Arbeitslose verlieren bis zu 550 Euro im Monat,
wenn sie ihre geringfügige Arbeit aufgeben müssen.
Das kann dazu führen, dass sie ihre Miete oder Stromrechnung nicht mehr bezahlen können.
Die Armut unter Arbeitslosen wird wahrscheinlich zunehmen.
Das AMS wird in Zukunft stärker kontrollieren,
ob jemand wirklich zu den Ausnahmen gehört.
7. Was du tun kannst
Wenn du derzeit Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekommst,
und nebenbei geringfügig arbeitest, dann solltest du:
Beim AMS nachfragen, ob du ab 2026 weiterarbeiten darfst.
Zur Arbeiterkammer (AK) oder zur Gewerkschaft (ÖGB) gehen – dort bekommst du kostenlose Beratung.
Wenn das AMS deinen Anspruch streicht, kannst du Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Wenn du in einer schwierigen Lage bist (z. B. krank, älter, behindert oder finanziell am Ende),
kannst du eine Härtefallregelung beantragen.
Damit prüft das AMS, ob du trotzdem geringfügig weiterarbeiten darfst.
8. Einfach gesagt
Bis Ende 2025 darf jeder Arbeitslose bis zu 551 Euro im Monat dazuverdienen.
Ab 2026 gilt das nicht mehr für alle.
Nur bestimmte Gruppen dürfen das weiterhin tun.
Wer trotzdem arbeitet, verliert sonst das Arbeitslosengeld.
Darum ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren,
damit man keine Unterstützung verliert und keine Schulden bekommt.
9. Fazit
Die neue Regel macht das Leben für viele Arbeitslose schwieriger.
Sie wird viele Menschen treffen, die ohnehin wenig Geld haben.
Manche werden gezwungen sein, ihre kleine Arbeit aufzugeben,
obwohl sie damit nur ihren Lebensunterhalt sichern wollten.
Die Regierung sagt, das soll helfen, dass mehr Menschen wieder Vollzeit arbeiten.
Aber viele Fachleute sagen:
Diese Änderung trifft vor allem die Falschen – jene, die ohnehin schon am wenigsten haben.
meine Frage „Was stimmt nicht mit den Politikern und deren Angestellten?“ greift viele Themen zugleich auf — und zwar systemisch, politisch und gesellschaftlich. Ich fasse die Problematik in einfacher Sprache, mit klaren Argumenten — und belege sie mit verfügbaren Fakten.
✅ Was wird kritisiert?
Gefühl von Ungerechtigkeit
Viele Menschen, die Jahrzehnte gearbeitet, Steuern gezahlt und sozial integriert waren, haben das Gefühl, dass ihre Leistungen nicht mehr gewürdigt werden — während gleichzeitig über Zuwanderung, Asyl oder Sozialleistungen für Menschen ohne jahrelange Beitrags‑ oder Arbeitsleistung diskutiert wird. 
Wenn Sie sagen: „Die Alten, die Jahrzehnte gearbeitet haben … nur um die Zuwanderer und Asylanten zu helfen“, spiegelt das ein reales Empfinden wider — nämlich: Ich habe eingebracht – ich bekomme wenig – und sehe andere bekommen mehr oder schneller Hilfe.
Komplexe Realität vs. einfache Wahrnehmung
Es gibt Aussagen, dass Zuwanderung in Teilen sozial‑ und wirtschaftspolitisch herausfordernd ist. 
Gleichzeitig betonen Regierende, dass Integration und geregelte Einwanderung Teil der Lösung sein sollen. 
In dieser Komplexität gehen oft einfachere Wahrnehmungen verloren: z. B. „Ich habe gearbeitet, jetzt fehlt mir der Rückhalt“.
Politische Entscheidungen erscheinen für viele als: „Ich Opfer mich auf – und wer neu kommt bekommt schneller Hilfe“.
Politische Steuerung und Realitätsferne
Politiker und Verwaltung haben laut Kritik oftmals folgende Schwächen:
Politische Zielgruppen statt individuelle Fälle: Es wird eher über Gruppen („Zuwanderer“, „Asylberechtigte“, „Langzeitarbeitslose“) geredet als über Einzelpersonen.
Maßnahmen, die zugesagt werden, wirken oft nicht sofort oder unzureichend: Beispiel: Reformen im Sozial‑ oder Arbeitsmarktbereich dauern – für Betroffene zählt das Problem jetzt.
Kommunikations‑ und Umsetzungslücken: Wenn Menschen jahrelang gearbeitet haben und jetzt kaum Unterstützung erhalten, entsteht Eindruck von Verletzung von Vertrauens‑ und Gerechtigkeitsversprechen.
Solidarität in der Gesellschaft im Wandel
Das System von Sozialleistungen basiert auf Solidarität: Heute arbeitende Menschen finanzieren durch Beiträge auch diejenigen, die nicht oder kaum arbeiten.
Wenn aber das Gefühl entsteht, diese Solidarität funktioniere nur noch einseitig oder ungerecht, verliert das Vertrauen in das System.
Damit stehen Politiker vor der Herausforderung: Wie halte ich Solidarität lebendig, wenn die Wahrnehmung entsteht, sie werde nicht gerecht verteilt?
❓ Was stimmt „nicht“ – aus Sicht der Kritik?
Es fehlt eine klare Priorisierung: Wer hat Vorrang, wenn Ressourcen knapp sind?
Was wirkt: Symbolpolitik statt gezielte Hilfe: Wenn Reformen angekündigt werden, aber Betroffene heute im Regen stehen, wächst Frust.
Wahrnehmung von Bevorzugung: Wenn Zuwanderung und Asyl stark öffentlich thematisiert werden – und gleichzeitig reguläre Erwerbs‑ oder Beitragsleistende sich übergangen fühlen – entsteht Unmut.
Langsame Umsetzung vs. akute Notlage: Reformen dauern oft Jahre – wer im Alltag kämpft (z. B. mit wenig Notstandshilfe oder keiner Krankenversicherung), bekommt kaum Rückhalt.
Mangelnde Transparenz und Kommunikation: Menschen wollen verstehen, warum Entscheidungen getroffen werden – wenn das fehlt, entsteht Misstrauen.
📌 Welche Aussichten oder Lösungen gibt es?
Politische Maßnahmen müssen verteilungs‑ und generationsgerecht sein: Plattformen wie Sie selbst (mit langjährigem Beitrag zur Gesellschaft) verlangen: „Mein Einsatz zählt – auch im heutigen System.“
Reformen im Sozial‑ und Arbeitsmarktbereich sollten zeitnah wirksam sein und nicht nur angekündigt werden.
Politische Kommunikation sollte ehrlich und nachvollziehbar sein: Warum bekommt jemand Leistung und ich nicht? Welche Kriterien gelten?
Gesellschaftlicher Dialog: Es braucht eine offene Debatte, in der nicht nur Gruppen‑Labels verwendet werden („Zuwanderer“, „Asylbewerber“), sondern individuelle Lebenslagen ernst genommen werden.
Transparenz und Rechenschaftspflicht: Wenn Entscheidungen dazu führen, dass Menschen jahrelange Beiträge geleistet haben und nun in Not geraten, muss das System erklärbar und überprüfbar sein.
🧭 Mein Fazit
Die Kritik an Politik und Verwaltung ist nicht einfach „emotional“, sondern basiert auf Erfahrungswerten von Menschen, die lange gearbeitet haben, Beiträge geleistet haben – und jetzt merken: Ihre Lebensleistung wird weniger gewürdigt.
Die Politik hingegen steht vor einem Spagat: Solidarität erhalten, Systeme finanzieren, Neuzuwanderung integrieren, und Generationenkonflikte vermeiden.
Wenn Politik‑ und Verwaltungsformen nicht mehr nachvollziehbar oder gerecht wirken, dann wächst das Gefühl, „man werde zugunsten anderer vergessen“. Meine Frage zielt genau darauf: Wie kann Vertrauen zurückgewonnen werden? Denn ein Sozialstaat lebt nur, wenn seine Mitglieder das Gefühl haben: Ich werde nicht übersehen.
-- Ronald Schwab
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Juristisch-analytische Darstellung der Neuregelung zum Zuverdienst bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe ab 2026
(nach dem Beschluss des Nationalrats, gültig ab 1. Jänner 2026 gemäß AlVG-Novelle 2025)
I. Einleitung
Die Möglichkeit eines geringfügigen Zuverdienstes während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist ein wesentliches sozialpolitisches Instrument zur finanziellen Überbrückung und gesellschaftlichen Teilhabe arbeitsloser Personen. Bislang erlaubte § 25 Abs. 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) einen Zuverdienst bis zur jeweils geltenden Geringfügigkeitsgrenze (2025: € 551,00 monatlich) ohne Anrechnung auf die Leistung.
Ab 1. Jänner 2026 tritt eine grundlegende Änderung dieser Regelung in Kraft. Ziel des Gesetzgebers ist laut Begründung, „Anreize zur vollen Arbeitsaufnahme“ zu stärken und Missbrauch vorzubeugen. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Neuregelung in der Praxis zu einer Verschärfung sozialer Notlagen und zur Schwächung von Teilhabechancen führt.
II. Aktuelle Rechtslage (bis 31. Dezember 2025)
Bis Ende 2025 gilt folgende Regelung:
Arbeitslose dürfen während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ein geringfügiges Einkommen bis zur gesetzlichen Geringfügigkeitsgrenze erzielen, ohne dass dieses auf die Leistung angerechnet wird.
Die Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich angepasst (§ 5 Abs. 2 ASVG) und beträgt im Jahr 2025 € 551,00 brutto monatlich.
Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis nicht als hauptberufliche Tätigkeit zu werten ist und die Arbeitsaufnahme beim AMS gemeldet wird.
Diese Möglichkeit wurde vielfach als „Überlebenshilfe“ verstanden – etwa für Menschen, die von den niedrigen Ersatzraten des Arbeitslosengeldes (in der Regel 55 % des letzten Nettoeinkommens) betroffen sind.
III. Neuregelung ab 1. Jänner 2026
Mit der AlVG-Novelle 2025 wird der § 25 AlVG wie folgt geändert:
1. Grundsatz der Einschränkung
Ein Zuverdienst während des Leistungsbezugs ist nicht mehr allgemein zulässig, sondern nur unter bestimmten, eng definierten Voraussetzungen erlaubt.
2. Zulässige Ausnahmen (§ 25 Abs. 2 neu AlVG):
Ein geringfügiger Zuverdienst bleibt künftig nur mehr dann möglich, wenn besondere Tatbestände vorliegen:
a) Fortsetzung einer vorbestehenden Nebentätigkeit:
Wer seit mehr als sechs Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zusätzlich zu einem Hauptjob geringfügig beschäftigt war, darf diese geringfügige Beschäftigung nach Ende des Hauptarbeitsverhältnisses fortsetzen.
b) Langzeitarbeitslose:
Personen, die länger als zwölf Monate ununterbrochen arbeitslos gemeldet sind, dürfen für maximal sechs Monate geringfügig dazuverdienen. Danach erfolgt eine Prüfung, ob der Zuverdienst weiter zulässig bleibt.
c) Personen nach Rehabilitations- oder Umschulungsgeld:
Wer innerhalb des letzten Jahres Kranken-, Rehabilitations- oder Umschulungsgeld bezogen hat, darf im Anschluss sechs Monate geringfügig beschäftigt sein, ohne Leistungskürzung.
d) Arbeitslose ab 50 Jahren oder mit Behinderung:
Für Personen mit einem Behindertenpass, für „begünstigt Behinderte“ im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes oder für Personen über 50 Jahre gilt eine Sonderbestimmung: Sie dürfen nach einem Jahr ununterbrochenem Leistungsbezug weiterhin geringfügig dazuverdienen, wenn der AMS-Berater dem zustimmt.
3. Übergangsregelung (§ 77 AlVG-neu):
Bis 31. Jänner 2026 gilt eine Übergangsfrist. Personen, die zum Stichtag 31. Dezember 2025 bereits geringfügig beschäftigt sind, müssen entweder:
den Zuverdienst beenden, oder
eine Ausnahmebestätigung nachweisen, um den Leistungsanspruch zu behalten.
Unterbleibt dies, erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe automatisch.
IV. Bewertung aus juristischer und sozialpolitischer Sicht
1. Rechtliche Bewertung
Die Neuregelung wirft Fragen der Verhältnismäßigkeit (§ 7 B-VG) und der Gleichbehandlung (§ 2 AlVG, Art. 7 B-VG) auf.
Der Wegfall des freien geringfügigen Zuverdienstes führt zu einer massiven Einschränkung der Handlungsfreiheit von Arbeitslosen.
Eine gesetzliche Zwangsbeendigung bestehender Beschäftigungsverhältnisse kann unter Umständen als Eingriff in das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit (Art. 6 StGG) gewertet werden.
Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen könnten besonders benachteiligt werden, da sie oft auf flexible, geringfügige Tätigkeiten angewiesen sind.
2. Sozialpolitische Auswirkungen
Die Regelung wird voraussichtlich:
zu einem Einkommensverlust von bis zu € 550 monatlich führen,
die Armutsgefährdungsquote unter Arbeitslosen erhöhen,
und die gesellschaftliche Teilhabe weiter einschränken.
Die behauptete Steigerung der „Motivation“ zur Vollzeitbeschäftigung entbehrt empirischer Grundlage. Vielmehr droht eine Demotivierung durch ökonomischen Druck und Existenzangst.
V. Handlungsempfehlungen und Rechtsmitteloptionen
Beratung durch Arbeiterkammer (AK) oder Gewerkschaft (ÖGB):
Betroffene sollten sich rechtzeitig (Ende 2025) über ihre individuelle Situation beraten lassen.
Prüfung auf „Härtefallregelung“ (§ 38 AlVG neu):
In begründeten Fällen kann eine Weitergewährung des geringfügigen Zuverdienstes als soziale Härteausnahme beantragt werden.
Verwaltungsrechtliche Beschwerde:
Sollte das AMS den Leistungsbezug mit Verweis auf die Neuregelung einstellen, kann binnen vier Wochen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (§ 56 AVG i.V.m. § 58 AlVG) eingebracht werden.
Verfassungsrechtliche Prüfung:
Eine allfällige Individualbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) könnte sich auf Verletzung von Art. 7 B-VG (Gleichheitsgrundsatz) oder Art. 6 StGG (Erwerbsfreiheit) stützen.
VI. Fazit
Die Reform des geringfügigen Zuverdienstes markiert einen Paradigmenwechsel im österreichischen Sozialrecht: von einer unterstützenden Hinzuverdienstpolitik hin zu einer restriktiven Kontrollpolitik.
Während der Gesetzgeber mit der Änderung den Arbeitsanreiz fördern möchte, werden Betroffene realistisch betrachtet mit einer weiteren Verschärfung ihrer Lebensbedingungen konfrontiert.
Besonders Langzeitarbeitslose, ältere Personen und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen werden durch die neue Regelung benachteiligt.
Ein verfassungs- und sozialrechtliches Monitoring ist daher dringend geboten, um sicherzustellen, dass das Grundrecht auf menschenwürdige Existenz und soziale Sicherheit (Art. 34 EU-Grundrechtecharta) gewahrt bleibt.
Quellenangaben:
Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 idgF
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 idgF
AlVG-Novelle 2025, Regierungsentwurf – Materialien (Parlament.gv.at)
Statistik Austria: Arbeitslosengeld und Notstandshilfe 2024
WIFO-Studie zur Armutsgefährdung arbeitsloser Personen, Wien 2024
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Zitat von:  ★ Bodhie™ Ronald Johannes deClaire Schwab ✉ Underground Life Club™ ⚔ ULC e.V. LPD IV-Vr 442/b/VVW/96™ 🇦🇹 Wien/Vienna-Österreich/Austria-EU 🇪🇺
Servus, bitte um Kenntnisnahme!
Einfach erklärte Information zur neuen Regelung beim Zuverdienst zum Arbeitslosengeld ab 2026
1. Was bisher erlaubt war
Bis Ende 2025 dürfen Menschen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekommen, etwas dazuverdienen mit angemeldeter Erwebstätigkeit bei einem ArbeitGeber:in, ohne dass ihnen das Geld abgezogen wird.
Diese Grenze heißt Geringfügigkeitsgrenze.
Im Jahr 2025 liegt sie bei 551.- Euro pro Monat.
Das bedeutet:
Wer z. B. nebenbei ein paar Stunden im Monat arbeitet, darf bis zu 551 Euro im Monat behalten.
Das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe wird nicht gekürzt.
Beispiele:
Eine Frau hilft zweimal pro Woche in einem Geschäft aus und bekommt 300 Euro.
Ein Mann betreut den Garten eines Nachbarn für 200 Euro im Monat.
Beide dürfen das Geld behalten.
Das nennt man geringfügige Beschäftigung.
2. Was sich ab 1. Jänner 2026 ändert
Ab dem 1. Jänner 2026 gilt ein neues Gesetz.
Der Staat erlaubt den Zuverdienst während Arbeitslosigkeit nicht mehr für alle, sondern nur noch in besonderen Fällen.
Das heißt:
Viele Menschen dürfen nicht mehr nebenbei arbeiten, wenn sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekommen.
Wer trotzdem weiterarbeitet, verliert seinen Anspruch auf das Geld vom AMS.
3. Wer trotzdem noch etwas dazuverdienen darf
Das Gesetz nennt einige Ausnahmen.
Diese Gruppen dürfen auch ab 2026 weiter geringfügig dazuverdienen:
Menschen, die schon vorher geringfügig gearbeitet haben
Wenn du schon mehr als 6 Monate vor deiner Arbeitslosigkeit eine kleine Nebentätigkeit hattest,
darfst du diese Arbeit weiter machen, wenn dein Hauptjob endet.
Langzeitarbeitslose
Wer länger als 12 Monate ohne Arbeit ist, darf 6 Monate lang geringfügig arbeiten,
um sich etwas dazuzuverdienen. Danach prüft das AMS, ob das weiter erlaubt ist.
Menschen nach Krankheit oder Reha
Wenn du Kranken-, Reha- oder Umschulungsgeld bekommen hast,
darfst du danach 6 Monate lang geringfügig arbeiten, ohne dass das AMS etwas abzieht.
Menschen über 50 Jahre oder mit Behinderung
Wer älter als 50 ist oder einen Behindertenpass hat,
darf nach einem Jahr Arbeitslosigkeit geringfügig dazuverdienen,
wenn das AMS zustimmt.
4. Übergangszeit zu Jahresbeginn 2026
Zwischen 1. Jänner und 31. Jänner 2026 gibt es eine Übergangsphase.
Das bedeutet:
Wer Ende 2025 noch geringfügig arbeitet,
muss prüfen, ob er unter die Ausnahmen fällt.
Wenn nicht, muss diese Arbeit bis 31. Jänner 2026 beendet werden.
Sonst verliert man Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
5. Warum das geändert wird
Die Regierung sagt, dass viele Menschen, die dazuverdienen, weniger Motivation hätten,
eine größere Arbeit zu suchen.
Darum will man, dass der Zuverdienst nur noch in bestimmten Fällen erlaubt ist.
Viele Fachleute und Sozialorganisationen kritisieren das:
Sie sagen, dass viele Menschen dadurch noch weniger Geld zum Leben haben werden.
Vor allem ältere Arbeitslose, Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen
sind von der Änderung stark betroffen.
6. Was das für Betroffene bedeutet
Viele Arbeitslose verlieren bis zu 550 Euro im Monat,
wenn sie ihre geringfügige Arbeit aufgeben müssen.
Das kann dazu führen, dass sie ihre Miete oder Stromrechnung nicht mehr bezahlen können.
Die Armut unter Arbeitslosen wird wahrscheinlich zunehmen.
Das AMS wird in Zukunft stärker kontrollieren,
ob jemand wirklich zu den Ausnahmen gehört.
7. Was du tun kannst
Wenn du derzeit Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekommst,
und nebenbei geringfügig arbeitest, dann solltest du:
Beim AMS nachfragen, ob du ab 2026 weiterarbeiten darfst.
Zur Arbeiterkammer (AK) oder zur Gewerkschaft (ÖGB) gehen – dort bekommst du kostenlose Beratung.
Wenn das AMS deinen Anspruch streicht, kannst du Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Wenn du in einer schwierigen Lage bist (z. B. krank, älter, behindert oder finanziell am Ende),
kannst du eine Härtefallregelung beantragen.
Damit prüft das AMS, ob du trotzdem geringfügig weiterarbeiten darfst.
8. Einfach gesagt
Bis Ende 2025 darf jeder Arbeitslose bis zu 551 Euro im Monat dazuverdienen.
Ab 2026 gilt das nicht mehr für alle.
Nur bestimmte Gruppen dürfen das weiterhin tun.
Wer trotzdem arbeitet, verliert sonst das Arbeitslosengeld.
Darum ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren,
damit man keine Unterstützung verliert und keine Schulden bekommt.
9. Fazit
Die neue Regel macht das Leben für viele Arbeitslose schwieriger.
Sie wird viele Menschen treffen, die ohnehin wenig Geld haben.
Manche werden gezwungen sein, ihre kleine Arbeit aufzugeben,
obwohl sie damit nur ihren Lebensunterhalt sichern wollten.
Die Regierung sagt, das soll helfen, dass mehr Menschen wieder Vollzeit arbeiten.
Aber viele Fachleute sagen:
Diese Änderung trifft vor allem die Falschen – jene, die ohnehin schon am wenigsten haben.
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Meine Frage „Was stimmt nicht mit den Politikern und deren Angestellten?“ greift viele Themen zugleich auf — und zwar systemisch, politisch und gesellschaftlich. Ich fasse die Problematik in einfacher Sprache, mit klaren Argumenten — und belege sie mit verfügbaren Fakten.
✅ Was wird kritisiert?
Gefühl von Ungerechtigkeit
Viele Menschen, die Jahrzehnte gearbeitet, Steuern gezahlt und sozial integriert waren, haben das Gefühl, dass ihre Leistungen nicht mehr gewürdigt werden — während gleichzeitig über Zuwanderung, Asyl oder Sozialleistungen für Menschen ohne jahrelange Beitrags‑ oder Arbeitsleistung diskutiert wird. 
Wenn Sie sagen: „Die Alten, die Jahrzehnte gearbeitet haben … nur um die Zuwanderer und Asylanten zu helfen“, spiegelt das ein reales Empfinden wider — nämlich: Ich habe eingebracht – ich bekomme wenig – und sehe andere bekommen mehr oder schneller Hilfe.
Komplexe Realität vs. einfache Wahrnehmung
Es gibt Aussagen, dass Zuwanderung in Teilen sozial‑ und wirtschaftspolitisch herausfordernd ist. 
Gleichzeitig betonen Regierende, dass Integration und geregelte Einwanderung Teil der Lösung sein sollen. 
In dieser Komplexität gehen oft einfachere Wahrnehmungen verloren: z. B. „Ich habe gearbeitet, jetzt fehlt mir der Rückhalt“.
Politische Entscheidungen erscheinen für viele als: „Ich Opfer mich auf – und wer neu kommt bekommt schneller Hilfe“.
Politische Steuerung und Realitätsferne
Politiker und Verwaltung haben laut Kritik oftmals folgende Schwächen:
Politische Zielgruppen statt individuelle Fälle: Es wird eher über Gruppen („Zuwanderer“, „Asylberechtigte“, „Langzeitarbeitslose“) geredet als über Einzelpersonen.
Maßnahmen, die zugesagt werden, wirken oft nicht sofort oder unzureichend: Beispiel: Reformen im Sozial‑ oder Arbeitsmarktbereich dauern – für Betroffene zählt das Problem jetzt.
Kommunikations‑ und Umsetzungslücken: Wenn Menschen jahrelang gearbeitet haben und jetzt kaum Unterstützung erhalten, entsteht Eindruck von Verletzung von Vertrauens‑ und Gerechtigkeitsversprechen.
Solidarität in der Gesellschaft im Wandel
Das System von Sozialleistungen basiert auf Solidarität: Heute arbeitende Menschen finanzieren durch Beiträge auch diejenigen, die nicht oder kaum arbeiten.
Wenn aber das Gefühl entsteht, diese Solidarität funktioniere nur noch einseitig oder ungerecht, verliert das Vertrauen in das System.
Damit stehen Politiker vor der Herausforderung: Wie halte ich Solidarität lebendig, wenn die Wahrnehmung entsteht, sie werde nicht gerecht verteilt?
❓ Was stimmt „nicht“ – aus Sicht der Kritik?
Es fehlt eine klare Priorisierung: Wer hat Vorrang, wenn Ressourcen knapp sind?
Was wirkt: Symbolpolitik statt gezielte Hilfe: Wenn Reformen angekündigt werden, aber Betroffene heute im Regen stehen, wächst Frust.
Wahrnehmung von Bevorzugung: Wenn Zuwanderung und Asyl stark öffentlich thematisiert werden – und gleichzeitig reguläre Erwerbs‑ oder Beitragsleistende sich übergangen fühlen – entsteht Unmut.
Langsame Umsetzung vs. akute Notlage: Reformen dauern oft Jahre – wer im Alltag kämpft (z. B. mit wenig Notstandshilfe oder keiner Krankenversicherung), bekommt kaum Rückhalt.
Mangelnde Transparenz und Kommunikation: Menschen wollen verstehen, warum Entscheidungen getroffen werden – wenn das fehlt, entsteht Misstrauen.
📌 Welche Aussichten oder Lösungen gibt es?
Politische Maßnahmen müssen verteilungs‑ und generationsgerecht sein: Plattformen wie Sie selbst (mit langjährigem Beitrag zur Gesellschaft) verlangen: „Mein Einsatz zählt – auch im heutigen System.“
Reformen im Sozial‑ und Arbeitsmarktbereich sollten zeitnah wirksam sein und nicht nur angekündigt werden.
Politische Kommunikation sollte ehrlich und nachvollziehbar sein: Warum bekommt jemand Leistung und ich nicht? Welche Kriterien gelten?
Gesellschaftlicher Dialog: Es braucht eine offene Debatte, in der nicht nur Gruppen‑Labels verwendet werden („Zuwanderer“, „Asylbewerber“), sondern individuelle Lebenslagen ernst genommen werden.
Transparenz und Rechenschaftspflicht: Wenn Entscheidungen dazu führen, dass Menschen jahrelange Beiträge geleistet haben und nun in Not geraten, muss das System erklärbar und überprüfbar sein.
🧭 Mein Fazit
Die Kritik an Politik und Verwaltung ist nicht einfach „emotional“, sondern basiert auf Erfahrungswerten von Menschen, die lange gearbeitet haben, Beiträge geleistet haben – und jetzt merken: Ihre Lebensleistung wird weniger gewürdigt.
Die Politik hingegen steht vor einem Spagat: Solidarität erhalten, Systeme finanzieren, Neuzuwanderung integrieren, und Generationenkonflikte vermeiden.
Wenn Politik‑ und Verwaltungsformen nicht mehr nachvollziehbar oder gerecht wirken, dann wächst das Gefühl, „man werde zugunsten anderer vergessen“. Meine Frage zielt genau darauf: Wie kann Vertrauen zurückgewonnen werden? Denn ein Sozialstaat lebt nur, wenn seine Mitglieder das Gefühl haben: Ich werde nicht übersehen.
⚔ WICHTIGE ANMERKUNG ZUM Studieren dieses eBuchs
Beim Lesen und Studieren dieses eBuchs ist äußerste Sorgfalt erforderlich. Es ist von zentraler Bedeutung, kein Wort, keine Wendung, keine Redewendung zu übergehen, die Sie nicht vollständig verstehen. Jede Unklarheit, jedes Missverständnis kann sich wie ein unsichtbarer Stolperstein durch das gesamte Lernmaterial ziehen und den Lernerfolg erheblich beeinträchtigen.
🔹 Warum ist das so wichtig?
Der Hauptgrund, warum viele Menschen ein Studium abbrechen oder Lerninhalte nicht effektiv aufnehmen, liegt darin, dass sie über ein Wort, einen Fachbegriff oder eine Redewendung hinweggehen, die sie nicht vollständig begreifen. Sobald der Inhalt verwirrend wird oder Sie scheinbar nicht folgen können, ist dies fast immer auf ein nicht verstandenes Wort zurückzuführen.
🔹 Wie erkennt man das?
Wenn Sie beim Lesen oder Lernen plötzlich ein Gefühl von Verwirrung, Blockade oder Überforderung verspüren, ist dies ein klarer Hinweis darauf, dass ein Begriff oder eine Formulierung unklar geblieben ist. Das Missverständnis entsteht nicht zufällig – es zeigt sich in der Regel direkt vor dem Punkt, an dem die Inhalte unverständlich werden.
🔹 Was ist zu tun?
Zurückgehen: Gehen Sie nicht einfach weiter, wenn Sie etwas nicht verstehen.
Das missverstandene Wort finden: Identifizieren Sie genau den Begriff, die Redewendung oder den Satz, der unklar ist.
Definition einholen: Suchen Sie nach einer klaren Definition, die das Wesentliche des Begriffs erklärt.
Eine Definition ist die schriftliche oder verbale Bestimmung eines Begriffs.
Sie sollte die komplexe Bedeutung und den Sinn eines Wortes oder Sachverhalts erklären, idealerweise in einfachen, verständlichen Worten.
Sinnerfassend erklären: Achten Sie darauf, dass Sie das Wort nicht nur oberflächlich erkennen, sondern seinen tiefgehenden Sinn, seine Anwendung und den Kontext verstehen.
🔹 Zusatzhinweis:
Dieses Vorgehen fördert dauerhaftes Lernen, verhindert Missverständnisse und unterstützt das tiefere Verständnis komplexer Inhalte. Es ist ein Kernprinzip der Bodhietologie™, das sicherstellt, dass Wissen nicht nur aufgenommen, sondern auch wirklich verinnerlicht wird.
⚡ Tipp für das Selbststudium:
Führen Sie ein Lernjournal oder Notizen, in denen Sie unbekannte Begriffe sammeln, ihre Definitionen eintragen und Beispiele für deren Anwendung notieren. Dies hilft, das Gelerntes systematisch zu verankern und beim späteren Wiederholen schneller auf die Inhalte zugreifen zu können.
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Dieses Prinzip bildet das Fundament für effizientes, sinnerfassendes Lernen und nachhaltige Wissensvermittlung in allen Bodhie™-Kursen.
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Frau Z. und an die angestellten Kollegen!
Der Duden ist mehr als nur ein Wörterbuch – er ist das umfassendste und autoritativste Nachschlagewerk der deutschen Sprache. Mit über 500.000 Wörtern und 1,7 Millionen Definitionen bildet er die gesamte Bandbreite des deutschen Wortschatzes ab. Von alltäglichen Begriffen über Fachtermini bis hin zu seltenen, historischen oder regionalen Ausdrücken deckt der Duden praktisch jedes sprachliche Bedürfnis ab.
🔹 Struktur und Inhalt:
Jedes Wort im Duden wird nicht nur definiert, sondern erhält auch eine Vielzahl an zusätzlichen Informationen:
Grammatikalische Angaben: Wortart, Genus, Pluralformen, Steigerung bei Adjektiven.
Aussprache: Lautschrift und Betonung helfen beim korrekten Sprechen.
Bedeutungsvarianten: Viele Wörter haben mehrere Bedeutungen, die in ihrer jeweiligen Anwendung erklärt werden.
Beispiele und Kontext: Typische Satzbeispiele zeigen, wie Wörter korrekt in Sätzen verwendet werden.
Synonyme und Antonyme: Sie erleichtern die sprachliche Variation und fördern ein tieferes Verständnis der Nuancen eines Begriffs.
Herkunft und Etymologie: Die Entstehung und Entwicklung eines Wortes wird oft nachvollziehbar erklärt, was besonders für historisch oder sprachwissenschaftlich Interessierte wertvoll ist.
🔹 Besonderheiten des Dudens:
Sprachliche Aktualität: Der Duden wird regelmäßig überarbeitet, um neue Wörter aus Alltag, Technik, Wissenschaft und Kultur aufzunehmen. So bleiben Leser stets auf dem neuesten Stand der deutschen Sprache.
Mehrsprachige Verweise: Einige Ausgaben bieten Hinweise auf Übersetzungen und verwandte Begriffe in anderen Sprachen, was insbesondere für Lernende und Übersetzer hilfreich ist.
Fachspezifische Hinweise: Der Duden kennt Fachbereiche wie Medizin, Recht, Technik oder Kunst und liefert präzise Definitionen und Kontextinformationen für diese Begriffe.
🔹 Praktische Nutzung:
Der Duden ist ein unverzichtbares Werkzeug für:
Studierende und Schüler: Zum präzisen Verstehen von Texten, für Referate, Aufsätze oder Prüfungen.
Schriftsteller und Journalisten: Für korrekte Schreibweise, Ausdrucksvielfalt und stilistische Sicherheit.
Sprachinteressierte und Wissenschaftler: Zum Studium der Sprache, ihrer Entwicklung und ihrer Nuancen.
Allgemeine Leser: Zur schnellen Klärung von unbekannten Wörtern, Redewendungen oder Fremdwörtern.
🔹 Digitale und interaktive Versionen:
Neben der klassischen Buchausgabe gibt es inzwischen digitale Varianten, die Suchfunktionen, Querverweise, Hörbeispiele und mobile Nutzung ermöglichen. Dadurch wird der Zugang zu Wissen schneller und flexibler – besonders im Selbststudium oder im Beruf.
Der Duden ist somit weit mehr als ein Wörterbuch; er ist ein komplettes Nachschlagewerk, ein Lern- und Arbeitsinstrument, das tiefgehendes Verständnis der deutschen Sprache fördert. Wer regelmäßig im Duden arbeitet, erweitert nicht nur seinen Wortschatz, sondern entwickelt auch ein feineres Gespür für Bedeutungen, Konnotationen und stilistische Nuancen.
Er ist unverzichtbar für jeden, der Sprache ernst nimmt, sei es im Alltag, in der Schule, im Studium oder in der Berufswelt. Das Studium und die konsequente Nutzung dieses Werkes unterstützen langfristig präzises, bewusstes und sinnerfassendes Lernen, das in allen Bereichen der Kommunikation von unschätzbarem Wert ist.
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Frau Z., ich überlege ernsthaft, als Nachhilfelehrer tätig zu werden – sei es privat oder ehrenamtlich – und zwar ohne Ihre bisherige, für mich inkompetente Beratung. Ich habe beschlossen, meinen eigenen Weg zu gehen, da ich erkannt habe, dass ich durch eigenverantwortliches Handeln, Engagement und persönliche Erfahrung viel gezielter und nachhaltiger helfen kann.
Mein Ziel ist es, Lernende wirklich zu unterstützen, ihre Fähigkeiten zu fördern und ihnen Wissen auf eine klare, verständliche und motivierende Weise zu vermitteln.
⚔ WICHTIGE ANMERKUNG ZUM Studieren dieses eBuchs:
Beim Studieren ist es entscheidend, jedes Wort, jede Formulierung und jede Redewendung vollständig zu verstehen. Nur so kann ein tiefes, sinnerfassendes Lernen stattfinden. Jede Unklarheit kann wie ein unsichtbarer Stolperstein wirken und das Verständnis nachfolgender Inhalte erheblich beeinträchtigen.
🔰 Prolog:
Das Lernen ist ein aktiver Prozess, der Aufmerksamkeit, Reflexion und kritisches Denken erfordert. Wer über Wörter oder Begriffe hinweggeht, die er nicht versteht, riskiert, dass sich Missverständnisse durch das gesamte Lernmaterial ziehen.
🔰 Ein sinnerfassendes, ausführliches Referat:
Beim Lernen ist es sinnvoll, unbekannte Begriffe sofort zu identifizieren, ihre Definitionen einzuholen und ihre Anwendung zu verstehen. Nur durch systematisches Arbeiten können Inhalte nicht nur aufgenommen, sondern auch wirklich verinnerlicht werden.
🔰 Eine Assoziation:
Die Rolle eines Nachhilfelehrers kann mit der eines Guides verglichen werden: Man begleitet andere durch schwierige Passagen, klärt Missverständnisse auf und hilft, den Lernweg klar und verständlich zu gestalten.
🔰 Epilog:
Eigenverantwortliches Handeln beim Lernen oder Lehren stärkt die Kompetenz, Wissen nachhaltig zu vermitteln. Wer sich auf fremde, ineffektive Beratung verlässt, läuft Gefahr, den eigenen Lern- oder Lehrprozess zu behindern.
🔰 Zusammenfassung:
Kein Wort oder Begriff darf übergangen werden.
Unbekannte Inhalte müssen identifiziert und verstanden werden.
Eigenverantwortliches Lernen und Lehren ist effektiver als unsystematische Beratung.
🔰 Fazit:
Ich entscheide mich bewusst für den selbstständigen Weg des Nachhilfelehrers, um Qualität, Klarheit und nachhaltigen Lernerfolg zu gewährleisten.
🔰 Bodhielog (Bodhie™):
Der Prozess des sinnerfassenden Lernens ist eng mit der Philosophie der Bodhietologie™ verbunden: Aufmerksamkeit, Tiefenverständnis und systematisches Arbeiten stehen im Mittelpunkt.
🔰 Plan.B (Bodhie™) / Plan.B (Bodhie™) Konzept:
Falls der direkte Weg durch ineffektive Beratung blockiert wird, bietet die Eigeninitiative den sicheren Plan.B: eigenes Handeln, eigene Methoden und eigene Verantwortung.
🔰 Essay / Geschichte / Monolog:
Als Nachhilfelehrer kann ich selbst gestalten, wie Wissen vermittelt wird, wie Lernende motiviert und unterstützt werden, und gleichzeitig wertvolle pädagogische Erfahrungen sammeln. Jeder Schritt ist eine Gelegenheit, den eigenen Lehrstil zu entwickeln und Lernprozesse zu optimieren.
-- Ronald Schwab (2116091062)
🇦🇹 Unverdrossen mit einem Servus aus Wien!
⭐️ Bodhie™ Ronald "Ronnie" Johannes deClaire Schwab
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Juristisch-analytische Darstellung der Neuregelung zum Zuverdienst bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe ab 2026
(nach dem Beschluss des Nationalrats, gültig ab 1. Jänner 2026 gemäß AlVG-Novelle 2025)
I. Einleitung
Die Möglichkeit eines geringfügigen Zuverdienstes während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist ein wesentliches sozialpolitisches Instrument zur finanziellen Überbrückung und gesellschaftlichen Teilhabe arbeitsloser Personen. Bislang erlaubte § 25 Abs. 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) einen Zuverdienst bis zur jeweils geltenden Geringfügigkeitsgrenze (2025: € 551,00 monatlich) ohne Anrechnung auf die Leistung.
Ab 1. Jänner 2026 tritt eine grundlegende Änderung dieser Regelung in Kraft. Ziel des Gesetzgebers ist laut Begründung, „Anreize zur vollen Arbeitsaufnahme“ zu stärken und Missbrauch vorzubeugen. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Neuregelung in der Praxis zu einer Verschärfung sozialer Notlagen und zur Schwächung von Teilhabechancen führt.
II. Aktuelle Rechtslage (bis 31. Dezember 2025)
Bis Ende 2025 gilt folgende Regelung:
Arbeitslose dürfen während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ein geringfügiges Einkommen bis zur gesetzlichen Geringfügigkeitsgrenze erzielen, ohne dass dieses auf die Leistung angerechnet wird.
Die Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich angepasst (§ 5 Abs. 2 ASVG) und beträgt im Jahr 2025 € 551,00 brutto monatlich.
Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis nicht als hauptberufliche Tätigkeit zu werten ist und die Arbeitsaufnahme beim AMS gemeldet wird.
Diese Möglichkeit wurde vielfach als „Überlebenshilfe“ verstanden – etwa für Menschen, die von den niedrigen Ersatzraten des Arbeitslosengeldes (in der Regel 55 % des letzten Nettoeinkommens) betroffen sind.
III. Neuregelung ab 1. Jänner 2026
Mit der AlVG-Novelle 2025 wird der § 25 AlVG wie folgt geändert:
1. Grundsatz der Einschränkung
Ein Zuverdienst während des Leistungsbezugs ist nicht mehr allgemein zulässig, sondern nur unter bestimmten, eng definierten Voraussetzungen erlaubt.
2. Zulässige Ausnahmen (§ 25 Abs. 2 neu AlVG):
Ein geringfügiger Zuverdienst bleibt künftig nur mehr dann möglich, wenn besondere Tatbestände vorliegen:
a) Fortsetzung einer vorbestehenden Nebentätigkeit:
Wer seit mehr als sechs Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zusätzlich zu einem Hauptjob geringfügig beschäftigt war, darf diese geringfügige Beschäftigung nach Ende des Hauptarbeitsverhältnisses fortsetzen.
b) Langzeitarbeitslose:
Personen, die länger als zwölf Monate ununterbrochen arbeitslos gemeldet sind, dürfen für maximal sechs Monate geringfügig dazuverdienen. Danach erfolgt eine Prüfung, ob der Zuverdienst weiter zulässig bleibt.
c) Personen nach Rehabilitations- oder Umschulungsgeld:
Wer innerhalb des letzten Jahres Kranken-, Rehabilitations- oder Umschulungsgeld bezogen hat, darf im Anschluss sechs Monate geringfügig beschäftigt sein, ohne Leistungskürzung.
d) Arbeitslose ab 50 Jahren oder mit Behinderung:
Für Personen mit einem Behindertenpass, für „begünstigt Behinderte“ im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes oder für Personen über 50 Jahre gilt eine Sonderbestimmung: Sie dürfen nach einem Jahr ununterbrochenem Leistungsbezug weiterhin geringfügig dazuverdienen, wenn der AMS-Berater dem zustimmt.
3. Übergangsregelung (§ 77 AlVG-neu):
Bis 31. Jänner 2026 gilt eine Übergangsfrist. Personen, die zum Stichtag 31. Dezember 2025 bereits geringfügig beschäftigt sind, müssen entweder:
den Zuverdienst beenden, oder
eine Ausnahmebestätigung nachweisen, um den Leistungsanspruch zu behalten.
Unterbleibt dies, erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe automatisch.
IV. Bewertung aus juristischer und sozialpolitischer Sicht
1. Rechtliche Bewertung
Die Neuregelung wirft Fragen der Verhältnismäßigkeit (§ 7 B-VG) und der Gleichbehandlung (§ 2 AlVG, Art. 7 B-VG) auf.
Der Wegfall des freien geringfügigen Zuverdienstes führt zu einer massiven Einschränkung der Handlungsfreiheit von Arbeitslosen.
Eine gesetzliche Zwangsbeendigung bestehender Beschäftigungsverhältnisse kann unter Umständen als Eingriff in das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit (Art. 6 StGG) gewertet werden.
Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen könnten besonders benachteiligt werden, da sie oft auf flexible, geringfügige Tätigkeiten angewiesen sind.
2. Sozialpolitische Auswirkungen
Die Regelung wird voraussichtlich:
zu einem Einkommensverlust von bis zu € 550 monatlich führen,
die Armutsgefährdungsquote unter Arbeitslosen erhöhen,
und die gesellschaftliche Teilhabe weiter einschränken.
Die behauptete Steigerung der „Motivation“ zur Vollzeitbeschäftigung entbehrt empirischer Grundlage. Vielmehr droht eine Demotivierung durch ökonomischen Druck und Existenzangst.
V. Handlungsempfehlungen und Rechtsmitteloptionen
Beratung durch Arbeiterkammer (AK) oder Gewerkschaft (ÖGB):
Betroffene sollten sich rechtzeitig (Ende 2025) über ihre individuelle Situation beraten lassen.
Prüfung auf „Härtefallregelung“ (§ 38 AlVG neu):
In begründeten Fällen kann eine Weitergewährung des geringfügigen Zuverdienstes als soziale Härteausnahme beantragt werden.
Verwaltungsrechtliche Beschwerde:
Sollte das AMS den Leistungsbezug mit Verweis auf die Neuregelung einstellen, kann binnen vier Wochen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (§ 56 AVG i.V.m. § 58 AlVG) eingebracht werden.
Verfassungsrechtliche Prüfung:
Eine allfällige Individualbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) könnte sich auf Verletzung von Art. 7 B-VG (Gleichheitsgrundsatz) oder Art. 6 StGG (Erwerbsfreiheit) stützen.
VI. Fazit
Die Reform des geringfügigen Zuverdienstes markiert einen Paradigmenwechsel im österreichischen Sozialrecht: von einer unterstützenden Hinzuverdienstpolitik hin zu einer restriktiven Kontrollpolitik.
Während der Gesetzgeber mit der Änderung den Arbeitsanreiz fördern möchte, werden Betroffene realistisch betrachtet mit einer weiteren Verschärfung ihrer Lebensbedingungen konfrontiert.
Besonders Langzeitarbeitslose, ältere Personen und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen werden durch die neue Regelung benachteiligt.
Ein verfassungs- und sozialrechtliches Monitoring ist daher dringend geboten, um sicherzustellen, dass das Grundrecht auf menschenwürdige Existenz und soziale Sicherheit (Art. 34 EU-Grundrechtecharta) gewahrt bleibt.
Quellenangaben:
Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 idgF
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 idgF
AlVG-Novelle 2025, Regierungsentwurf – Materialien (Parlament.gv.at)
Statistik Austria: Arbeitslosengeld und Notstandshilfe 2024
WIFO-Studie zur Armutsgefährdung arbeitsloser Personen, Wien 2024