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† Bodhie Box Kategorie Allgemeine Diskussionen ⚔ 📕 HptHomePage: https://bodhie.eu => † Allgemeine Diskussionen & Smalltalk => Thema gestartet von: ★ Ronald Johannes deClaire Schwab am 28. November 2022, 05:11:50

Titel: 🔖 Das Schengener Durchführungsübereinkommen
Beitrag von: ★ Ronald Johannes deClaire Schwab am 28. November 2022, 05:11:50
Die Schengen-Länder haben alle das Schengener Abkommen unterschrieben. Das Schengener Abkommen ermöglicht den freien Personenverkehr ohne Passkontrollen innerhalb der Mitgliedsländer. Der Vertrag wurde erstmals von den Gründungsmitgliedern 1985 im luxemburgischen Ort Schengen unterzeichnet.
Die Zugehörigkeit zum Schengen-Raum hat für die Mitgliedsländer der Europäischen Union viele Vorteile. Der Wegfall der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen hat für die Bürgerinnen/Bürger mehr Freizeit und Sicherheit gebracht. Es werden nun effizientere und bessere Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen vollzogen.

Jahre ohne Grenzkontrollen in Österreich
Mittlerweile gehören aber 26 Staaten zum Schengen-Raum, der auch Nicht-EU-Staaten offensteht.
Seit Jahren ist Österreich bei Europas grenzkontrollfreien Schengen-Raum: Am 28. April 1995, vier Monate nach dem EU-Beitritt, unterzeichnete der damalige Innenminister Caspar Einem in Brüssel das Schengener Abkommen. Der Vertrag sieht die völlige Abschaffung der Grenzkontrollen innerhalb der Mitgliedsstaaten und die stärkere Kontrolle der Außengrenzen vor.
Sofort fielen die Grenzkontrollen aber nicht. Bis zum Wegfall der Kontrollen dauerte es für Österreich bis zum Inkrafttreten des sogenannten Durchführungsübereinkommens am 1. Dezember 1997. An jenem Tag fielen die Personenkontrollen auf Flügen in die damals acht Partnerstaaten weg. Auch an zahlreichen kleinen Grenzübergängen zunächst zu Italien und Deutschland wurden keine Überprüfungen mehr vorgenommen; stufenweise wurde sie an allen Grenzstationen zu den beiden Ländern gänzlich abgeschafft.
Schengen-Raum umfasst 28 Staaten
Mittlerweile gehören aber schon 26 Staaten zum Schengen-Raum, der auch Nicht-EU-Staaten offensteht. Darunter sind alle Nachbarländer Österreichs. 22 der 28 EU-Staaten sind dabei sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die EU-Staaten, die nicht teilnehmen, sind Großbritannien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien und Kroatien: Großbritannien und Irland wollen nicht, Zypern müsste erst den Konflikt mit dem abgetrennten türkischen Teil der Insel lösen, bei Bulgarien und Rumänien wurde der Beitritt mit Fortschritten bei der Bekämpfung von Korruption und Organisierter Kriminalität verknüpft, Kroatien, das erst seit Mitte 2013 EU-Mitglied ist, bemüht sich ebenfalls um die Aufnahme.
Das Abkommen ist nach dem kleinen Luxemburger Weinort Schengen im Dreiländereck mit Deutschland und Frankreich benannt. Am 14. Juni 1985 unterzeichneten dort die fünf Gründungsstaaten Deutschland, Frankreich und die drei Benelux-Länder das Schengener Übereinkommen. Das "Durchführungsabkommen" zu Schengen bedeutet konkrete Maßnahmen zur Grenzsicherung, die Kooperation der nationalen Polizeibehörden sowie die Schaffung eines gemeinsamen Informationssystems für Fahndungsdaten (SIS I). Der Datenaustausch soll verhindern, dass Kriminelle den Wegfall der regulären Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums missbrauchen. Ausgetauscht werden Daten über per Haftbefehl gesuchte Verdächtige, über Vermisste, über Drittstaatsangehörige, die nicht in den Schengen-Raum einreisen dürfen, sowie über gestohlene Autos, Ausweise und Waffen.
Seit April 2013 ist das ausgebaute elektronische Fahndungssystem SIS (Schengener Informationssystem) II im gesamten Schengenraum im Einsatz. Die entscheidende Neuerung ist, dass in dem System unter anderem auch biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Lichtbilder gespeichert werden. Eine weitere Erleichterung bei der Polizeiarbeit: Auch Personen- mit Sachfahndungen können verknüpft werden. So kann etwa nach einem Banküberfall gleichzeitig nach dem Fluchtfahrzeug und nach dem Täter gesucht werden. Zudem wurde die Liste der Sachfahndungen deutlich erweitert.
Es gibt Ausnahmen
Obwohl die Grenzkontrollen offiziell wegfallen, führen manche Schengen-Länder weiterhin Kontrollen im Hinterland durch - etwa auf internationalen Zugstrecken. Bilaterale Abkommen mit den Nachbarstaaten geben den Polizeibehörden zudem das Recht zur "Nacheile" bei der Verfolgung von mutmaßlichen Straftätern über die jeweiligen Grenzen hinweg. Bei besonderen Ereignissen kann das Schengen-Abkommen zudem ausgesetzt werden, um wieder Grenzkontrollen zu ermöglichen. In Österreich war das 2008 im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft der Fall.
Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sind dem Schengener Abkommen beigetreten
Wenn Sie nur eine kurze Zeit (bis 6 Monate) in Österreich zum Beispiel als Saisonier einer Arbeit nachgehen wollen, dann können Sie ein sogenanntes “Visum zur Aufnahme einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit” als D-Visum beantragen.
Drittstaatsangehörige müssen für einen Aufenthalt in Österreich, der länger als 6 Monate dauern wird, die Erteilung eines Aufenthaltstitels beantragen. Für bestimmte Gruppen ist ein Aufenthaltstitel schon ab einem kürzeren Aufenthalt erforderlich (ICT).
Der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt – EU" berechtigt zu einer unbefristeten Niederlassung in Österreich und freiem Zugang zum Arbeitsmarkt (https://www.ams.at (https://www.ams.at)). Das Aufenthaltsrecht ist bei aufrechter Niederlassung in Österreich unbefristet, aber die Aufenthaltskarte wird mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgestellt.
🔖https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/aufenthalt/3/2.html (https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/aufenthalt/3/2.html)
🔖https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/oesterreich_in_der_eu/Seite.249203.html (https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/oesterreich_in_der_eu/Seite.249203.html)
🔖https://www.oesterreich.gv.at/public.html (https://www.oesterreich.gv.at/public.html)