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🖥 Präventionstipps 📱 Internet 📲

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★ Ronald Johannes deClaire Schwab:
Mit dem Computer und dem Internet ist es ähnlich wie mit einem Auto. Ehe man sich auf eine Reise begibt, muss sich mit dem Fahrzeug auskennen, es regelmäßig warten und pflegen. Rechtlich muss man sogar einen Führerschein vorweisen können. Ehe man einen Computer bedient, ist zwar kein Führerschein notwendig, jedoch sollte man den Computer auf der Reise durch die Welt des Internets zumindest richtig bedienen können. Auch hier sind eine regelmäßige Wartung und Pflege in vielerlei Form notwendig.
Erwirbt man heute einen betriebsbereiten Computer, so sind meist fertig aufgesetzt und verfügen über eine aktuelle Software und einen Grundschutz. Dieser Schutz muss ab Benützung des Computers laufend erneuert werden: Die installierten Programme benötigen Updates. Täglich gibt es tausende neuer Viren und vergleichbare Schadsoftware, die versuchen, ungeschützte Systeme auszunutzen, um letztendlich an die Daten oder das Geld der ahnungslosen Nutzer zu gelangen.
 🖥 Präventionsprogramm Cyber Sicherheit 📱📲
Im Rahmen des Projekts „Cyber.Sicher“ informieren eigens ausgebildete Präventionsbedienstete wie man sich vor Computer- und Internetkriminalität schützen kann. Ziel ist es die Handlungssicherheit im Internet und den digitalen Medien zu steigern. In Form von Einzelberatungen oder einfach verständlichen Vorträgen wird der Basisschutz für internetfähige Geräte im täglichen Gebrauch erklärt. Darüber hinaus wird auf die Gefahren im Internet und Trends im Netz hingewiesen. Soziale Netzwerke und Kindersicherheit werden ebenso erklärt wie die notwendigen Maßnahmen, die bei einem Schadensfall zu setzen sind.
Zur Zielgruppe des Programms zählen volljährige Personen, die keine Ausbildung im Umgang mit dem Internet und Computer erhalten haben. Sowohl Privatpersonen als auch Vereine, Institutionen oder Gemeinden und so weiter können sich an die Kriminalprävention wenden und eine Beratung oder einen Vortrag in Anspruch nehmen.
Bei Interesse kann das jeweilige Landeskriminalamt direkt kontaktiert werden.
     Folder "Fünf Grundregeln im Internet" ( 283,4 KB) https://www.bundeskriminalamt.at/202/Internet_kennen/files/Internet_Folder_20200811.pdf
 🖥 Kriminalität im Netz 📱📲
Vermeintliche „Gratis“-Angebote, Phishing-Emails, gefälschte Gewinnbenachrichtigungen, Lösegeld-Trojaner, Notfall-Emails usw. Die Gefahren lauern in Sozialen Netzwerken, bei harmlosen Downloads und Email-Anhängen oder auf Internetseiten mit selbst aktivierenden Inhalten. Und zwar immer dann, wenn Unwissenheit oder Sicherheitslücken mit im Spiel sind. Zusätzlich variieren die Täter ihre Vorgehensweisen laufend.
🖥 Allgemeine Tipps und Kontakt 📱📲
Wichtige grundlegende Sicherheitstipps für den richtigen Umgang mit Internet, Computer zur Ihrer persönlichen IT-Sicherheit sind:
Informationsblatt Sicher im Netz:  10 Tipps wie Sie sich vor Gefahren schützen können ( 236,4 KB) https://www.bundeskriminalamt.at/202/Internet_kennen/files/TippsSchutzCybercrime_Juni2015.pdf
 Informationsblatt 7 Tipps für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ( 227,2 KB) https://www.bundeskriminalamt.at/202/Internet_kennen/files/IT_Sicherheit_7_Tipps_fr_Unternehmen_Juni2015.pdf
Wenn Sie einen Verdacht auf Internetkriminalität haben oder Hilfe und Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per Email an against-cybercrime@bmi.gv.at. Die Experten des Cybercrime-Competence-Centers C4 geben Ihnen gerne Auskunft.
Wurden Sie bereits durch eine Straftat geschädigt oder haben Sie konkrete Hinweise auf einen Täter, dann erstatten Sie bitte eine Anzeige bei jeder Polizeidienststelle in Österreich.
     Wie erstatte ich Anzeige - Tipps und richtiges Verhalten (nicht barrierefrei) ( 3,5 MB) https://www.bundeskriminalamt.at/202/Internet_kennen/files/ITSec_PubAnzeigen_120722_WEB.pdf
 🖥 Ransomware 📱📲
Ransomware ist eine Form von Schadsoftware, die in einem Computersystem alle Nutzerdaten verschlüsselt. In vielen Fällen kommt es auch zur Sperrung anderer, in einem Netzwerk erreichbaren Endgeräten. Für die Wiederherstellung der Daten wird die Bezahlung eines Lösegeldes, meist in der Kryptowährung Bitcoin, gefordert. Es gibt mittlerweile zahlreiche Ransomware-Varianten, die unterschiedliche Verbreitungswege und Verschlüsselungsalgorithmen nutzen.
In den letzten Jahren konnte beobachtet werden, dass die Täter von den Massenaussendungen tendenziell weg und hin zum Suchen einzelner Sicherheitslücken von Unternehmen gingen. Dabei stehen besonders kleine und mittlere Unternehmen im Fokus der Kriminellen. Der erpresste Beitrag richtet sich dabei oftmals nach der Finanzkraft des Unternehmens sowie deren vorhandene IT-Infrastruktur sowie Backup-Lösungen.
 🖥 Infektionsquellen 📱📲
Zu den häufigsten Infektionsvektoren zählen immer noch Fernzugriffe, die für Firmen für die Fernwartung und Datenzulieferung häufig notwendig sind, E-Mails mit schädlichem Dateianhang oder Links, über die die Schadsoftware nachgeladen wird sowie Drive-by-Downloads oder Malvertising.
 🖥 Präventionstipps 📱📲
    Finden Sie eine für sich passende Backup-Strategie
    Seien Sie beim Öffnen von Dateianhängen und Links stets vorsichtig, selbst dann, wenn sie von einer bekannten Absenderin oder Absender kommen. Öffnen Sie im Zweifelsfall niemals Dateien oder Links.
    Aktivieren Sie Makros in Office-Dokumenten nur, wenn es erforderlich ist.
    Lassen Sie sich immer Datei-Erweiterungen anzeigen.
    Verwenden Sie für einen Fernzugriff auf Ihr Computersystem individuelle Zugangsdaten. Vermeiden Sie Standarduser, wie Admin, Guest oder Ähnliches und vergeben Sie dazu komplexe Passwörter.
    Vergessen Sie nicht, Ihre Programme regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen und nutzen Sie eine aktuelle Anti-Viren-Software.
 🖥 Kinderpornografie 📱📲
Unter Kinderpornografie versteht man die Darstellung von sexuellen Handlungen an und mit Kindern. Die Verbreitung solcher Darstellungen wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren, der Erwerb und Besitz mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet.
Jeder Herstellung kinderpornografischer Darstellungen geht der sexuelle Missbrauch eines Kindes voraus. Dieser ist – je nach Schwere – mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bedroht.
Helfen um zu verhindern: Jeder Hinweis zählt!
Zum Schutz unsere Kinder, brauchen wir neben der Politik, den Strafverfolgungsbehörden und sonstiger Institutionen besonders die Bevölkerung, um gemeinsam ein Netz wider die Täter zu knüpfen. Wenn Sie daher Beobachtungen machen oder ein ungutes Gefühl haben, dann melden Sie das der Polizei. Jede kleine Information ist wichtig! Um alles Weitere kümmern sich die Expertinnen und Experten des zuständigen Referats im Bundeskriminalamt! Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Kontakt: Meldestelle Kinderpornografie und Sextourismus
Email: meldestelle@interpol.at
Telefax: an +43-(0)1-24836-951310
Selbstverständlich kann die Straftat auch in jeder Polizeidienststelle angezeigt werden.
Darüber hinaus können kinderpornografische Inhalte auch anonym und online der Meldestelle "Stopline" https://www.stopline.at/de/home gemeldet werden.
Folder  "Ohne sie geht es nicht" ( 677,9 KB)  https://www.bundeskriminalamt.at/202/Internet_kennen/files/Flyer_OHNE_SIE_GEHT_ES_NICHT.pdf
 🖥 Grooming 📱📲
Seit Jänner 2012 ist das sogenannte Grooming, die Anbahnung sexueller Kontakte zu Unmündigen über das Internet, und die Betrachtung pornografischer Darbietungen Minderjähriger live mittels Web-Cam gerichtlich strafbar.
Bei Grooming handelt es sich um das gezielte Ansprechen von Kindern, um sexuellen Kontakt anzubahnen. Es ist eine besondere Form der sexuellen Belästigung, die bis zum sexuellen Missbrauch führen kann. Die Anbahnung findet hauptsächlich in Chaträumen und sozialen Netzwerken statt.
Kinder und Jugendliche fühlen sich in Chaträumen im Internet oft anonym und sicher. Doch immer öfter werden sie Opfer von Cybergrooming, der gezielten Anmache im Netz. Die Täter sind meist ältere Männer, die sich in der virtuellen Welt das Vertrauen ihrer Opfer erschleichen - nicht selten mit dem Ziel, das Opfer zu treffen und zu missbrauchen.
Die Empfehlungen der Kriminalprävention:
    Kinder und Jugendliche sollten darauf vorbereitet werden, dass der Gesprächspartner im Internet oft nicht der ist, für den er sich ausgibt. Erklären Sie ihnen, dass sie diesen Umstand in Chaträumen und in sozialen Netzwerken stets bedenken sollten. Niemand weiß, wer sich hinter den Benutzernahmen, wie z.B. „cool15“ oder „sportlich16“ versteckt.
    Interessieren Sie sich für die neuen Medien und erläutern Sie Ihrem Kind, wie „soziale Netzwerke“, Chaträume udgl. funktionieren. Besprechen Sie mit Ihrem Kind das Verhalten im Internet. Wo liegen mögliche Gefahren?
    Informieren Sie sich über die Technik und Umgangsweise in Chaträumen, damit Sie mitreden und Fragen stellen können. Auf diese Weise gelten Sie für ihre Kinder viel eher als Ansprechperson, um über belastende Erfahrungen im Internet zu reden.
    Diskutieren Sie darüber, welche Bilder ins Netz gestellt werden. Erotische Fotos können Auslöser für Grooming, Cybermobbing oder Erpressung sein!
    Überprüfen Sie die Sicherheitseinstellungen Ihres Computers. Auch Virenschutzprogramme bieten keinen hundertprozentigen Schutz.
    Üben Sie mit Ihrem Kind konkrete Möglichkeiten, wie es sich vor sexueller Belästigung über das Internet schützen kann. Verbale sexuelle Belästigung sollen Kinder und Jugendliche mit einem klaren Nein beenden.
    Mädchen und Burschen sollten wissen, welches Verhalten das Risiko einer sexuellen Ausbeutung erhöht und was sie auf jeden Fall unterlassen sollten - wie etwa Informationen über die eigene Identität zu geben, erotische Fotos zu veröffentlichen und sich mit nicht persönlich bekannten Chatfreunden ohne Begleitung von Erwachsenen zu treffen.
    Empfehlungen für Eltern, Lehrer und Bezugspersonen:  Bei Anbahnung durch fremde Personen:
    Auf bekannten, vertrauten Strecken sollte Ihr Kind „Rettungsinseln“ kennen, wie z.B. Geschäfte oder Lokale.
    Das Kind sollte Erwachsene um Hilfe bitten, wenn es ein Gefühl von Angst verspürt.
    Das Kind sollte keine Auskünfte an Fremde geben - weder persönlich noch am Telefon oder Internet.
    Ihr Kind sollte fremden Personen nicht die Wohnungstür öffnen, nicht mit ihnen mitgehen und sich nichts von ihnen versprechen lassen.
    Bei Anbahnung durch Bekannte: Vermitteln Sie dem Kind, dass
    es auch zu Erwachsenen „nein“ sagen und Grenzen setzen darf.
    es über seinen eigenen Körper selbst entscheiden kann und sich gegen unangenehme Berührungen – auch von Familienmitgliedern – wehren darf.
    es sich auf seine Gefühle („Bauchgefühle“) verlassen soll.
     Informationsblatt Grooming ( 276,2 KB) https://www.bundeskriminalamt.at/202/Internet_kennen/files/Grooming_Juni2015.pdf
 🖥 Sexting 📱📲
Aus einer repräsentativen Studie von Saferinternet   aus dem Jahr 2015 geht hervor, dass 31 Prozent der Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren es als normal empfinden ihren Partnerinnen und Partnern Nacktaufnahmen zu schicken. Sexting ist Teil einer selbstbestimmten Sexualität geworden und dient nicht nur zum Flirten und Kennenlernen, sondern auch zur Beziehungspflege und als Liebesbeweis. Doch Vorsicht: Der Ausdruck Sexting bedeutet von sich selbst erotische Fotos, Nacktaufnahmen oder freizügige Videos anzufertigen und diese via Internet oder Mobiltelefon zu verschicken. Das Wort setzt sich aus "Sex" und "Texting" - englischer Ausdruck für das Senden von SMS - zusammen. Mit der steigenden Popularität von Sextings bei Jugendlichen häufen sich auch die damit verbundenen Probleme. Dabei handelt es sich um die Verbreitung der Aufnahmen im Freundeskreis, die Verspottung der Abgebildeten und die allgemeine Veröffentlichung der Aufnahmen.
Rechtliches: Wichtig ist hierbei auch die Gesetzeslage. Denn was viele Jugendliche nicht wissen ist, dass das Verbreiten und Veröffentlichen von erotischen Fotos Minderjähriger unter § 207a Strafgesetzbuch – Pornografische Darstellungen Minderjähriger fällt und somit verboten ist. Mit 1. Jänner 2016 wurde allerdings das einvernehmliche Sexting bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren entkriminalisiert. Das bedeutet es ist straffrei wenn ein 15-jähriges Mädchen ihrem 16-jährigen Freund ein Nacktfoto von sich selbst schickt. Das Foto dann an andere Personen weiterzuleiten oder es ihnen zu zeigen ist weiterhin verboten.
Safer Sexting gibt es leider nicht, da man nie im Vorhinein weiß, wo die Bilder landen. Das gilt jedoch genauso für Sextings erwachsener Personen.
Empfehlungen der Kriminalprävention:
    Fertigen Sie die erotischen Fotos so an, dass Sie nicht eindeutig zu erkennen sind und vermeiden Sie es, alle intimen Körperstellen komplett zu zeigen. Orientieren Sie sich hier eher an Kunst- und Aktfotografien.
    Schicken sie die Aufnahmen nur an die Person der Sie absolut vertrauen.
    Zeigen Sie die Fotos persönlich auf ihrem Laptop oder Smartphone ohne sie zu verschicken.
    Löschen Sie in regelmäßigen Abständen ihre Nacktfotos. Somit schützen Sie sich falls ihnen das Smartphone verloren geht, gestohlen wird oder es unbeobachtet herumliegt.
 🖥 Sextortion 📱📲
Der Begriff Sextortion setzt sich aus „Sex“ und „Extortion“ zusammen.
Sextortion bezeichnet eine Methode, bei der eine Person mit Bild- und Videomaterial, das sie beim Vornehmen sexueller Handlungen oder nackt zeigt, erpresst wird.
Mögliche Vorgehensweise: Die Zielpersonen erhalten über soziale Netzwerke wie beispielsweise Facebook, Dating-Plattformen oder WhatsApp eine Einladung oder Freundschaftsanfrage einer ihnen unbekannten, attraktiven Person.
Nach einer Kennenlernphase erfolgt die Aufforderung an das Opfer, in einen Videochat, wie zum Beispiel Skype, zu wechseln und sich dort nackt zu zeigen, zu masturbieren, ausgelassen nackt herumzutanzen oder anzüglich zu posieren. Um glaubhaft zu wirken, macht das Gegenüber mitunter den ersten Schritt, indem sie sich nackt zeigt oder beginnt, sich vor der Zielperson zu befriedigen.
Manchmal findet die Kommunikation aber auch ausschließlich in Messenger-Apps wie Whats App statt. Die Betroffenen sollen aufreizende Fotos von sich senden, mit denen sie später erpresst werden.
In der Regel wird der Veröffentlichung der Videos oder Nacktfotos in sozialen Netzwerken oder mit der Übermittlung an die Familie oder Freunde der Betroffenen gedroht. Die Täter nutzen dabei die Angst und Scham der Opfer als Druckmittel.
Es sind auch Fälle bekannt, in denen die Erpressung stattgefunden hat, obwohl die Betroffenen die Absicht rechtzeitig erkannt und sich nicht vor der Webcam ausgezogen bzw. keine Nacktfotos verschickt haben. Die vorhandenen harmlosen Videoaufnahmen bzw. Profilbilder des Opfers werden mit gefälschten Aufnahmen sexueller Handlungen manipuliert.
Achten Sie dabei besonders auf folgende Alarmsignale:
    Fremde, vornehmlich attraktive Personen nehmen mit Ihnen Kontakt auf. Auf verdächtigen Profilen gibt es meist wenig persönliche Informationen, aber viele aufreizende Fotos.
    Neue Online-Bekanntschaften wollen rasch in einen Video-Chat wechseln.
    Im Video-Chat beginnt sich das Gegenüber schon nach kurzer Zeit auszuziehen. Folgen Sie in keinem Fall Aufforderungen sich selbst nackt zu zeigen.
    Decken Sie Ihre Webcam ab, solange Sie Ihrem Gegenüber nicht vertrauen. Denken Sie daran, dass alles was Sie vor der Webcam machen, vom Gegenüber aufgezeichnet werden kann.
    Wählen Sie sichere Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken. Je weniger von Ihrem Profil öffentlich einsehbar ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit in das Visier von Sextortion-Erpressern zu geraten.
Tipps der Kriminalprävention:
    Brechen Sie sofort jeglichen Kontakt mit den Erpressern ab und blockieren Sie diese, wenn möglich, im Sozialen Netzwerk. Melden Sie die Fake-Accounts an die Seitenbetreiber.
    Gehen Sie nicht auf die Forderungen ein und überweisen Sie kein Geld. Das Bezahlen schützt nicht vor einer Veröffentlichung, oft fordern die Täter nach der ersten Überweisung noch mehr Geld.
    Sichern Sie relevante Beweismittel: Screenshots des Accounts, das Chat-Protokoll, den E-Mail-Verkehr.
    Erstatten Sie Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Nur so ist eine strafrechtliche Verfolgung der Erpresser möglich.
 🖥 Tipps für soziale Netzwerke 📱📲
Bei den Themen Internet, sozialen Netzwerken und Nachrichtendiensten kennen sich Jugendliche häufig besser aus als ihre Eltern. Das heißt aber nicht, dass sie in diesen Medien auch sicher unterwegs sind und immer wissen, wie sie sich verhalten sollen.
Worauf Jugendliche und Eltern achten sollten.
Für Jugendliche und ihr soziales Leben sind Internet und Netzwerkplattformen unentbehrlich geworden. Fast jeder in Österreich nutzt in irgendeiner Form das Internet. Einerseits, um Informationen zu erhalten oder anderseits, um Kontakte zu pflegen. Der Umgang mit diesen Medien erfolgt leider immer noch viel zu sorglos. Private Daten, wie z.B. Telefonnummern, Wohnadressen, werden in Profilen gespeichert und machen es damit den Tätern leicht, potenzielle Opfer für diverse Straftaten zu finden. Durch die Angabe dieser Informationen setzten sich die Kinder und Jugendlichen aber auch der Gefahr aus, leichte Beute für Online-Belästigungen, Cyber-Mobbing oder Grooming zu werden. Verbieten Sie nicht die Verwendung der neuen Medien, sondern zeigen Sie Interesse für den Umgang mit diesen. Wie in vielen anderen Bereichen ist Information und Aufklärung ein sehr gutes Mittel, um den Gefahren im Internet aus dem Weg zu gehen.
Wer garantiert für Sicherheit?
Wie sicher sind soziale Netzwerke? Und sollte ich meinem Kind Facebook erlauben? Diese oder ähnliche Fragen werden häufig von Eltern gestellt. Leider gibt es auf diese Frage keine einfache Antwort. Ob ein Kind für soziale Netzwerke "bereit" ist, hängt von seinem Grad der Reife ab – und davon, wie die Eltern ihre Kinder auf die Welt der sozialen Netzwerke vorbereitet haben. Soziale Netzwerke sind erst für Kinder ab 13 Jahre geeignet. Was nicht bedeutet, dass es nicht schon davor genutzt wird. Denn viele Jugendliche besuchen die sozialen Netzwerke ihrer älteren Freunde oder Geschwister oder geben ein falsches Alter an, um einfach dabei zu sein. Wichtig ist es, die Kinder über soziale Netzwerke zu informieren bzw. sie darauf vorbereiten. Hier einige Tipps zum sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken.
Tipps und Empfehlungen für Kinder und Jugendliche:
    Schütze deine Privatsphäre: Achte darauf, welche Informationen Du über Dich ins Internet stellst. Poste keine Bilder oder Texte, die später einmal gegen Dich verwendet werden könnten. Veröffentliche keine persönlichen Daten wie Namen, Adresse, Handynummer, Passwörter etc. Verwende die Einstellungen zur „Privatsphäre“, damit Fremde nichts über Dich erfahren können.
    Erotische Bilder – Sexting: Durch das Veröffentlichen oder Versenden von erotischen Fotos setzt Du Dich der Gefahr für Mobbing, Erpressung und gar von sexuellem Missbrauch aus! Überlege gut, welche Bilder Du von Dir veröffentlichst.
    Sei misstrauisch: Viele Behauptungen, die auf sozialen Plattformen gepostet werden, sind nicht wahr. Oft ist nicht klar, woher die Infos stammen. Du weißt nie, ob jemand wirklich der ist, für den er sich ausgibt.
    Urheberrechte beachten: Das Anbieten und Weiterverwenden (z.B. in Blogs, Profilen) von Musik, Videos, Bildern und Software ist – ohne Einwilligung der Urheber/innen – verboten. Mehrere Tausend Euro Strafe können die Folge sein. Eine Ausnahme sind Werke, die unter einer Creative Commens-Lizenz stehen. Wenn Du Textteile anderer Autor/innen verwendest, führe immer eine Quellenangabe an.
    Das Recht am eigenen Bild: Es ist nicht erlaubt, Fotos oder Videos, die andere zu ihren Nachteil darstellen, zu veröffentlichen. Frag zur Sicherheit die betroffenen Personen vorher, ob sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
    Vorsicht bei Gratisangeboten: Kostenlos ist selten etwas. Sei besonders misstrauisch, wenn Du Dich mit Namen und Adresse registrieren musst.
    Hol dir Rat bei Erwachsenen: Wenn Dir etwas merkwürdig vorkommt, dann sprich darüber mit Erwachsenen, denen du vertraust. Auf merkwürdige oder bedrohliche Nachrichten nicht antworten.
 🖥 Tipps und Empfehlungen für Eltern: 📱📲
    Sicherheitsregeln vermitteln: Kinder und Jugendliche sollen darauf vorbereitet werden, dass der Gesprächspartner im Internet oft nicht der ist, für den er sich ausgibt. Sie sollen daher auch niemanden als Freund akzeptieren, den sie in der realen Welt nicht kennen. So sollen auch Kenn- oder Passwörter in Netzwerken nicht weitergegeben werden, auch nicht an Freunde. Das gilt auch für persönliche Informationen, wie Anschrift, Telefonnummer oder Urlaubspläne.
    Sexting – Das Veröffentlichen von erotischen Fotos: Immer wieder werden Jugendliche durch das Veröffentlichen von erotischen sexy Fotos bzw. das Versenden über Nachrichtendiensten, Opfer von sexuellem Missbrauch, Mobbing oder Erpressung. Erklären Sie ihren Kindern, dass das Veröffentlichen von Fotos negative Auswirkungen auf das weitere Leben haben kann.
    Wissen, was ihr Kind tut: Eltern sollten die sozialen Netzwerke und Chat-Räume, in denen sich Kinder und Jugendliche bewegen, kennen. Zeigen Sie Interesse an ihren Chat-Aktivitäten, daran was Sie fasziniert und mit wem Sie sich unterhalten. Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie sich diese neuen Medien von Ihren Kindern erklären.
    Vereinbarungen treffen: Online in einem Profil auf einem sozialen Netzwerk zu sein, ist eine Form von Medienkonsum. Eltern sollten mit ihren Kindern altersgemäße Vereinbarungen treffen, wie lange sie wo und mit wem chatten dürfen. Die Zeit in Netzwerken darf Freundschaften im realen Leben nicht verdrängen oder ersetzen.
    Anlaufstelle bieten: Kinder sollten jederzeit zu ihren Eltern, Freunden oder Bekannten kommen können, wenn sie Fragen haben oder online etwas passiert, das ihnen ein ungutes Gefühl gibt. Durch Ihr Interesse an diesen Aktivitäten erhalten Sie das Vertrauen, Ansprechpartner für derartige Fragen zu werden.
    Werden Sie selbst Mitglied im Netzwerk: Selbst wenn Sie soziale Netzwerke nicht als soziales Medium nutzen möchten, sollten Sie sich registrieren und ein "Freund" Ihres Kindes werden. Dann müssen Sie sich nicht in deren Profil einloggen, um zu sehen, was es veröffentlicht. Ihr Kind möchte nicht, dass Sie in seiner Freundesliste erscheinen? Schlagen Sie ihm vor, dass Sie sich eine Identität zulegen, aus der nicht sofort hervorgeht, dass Sie ein Elternteil sind. Auf diese Weise weiß Ihr Kind, dass Sie da sind – seine Freunde müssen dies jedoch nicht unbedingt erfahren. Außerdem zeigt es Ihrem Kind, dass die angeführte Identität nicht immer richtig sein muss.
    Soziale Netzwerke sollten nicht verteufelt werden. Es kann Ihrem Kind sogar helfen, Freundschaften zu pflegen, mit Verwandten in Kontakt zu bleiben und das, was ihm wichtig ist, mit Freunden und Familienmitgliedern zu teilen. Die Aufgabe der Eltern ist es, dafür zu sorgen, dass es diese sozialen Netzwerke sicher nutzen kann.
https://www.bundeskriminalamt.at/202/Internet_kennen/files/SozialeNetzwerke_Juni2015.pdf
Quelle: https://www.bundeskriminalamt.at   

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